Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September 20135 haben die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bundesweit 530.715 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gemeldet. Gegenüber der Vorjahreserhebung bedeutet dies einen Rückgang um 20.544 Verträge (-3,7 %). Bundesweit wurde damit der niedrigste Wert seit der Wiedervereinigung erreicht Tabelle A1.2-1. Im Westen fiel der Rückgang mit 3,4 % (-15.885 Verträge) geringer aus als im Osten. Hier wurde ein Minus von 5,9 % festgestellt (-4.659 Verträge). Diese Entwicklung resultiert sowohl aus einer sinkenden Zahl betrieblicher Ausbildungsverträge (um 16.320 bzw. -3,1 % auf 509.034) als auch aus dem Abbau der überwiegend öffentlich finanzierten (außerbetrieblichen) Ausbildung (um 4.224 bzw. -16,3 % auf nunmehr 21.678). Damit hat sich in Ostdeutschland die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2013 gegenüber 1999 halbiert. In Westdeutschland nahm die Zahl im gleichen Zeitraum lediglich um 5,3 % ab.
Der Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen von 2012 auf 2013 verteilt sich über alle 16 Bundesländer. Das Saarland liegt mit einem Rückgang von 11,6 % an der Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (-8,4 %) und Thüringen (-8,0 %). Die geringsten Rückgänge verzeichneten Baden- Württemberg (-2,5 %), Sachsen (-2,3 %) und Hessen (-1,4 %). Der vergleichsweise geringe Rückgang in Hessen dürfte mit dem doppelten Abiturientenjahrgang zusammenhängen, der in Teilen Hessens 2013 entlassen wurde. Dies führte dort – entgegen des bundesweiten demografischen Abwärtstrends – zu einem Aufwuchs bei den institutionell erfassten Ausbildungsinteressierten. Auch in Nordrhein-Westfalen waren 2013 angesichts doppelter Abiturientenjahrgänge mehr institutionell erfasste Ausbildungsinteressierte als im Vorjahr zu verzeichnen. Dennoch sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hier um 3,2 % (vgl. Ulrich u. a. 2013, S. 36).
Die Umstellung auf achtjährige Gymnasien (G8) ist nun weitgehend abgeschlossen, lediglich in Teilen von Hessen wird es 2014 und in Schleswig-Holstein 2016 noch doppelte Abiturientenjahrgänge geben (vgl. Kultusministerkonferenz 2011).
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (kurz: Neuabschlüsse)
Bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September (kurz: BIBB-Erhebung zum 30. September) sind Neuabschlüsse definiert als die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) eingetragenen Berufsausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem 30. September des laufenden Jahres neu abgeschlossen und nicht vorzeitig wieder gelöst wurden. Entscheidend für die Zählung eines Neuabschlusses ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG Absatz 2 Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird und damit von den zuständigen Stellen als Selektionskriterium herangezogen werden kann.
Die Neuabschlüsse werden geschlechtsspezifisch differenziert für Einzelberufe auf der Ebene der Arbeitsagenturbezirke erhoben und in den regionalen Gliederungen Bund, Ost, West, Länder und Arbeitsagenturbezirke ausgewiesen. Lediglich die Ausbildungsverträge für Menschen mit Behinderungen (Ausbildungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO, s. u.) werden für die Bereiche Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft in der Sammelgruppe „Behindertenberufe“ abgebildet.
Anschlussverträge werden gesondert erfasst (s. u.). Sie werden im Gegensatz zur Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Erhebung zum 31. Dezember) nicht zur Gesamtsumme der Neuabschlüsse hinzugerechnet. Dennoch gilt auch hier zu beachten, dass nicht alle Auszubildenden mit Neuabschluss Ausbildungsanfänger im dualen System sind; Ausbildungsverträge werden auch nach vorzeitigen Vertragslösungen oder im Falle von Zweitausbildungen innerhalb des dualen Systems neu abgeschlossen (vgl. Kapitel A4.3).
Aufgrund der o. g. und weiterer konzeptioneller Unterschiede stimmen die Definitionen der Neuabschlüsse im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September und der Erhebung zum 31. Dezember nicht überein (vgl. Kapitel A4.3; vgl. auch Uhly u. a. 2009).
