Begonnene Ausbildungsverhältnisse werden nicht immer bis zum erfolgreichen Abschluss durchlaufen. Endgültig nicht bestandene Abschlussprüfungen oder vorzeitige Vertragslösungen können zu einem Ende des Ausbildungsverhältnisses ohne Berufsabschluss führen. Dieses Kapitel hat vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen zum Gegenstand und basiert auf Daten der Berufsbildungsstatistik. Analysen zu nicht erfolgreichen Abschlussprüfungen werden hier nur im Zusammenhang der Betrachtung des Ausbildungsverlaufes der Ausbildungsanfänger und Ausbildungsanfängerinnen 2008 skizziert (siehe hierzu ausführlicher Uhly 2014a); Analysen zum Prüfungserfolg finden sich in Kapitel A4.8. Unter vorzeitigen Vertragslösungen versteht man vor Ablauf der im Ausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöste Ausbildungsverträge; diese erfolgen i. d. R. durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung. Nach § 22 BBiG kann ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit (maximal 4 Monate) von beiden Seiten jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur noch seitens der Auszubildenden möglich, und zwar aus den beiden Gründen „Ausbildung in einer anderen Berufstätigkeit“ oder „Aufgabe der Berufsausbildung“. Will der Ausbildungsbetrieb den Vertrag nach der Probezeit kündigen, muss dieser – in Anbetracht der besonderen Bedeutung des Ausbildungsverhältnisses für die berufliche Entwicklung – einen „wichtigen Grund“ angeben.
Das Thema der vorzeitigen Vertragslösungen erfuhr im Jahr 2013 eine außerordentliche mediale Präsenz, wobei die Lösungsquoten häufig fehlinterpretiert wurden (vgl. Uhly 2013a). Das vorherrschende Bild über Jugendliche als „die Ausbildungsabbrecher“, denen es an Ausbildungsreife und Durchhaltevermögen mangelt, ist eine einseitige und verengte Sicht auf die komplexen und vielfältigen Phänomene, die hinter den vorzeitigen Vertragslösungen stehen. Die Begriffe „vorzeitige Vertragslösungen“ und „Ausbildungsabbruch“ im dualen System sind nicht deckungsgleich. Beispielsweise können (nach dem weiteren Ausbildungsverlauf) folgende Arten von Vertragslösungen unterschieden werden (vgl. Uhly 2013a): Vertragswechsel innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung (mit und ohne Berufswechsel), vorübergehende Abbrüche der dualen Ausbildung, endgültige Abbrüche der dualen Ausbildung und gänzliche Ausbildungsabbrüche (es wird keinerlei Berufsausbildungsaktivität mehr nachgegangen). Nicht jede vorzeitige Vertragslösung ist ein Abbruch der dualen Berufsausbildung, ebenso geht nicht jedem Abbruch eine Vertragslösung voraus. Beide Phänomene haben eine gemeinsame Schnittmenge, sind jedoch nicht deckungsgleich.
Die Berufsbildungsstatistik erhebt den weiteren Verlauf nach Vertragslösung nicht, sodass auf Basis dieser Daten Abbrüche im hier verwendeten Wortsinne nicht identifiziert werden können. Allerdings wird als Vorbildung der Auszubildenden auch erfasst, ob vor Antritt des aktuellen Ausbildungsverhältnisses eine „vorherige duale Berufsausbildung nicht erfolgreich beendet wurde“. Betrachtet man die Zahl derjenigen, die mit einer solchen Vorbildung erneut einen Ausbildungsvertrag beginnen, so liegen diese bei einer Größenordnung von ca. 45 % der Zahl der gelösten Ausbildungsverträge; wobei von einer Untererfassung dieser Vorbildung auszugehen ist (vgl. Kapitel A4.3 und Uhly 2014b). Verschiedene Befragungen von Auszubildenden mit vorzeitiger Vertragslösung kommen hinsichtlich des weiteren Ausbildungsverlaufs alle zu ähnlichen Ergebnissen (vgl. Schöngen 2003; Piening u. a. 2012; Ernst/Spevacek 2012); demnach befinden sich nach Vertragslösung ca. die Hälfte der Auszubildenden erneut in einem Ausbildungsverhältnis des dualen Systems (ca. 30 % ohne Berufswechsel, 20 % mit Berufswechsel). Von den verbleibenden 50 % stellt nur ein Teil endgültige Ausbildungsabbrüche dar. Die Größenordnungen können auf Basis der Studien nur grob differenziert werden, denn alle diese Studien befragen jeweils nur zu einem Befragungszeitpunkt (keine Panelerhebungen), der zudem zeitnah zur Vertragslösung liegt. Deshalb kann auf Basis dieser Studien nicht beurteilt werden, ob diejenigen mit oder ohne neuen Ausbildungsvertrag längerfristig in diesem Zustand verbleiben und ob eine duale Berufsausbildung erfolgreich absolviert wird.
Die Gründe für Vertragslösungen sind vielfältig und komplex und werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht (mehr) erhoben. Verschiedenen Studien (vgl. Schöngen 2003; Piening u. a. 2012; Ernst/Spevacek 2012; Mischler 2014), die Auszubildende und Ausbildungsbetriebe (sowie teilweise auch Berufsschulen) direkt nach den Ursachen von vorzeitigen Vertragslösungen befragen, kommen zu dem Ergebnis, dass Auszubildende mit vorzeitig gelöstem Vertrag überwiegend Gründe wie Konflikte mit Ausbildern und Vorgesetzten, eine mangelnde Ausbildungsqualität und ungünstige Arbeitsbedingungen nennen. In geringerem Maße werden auch persönliche und gesundheitliche Gründe sowie falsche Berufsvorstellungen genannt. Betriebe nennen überwiegend mangelnde Ausbildungsleistungen der Auszubildenden und deren mangelnde Motivation oder Integration in das Betriebsgeschehen. Dieses Antwortverhalten zeigt sich relativ stabil im Vergleich der unterschiedlichen Studien. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die direkte Frage nach Gründen noch keine Ursachenanalyse darstellt und – wie die Befunde zeigen – die Gefahr nachträglicher Rechtfertigungen sowie wechselseitiger Schuldzuschreibungen besteht.
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge (kurz: Vertragslösungen) der Berufsbildungsstatistik
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge sind definiert als vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöste Ausbildungsverträge. Eine Form der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses stellt dabei die Kündigung von Ausbildungsverträgen dar. Sie wird in § 22 Berufsbildungsgesetz geregelt. Weitere Fälle vorzeitiger Vertragslösung können sein: der Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen; das Schließen eines gerichtlichen Vergleichs, der eine Aufhebung zum Gegenstand hat; die Anfechtung des Ausbildungsvertrags, z. B. wegen Irrtums oder wegen Täuschung nach §§ 119 ff. BGB; der Tod des Auszubildenden (nicht der Tod des Ausbildenden, da dann in der Regel dessen Rechtsnachfolger Ausbilder wird); die tatsächliche Beendigung wegen Fernbleibens von der Ausbildung oder wegen unterlassener Ausbildung.
