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Die duale Berufsausbildung in „anerkannten Ausbildungsberufen“ nach BBiG/HwO in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch einige wenige Ausbildungsgänge an Berufsfachschulen. Dort werden die Inhalte der Ausbildungen laut der anerkannten Ausbildungsrahmenplänen umgesetzt; die Abschlussprüfung wird vor einer Handwerks-/Handelskammer abgelegt oder die Schulprüfung wird der Kammerprüfung gleichgestellt156. Die schulische Berufsausbildung in den BBiG-Berufen zeigt einen Schwerpunkt in den in Tabelle A5.1-1 dargestellten Berufen (KldB 2010, 5-Steller). Die schulische und die betriebliche Berufsausbildung ist in den abgebildeten Berufsgattungen sehr unterschiedlich auf die beiden Lernorte verteilt: Die Berufe in der Kosmetik und Anlageberater/-innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe werden beispielsweises sehr viel häufiger von Berufsfachschulen angeboten157. In anderen Ausbildungsgängen ist das Verhältnis umgekehrt, wie das Beispiel der Büro- und Sekretariatskräfte eindrücklich zeigt.

Tabelle A5.1-1: Berufsausbildungen nach BBiG/HwO – rein schulisch vs. dual (2012)

  • 156

    Die „Gleichstellung von Prüfungszeugnissen“ erfolgt durch Rechtsverordnung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (§ 50 BBiG). Die Bewilligung wird befristet erteilt und ist zzt. für 7 berufsbildende Schulen ausgesprochen; vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2013, S. 185 ff.

  • 157

    Die Berufsfachschulen (BFS) sind ein quantitativ bedeutender Träger von beruflichen Qualifizierungsangeboten. Die beschriebenen BBiG-Ausbildungsanfänger stellen jedoch gerade 2,6 % der insgesamt 261.122 Anfänger/-innen an BFS.