Tabelle A1.2-1: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ländern von 1995 bis 2013
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen
Bei der Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge waren in nahezu allen Zuständigkeitsbereichen im Vergleich zu 2012 Rückgänge zu verzeichnen. Lediglich bei den Berufen des öffentlichen Dienstes war insgesamt ein leichtes Plus festzustellen (+0,9 % bzw. +105 Verträge). Der stärkste prozentuale Rückgang erfolgte im Bereich Seeschifffahrt (-13,7 % bzw. -24 Verträge), gefolgt von der Hauswirtschaft (-7,5 % bzw. -207 Verträge). Im Bereich Industrie und Handel wurden 14.082 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge weniger registriert (-4,2 %), und das Handwerk hat einen Rückgang von 3,5 % (-5.190 Verträge) zu verzeichnen. Bei den freien Berufen beträgt der Rückgang 2,4 % (-1.044 Verträge), und in der Landwirtschaft liegt er bei 0,8 % (-102 Verträge) Tabelle A1.2-2. Die Entwicklungen seit 1997 gehen aus Tabelle A1.2-3 hervor.
Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Zuständigkeitsbereichen
Maßgeblich für die Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Bereichen ist i. d. R. die Art des Ausbildungsberufes und nicht der Ausbildungsbetrieb. So werden bspw. die Verträge der Auszubildenden, die im öffentlichen Dienst in Berufen der gewerblichen Wirtschaft ihre Ausbildung absolvieren, den Bereichen Industrie und Handel bzw. Handwerk (je nach zuständiger Stelle) zugeordnet. Ausnahmen bestehen für Auszubildende, die in einem Handwerksbetrieb in einem Beruf des Bereichs Industrie und Handel ausgebildet werden (Industrieberuf im Handwerk); bei der Aggregierung der Ausbildungsverträge für die Bereiche sind diese dem Handwerk zugeordnet. Gleiches gilt für Handwerksberufe, die in Betrieben von Industrie und Handel ausgebildet werden (Handwerksberuf in der Industrie). In der Aggregierung sind diese Ausbildungsverträge dem Bereich Industrie und Handel zugerechnet.
Die Rede ist deshalb von „Zuständigkeitsbereichen“ und nicht von „Ausbildungsbereichen“, weil die tatsächliche Ausbildungsleistung in einzelnen Bereichen nicht mit den Zählergebnissen nach Zuständigkeiten übereinstimmen muss. So sind z. B. in einigen Ländern die Industrie- und Handelskammern auch die zuständige Stelle für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft oder für einzelne Berufe des öffentlichen Dienstes, und eine klare Aufteilung nach Ausbildungsbereichen ist nicht immer möglich. Zudem fallen Ausbildungsverträge, die der öffentliche Dienst oder die freien Berufe in den Ausbildungsberufen von Industrie und Handel oder Handwerk abschließen, nicht in ihren eigenen Zuständigkeitsbereich, sondern werden Industrie und Handel oder Handwerk zugerechnet.
Während in der BIBB-Erhebung zum 30. September das Betriebsmerkmal „Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst“ nicht erfasst wird, geschieht dies bei der Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dies ermöglicht eine genauere Ermittlung der Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes (vgl. Kapitel A4.2.1).
Im größten Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel wurden 2013 60,0 % aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge registriert (318.540 Verträge). Auf das Handwerk – als zweitgrößten Zuständigkeitsbereich – entfällt mit 26,8 % nahezu ein Viertel aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (142.137 Verträge). Bei den zuständigen Stellen der freien Berufe (Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker-, Steuerberater-, Anwalts- und Notarkammern) wurden 7,9 % (42.051 Verträge), im Bereich Landwirtschaft 2,5 % (13.158 Verträge) und im Bereich des öffentlichen Dienstes 2,3 % (12.114 Verträge) aller Neuabschlüsse verbucht. Auf den Bereich Hauswirtschaft entfielen 0,5 % aller Verträge (2.559), wobei hier im Vergleich zu den übrigen Bereichen mit 60,4 % mit Abstand der höchste Anteil von Verträgen nach § 66 BBiG (Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderungen) zu verzeichnen ist Tabelle A1.2-4. Auch der Anteil von überwiegend öffentlich finanzierten (außerbetrieblichen) Ausbildungen fällt im Bereich der Hauswirtschaft mit 55,2 % weit überdurchschnittlich aus. Im Vorjahr lag dieser Anteil allerdings noch bei 62,6 %, was den Abbau überwiegend öffentlich finanzierter Ausbildungen aufzeigt, von dem der Zuständigkeitsbereich Hauswirtschaft besonders betroffen ist. Auf den Bereich der Seeschifffahrt entfielen 156 Verträge. Über das „Maritime Bündnis“ werden weiterhin Anstrengungen unternommen, um das Engagement für die Ausbildung in der Seeschifffahrt zu stärken (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2013b).