In der Berufsbildungsstatistik (siehe Erläuterung in Kapitel A4.2.1 und Erläuterung in Kapitel A4.3) werden als Vertragslösungen grundsätzlich nur solche Verträge erfasst, die tatsächlich angetreten wurden. Bereits vor dem Beginn der Ausbildung gelöste Ausbildungsverträge gehen somit nicht in die Meldungen ein.
Vorzeitige Vertragslösung ungleich Ausbildungsabbruch
Vertragslösungen sind nicht mit Ausbildungsabbrüchen gleichzusetzen. Ein Großteil der Jugendlichen mit gelöstem Ausbildungsvertrag verbleibt mit einem neuen Ausbildungsvertrag im dualen System (A), nur ein Teil der Vertragslösungen stellt auch Abbrüche dar (B) (vgl. Uhly 2014b).
Es gibt jedoch auch Ausbildungsabbrüche ohne Vertragslösungen (C). Dies ist dann der Fall, wenn die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder nicht alle Prüfungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Da Ausbildungsverträge befristet sind, erfolgt bei Abbruch nicht zwingend eine Vertragslösung. Die Indikatoren „vorzeitige Vertragslösung“ und „Ausbildungsabbruch“ haben also eine gemeinsame Schnittmenge, sind jedoch nicht deckungsgleich.
Auch wenn in der Alltagssprache vermutlich bei Vertragslösungen jeder Art davon gesprochen wird, dass ein Ausbildungsverhältnis abgebrochen wurde, ist die trennscharfe Begriffsverwendung im Bereich der indikatorengestützten Berufsbildungsberichterstattung, der Wissenschaft sowie der bildungspolitischen Diskussion erforderlich. Für den Hochschulbereich berechnet beispielsweise das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH die Studienabbruchquote (siehe Erläuterung Abbruchquote), die im engeren Sinne eine Abbruchquote darstellt und Hochschul- sowie Fachwechsel nicht mit einbezieht. Deshalb ist es sinnvoll, auch für die duale Berufsausbildung den Abbruchbegriff nicht für alle Vertragslösungen zu verwenden und die Vertragslösungsquote (siehe Erläuterung Vertragslösungsquote) nicht als Abbruchquote zu bezeichnen.
Berufsbildungsstatistik erhebt den Ausbildungsverlauf nur jeweils bis zum Vertragsende
Die Berufsbildungsstatistik erhebt den weiteren Ausbildungsverlauf der Auszubildenden nach Vertragslösung nicht. Außerdem wird im Rahmen der Berufsbildungsstatistik auch keine feste Personennummer erfasst (die über alle Jahre und auch bei Vertragswechsel hinweg gleichbleibend ist), die über die Verknüpfung der Meldungen zu verschiedenen Verträgen der einzelnen Auszubildenden erlauben würde, den weiteren Ausbildungsverlauf innerhalb des dualen Systems nachzuzeichnen. Somit liegen auch nach der Revision der Berufsbildungsstatistik keine echten Verlaufsdaten vor (vgl. Uhly 2006a, S. 58, siehe auch Uhly 2014b). Das BIBB hatte im Zuge der Revision der Berufsbildungsstatistik mit dem Berufsbildungsreformgesetz 2005 die Einführung einer solchen Personennummer vorgeschlagen. Diese wurde jedoch aufgrund von Datenschutzbedenken nicht eingeführt. Deshalb kann auf Basis der Berufsbildungsstatistik der Ausbildungsverlauf nur bis zur Beendigung eines Ausbildungsvertrages (z. B. aufgrund einer Vertragslösung oder einer sonstigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses) betrachtet werden.
Berufsbildungsstatistik erhebt die Gründe für Vertragslösungen nicht (mehr)
Das Berufsbildungsförderungsgesetz von 1982 sah die Erhebung der Gründe vorzeitiger Vertragslösungen vor. Da die Erhebung aber wenig aussagekräftig war, entfielen diese Merkmale mit dem Dritten Rechtsbereinigungsgesetz von 1990 (vgl. Werner 2000, S. 26). Die Erfassung der Gründe war v. a. an formalen Kriterien der rechtlichen Regelung zur Kündigung von Ausbildungsverträgen orientiert: „Lösung während der Probezeit“, „aus wichtigem Grund durch den Ausbildenden“, „aus wichtigem Grund durch den Auszubildenden“, „Berufsaufgabe oder Berufswechsel“, „im gegenseitigen Einvernehmen“, „durch den Auszubildenden“ und „ohne Angabe“ (vgl. Statistisches Bundesamt 1991, S. 107). Diese Differenzierung gab wenig Aufschluss über die eigentlichen Gründe.
Im Folgenden wird das Vertragslösungsgeschehen auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (vgl. Erläuterung in Kapitel A4.2.1 und Erläuterung in Kapitel A4.3) dargestellt. Da die Berufsbildungsstatistik, die die zentrale statistische Datenquelle der Analyse der vorzeitigen Vertragslösungen darstellt, leider gar keine Differenzierung der Arten von vorzeitigen Vertragslösungen nach Ausbildungsverläufen erlaubt, betreffen die hier dargestellten Befunde immer Vertragslösungen insgesamt und nicht Ausbildungsabbrüche im Speziellen. Zunächst wird das Vertragslösungsgeschehen für das Berichtsjahr 2012 skizziert; hierbei wird auch der Zeitraum zwischen Beginn der Ausbildung und Vertragslösung betrachtet. Außerdem werden die Vertragslösungsquoten zum einen im längerfristigen Zeitverlauf sowie in der Differenzierung nach einigen Personenmerkmalen der Auszubildenden sowie nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen berichtet. Vertragslösungsquoten werden hierbei erstmals auch differenziert in Lösungsquoten innerhalb und nach der Probezeit ausgewiesen.100 Zudem werden einige Befunde der Analyse des Vertragslösungsgeschehens für die Anfängerkohorte 2008 betrachtet; ausführlichere Analysen hierzu siehe Uhly 2014a. Ein solcher Kohortendatensatz wurde auf Basis der Meldungen der verschiedenen Berichtsjahre der Berufsbildungsstatistik gebildet (vgl. Uhly 2012).
Vorzeitige Vertragslösungen 2012
Im Berichtsjahr 2012 wurden bundesweit ca. 150.000 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst Tabelle A4.7-1. Betrachtet man den Zeitraum zwischen Beginn der Ausbildungsverträge und der vorzeitigen Lösung für die Vertragslösungen des Berichtsjahres 2012, so zeigt sich, dass der größte Teil der gelösten Ausbildungsverträge innerhalb des ersten Jahres nach Beginn des Ausbildungsvertrages erfolgte. Circa zwei Drittel aller Vertragslösungen fielen 2012 in den Zeitraum der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn; 33,9 % aller Vertragslösungen erfolgten noch während der ersten 4 Monate (Probezeit101) und 31,9 % zwischen dem fünften und zwölften Monat. Auch in das zweite Jahr nach Vertragsbeginn fällt mit ca. 24 % noch ein großer Anteil der Lösungen; bei knapp 10 % der Lösungen lag der Vertragsbeginn weiter als 24 Monate zurück. Diese Verteilung zeigt sich auch in den früheren Jahren; in den letzten Jahren ist lediglich der Anteil der vorzeitigen Vertragslösungen innerhalb der Probezeit (4 Monate) bzw. innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausbildungsbeginn von knapp 31 % auf knapp 34 % bzw. von 62 % auf knapp 66 % leicht angestiegen.
