Angebote des Übergangs erleben aktuell eine Bedeutungsverschiebung. Jahrelang hatten sie dazu beigetragen, all die Jugendlichen aufzufangen, die der Markt nicht aufnahm. Später schien die demografische Entwicklung Übergangsmaßnahmen entbehrlich zu machen und in vielen Diskursen wurde ihre Abschaffung gefordert. Tatsächlich kommt es derzeit zu Widersprüchen am Ausbildungsmarkt: Vielfach – mit Schwerpunkten auf bestimmten Branchen und Regionen – ist ein Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern festzustellen. Gleichzeitig bleibt nach wie vor eine große Zahl von Jugendlichen ohne Ausbildung. Es trifft insbesondere diejenigen, die den Anforderungen und Auswahlkriterien der Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen nicht entsprechen.
Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Kluft zu verringern, die zwischen den Voraussetzungen der Jugendlichen und den Anforderungen/Erwartungen der Ausbildungsbetriebe besteht. Neuere Maßnahmekonzepte setzen dazu an beiden Seiten an: sie unterstützen die Jugendlichen, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Ausbildung beginnen und erfolgreich abschließen zu können; gleichzeitig tragen sie dazu bei, die Ausbildungsqualität im Betrieb zu verbessern.
Konzeptionelle Veränderungen finden in neueren Bundes- und Länderprogrammen sowie Modellversuchen einen Niederschlag. Im BIBB-Modellversuchsförderschwerpunkt „Qualitätsentwicklung und -sicherung in der betrieblichen Berufsausbildung“ wurden u. a. Qualifizierungskonzepte für das Ausbildungspersonal entwickelt (vgl. Kapitel D2).
Im Jahr 2013 wurde die „assistierte Ausbildung“ in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Dieses Kooperationsmodell bezieht neben Betrieb und Berufsschule einen dritten Partner ein. Der Bildungsträger bietet unterstützende Dienstleistungen für Auszubildende und für Betriebe an. Ein zentrales Kennzeichen ist dabei das Normalitätsprinzip: es handelt sich um eine reguläre betriebliche Berufsausbildung mit einem Ausbildungsvertrag und tariflicher Ausbildungsvergütung, die durch umfassende Vorbereitungs- und Unterstützungsfunktionen flankiert wird. Die assistierte Ausbildung richtet die Ausbildung an den jeweiligen Voraussetzungen der Jugendlichen und der Betriebe aus – und akzeptiert die Vielfalt dieser Ausgangsbedingungen. Kontinuierlich verfügbare Unterstützung, Individualisierung und Flexibilisierung schaffen Zugänge und sichern den Ausbildungserfolg. Chancen bietet dieses Modell auch für die Umsetzung der Inklusion in der beruflichen Bildung. Mehrjährige Erfahrungen liegen aus Baden-Württemberg vor; hier wurden seit 2004 die Modelle diana und Carpo durchgeführt.182 Die assistierte Ausbildung wurde im BIBB-Förderschwerpunkt „Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung“ eingesetzt. Gemeinsam mit Betrieben und Bildungsträgern wurden hier Modelle erprobt, die Menschen auf unterschiedlichen Wegen in Ausbildung bringen (vgl. Kapitel D2).
Neben neueren Entwicklungen bestehen in der Regelförderung im Übergang Schule – Beruf traditionelle Ansätze der Förderung weiter fort.
Überblick über die Handlungsfelder im Übergang Schule – Beruf
Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:
- Berufsorientierung
Angebote zur Berufsorientierung ermöglichen Schülerinnen und Schülern, eigene Interessen und Kompetenzen sowie Anforderungen von Berufen, Branchen und der Arbeitswelt kennenzulernen und beide Seiten miteinander in Bezug zu setzen. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden werden und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen Verfahren der Kompetenzfeststellung bereits ab der 7. Klasse an und schaffen Gelegenheiten, eigene Stärken zu erleben. Zeigt sich dabei Förderbedarf, sollen die Ergebnisse Anhaltspunkte für eine anschließende individuelle Förderung liefern. Praktika in Betrieben oder Berufsbildungsstätten ermöglichen Jugendlichen, Berufsfelder in der Praxis zu erleben und ihre Erfahrungen in Hinblick auf die eigene Person, Ziele und Aufgaben zu reflektieren.