Zur Entwicklung des Gesamtbestandes der Auszubildenden nach Zuständigkeitsbereichen vgl. Kapitel A4.2.1.
Tabelle A1.2-2: Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2013 und Veränderung gegenüber 2012 nach Ländern und Zuständigkeitsbereichen1
Tabelle A1.2-3: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen von 1997 bis 2013 in Deutschland1
Geschlechtsspezifische Differenzierungen
Es wurden mehr neue Ausbildungsverträge mit Männern als mit Frauen abgeschlossen, wobei im Vergleich zum Vorjahr nur eine geringfügige Veränderung der Geschlechteranteile zu beobachten ist. 2012 wurden 59,3 % der Ausbildungsverträge mit Männern abgeschlossen, 2013 waren es 59,5 % (Frauen 2012: 40,7 % und 2013: 40,5 %) Tabelle A1.2-4. Während der Frauenanteil in den Stadtstaaten Berlin (45,9 %), Hamburg (44,6 %) und Bremen (44,1 %) besonders hoch liegt, fällt er insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg (37,0 %), Thüringen (36,7 %) und Sachsen-Anhalt (36,6 %) unterdurchschnittlich aus.
Überwiegend von Männern abgeschlossene Ausbildungsverträge finden sich in den Zuständigkeitsbereichen Handwerk (75,6 %), Landwirtschaft (76,7 %) und Seeschifffahrt (94,3 %). Auch im Bereich Industrie und Handel wurden mehr Verträge mit Männern als mit Frauen neu abgeschlossen (60 %). Frauen stellen hingegen im öffentlichen Dienst den größeren Anteil (65,1 %). Noch deutlicher werden die Zuständigkeitsbereiche freie Berufe (93,5 %) und Hauswirtschaft (91,2 %) von den Frauen dominiert.
Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer
Der Anteil der Ausbildungsverträge mit bei Vertragsabschluss feststehender verkürzter Ausbildungsdauer bleibt nahezu konstant bei 16 % (2012: 15,9 %) Tabelle A1.2-4. Im Bereich Landwirtschaft (29,1 %) und im Handwerk (23,1 %) werden überdurchschnittlich häufig Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer geschlossen. Alle anderen Bereiche liegen hingegen unter dem bundesdeutschen Durchschnittswert, wobei die Anteile in den freien Berufen (8,0 %), dem öffentlichen Dienst (6,3 %) und der Seeschifffahrt (0,6 %) besonders niedrig ausfallen. Zur Verkürzung der Ausbildungsdauer nach Ergebnissen der Erhebung zum 31. Dezember vgl. Kapitel A4.3.
Verkürzung der Ausbildungsdauer
Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist bei Anrechnung oder Anerkennung bestimmter (Aus-)Bildungsabschlüsse (z. B. Berufsgrundbildungsjahr, Besuch einer Berufsfachschule, mittlere oder höhere Bildungsabschlüsse) möglich (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2008). Bei der BIBB-Erhebung zum 30. September werden als verkürzte Verträge nur diejenigen berücksichtigt, bei denen die Verkürzung der Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate beträgt und bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Auch Verträge von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsbetrieb (in Verbindung mit einem neuen Vertrag) während der Ausbildung wechseln (z. B. durch Konkurs), zählen als verkürzte Verträge.
Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2013 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1)
Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2013 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1 – Fortsetzung)
Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2013 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2)
Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2013 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2 – Fortsetzung)
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen mit zweijähriger Ausbildungsdauer
Im Jahr 2013 wurden 46.344 Ausbildungsverträge für Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von 18 oder 24 Monaten neu abgeschlossen Tabelle A1.2-4. Damit wird knapp jeder zehnte (8,7 %) neu abgeschlossene Ausbildungsvertrag für Ausbildungsberufe geschlossen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht (kurz: zweijährige Ausbildungsberufe6, vgl. Kapitel A4.4). In Ostdeutschland (11,0 %) fällt der Anteil – wie in den Vorjahren – deutlich höher aus als in Westdeutschland (8,4 %). Von den Neuabschlüssen in zweijährigen Ausbildungsberufen wurden 12,1 % überwiegend öffentlich finanziert Tabelle A1.2-5, ein deutlich höherer Anteil als bei den Neuabschlüssen insgesamt (4,1 %, s. u.).
