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Im öffentlichen Dienst werden nicht nur spezielle Berufe für den öffentlichen Dienst, sondern auch Berufe, die bei den Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern eingetragen werden, und Berufe des Gesundheitswesens ausgebildet. In der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes zählen darüber hinaus auch Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare zum Personal in Ausbildung.

Nach dieser erweiterten Abgrenzung befanden sich am Stichtag 30. Juni 2012 rund 206.900 Personen in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit sowie rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform). 107.800 Personen absolvierten ihre Ausbildung in einem Beamtenverhältnis. 21.100 hatten einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines Hochschulstudiums oder im Anschluss an ein solches abgeschlossen, ohne in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Für die übrigen Ausbildungsberufe wurden 78.100 Auszubildende gemeldet. Dabei handelt es sich überwiegend um Ausbildungen nach dem BBiG sowie für Gesundheitsfachberufe. Bei den folgenden Ausführungen wird unter dem Begriff „Auszubildende“ nur der zuletzt genannte Personenkreis berücksichtigt

Ausbildung im öffentlichen Dienst

Die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes ist nicht mit den gemeldeten Zählergebnissen nach Zuständigkeitsbereichen vergleichbar (vgl. Kapitel A4.2.1), da Ausbildungsverträge, die der öffentliche Dienst in Ausbildungsberufen von Industrie, Handel oder Handwerk abschließt, diesen Zuständigkeitsbereichen zugerechnet werden.

Hinsichtlich der Ausbildungsquoten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Erhebungsstichtags der Personalstandsstatistik zum 30. Juni die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergegeben wird. Zu diesem Stichtag können bereits ganze Ausbildungsjahrgänge die Ausbildung beendet haben, während neue Ausbildungsjahrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres die Ausbildung antreten. Aus der Statistik des Bundesministeriums des Innern zur Ausbildungsleistung des Bundes ergibt sich für den Stichtag 15. Oktober 2012 eine Ausbildungsquote von 7,5 %.

Setzt man die 78.100 Auszubildenden ins Verhältnis zum Vollzeitäquivalent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, erhält man zum Stichtag 30. Juni 2012 eine Ausbildungsquote von 3,4 %. Relativ viele Ausbildungsverhältnisse gab es im Bundesbereich mit einer Quote von 6,0 %. Im Landesbereich lag die Quote bei nur 2,7 %, im kommunalen Bereich bei 3,6 % und bei der Sozialversicherung bei 3,7 %.

Insgesamt ist die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst seit dem Jahr 2000 leicht gesunken Schaubild A4.2.2-1. Dabei war die Entwicklung in den einzelnen Beschäftigungsbereichen unterschiedlich. Während bei den Ländern und bei den Kommunen ein leichter Rückgang zu verzeichnen war, hat die Ausbildungsoffensive beim Bund zu einem erheblichen Anstieg der Ausbildungsquote geführt. Seit 2000 hat sich die Quote hier nahezu verdoppelt. Bei der Sozialversicherung war die Quote in den Jahren 2004 bis 2010 rückläufig. Das lag vor allem an weniger Ausbildungsverhältnissen bei der Kranken- und Rentenversicherung sowie an der steigenden Zahl der Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit in diesem Zeitabschnitt. Der Rückgang im kommunalen Bereich ist nicht zuletzt auf die Ausgliederung kommunaler Krankenhäuser aus dem öffentlichen Dienst zurückzuführen, da diese einen relativ hohen Ausbildungsanteil aufweisen. Mitte 2012 befanden sich 14.600 Ausbildungsplätze des öffentlichen Dienstes in Krankenhäusern und Hochschulkliniken und Pflegeeinrichtungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Krankenhäuser, die in privater Rechtsform z. B. als GmbH betrieben werden, nicht zum öffentlichen Dienst zählen, selbst wenn sie sich vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. So gab es weitere 21.400 Auszubildende in privatrechtlichen Krankenhäusern, die mehrheitlich öffentlichen Arbeitgebern gehörten.

Mit einem Anteil von 61,4 % waren weibliche Auszubildende im öffentlichen Dienst deutlich in der Mehrheit. Dieser Anteil ist seit dem Jahr 2006 nahezu konstant. Davor gab es einen leichten Rückgang, der ebenfalls teilweise auf die Ausgliederung von Krankenhäusern zurückzuführen ist. Im Jahr 2000 hatte der Frauenanteil noch bei 66,5 % gelegen.

Mitte 2012 gab es in den neuen Ländern einschließlich Berlin 15.200 Ausbildungsplätze des öffentlichen Dienstes; 62.900 befanden sich im früheren Bundesgebiet. Damit ist die Ausbildungsplatzquote in den neuen Ländern mit nur 2,6 % deutlich niedriger als in den alten Ländern, wo die Quote bei 3,7 % lag.

(Alexandros Altis, Statistisches Bundesamt)

Schaubild A4.2.2-1: Entwicklung der Ausbildungsquoten(1) im öffentlichen Dienst