In der Berufsorientierung stehen zahlreiche Angebote nebeneinander; sie werden finanziert u. a. durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Kultusministerien, z. T. unter Verwendung von ESF-Mitteln, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie die Jugendhilfe (Angebote für spezifische Zielgruppen). In vielen Ländern gibt es Ansätze, landesweit und regional die Kooperation von allgemeinbildenden Schulen, Berufsberatung, Betrieben, Jugendsozialarbeit und anderen regionalen Akteuren zu fördern und einheitliche Qualitätsstandards zu entwickeln.
- Hilfen im Übergang
Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen insbesondere an den kritischen Übergängen absichern. Wurden früher i. d. R. die erste Schwelle von der Schule in die Ausbildung und die zweite von der Ausbildung in dauerhafte Beschäftigung unterschieden, müssen heute insbesondere junge Menschen mit ungünstigen Startchancen in ihren Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden. Eine Reihe von Angeboten unterstützt die Gestaltung der eigenen beruflichen und privat-gesellschaftlichen Biografie, so z. B. die „Hilfen im Übergang Schule – Beruf“ im Rahmen der Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe); sie bietet einzelfallbezogene Beratungs- und Betreuungsangebote.
Über die individuelle Begleitung hinaus ist mit Übergangsmanagement die Steuerung auf regionaler Ebene gemeint. Es soll dauerhafte, vernetzte Strukturen für die passgenaue Beratung und Vermittlung von Jugendlichen aufbauen und die Abstimmung regionaler Qualifizierungsangebote ermöglichen. In einem kooperativen Prozess wird der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf der einzelnen Jugendlichen mit dem vor Ort zugänglichen Angebot an Bildung, Ausbildung, Arbeit und sozialpädagogischer Förderung zusammengeführt.
Hilfen im Übergang wurden im Berichtsjahr 2012 von unterschiedlichen Seiten finanziert: durch die Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement“ des BMBF-Modellprogramms „Perspektive Berufsabschluss“, das Programm „Jugend stärken“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und entsprechende Programme der Länder (zu finden im Portal LänderAktiv des Good Practice Centers [GPC] des BIBB). Darüber hinaus fördert das stadt- und ortsteilbezogene Arbeitsmarktprogramm ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Projekte im Übergang Schule – Beruf.
Neue Wege in die Ausbildung ebnet das durch das BMBF geförderte Programm Jobstarter Connect. Es entwickelt und erprobt Lösungsansätze für eine frühzeitige Integration junger Menschen in die duale Berufsausbildung mittels bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine. Das Programm umfasst verschiedene Teilsysteme der beruflichen Bildung und unterschiedliche Zielgruppen im Übergang zwischen Schule und Beruf.
- Berufs(ausbildungs)vorbereitung
Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (BBiG §§ 1, 68 ff.) vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Seiten angeboten:
- als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern, z. T. aber auch in Betrieben stattfindet;
- als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA;
- in berufsbildenden Schulen auf der Grundlage der Schulgesetze der Länder (z. B. als Berufsvorbereitungsjahr – BVJ)183;
- als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.
- Berufsausbildung
Zu den Regelangeboten in der Förderung der Ausbildung gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE). Das Angebot wird von Bildungsträgern im Auftrag der BA erbracht.
Ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützen junge Menschen, die in einer betrieblichen Ausbildung sind und bei denen der erfolgreiche Ausbildungsabschluss gefährdet ist. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Dabei soll die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und ein Ausbildungsabbruch verhindert werden.
Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist eine spezifische Form der dualen Berufsausbildung für Jugendliche, denen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht vermittelt werden kann. Die praktische Ausbildung absolvieren die Auszubildenden in einer eigenen Ausbildungseinrichtung (z. B. bei einem Bildungsträger) bzw. in kooperierenden Betrieben. Das Konzept verbindet fachpraktische Unterweisung, Förderunterricht und eine sozialpädagogische Begleitung. Der Berufsschulunterricht findet in Berufsschulen statt.
- Berufliche Nachqualifizierung und sonstige Qualifizierung
Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme (vgl. Kapitel B3.4) wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden.
Darstellung der Maßnahmen
Der größte Teil der Regelangebote liegt in der Zuständigkeit der BA Tabelle A7.1-1.184 Relevante Neuerungen, Veränderungen und Ergänzungen werden in den Vordergrund gestellt. Neben den Bildungs-, Förder- und Qualifizierungsangeboten, die im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt derzeit als Regelangebote durchgeführt werden, bieten verschiedene Bundesministerien Sonder- und Modellprogramme im Übergang Schule – Beruf an Tabelle A7.1-2. Programmrichtlinien beschreiben die Konzeption und Durchführung dieser zeitlich begrenzten Sonder- und Modellprogramme. Darüber hinaus existieren zahlreiche Programme der Bundesländer (vgl. Kapitel D1).185
Die folgende Darstellung gliedert die Angebote nach Handlungsfeldern. Hinweise auf Akteure, gesetzliche Grundlagen und Verantwortungsebenen sind jeweils enthalten.
Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ umfasst mit den 2 Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ 2 Handlungsfelder, die Förderinitiativen werden jeweils unter den Rubriken Übergang Schule – Beruf und Nachqualifizierung dargestellt.
Handlungsfeldübergreifend setzen sich die auffälligen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, die auch in den letzten Jahren zu verzeichnen waren, fort Schaubild A7.1-1. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Osten nach wie vor mehr bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung, im Westen bei den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. In Ostdeutschland ist der Bestand der BaE-Plätze seit 2004 durchgängig mehr als doppelt so hoch wie der Bestand bei BvB (Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) 2012 BaE Ost: 16.380, BvB Ost: 6.185). In Westdeutschland liegen BvB- und BaE-Bestandszahlen mittlerweile auf einem ähnlich hohen Niveau (JD-Bestand: BaE West 2012: 37.631, BvB West: 38.199).
Tabelle A7.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle A7.1-2: Auswahl für den Bereich der Benachteiligtenförderung relevanter Förderinitiativen und Sonderprogramme des Bundes 2012
Schaubild A7.1-1: Teilnehmende in BvB und BaE in West- und Ostdeutschland (Jahresdurchschnittsbestand)
1. Handlungsfeld Berufsorientierung
Die Berufsorientierung soll junge Menschen befähigen, eigene Kompetenzen und Interessen in Bezug zu setzen zu beruflichen Anforderungen; sie soll gleichzeitig dazu beitragen Abschlüsse und Anschlüsse zu sichern. Berufsorientierung ist zum einen Aufgabe der BA. Darüber hinaus und häufig in Verbindung mit Bundesmitteln sind in zahlreichen Bundesländern eigene Programme zur Berufsorientierung entstanden oder im Entstehen begriffen.
BA: Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB III)
Berufsorientierung ist eine gesetzliche Aufgabe der BA (§ 33 SGB III). Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB III) ergänzen dieses Dienstleistungsangebot der BA und den laut Lehrplan durch die Schule durchzuführenden Teil der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Berufsorientierungsmaßnahmen setzen sich aus verschiedenen Kernelementen zusammen: umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, fachpraktische Erfahrungen im Betrieb, Reflexion von Eignung, Neigungen und Fähigkeiten zur Verbesserung der Selbsteinschätzung, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung.
Die bisherigen Maßnahmen der vertieften und erweiterten vertieften Berufsorientierung sind mit der Instrumentenreform zum 31. März 2012 ausgelaufen.
Bis dahin wurde noch ein durchschnittlicher Bestand von 12.966 Teilnehmenden ermittelt. In den Vorjahren war der JD-Bestand für die vertiefte und erweiterte vertiefte Berufsorientierung deutlich gesunken, zuletzt um fast 20.000 Plätze im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr. 2011 gab es 146.395 Zugänge, 2010 waren es noch 171.268. Die Berufsorientierung neuer Fassung nach § 48 SGB III war nach Angaben der BA aus technischen Gründen noch nicht für das Berichtsjahr 2012 auswertbar186.
BA: Berufseinstiegsbegleitung (SGB III § 49)
Aufgabe der Berufseinstiegsbegleitung ist es, junge Menschen beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen. Berufseinstiegsbegleitung zielt auf die Eingliederung der jungen Menschen in eine Berufsausbildung, Zwischenziele sind Schulabschlüsse, die Berufsorientierung und -wahl, eine Ausbildungsstelle und in stabiles Berufsausbildungsverhältnis. Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Besuch der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn einer Berufsausbildung.
Für eine Erprobungsphase wurden zunächst 1.000 Schulen ausgewählt, die zum Hauptschulabschluss führen, insbesondere Förder- und Sonderschulen und Schulen mit hohem Migrationsanteil. Im Jahr 2012 umfasste die Förderung nach Auskunft der BA 23.303 Plätze (Zugänge). Das ist ein erneuter Anstieg gegenüber den Vorjahren (2010: 14.651 Plätze, 2011: 22.831 Plätze).
Darüber hinaus sollen im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ des BMBF hauptamtliche Berufseinstiegsbegleiter/-innen bis zu 30.000 bildungsgefährdete Schüler/-innen von rund 1.000 ausgewählten Schulen187 beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung unterstützen. Seit November 2010 haben 917 Berufseinstiegsbegleiter/-innen ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Zahl soll bis Ende 2014 auf etwa 1.000 aufgestockt werden.