In den Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs freie Berufe finden vorzeitige Vertragslösungen mit 42,2 % aller Vertragslösungen überproportional häufig in der Probezeit statt. In den Ausbildungsberufen der Hauswirtschaft treten Lösungen noch in vergleichsweise starkem Maße zu späteren Zeitpunkten der Ausbildung auf; fast 20 % der Lösungen erfolgten in diesen Berufen später als 2 Jahre nach Beginn des Ausbildungsvertrages. Ansonsten zeigt sich insgesamt eine ähnliche Verteilung der Vertragslösungen über die Zeit nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses im Vergleich der Zuständigkeitsbereiche.
Tabelle A4.7-1: Vorzeitige Vertragslösungen nach Zuständigkeitsbereichen(1) und Zeitpunkt der Vertragslösung(2) (absolut und in %(3)), Bundesgebiet 2012
Vertragslösungsquote (kurz: Lösungsquote) – „Schichtenmodell“, neue Berechnungsweise
Die Wahl der Bezugsgröße: begonnene Verträge oder Auszubildendenbestand?
Das BIBB berechnet die Vertragslösungsquote (kurz: Lösungsquote) als Anteil der vorzeitigen Vertragslösungen an allen begonnenen Ausbildungsverträgen. Zu den begonnenen Ausbildungsverträgen werden dabei nicht nur die Neuabschlüsse, sondern auch jene im Kalenderjahr begonnenen Ausbildungsverträge gezählt, die bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres wieder gelöst wurden. Diese Quote bringt das Risiko zum Ausdruck, dass begonnene Ausbildungsverträge im Laufe der Zeit vorzeitig gelöst werden. Im Gegensatz zur BIBB-Berechnung misst eine Quote, die die Zahl der vorzeitigen Vertragslösungen eines Kalenderjahres in Relation zum Auszubildendenbestand102 des gleichen Jahres setzt, das Risiko, dass ein im Kalenderjahr bestehender Vertrag gelöst wird. Das Risiko einer vorzeitigen Vertragslösung variiert deutlich im Zeitverlauf nach Beginn der Ausbildung; zwei Drittel aller Vertragslösungen finden in den ersten 12 Monaten statt. Deshalb sind im Auszubildendenbestand aus den Vorjahren diejenigen mit sehr hohem Vertragslösungsrisiko nicht mehr enthalten und so fällt die mit Bestandszahlen berechnete Quote deutlich niedriger aus. Entscheidend ist jedoch, dass beide Indikatoren (Lösungsquote des BIBB und die mit Bestandszahlen berechneten Quoten) keine Abbruchquoten darstellen.
Berechnet man die Lösungsquote als Anteil an den begonnenen Verträgen, kann die Lösungszahl eines Jahres jedoch nicht in Relation zur Zahl der begonnenen Verträge des betrachteten Jahres gesetzt werden. Denn die gelösten Verträge stammen aus unterschiedlichen Beginnjahrgängen. Insbesondere wenn man die Lösungsquote für einzelne Berufe oder Berufsgruppen berechnet, ist zu beachten, dass die Größe der Beginnjahrgänge von Jahr zu Jahr deutlich schwanken kann.
Deshalb berechnet das BIBB die Lösungsquote nach einem Quotensummenverfahren als sogenanntes „Schichtenmodell“, indem die Lösungen des aktuellen Berichtsjahres differenziert werden nach dem jeweiligen Jahr des Beginns des gelösten Ausbildungsvertrages. Es werden Teilquoten für die einzelnen Beginnjahre berechnet, die dann zur Lösungsquote summiert werden. Die so berechnete Quote kann interpretiert werden als die näherungsweise Berechnung des Anteils der gelösten Ausbildungsverträge an den im Berichtsjahr begonnenen Ausbildungsverträgen.103
Die Lösungsquote nach dem Schichtenmodell wird entsprechend folgender Formel berechnet:
LQ: Lösungsquote; Jahr0: aktuelles Berichtsjahr; Jahr-1: Vorjahr; Jahr-2: Vorvorjahr; Jahr-3: Vorvorvorjahr
Wie ist diese Formel zu verstehen?
Betrachtet man zunächst die erste Teilquote, so enthält diese für das Berichtsjahr 2012 nur einen Teil der Verträge, die in 2012 begonnen wurden und vorzeitig gelöst wurden (nämlich die, die bereits in 2012 gelöst wurden). Dieser Anteil wird sich noch erhöhen, da einige der in 2012 begonnenen Verträge noch in 2013 und später gelöst werden. Im Berichtsjahr 2012 ist noch unbekannt, bei wie vielen Verträgen das sein wird. Man kann die Vergangenheitswerte stellvertretend hierfür verwenden. Die in 2011 oder früher begonnenen Verträge, die in 2012 gelöst wurden, können als stellvertretende Größen für die in 2012 begonnenen Verträge, die in den kommenden Jahren gelöst werden, betrachtet werden. Die Differenzierung wird aus pragmatischen Gründen auf 4 Teilquoten begrenzt.
LQneu und LQalt
Das Quotensummenverfahren wurde auch schon vor der Revision der Berufsbildungsstatistik angewandt (LQalt), allerdings konnten hierbei für die einzelnen Bestandteile nur Näherungswerte verwendet werden. Bei LQneu wird im Vergleich zu LQalt eine verbesserte Berechnungsweise angewandt, sie kann jedoch erst ab dem Berichtsjahr 2009 berechnet werden. Zum Vergleich der neuen Berechnungsweise (LQneu) mit der früheren (LQalt) des Schichtenmodells siehe BIBB-Datenreport 2011, Kapitel A4.8 und www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf.
Differenzierung von Lösungsquoten
Mit der Revision der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 wurde eine Differenzierung von Vertragslösungen und Lösungsquoten nach allen erfassten Merkmalen der Berufsbildungsstatistik möglich. Seit dem Berichtsjahr 2009 lassen sich damit neben berufsspezifischen und regionalen Lösungsquoten auch personengruppenspezifische Quoten (bezüglich der Auszubildenden) berechnen.
Die Anfängerkohorte 2008
Der BIBB-Kohortendatensatz (vgl. Uhly 2012) erlaubt für die Anfängerkohorte 2008 die Ex-post-Analyse des Ausbildungsverlaufs, allerdings nur bis zur Vertragslösung oder einem sonstigen Ende des Ausbildungsvertrages. Auf Basis dieses Datensatzes kann der Anteil der gelösten Verträge im Nachhinein ermittelt werden. Mit dem aktuellen Datenstand (Berichtsjahr 2012) können für alle in 2008 begonnenen Ausbildungsverhältnisse zumindest die ersten 48 Monate nach Beginn des Vertrages betrachtet werden; somit ist ein Zeitraum abgedeckt, zu dem die in 2008 begonnenen Ausbildungsverträge i. d. R. beendet sind.
