Eine Ausbildung in den Gesundheitsberufen sowie Berufen des Sozialwesens erfolgt i. d. R. an Schulen des Gesundheitswesens sowie an Berufsfachschulen und Fachschulen163. Die unterschiedlichen, nicht-akademischen Bildungsgänge von dem/der Altenpflegehelfer/-in bis zu dem/der Zytologie-Assistent/Zytologie-Assistentin sind gelistet im Verzeichnis weiterer Regelungen für die Berufsbildung (Bundesinstitut für Berufsbildung 2013); davon sind 50 Ausbildungen nach Landesrecht geregelt und 17 Ausbildungen nach Bundesrecht. Die bundesrechtlichen Bildungsgänge dauern in der Mehrzahl 36 Monate, die landesrechtlichen zwischen 12 und 48 Monaten – je nach Eingangsvoraussetzung.164
Etwa gleich viele Auszubildende begannen 2012 ihre Ausbildung an Berufsfachschulen und an Schulen des Gesundheitswesens (jeweils 31 %). An Fachschulen sowie Fach-/Berufsakademien165 hatten 21 % aller Anfänger/-innen begonnen und an den Teilzeitberufsschulen166 (= duales System) waren 17 % registriert. Der Schwerpunkt der Ausbildungen lag in den Bereichen Pflege und Erziehung Tabelle A5.3-1. Die Daten zeigen sowohl die starke weibliche Präsenz in diesen Ausbildungsgängen (außer im Rettungsdienst) als auch die Vielzahl der Schüler/-innen in Ausbildungen nach Landesrecht.167
Wenn man auf die Anfänger/-innen in den verschiedenen Bildungsgängen nach der schulischen Vorbildung schaut, so werden große Unterschiede zwischen den Teilnehmenden deutlich Tabelle A5.3-2. Nach den Daten der iABE sind die Anfänger/-innen in den Bildungsgängen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens durchgängig höher qualifiziert als der Durchschnitt aller Ausbildungsanfänger/-innen. Auffällig ist zudem der hohe Anteil derjenigen mit Hochschulreife an den Schulen des Gesundheitswesens168.
Betrachtet man daneben die Verteilung der Vorbildung in den Ländern, so zeigt sich, dass die regionalen Unterschiede noch größer sind als die Lernortunterschiede: So schwankt der Anteil der Anfänger/-innen mit Hochschulreife im Bildungskonto (I 05) zwischen Sachsen-Anhalt (13 %) und Berlin (45 %), der Anteil derjenigen mit mittlerem Abschluss zwischen Nordrhein-Westfalen (37 %) und Thüringen (68 %).
Um diese Sachverhalte jedoch angemessen zu interpretieren, ist es erforderlich, die regionalen Besonderheiten zu sehen, insbesondere Demografiedaten, Ausbildungsmarktzahlen und die Lage am Arbeitsmarkt (vgl. Kapitel A6.2); nur dann können die Daten in ihren Zusammenhang eingebettet werden. Zusätzlich sind landesspezifische Metadaten zu den Erhebungen erforderlich, da es keine Bundesstatistik in diesem Bereich gibt.
(Friedel Schier)
Tabelle A5.3-1: 10 stärkste Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen* 2012
Tabelle A5.3-2: Vorbildung der Anfänger/ -innen in der Ausbildung (2012)
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163
Vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2, „Erläuterungen“.
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Daneben gibt es noch Kurzlehrgänge (z. B. zum Desinfektor/-in in Bremen: 1 Monat) sowie Langzeitausbildungen (z. B. Heilerziehungspfleger/-in in Baden-Württemberg: 60 Monate).
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165
Wobei „Fachschulen“ Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung sind und an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen anschließen (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2, „Erläuterungen“).
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In der Fachserie werden auch die BBiG-Ausbildungen im Gesundheitssektor erfasst: „Teilzeitberufsschulen“.
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167
Eine eindeutige Unterscheidung zwischen landesgeregelten Ausbildungen und Ausbildungen nach Bundesrecht ist nicht möglich. Vermutlich sind die Ausbildungen auf Stufe 1) und 3) nach Landesrecht geregelt.
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168
Daten aus der Fachserie 11, Reihe 2.