Wie bereits in den vergangenen Jahren ist der Ausbildungsberuf Verkäufer/-in mit 25.872 neu abgeschlossenen Verträgen Spitzenreiter bei den zweijährigen Berufsausbildungen nach BBiG. Damit konzentriert sich mehr als die Hälfte aller neuen Verträge in zweijährigen Berufen auf diesen Beruf (55,8 %). Weitere stark besetzte zweijährige Berufe sind die Ausbildungsberufe Fachlagerist/-in (5.625), Maschinen- und Anlagenführer/-in (3.468), Fachkraft im Gastgewerbe (2.319) und Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (1.461).7 Für die Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker/-in, die 2012 mit 1.329 Neuabschlüssen ebenfalls noch zu den stark besetzten zweijährigen Berufen zählte, wurden 2013 nur noch 348 Ausbildungsverträge erfasst (-73,9 %). Ursache für diesen starken Rückgang ist, dass die Erprobungsverordnung des Berufs vor dem Hintergrund ungünstiger Evaluationsergebnisse nicht in Dauerrecht überführt wurde (vgl. Bertram/Stöhr/Schild 2011).
Tabelle A1.2-5: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht1
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen für Menschen mit Behinderung
Im Erhebungszeitraum 2012/2013 registrierten die zuständigen Stellen 9.453 neue Ausbildungsverträge im Rahmen der Ausbildung von Menschen mit Behinderung nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO Tabelle A1.2-4.8 Bezogen auf das Vorjahr sind das 462 neue Verträge weniger (West: -5,0 %; Ost: -3,8 %), wobei der bundesweite Anteil unter allen Neuabschlüssen gegenüber dem Vorjahr stabil blieb (2012 und 2013 jeweils 1,8 %) (vgl. Kapitel A4.4).
Nennenswert größere Anteile ergeben sich für die Berufe für Menschen mit Behinderung in den Zuständigkeitsbereichen Hauswirtschaft (60,4 %) und Landwirtschaft (9,9 %). In den Bereichen Industrie und Handel (1,3 %) und im Handwerk (1,8 %) liegen die Werte deutlich niedriger. Im öffentlichen Dienst, in den freien Berufen und in der Seeschifffahrt finden sich keine Neuabschlüsse in Berufen nach § 66 BBiG.
Betriebliche und überwiegend öffentlich finanzierte (außerbetriebliche) Ausbildungsverträge
Nach den Ergebnissen der BIBB-Erhebung zum 30. September 2013 werden bundesweit 21.678 bzw. 4,1 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge überwiegend öffentlich finanziert. In Ostdeutschland fällt ihr Anteil mit 9,2 % deutlich höher aus als in Westdeutschland mit 3,3 % Tabelle A1.2-4. Insgesamt setzt sich der Abbau der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsplätze fort; 2012 waren noch 25.905 entsprechende Verträge zu verzeichnen (4,7 % aller Neuabschlüsse). Somit ist ihre Zahl von 2012 auf 2013 um 16,3 % gesunken. Hintergrund für diese Entwicklung ist vor allem, dass sich die betriebliche Angebots-Nachfrage-Relation in Ostdeutschland seit 2009 deutlich verbessert hat, weshalb die außerbetrieblichen Plätze, die überwiegend der Kompensation fehlender betrieblicher Ausbildungsstellen dienten, zunehmend abgebaut wurden (vgl. Ulrich u. a. 2014, S. 7).
Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungen („außerbetriebliche Ausbildung“)
Als „außerbetriebliche Ausbildung“ wird jene Form der Berufsausbildung bezeichnet, die „überwiegend öffentlich finanziert“ wird und der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dient. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III) und über Länderprogramme durchgeführt (vgl. Kapitel A7.1 und D1). Maßgeblich für die Zurechnung zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen ist die Finanzierungsform und nicht der Lernort. Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildung, die in Betrieben stattfindet, zählt demnach zur außerbetrieblichen Ausbildung.