Hinsichtlich des Anteils vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge besteht der Vorteil des Kohortendatensatzes darin, dass keine komplexe Formel angewandt werden muss (man muss keinen Näherungswert ermitteln), sondern der einfache Anteil berechnet wird (wie viele der Verträge wurden gelöst). Ein Nachteil der Ex-post-Berechnung ist die lange Zeitdauer, die vergeht, bis der Anteil der gelösten Verträge ermittelt werden kann. Der ex post ermittelte Anteil gelöster Verträge der Anfängerkohorte 2008 ergibt einen Wert, der nur geringfügig höher ist als die für das Berichtsjahr 2008 ermittelte Lösungsquote (Schichtenmodell). Der ex ante berechnete Näherungswert des Schichtenmodells ergibt also valide Werte und wird künftig weitergeführt.
Auf Basis des Kohortendatensatzes können zudem multivariate Zusammenhänge zwischen verschiedenen berufs-, personenbezogenen und regionalen Variablen einerseits sowie der „Lösungswahrscheinlichkeit“ andererseits analysiert werden. Die Analyse des Kohortendatensatzes ergänzt somit die Lösungsquotenberechnung, ersetzt sie jedoch nicht.
Zu weiteren Details zur Lösungsquotenberechnung siehe:
http://www.bibb.de/de/4705.php und www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf
Die Vertragslösungsquote der dualen Berufsausbildung, die als Näherungswert für den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge an den im Berichtsjahr begonnenen Ausbildungsverträgen interpretiert werden kann, beträgt im Berichtsjahr 2012 insgesamt 24,4 % (LQneu); während der Probezeit beträgt die Lösungsquote 8,4 %, nach der Probezeit 16 % Tabelle A4.7-2. Die Studienabbruchquote von Studierenden deutscher Hochschulen, die den Anteil der deutschen Studienanfänger und Studienanfängerinnen angibt, die überhaupt kein Studium abschließen104, liegt für den Absolventenjahrgang 2010 für Diplomstudiengänge bei 23 % und für Bachelorstudiengänge bei 28 % (Heublein u. a. 2012).105 Im Vergleich dazu fällt die Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge im dualen System vergleichsweise moderat aus, insbesondere da zu berücksichtigen ist, dass ein Großteil der Auszubildenden mit gelöstem Vertrag die duale Ausbildung noch fortsetzt (vgl. Ernst/Spevacek 2012; Piening u. a. 2012; Schöngen 2003, S. 37), also keine endgültigen Ausbildungsabbrecher und Ausbildungsabbrecherinnen darstellt. Leider kann auf Basis der Berufsbildungsstatistik nicht erfasst werden, bei welchen Vertragslösungen es sich um Abbrüche handelt. Eine der Studienabbruchquote vergleichbare Abbruchquote für die duale Berufsausbildung kann auf Basis der vorliegenden Daten nur durch einen Vergleich von Erstabsolventenzahlen 2012 und Anfängerzahlen der Vorjahre grob kalkuliert werden. Die Abbruchquote liegt bezogen auf die Erstabsolventen 2012 nach einer solchen Kalkulation (siehe Uhly 2014b) bei ca. 16 % der begonnenen Ausbildungsverträge. Diese Kalkulation der Abbruchquote im dualen System ist aufgrund der Datenlage jedoch mit Unsicherheit behaftet und könnte eine leichte Überschätzung darstellen; eine Differenzierung nach Berufen ist derzeit nicht möglich.106
Abbruchquote – Vergleich von Absolventen- und Anfängerkohorten
Eine Ausbildungsabbruchquote für die duale Berufsausbildung, die mit der vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW, ehemals Abteilung Hochschulforschung und Hochschulentwicklung der HIS GmbH) berechneten Studienabbruchquote vergleichbar ist, kann nur grob anhand eines Vergleichs der Daten zu den Erstabsolventen/-absolventinnen mit den Anfängerzahlen der vorangegangenen Jahrgänge kalkuliert werden. Da diese Größen erst seit dem Berichtsjahr 2009 berechnet werden können (bzw. in erster „vorsichtiger“ Einschätzung zum Berichtsjahr 2008 vorliegen), ist das Berichtsjahr 2012 das erste Jahr, zu dem die grobe Einschätzung der Abbruchquote für das duale System insgesamt möglich ist.
Die Wahl der korrespondierenden Anfängerkohorte
Die Studienabbruchquote wird vom DZHW auf Basis des Vergleichs einer Erstabsolventenkohorte mit der korrespondierenden Anfängerkohorte berechnet (siehe Heublein u. a. 2012). Zur Ermittlung der korrespondierenden Anfängerkohorte benötigt man für die Studierenden bzw. Auszubildenden das Studien- bzw. Ausbildungsbeginnjahr. Für die Studierenden liegt aus der Hochschulstatistik die Information über das erste Hochschulsemester vor, für die Auszubildenden wird mit der Berufsbildungsstatistik nur erhoben, wann ein Ausbildungsvertrag begonnen hat. Bei Vertragswechsel entspricht dies nicht dem Ausbildungsbeginn. Da die Zahl der Ausbildungsanfänger und Ausbildungsanfängerinnen von Jahr zu Jahr schwankt, beeinflusst die Wahl der Anfängerjahrgänge für die Berechnung der Abbruchquote die Höhe der Quote deutlich. Je weiter die Analyse differenziert wird (Abbruchquoten für bestimmte Personengruppen, für bestimmte Berufe etc.), umso stärker kann die Abbruchquote durch eine inadäquate Wahl der korrespondierenden Anfängerkohorte verzerrt sein. Da zudem keine Daten über Berufswechsel (von welchem Beruf wird in welchen gewechselt) vorliegen, können auch keine berufsspezifischen „Schwundquoten“ berechnet werden. Deshalb kann unter der gegenwärtigen Datenlage für die duale Berufsausbildung nur eine grobe Kalkulation der Abbruchquote erfolgen. Auf Basis der Meldungen zu den Abschlussprüfungen, des Vertragsbeginns und der Vorbildung resultiert eine Quote von ca. 16 % (zur genauen Berechnung siehe Uhly 2014b).
Datenunsicherheiten – eventuelle Überschätzung
Diese Kalkulation der Abbruchquote im dualen System ist aufgrund verschiedener Aspekte mit Unsicherheit behaftet. Zum einen weil das Ausbildungsbeginnjahr unbekannt ist und deshalb die Wahl der korrespondierenden Anfängerkohorte problematisch ist (s. o.). Zum anderen weil unsicher ist, ob alle Abschlussprüfungen fristgerecht gemeldet wurden. Ein Vergleich der Meldungen der Berichtsjahre 2008 bis 2012 für die Ausbildungsanfänger/-innen 2008 hat gezeigt, dass mit den Meldungen aus 5 Berichtsjahren insgesamt für gut 6 % der in 2008 gemeldeten Anfänger/-innen in der Folge ein Ausbildungsende ohne gemeldeten Beendigungsgrund vorliegt oder gar keine Meldung mehr erfolgt. Es ist anzunehmen, dass die Ursachen hierfür variieren: Vertrag nicht verlängert, Unterbrechung der Ausbildung, Prüfungsergebnis oder Vertragslösung verspätet eingetragen etc. Wenn die Zahl der Abschlussprüfungen aufgrund nicht fristgerechter Meldungen der Prüfungsergebnisse untererfasst ist, wird die Abbruchquote entsprechend überschätzt (vgl. Uhly 2014b).
