BP:
 

Die Ausbildungen nach Landesrecht führen meist zum Abschluss „staatlich geprüfter Assistent/staatlich geprüfte Assistentin“ (manchmal: „staatlich anerkannt“). Das fängt bei dem/der staatlich geprüften Assistent/staatlich geprüften Assistentin für Freizeitwirtschaft an und geht alphabetisch bis zum/zur Staatlich geprüften Zytologieassistenten/Staatlich geprüften Zytologieassistentin.158

Oft sind die Berufsausbildungen landestypisch ausgelegt (z. B. staatlich geprüfte Keramformer, Bayern) und nur dort vertreten; jedoch gibt es auch Ausbildungen, die in mehreren Ländern gleichermaßen angeboten werden wie z. B. der staatlich geprüfte Gymnastiklehrer/die staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin (Bayern, Hessen, NRW, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein).

Die am stärksten besetzten landesgeregelten Ausbildungen stellen die Berufe in der Haus- und Familienpflege (KldB 83142) mit 19.357 Ausbildungsanfänger/-innen und die Berufe in der Kinderbetreuung und -erziehung (KldB 83112) mit 16.777 Ausbildungsanfänger/-innen.

Ausbildungen nach Landesrecht

Die Ausbildung an Berufsfachschulen zum „Staatlich geprüften Assistenten“ mit Angabe der jeweiligen Richtung ist ein Angebot der Länder, das sich in der Regel an Realschulabsolventen bzw. Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss richtet. Klassische Angebotsfelder sind die Bereiche Labortechnik, Kommunikations- und Gestaltungstechnik sowie Sekretariat und Fremdsprachen. Rechtsgrundlagen für die Berufsabschlüsse finden sich in den Schulgesetzen der Länder, die auch Ausbildung und Prüfung regeln.

Die Bildungsgänge dauern mindestens 2 Jahre und können unter bestimmten Bedingungen zur Fachhochschulreife führen. (vgl. Kultusministerkonferenz 2012).

Im Folgenden werden die Ausbildungsgänge (Neuanfänger/-innen) betrachtet, die nicht zu einem Abschluss in den Sozial- und Gesundheitsberufen führen (vgl. Kapitel A5.3). In Tabelle A5.2-1 sind Ausbildungsgänge aufgeführt, die deutschlandweit jeweils mehr als 1.000 Neuanfänger/-innen haben. Der Vergleich der Ausbildungen nach den KldB 2010-Kategorien zeigt,

  • dass es Ausbildungen gibt, für die keine statistische Entsprechung zwischen schulischer und betrieblicher Ausbildung vorzuliegen scheint (nach der KldB2010)159,
  • dass es bei Entsprechungen Übergewichte in den landesrechtlich geregelten Ausbildungen gibt (Berufe in der Wirtschaftsinformatik) und in der dualen Ausbildung (Berufe in der kaufmännischen und technischen Betriebswirtschaft).

Interessant ist zudem der Vergleich von Ausbildungen, die sowohl nach BBiG geregelt sind als auch nach landesgesetzlichen Regelungen ausgebildet werden, wie z. B. der/die Kosmetiker/-in (Brandenburg, Hessen [„staatlich anerkannt“] sowie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen [„staatlich geprüft“]). In einer solchen Ausbildung zum/zur Kosmetiker/-in (KldB 2010: 82322) befanden sich nach den unterschiedlichen Regelungen im Jahr 2012 (Bestand):

  • BBiG/HwO – dual (Handel, Handwerk): 834 Auszubildende
  • BBiG – schulisch, Berufe in der Kosmetik 2): 2.060 Schüler/-innen
  • Landesrecht, Berufe in der Kosmetik 1)160: 1.587 Schüler/-innen

Bemerkenswert ist der quantitative Unterschied zwischen den Kosmetik-Ausbildungen: Mehr als doppelt so viele Auszubildende werden in den Berufsfachschulen nach BBiG ausgebildet (in Relation zu den betrieblichen Ausbildungsverhältnissen). Auch die landesgesetzliche Ausbildung erreicht fast die doppelte Anzahl – wenn auch auf einem anderen Qualifikationsniveau („1) Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ bzw. „2) Komplexe Spezialistentätigkeiten“).

Zum Stellenwert der landesgeregelten Ausbildungen

Die landesgeregelten Ausbildungen können u. a. durch einen Blick auf ihren Stellenwert in den berufsbiographischen Verläufen eingeordnet werden. D. h., dient diese schulische Ausbildung als Vorbereitung, Warteschleife oder Weiterbildung in Relation zu einer dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO? Eine erste Auskunft gibt dazu die Berufsbildungsstatistik zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im dualen System zum 31. Dezember, die das Merkmal „Vorherige Berufsausbildung“ erhebt (vgl. Kapitel A4.3). Nach dieser Statistik hatten von allen dualen Neuabschlüssen 2012 bereits 4.602 eine „erfolgreich abgeschlossene schulische Berufsausbildung“ durchlaufen161; das waren rechnerisch 12,8 % der Absolventen/Absolventinnen 2012 aus schulischen Ausbildungen an Berufsfachschulen und Fachgymnasien.162 Hier stellt sich die Frage, inwieweit eine Doppelqualifizierung oder lediglich eine schulische Warteschleife vorliegt.

Leider weist die Statistik für die landesrechtlich geregelten Ausbildungen (Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2) eine vorherige Berufsausbildung im dualen System nicht aus, sodass der umgekehrte Vergleich nicht möglich ist.

Tabelle A5.2-1: Stark besetzte Ausbildungen nach Landesrecht im Vergleich (2012)

  • 158

    Vgl. Kultusministerkonferenz 2004

  • 159

    BMBF/KMK sehen jedoch den Fremdsprachenkorrespondenten/die Fremdsprachenkorrespondentin in einer Entsprechung zum/zur Bürokaufmann/-kauffrau – auf Ebene der Berufsgruppe (3-Steller). Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung/Kultusministerkonferenz: Gegenüberstellung dualer und landesrechtlich geregelter Berufsausbildungsabschlüsse vom 1.8.2013

  • 160

    Die Fachserie 11, Reihe 2 und Reihe 3 unterteilt die Tätigkeiten nach Schwierigkeitsgraden: 1) Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten; 2) Komplexe Spezialistentätigkeiten; 3) Helfer-/Anlerntätigkeiten; 4) Hoch komplexe Tätigkeiten (Statistisches Bundesamt 2013, Schuljahr 2012/13). 

  • 161

    „Datensystem Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). 

  • 162

    Im gleichen Jahr begannen auch 26.484 Absolventen/Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung eine neue Ausbildung im dualen System. Das waren rechnerisch 5,9 % der Absolventen/Absolventinnen 2012. Zu weiteren Daten der Berufsbildungsstatistik siehe Kapitel A4.3