In der BIBB-Erhebung zum 30. September werden aber nur jene überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse erfasst, die mit einem Ausbildungsvertrag verbunden sind. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, dass über 50 % der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung durch Zuwendungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltungen getragen werden. Schulische Ausbildungsplätze, die in den außerbetrieblichen Stellenmeldungen der BA enthalten sind, bleiben unberücksichtigt, da die entsprechenden Teilnehmenden nicht den rechtlichen Status eines „Auszubildenden“ haben.
Betriebliche Ausbildungsplätze, die mit einer staatlichen Prämie bezuschusst werden, zählen in der Regel nicht zu den „überwiegend öffentlich finanzierten“ Ausbildungsplätzen. Auch die regulären Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes werden nicht der außerbetrieblichen Ausbildung zugerechnet. Sie sind zwar öffentlich finanziert, richten sich aber nicht an die oben genannten Zielgruppen. Stammen die Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes aber aus speziellen Programmen (z. B. zur Versorgung marktbenachteiligter Jugendlicher), werden sie ebenfalls zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen hinzugerechnet (vgl. Kapitel A4.3 mit differenzierten Angaben zur Gesamtzahl der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse).
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in neu geordneten Berufen
Im Jahr 2013 wurden 12 Ausbildungsberufe modernisiert (vgl. Kapitel A4.1.2), in denen insgesamt 25.848 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden (Ausbildungsverträge, die ggf. noch in den jeweiligen Vorgängerberufen abgeschlossen wurden, sind hier ebenfalls enthalten) Tabelle A1.2-6. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Rückgang um 1.188 Verträge (-4,4 %), der aber nicht unmittelbar mit dem Neuordnungsgeschehen in Verbindung gebracht werden kann. Vielmehr zeigt sich auch bei den modernisierten Berufen der allgemeine Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, der mit -3,7 % nur geringfügig niedriger lag. Die Neuabschlusszahlen und prozentualen Veränderungen in den 2013 modernisierten Ausbildungsberufen können im Einzelnen Tabelle A1.2-6 entnommen werden.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in neuen Berufen
Zwei Ausbildungsberufe wurden im Jahr 2013 neu geschaffen: die Fachkraft für Metalltechnik (825 Neuabschlüsse) und der Beruf Stanz- und Umformmechaniker/-in (15 Neuabschlüsse). In der Regel braucht es eine gewisse Anlaufzeit, bis sich die Betriebe, Verwaltungen, Praxen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen auf die neuen Ausbildungsmöglichkeiten und -modalitäten in neu geschaffenen Ausbildungsberufen eingestellt haben. Häufig kommt es insbesondere im zweiten und dritten Jahr nach der Einführung des neuen Berufs nochmals zu Steigerungen der Vertragszahlen. So startete beispielsweise der 2009 neu geschaffene Beruf Industrieelektriker/-in mit 81 Neuabschlüssen. Bis 2011 hat sich diese Zahl verfünffacht (411 Neuabschlüsse) und bis 2013 sogar versechsfacht (486 Neuabschlüsse). Es finden sich allerdings auch Berufe mit gegenläufigen Entwicklungen. Bei dem im Jahr 2011 neu geschaffenen Beruf Medientechnologe/Medientechnologin in der Druckverarbeitung war zunächst ein deutlicher Anstieg von 267 (2011) auf 324 (2012) Neuabschlüsse zu verzeichnen (+21,3 %). Im Jahr 2013 ging die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge dann allerdings um 9,9 % auf 291 zurück.
Anschlussverträge
Insgesamt wurden 7.980 Anschlussverträge zum 30. September 2013 gemeldet, was einem Zuwachs von 0,6 % entspricht. Der starke Anstieg um 20,2 %, der von 2011 auf 2012 zu beobachten war, setzte sich somit nicht fort Tabelle A1.2-7. Anschlussverträge werden bei der Ausbildungsmarktanalyse nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge berücksichtigt, da die Ausbildung im Anschluss an eine vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung fortgeführt wird und die Jugendlichen nicht als Bewerber/-innen auf dem Ausbildungsmarkt auftreten. Die Anschlussverträge werden als Leistungen der Wirtschaft gesondert in einer Tabelle ausgewiesen. Obwohl diese Vorgehensweise seit Jahren praktiziert wird, ist bei der BIBB-Erhebung zum 30. September weiterhin von einer Untererfassung auszugehen. Trotz Meldeausfällen ist erkennbar, dass die Fortführungsmöglichkeiten von zweijährigen Berufsausbildungen an Bedeutung gewinnen.