Vertragslösungsquoten 1993 bis 2012
Mit 24,4 % liegt die Lösungsquote des Berichtsjahres 2012 im üblichen Schwankungsbereich der letzten beiden Dekaden. Sie schwankt bundesweit seit Anfang der 1990er-Jahre zwischen 20 % und 25 % der begonnenen Ausbildungsverträge Tabelle A4.7-2. Damit hat sich die Lösungsquote im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr nicht weiter erhöht. Dass dieses Thema derzeit eine sehr große Aufmerksamkeit erfährt, ist somit nicht durch Veränderungen der Lösungsquote selbst zu erklären. Dies ist eher aufgrund der Risiken hinsichtlich eines Fachkräftemangels infolge der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der Studierneigung der Schulabgänger/-innen zu sehen (vgl. Uhly 2013a).
Wie kann diese Schwankung der Lösungsquote erklärt werden? Der Anteil vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge schwankt deutlich mit der Ausbildungsmarktlage. Auch wenn theoretisch verschiedene Effektrichtungen denkbar sind (vgl. BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.7), zeigt sich empirisch, dass die Lösungsquote steigt, wenn sich die Lage am Ausbildungsmarkt aus Sicht der Auszubildenden verbessert – das Verhältnis von angebotenen Ausbildungsstellen zu nachgefragten Ausbildungsstellen steigt (vgl. BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A4.7 und Uhly 2013a, S. 4). Dieser Zusammenhang war auch schon in der Vergangenheit zu beobachten (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2006, S. 121). Dies kann folgendermaßen interpretiert werden: Mit einer Verbesserung der Chance auf einen alternativen Ausbildungsplatz werden Auszubildende, die mit einem eingegangenen Ausbildungsverhältnis unzufrieden sind bzw. einen nicht präferierten Ausbildungsplatz innehaben, den Vertrag eher lösen.107 Ebenso ist denkbar, dass Ausbildungsbetriebe in Zeiten einer aus ihrer Sicht erfolgten Verschlechterung der Ausbildungsmarktlage eher weniger präferierte Bewerber und Bewerberinnen auf Ausbildungsstellen einstellen und diese Ausbildungsverhältnisse ein höheres Vertragslösungsrisiko aufweisen.
Tabelle A4.7-2: Vertragslösungsquoten(1) in % der begonnenen Ausbildungsverträge, Bundesgebiet 1993 bis 2012
Lösungsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Auszubildenden
In den meisten der 20 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe ist die Lösungsquote der Verträge von Frauen geringer als die der Männer Tabelle A4.7-7. Im Gesamtdurchschnitt zeigt sich jedoch für das Berichtsjahr 2012, dass die Lösungsquote der mit Frauen abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit durchschnittlich 24,9 % insgesamt etwas höher ausfällt als die der Männer (24 %) Tabelle A4.7-3. Während der Probezeit liegt die Lösungsquote der Frauen bei 9,4 % und damit fast 2 Prozentpunkte über der Quote der Männer; nach der Probezeit fällt die Lösungsquote der Frauen um 1 Prozentpunkt geringer aus als die der Männer Tabelle A4.7-4.
Vergleichsweise hohe Lösungsquoten der Frauen ergeben sich in den Zuständigkeitsbereichen Handwerk, Landwirtschaft und – mit geringerem Abstand zu den Männern – auch im Bereich Industrie und Handel Tabelle A4.7-3. In den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes und der freien Berufe fallen die Lösungsquoten der Frauen niedriger aus als die der Männer. Auffallend ist, dass die Lösungsquoten der Frauen in jenen Zuständigkeitsbereichen besonders hoch ausfallen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind; umgekehrt fallen die Lösungsquoten der Männer in den Zuständigkeitsbereichen vergleichsweise hoch aus, in denen der Männeranteil an den Auszubildenden geringer ausfällt.108
Deutliche Unterschiede in den Lösungsquoten zeigen sich auch bei den Verträgen der Auszubildenden mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit. Von den Ausbildungsverträgen der ausländischen Auszubildenden werden im Durchschnitt 31,2 % vorzeitig gelöst, von den Ausbildungsverträgen der Auszubildenden mit deutschem Pass nur 23,9 % Tabelle A4.7-3. Diese Relation zeigt sich gleichermaßen bei den Probezeitlösungen und den Lösungen nach der Probezeit Tabelle A4.7-4. Höhere Lösungsquoten bei den ausländischen Auszubildenden ergeben sich in allen Zuständigkeitsbereichen Tabelle A4.7-3. Die Abstände der Lösungsquoten deutscher und ausländischer Auszubildender fallen in den dualen Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes und der freien Berufe deutlich geringer aus als in den anderen Zuständigkeitsbereichen. Auch bei den 20 am stärksten besetzten Ausbildungsberufen des dualen Systems ergeben sich in fast allen dieser Berufe größere Lösungsquoten bei den Ausbildungsverträgen ausländischer Auszubildender Tabelle A4.7-7. Teilweise sind die Unterschiede in den Lösungsquoten zwischen deutschen und ausländischen Auszubildenden auch auf Unterschiede hinsichtlich des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses zurückzuführen.
Tabelle A4.7-3: Vertragslösungsquoten (LQneu in %)(1) nach Personenmerkmalen und Zuständigkeitsbereichen(2), Bundesgebiet 2012
Tabelle A4.7-4: Vertragslösungsquoten (LQneu in %)(1) nach Lösungszeitpunkt und Personenmerkmalen sowie Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 2012
Lösungsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss
Bei der Betrachtung der Lösungsquoten nach dem zuvor erworbenen allgemeinbildenden Schulabschluss Tabelle A4.7-3 zeigt sich deutlich, dass die Lösungsquote umso höher ausfällt, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden ist (vgl. Kapitel A4.6.2). So weisen Auszubildende ohne Hauptschulabschluss mit 38,8 % eine nahezu dreimal höhere Lösungsquote auf als Studienberechtigte (13,4 %). Bei den Verträgen der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss ergibt sich für das Berichtsjahr 2012 eine Lösungsquote von 34,6 %. Die Verträge von Auszubildenden mit Realschulabschluss werden zu 21,1 % vorzeitig gelöst. Diese Rangfolge der Abschlussgruppen ergibt sich in fast allen Zuständigkeitsbereichen. In den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes fällt die Lösungsquote bei den Ausbildungsverträgen derjenigen ohne Hauptschulabschluss relativ gering aus; allerdings ist hier die Zahl der Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss (Neuabschlüsse) mit rd. 30 extrem niedrig. In den Ausbildungsberufen der freien Berufe und des Handwerks fallen die Lösungsquoten der Studienberechtigten mit über 20 % vergleichsweise hoch und nur etwa halb so hoch wie die derjenigen ohne Hauptschulabschluss aus.
Dabei finden sich über alle Schulabschlüsse hinweg ähnliche Relationen von Lösungsquoten während und nach der Probezeit Tabelle A4.7-4. Allerdings ist der Anteil der Probezeitlösungsquote an der Gesamtlösungsquote der jeweiligen Vorbildungsgruppe umso höher, je höher der allgemeinbildende Schulabschluss ist. Die vorbildungsspezifischen Unterschiede in der Höhe der Lösungsquoten fallen somit nach der Probezeit stärker aus.
Vertragslösungsquoten nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen
Die Lösungsquoten unterscheiden sich deutlich zwischen den Ländern, sie reichen von durchschnittlich knapp 22 % in Baden-Württemberg und Bayern bis hin zu gut 33 % in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin Tabelle A4.7-5. Insgesamt fallen die Lösungsquoten in Ostdeutschland eher höher aus109; allerdings liegen sie auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland bei knapp 28 %.110
Ebenso deutlich variieren die Lösungsquoten zwischen den Zuständigkeitsbereichen Tabelle A4.7-5. In den Berufen des Handwerks zeigt sich mit über 30 % im Bundesdurchschnitt die höchste Lösungsquote, gefolgt von den Berufen der Hauswirtschaft mit 26,6 %. Eine extrem niedrige durchschnittliche Lösungsquote von nur 6,6 % ergibt sich lediglich in den Berufen des Zuständigkeitsbereichs öffentlicher Dienst. In den Ausbildungsberufen der freien Berufe liegt sie mit 24,5 % nahe beim Durchschnittswert, und in den beiden Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel sowie Landwirtschaft fällt sie mit knapp 22 % und 23 % leicht unterdurchschnittlich aus.
Differenziert man die Quote nach Lösungen während und nach der Probezeit, so fällt auf, dass bei dem Zuständigkeitsbereich freie Berufe die Lösungsquote während der Probezeit relativ hoch und bei der Hauswirtschaft relativ gering ausfällt Tabelle A4.7-4.
Die Lösungsquoten variieren noch deutlicher zwischen den einzelnen dualen Ausbildungsberufen Tabelle A4.7-6. Betrachtet man die 20 Berufe111 mit den jeweils höchsten und niedrigsten Lösungsquoten, ergeben sich weitgehend übereinstimmende Ergebnisse gegenüber den Vorjahren. Unter den Berufen mit sehr hohen Lösungsquoten von ca. 40 % bis über 50 % befinden sich vor allem die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes (z. B. Restaurantfachmann/-fachfrau, Koch/Köchin, Fachkraft im Gastgewerbe), Dienstleistungsberufe aus den Tätigkeitsbereichen Körperpflege, Transport und Reinigung sowie weitere primäre Dienstleistungsberufe112 (z. B. Kosmetiker/-in, Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, Gebäudereiniger/-in, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Berufskraftfahrer/-in); außerdem weisen Bauberufe relativ hohe Lösungsquoten auf (z. B. Bauten- und Objektbeschichter/-in, Gerüstbauer/-in sowie Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin). Auch wenn im Durchschnitt im Handwerk die Lösungsquote höher ausfällt, findet man sehr hohe Lösungsquoten nicht in besonderer Weise in Handwerksberufen; auch in anderen Zuständigkeitsbereichen – insbesondere in Industrie und Handel – findet man Berufe mit sehr hohen Lösungsquoten. Allerdings gibt es kaum größere Handwerksberufe mit sehr niedrigen Lösungsquoten. Niedrige Lösungsquoten von (z. T. deutlich) unter 8 % weisen neben den Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs öffentlicher Dienst (z. B. Verwaltungsfachangestellte/-r, Sozialversicherungsfachangestellte/-r) vor allem sekundäre Dienstleistungsberufe (z. B. Bankkaufmann/-kauffrau, Medienkaufmann/-kauffrau für Digital und Print), aber auch technische Produktionsberufe der Industrie auf (Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik, Fluggerätmechaniker/-in, Chemikant/-in).113
Betrachtet man die 20 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe des dualen Systems Tabelle A4.7-7, die zusammen mehr als die Hälfte aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge umfassen, so zeigt sich auch hier die große Bandbreite an Lösungsquoten von 6 % (Bankkaufmann/-kauffrau) bis 48 % (Koch/Köchin).
Tabelle A4.7-5: Vertragslösungsquoten in % der begonnenen Ausbildungsverträge (LQneu)(1) nach Zuständigkeitsbereichen(2) und Ländern 2012
Tabelle A4.7-6: Ausbildungsberufe(1) mit den höchsten und niedrigsten Vertragslösungsquoten in %(2), Bundesgebiet 2012
Der Ausbildungsverlauf der Anfängerkohorte 2008
Die Einführung der Einzeldatenerhebung durch das Berufsbildungsreformgesetz von 2005 und die Erfassung von Monat und Jahr von ausbildungsrelevanten Ereignissen (Vertragsbeginn und Ende, Abschlussprüfung und Wiederholungsprüfungen sowie vorzeitige Vertragslösung) haben die Möglichkeit eröffnet, aus den Meldungen zu mehreren Berichtsjahren solche Datensätze zu bilden, die eine Analyse des Ausbildungsverlaufs von Anfängern und Anfängerinnen eines Jahres (Kohortendatensätze) erlauben. Da im ersten Jahr der Revision (2007 in Kraft getreten) noch erhebliche Meldeprobleme bestanden, ist die Anfängerkohorte 2008 die erste, für die ein solcher Datensatz gebildet werden kann. Für diese kann der Ausbildungsverlauf nach Beginn der Ausbildung monatsgenau analysiert werden; mit dem aktuellen Datenstand (2012) lassen sich für alle Anfänger und Anfängerinnen 2012 mindestens 48 Monate nach Beginn der Ausbildung erfassen. Allerdings kann der Verlauf immer nur bis zum Ende eines Ausbildungsvertrages bzw. bis zur Abschlussprüfung114 betrachtet werden. Denn die Berufsbildungsstatistik erfasst keine – über die Jahre – unveränderliche Personennummer für die einzelnen Auszubildenden, anhand derer man die Meldungen aus verschiedenen Verträgen für eine Person verknüpfen könnte. Ebenso wird keine solche Nummer für die Ausbildungsbetriebe erhoben.115 Wenn Ausbildungsverträge gelöst werden, bleibt also unbekannt, ob die Auszubildenden erneut eine duale Berufsausbildung antreten oder ob der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsstelle wieder besetzt. Trotz dieser Einschränkungen liefert der Kohortendatensatz erweiterte Analysemöglichkeiten.