Anschlussverträge finden sich nur in den Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel und im Handwerk. Im Bereich Industrie und Handel wurden 2013 rund drei Viertel (78,2 % bzw. 6.240 Verträge) aller Anschlussverträge geschlossen (Handwerk: 21,8 % bzw. 1.740 Verträge).
Das ist insbesondere auf den Umstand zurückzuführen, dass bei der Ausbildung im Beruf Verkäufer/-in die Möglichkeit besteht, die zweijährige Ausbildung nach erfolgreichem Abschluss im Beruf Kaufmann/-frau im Einzelhandel fortzuführen. 2013 wurden im Bereich Industrie und Handel 4.962 Anschlussverträge für diesen Beruf registriert. Ein weiterer stark besetzter Beruf mit Fortführungsmöglichkeit ist die Ausbildung für die Fachkraft für Lagerlogistik – hier wurden für den Bereich Industrie und Handel 555 Anschlussverträge gemeldet. Im Bereich Handwerk verteilen sich die Anschlussverträge v. a. auf die Berufe Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (477 Anschlussverträge), Maler/-in und Lackierer/-in (432 Anschlussverträge) sowie Maurer/-in (303 Anschlussverträge). Ergebnisse zu Anschlussverträgen auf Basis der Erhebung zum 31. Dezember werden in Kapitel A4.3 dargestellt.
Anschlussverträge
Als Anschlussverträge werden Ausbildungsverträge bezeichnet, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung neu abgeschlossen werden und zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei sind jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen zu berücksichtigen, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i. d. R. Einstieg in das dritte Ausbildungsjahr) oder die unter „Fortführung der Berufsausbildung“ genannt werden. Ein Beispiel ist die Weiterführung einer erfolgreich beendeten zweijährigen Ausbildung zum/zur Bauten- und Objektbeschichter/-in durch eine einjährige Anschlussausbildung zum/zur Maler/-in und Lackierer/-in. Anschlussverträge werden im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gezählt, sondern gesondert ausgewiesen.
(Andreas Krewerth, Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath)
Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2009 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 1)
Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2009 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 2)
Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2009 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 3)
Tabelle A1.2-7: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Anschlussverträge mit Veränderungsrate zum Vorjahr unterteilt nach Regionen und Zuständigkeitsbereichen 2011 bis 2013
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5
Diese Erhebung wird zur Vorbereitung der Berufsbildungsberichterstattung jährlich vom BIBB in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen durchgeführt. Ausführliche Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2013 stehen unter http://www.bibb.de/de/5436.php zur Verfügung. Für weitere Informationen zur Erhebung siehe www.bibb.de/dokumente/pdf/naa309_BIBB-Erhebung_Zusammenfassung_201103.pdf.
Aus Datenschutzgründen werden alle Absolutwerte auf ein Vielfaches von 3 gerundet dargestellt. Daraus können sich Abweichungen bei der Bildung von Summen aus Einzelwerten in Bezug auf Gesamtsummen sowie Differenzen bei Tabellendarstellungen ergeben -
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Die Angaben zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in zweijährigen Ausbildungsberufen beinhalten nicht die Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung (nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO). Bei der Anteilsbildung in Tabelle A1.2-4 (Teil 2, vierte Zeile) werden diese Angaben auf die Neuabschlüsse in allen dualen Ausbildungsberufen – also inkl. der Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung – bezogen. Die Anteilsbildung weicht von der Berechnungsweise bei der Erhebung zum 31. Dezember ab (vgl. Kapitel A4.4).
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Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2013 auf Berufsebene stehen unter der URL http://www.bibb.de/de/5436.php in verschiedenen regionalen Gliederungen zur Verfügung.
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Menschen mit Behinderung sollen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO ausgebildet werden (vgl. § 64 BBiG). Statistische Informationen hierzu werden aus Datenschutzgründen nicht erhoben, sodass nicht ermittelt werden kann, wie häufig dies geschieht. Für den Fall, dass für Menschen mit Behinderung wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, finden die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen Anwendung (Kammerregelungen nach § 66 BBiG und 42m HwO).