Zum einen kann der Anteil gelöster Verträge ex post ermittelt werden, ohne auf die relativ komplexe Berechnungsformel des „Schichtenmodells“ zurückgreifen zu müssen. Es zeigt sich, dass 23,2 % der Ausbildungsverträge der Anfänger und Anfängerinnen des Jahres 2008 bis zum 31. Dezember 2012 gelöst waren Schaubild A4.7-1. Der für das Berichtsjahr 2008 berechnete Näherungswert (Lösungsquote nach dem Schichtenmodell) betrug 21,5 %116 Tabelle A4.7-2. Somit hat sich die Validität der BIBB-Berechnungsformel der Lösungsquote bestätigt.117
Zum anderen lässt sich der monatsgenaue Verlauf des Vertragslösungsgeschehens genauer verfolgen. Beispielsweise können die bereits mit der Differenzierung von Probezeit- und Gesamtlösungsquoten ersichtlichen Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen genauer betrachtet werden. Im Zuständigkeitsbereich freie Berufe steigt der Anteil gelöster Verträge in den ersten Monaten sehr stark an, nach der Probezeit flacht die Kurve des kumulierten118 Anteils vorzeitig gelöster Verträge deutlich ab. In den Berufen der Hauswirtschaft bleibt der Anteil vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge lange unterhalb des Anteils im dualen System insgesamt und übersteigt diesen aufgrund der relativ vielen Lösungen zu einem späten Ausbildungszeitpunkt erst ab dem 34. Monat nach Ausbildungsbeginn. In den Handwerksberufen steigt der Anteil gelöster Verträge innerhalb der ersten 2 Jahre nach Ausbildungsbeginn relativ stark an. Zum Vergleich dieser Verläufe zwischen weiteren Berufs- und Personengruppierungen siehe BIBB-Datenreport 2012, Kapitel A4.7 und Uhly 2014a.
Weiterhin kann der Prüfungserfolg der Anfängerkohorte betrachtet werden; dies allerdings nur hinsichtlich des ersten Ausbildungsverhältnisses. Bei Vertragswechsel ist der Prüfungserfolg der Anfänger und Anfängerinnen damit nicht erfasst. Bis spätestens zum 31. Dezember 2012 haben gut 75 % der Anfängerkohorte 2008 die Abschlussprüfung im ersten Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgelegt. 1,4 % haben nicht bestanden, und nur 0,3 % sind im ersten Ausbildungsvertrag als endgültig durchgefallen gemeldet. Gut 23 % sind nicht bzw. noch nicht zur Abschlussprüfung angetreten, die meisten davon waren die Auszubildenden mit vorzeitig gelöstem Ausbildungsvertrag; zu ausführlicheren Analysen des Ausbildungsverlaufs der Anfängerkohorte 2008 siehe Uhly 2014a.
Auf Basis des Kohortendatensatzes können außerdem die Ergebnisse zu den differenzierten Lösungsquoten im Rahmen von multivariaten Modellen überprüft werden, zumindest hinsichtlich der anderen im Rahmen der Berufsbildungsstatistik erhobenen Merkmale.119 So kann man z. B. aus einer höheren Lösungsquote einer bestimmten Personengruppe nicht ableiten, dass diese Personen aufgrund ihrer personalen Merkmale in stärkerem Maße Ausbildungsverträge vorzeitig lösen. Die Zusammenhänge sind komplex. Vertragslösungen können bei einer Personengruppe hoch ausfallen, weil sie stärker in Ausbildungsberufen, Betrieben oder Regionen mit hohen Lösungsquoten zu finden sind. Zum anderen können die Lösungsquoten in Berufen höher ausfallen, weil Personen mit höherer Lösungswahrscheinlichkeit in diesen Berufen zu finden sind oder weil sie in Betrieben, Branchen oder Regionen mit höheren Lösungsquoten anzutreffen sind. Zur Klärung dieser komplexen Zusammenhänge besteht noch ein erheblicher Forschungsbedarf.
Multivariate Analysen erlauben die Prüfung des Effektes einzelner Variablen unter Kontrolle der anderen Variablen. Leider enthalten die Daten der Berufsbildungsstatistik nahezu keine betrieblichen Merkmale, sodass deren Einfluss nicht unmittelbar geprüft werden kann. Deshalb wurden solche Merkmale für eine Analyse als Durchschnittsgrößen in den Ausbildungsberufen auf Basis der BIBB-Erhebung der Kosten und des Nutzens der betrieblichen Ausbildung 2007 ermittelt und der Kohortendatensatz entsprechend erweitert. Außerdem wurden über den erfassten Ort der Ausbildungsstätte Variablen zur Ausbildungsmarktlage aufgenommen. Eine logistische Mehrebenenanalyse auf Basis dieses erweiterten Kohortendatensatzes der Anfänger und Anfängerinnen 2008 (mit Stand Berichtsjahre 2008 bis 2011; vgl. Uhly/Rohrbach-Schmidt 2013) hat ergeben, dass der berufliche Kontext einen von den Personenmerkmalen der Auszubildenden unabhängigen Einfluss auf das Vertragslösungsrisiko hat. In manchen Ausbildungsberufen fällt das Vertragslösungsrisiko also nicht nur deshalb höher aus, weil in diesen Berufen eher Jugendliche mit geringeren Schulabschlüssen zu finden sind; das erhöhte Lösungsrisiko hat auch betriebliche Ursachen. Je höher beispielsweise die betrieblichen Nettokosten der Ausbildung sind (je eher die Ausbildung einem Investitionsmodell folgt), desto geringer ist das Vertragslösungsrisiko. In Berufen mit durchschnittlich sehr hohen Nettokosten von über 15.000 € (je Auszubildenden und Ausbildungsjahr) fällt die Lösungsquote mehr als 11 Prozentpunkte geringer aus als in Berufen mit durchschnittlichen Nettoerträgen von knapp 7.000 €. In Berufen, bei denen die Betriebsgröße im Durchschnitt bei 300 Beschäftigten liegt, fällt das Vertragslösungsrisiko um gut 18 Prozentpunkte geringer aus als in Berufen mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von rund 7 Beschäftigten.120 Der Effekt des Schulabschlusses bleibt allerdings auch bei Kontrolle der beruflichen bzw. betrieblichen Merkmale bestehen, er fällt nur etwas geringer aus als bei der bivariaten Betrachtung. Der Effekt der Staatsangehörigkeit der Auszubildenden geht im multivariaten Modell deutlich zurück
(Alexandra Uhly)
Tabelle A4.7-7: Vertragslösungsquoten (in %)(1) in den 20 am stärksten besetzten dualen Ausbildungsberufen, Bundesgebiet 2012
Schaubild A4.7-1: Vorzeitige Vertragslösungen in den ersten 48 Monaten nach Ausbildungsbeginn der Anfängerkohorte 2008 nach Zuständigkeitsbereichen(1) (kumulierter Anteil der gelösten Verträge in %)
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100
Diese Differenzierung ist erst seit dem Berichtsjahr 2009 möglich. Zuvor ist lediglich der Anteil der Vertragslösungen in der Probezeit an allen Vertragslösungen zu ermitteln. Die Ergebnisse zur Lösungsquote während und nach der Probezeit entsprechen jedoch den Befunden der Verteilung der Vertragslösungen über die Zeit nach Beginn der Ausbildung, die auch schon in den Jahren zuvor berichtet wurden.
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101
Nach § 20 BBiG muss sie mindestens einen Monat und kann bis zu 4 Monate dauern. Da die Vertreter der zuständigen Stellen im Arbeitskreis Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes jedoch angaben, dass die 4 Monate i. d. R. voll ausgeschöpft werden, wurde auf die gesonderte Erfassung dieses Merkmals im Rahmen der Berufsbildungsstatistik verzichtet und die Probezeit immer mit 4 Monaten nach Vertragsbeginn kalkuliert.
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102
Hierbei müsste die Zahl der Vertragslösungen durch die Summe aus Bestandszahl der Auszubildenden zum 31. Dezember des Berichtsjahres und der Zahl der Vertragslösungen des Berichtsjahres dividiert werden, denn Letztere sind in der Zählgröße Auszubildendenbestand nicht enthalten.
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103
Zur detaillierten Beschreibung des Schichtenmodells und dessen Interpretation siehe http://www.bibb.de/de/4705.php.
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104
Fach- und Hochschulwechsel, die zu einem Abschluss führen, bedeuten also keinen Studienabbruch.
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105
Die Studienabbruchquote wird von HIS aus dem Vergleich von Absolventen- und Anfängerzahlen ermittelt. Die Abbruchquote der Bachelorstudiengänge bedeutet, „dass von 100 deutschen Studienanfängern der Jahrgänge 2006/2007 im Bachelorstudium 28 ihr Studium erfolglos abgebrochen haben“ (Heublein u. a. 2012, S. 1).
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106
Auch auf Basis der Sonderauswertung der BIBB-Übergangsstudie 2011 (Beicht/Walden 2013) kann keine Abbruchquote berechnet werden; siehe hierzu Uhly/Beicht 2013. Der Anteil von Auszubildenden, die eine duale Berufsausbildung ohne Abschluss beendet hatten (von denen einige danach erneut eine duale Berufsausbildung beginnen), wie er auf Basis der BIBB-Übergangsstudie resultiert, fällt aus verschiedenen Gründen geringer aus: Zum einen ist anzunehmen, dass sehr kurze Vertragsdauern im dualen System deutlich untererfasst sind. Zum anderen sind lediglich die ersten 36 Monate nach Ausbildungsbeginn erfasst (spätere Beendigungen ohne Abschluss sind also nicht einbezogen). Außerdem wird mit der Übergangsstudie nur ein eingeschränkter Personenkreis (Geburtsjahrgänge 1987 bis 1992) befragt, und sie bezieht sich auf einen anderen Bezugszeitraum als die auf Basis der Absolventenkohorte 2012 kalkulierte Abbruchquote.
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107
Die Berufsbildungsstatistik erfasst ausschließlich angetretene Ausbildungsverhältnisse. Somit kann ausgeschlossen werden, dass die steigende Lösungsquote auf multiple Vertragsabschlüsse einzelner Ausbildungsplatzsuchender, die dann nur eines der Ausbildungsverhältnisse antreten, zurückzuführen ist.
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108
In den Bereichen Landwirtschaft und Handwerk sind weniger als ein Viertel aller Auszubildenden Frauen. In den Bereichen öffentlicher Dienst (65 %) und freie Berufe (94 %) ist dagegen der Frauenanteil sehr hoch (vgl. Kapitel A4.2.1). Auf Basis der Betrachtung von Lösungsquoten bei einzelnen (männlich bzw. weiblich dominierten) Ausbildungsberufen weist auch Huth (2000, S. 37 f.) auf einen solchen Zusammenhang hin.
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109
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in Ostdeutschland der Anteil der öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse höher ausfällt und Vertragslösungen auch bei einem Wechsel von solchen Ausbildungsplätzen in ein betrieblich finanziertes Berufsausbildungsverhältnis auftreten können; solche Vertragswechsel können als Erfolge betrachtet werden.
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110
Die auffallend niedrigen Werte in der Landwirtschaft Bremens und der Hauswirtschaft Hamburgs sind mit großer Wahrscheinlichkeit auf Meldefehler zurückzuführen und stellen eine deutliche Untererfassung dar. Da beide Bereiche gemessen an allen begonnenen Ausbildungsverträgen vergleichsweise klein ausfallen, verzerren diese Fehlmeldungen die Lösungsdaten insgesamt nur in sehr geringem Maße.
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111
Einbezogen wurden duale Ausbildungsberufe mit mindestens 300 neu abgeschlossenen Verträgen im Jahre 2012.
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112
Zur Unterscheidung von primären und sekundären Dienstleistungsberufen sowie Fertigungsberufen siehe Kapitel A4.4.
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113
Auf eine differenzierte Betrachtung der Lösungsquote während und nach der Probezeit wird hier verzichtet, da sich keine besonderen Auffälligkeiten zeigen.
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114
In manchen Fällen wird eine Abschluss- bzw. Wiederholungsprüfung noch nach Ablauf des Ausbildungsvertrages abgelegt, dies sind die einzigen Fälle, in denen der Ausbildungsverlauf mit der Berufsbildungsstatistik über das Vertragsende hinaus abgebildet werden kann.
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115
Das BIBB hatte vorgeschlagen, beides aufzunehmen, leider war dies aufgrund von Datenschutzbedenken nicht durchsetzbar.
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116
Er fällt niedriger aus als der ex post ermittelte Wert, da die Lösungsquote in den 3 Jahren nach 2008 angestiegen ist.
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117
Der Kohortendatensatz wurde auf Ausbildungsanfänger/-innen (im Sinne von Erstanfängern) begrenzt, bei der Lösungsquotenberechnung fließen dagegen auch begonnene Verträge von solchen Auszubildenden ein, die zuvor bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hatten. Dennoch liegen die Werte nahe beieinander.
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118
Dargestellt ist der monatlich hinzukommende Anteil gelöster Verträge der Ausbildungsanfänger/-innen 2008.
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119
Der Kohortendatensatz kann durch weitere Variablen aus anderen Statistiken und Erhebungen erweitert werden, indem über die Berufs- und Regionalvariable entsprechende Daten hinzugespielt werden. Zu den Ergebnissen der Analyse des erweiterten Datensatzes siehe Uhly/Rohrbach-Schmidt 2013.
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120
Hier wird die Wahrscheinlichkeit geschätzt, dass Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst werden. Das Ergebnis zeigt, dass das Risiko einer Vertragslösung in kleineren Betrieben höher ist als in größeren Betrieben. Im Gegensatz dazu wird auf Basis des BIBB-Qualifizierungspanels (vgl. Kapitel A4.10.3) der Anteil der Betriebe betrachtet, in denen es eine oder mehrere Vertragslösungen gab. Dieser Anteil nimmt mit der Betriebsgröße zu, was nicht verwundert, da mit der Größe der Betriebe auch die Anzahl der Auszubildenden wächst – und damit die Zahl der Ausbildungsverträge, die vorzeitig gelöst werden können.