BMBF: Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
Das Programm wurde 2010 nach einer Programmphase verstetigt. Es wendet sich an Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen, die einen Schulabschluss der Sekundarstufe I anstreben. Mit diesem Programm will das BMBF den Übergang zwischen Schule und Ausbildung erleichtern und die Zahl der Ausbildungsabbrecher/-innen senken.
Es beginnt mit einer Potenzialanalyse ab Klasse 7, bei der die Schülerinnen und Schüler ihre Potenziale, Fähigkeiten Interessen und Neigungen kennenlernen und diese zur Grundlage ihrer Praktikums- und Berufswahl machen. Die Potenzialanalyse liefert Hinweise für die Werkstatttage und für die individuelle Förderung, z. B. im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung. Ab der 8. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in Werkstätten in mindestens 3 verschiedenen Berufsfeldern ihre Fähigkeiten und Stärken praktisch zu erproben. Das Programm läuft über 2 Wochen (80 Stunden) in den überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) oder Trägereinrichtungen; dazu kooperieren diese mit den Schulen und Lehrkräften.
Das BIBB führt die Förderung für das BMBF durch und bewilligte 2012 für insgesamt rund 185.000 Schülerinnen und Schüler 300 Projekte. Für das Jahr 2012 sah der Haushaltsplan 65 Mio. € vor, ausgezahlt wurden 60 Mio. € (2011: 120.000 Schülerinnen und Schüler, 360 Projekte).
2. Handlungsfeld: Übergang von der Schule in den Beruf
BMBF: Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement
Die Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement innerhalb des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ soll den Aufbau von regionalen Übergangsmanagements anstoßen, die Umsetzung wirksamer Verfahren des Übergangsmanagements unterstützen und die in der Entwicklung und Erprobung des Übergangsmanagements gewonnenen Erfahrungen, Einsichten, Standards und Instrumente für eine Nachnutzung für Politik, Verwaltungen und Praxis bundesweit bereitstellen. 2012 war das letzte Jahr der ersten Förderrunde des Regionalen Übergangsmanagements. Die Förderinitiative stimmte an 55 Standorten die verschiedenen bereits vorhandenen Förderangebote und Unterstützungsleistungen aufeinander ab, um Jugendlichen einen problemloseren Anschluss von der Schule in eine Berufsausbildung zu erleichtern. Die Projekte waren bei Kommunen angesiedelt188.
BMFSFJ: Kompetenzagenturen (JUGEND STÄRKEN)
Kompetenzagenturen unterstützen besonders benachteiligte Jugendliche dabei, ihren Weg in einen Beruf und in die Gesellschaft zu finden. Sie bieten Hilfen für diejenigen, die vom bestehenden System der Hilfsangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf nicht (mehr) erreicht werden. Ansprechpartner/-innen suchen die Jugendlichen auf, vereinbaren gemeinsam mit ihnen individuelle Förder- und Qualifizierungspläne und kontrollieren die Umsetzung. Sie begleiten die Jugendlichen langfristig und beziehen dabei ihr familiäres und persönliches Umfeld ein.
Bundesweit standen 181 Kompetenzagenturen zur Verfügung. Das BMFSFJ förderte das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“189.
BMFSFJ: Schulverweigerung – die 2. Chance (JUGEND STÄRKEN)
Das Programm Schulverweigerung – Die 2. Chance richtet sich an Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Ziel des Programms ist es, diese Jugendlichen in das Schulsystem zurückzuführen und ihre Chancen auf einen Schulabschluss zu verbessern. Bundesweit standen 191 Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.190
3. Handlungsfeld Berufsvorbereitung
Seit 2008 ging die Zahl berufsvorbereitender Maßnahmen zurück Schaubild A7.1-2, allerdings zunächst im Osten deutlicher als im Westen. Nachdem im Jahr 2011 der Jahresdurchschnittsbestand an Teilnehmenden in West- und Ostdeutschland erstmals gleichermaßen gesunken war, ist auch für das Jahr 2012 ein ähnlich starker Rückgang in den alten und neuen Bundesländern zu verzeichnen (West: -17,6 %, Ost: -19,5 %). Wie in den letzten Jahren befand sich mehr als ein Viertel der Teilnehmenden in einer Einstiegsqualifizierung, also in einer betrieblichen Berufsvorbereitung, der weitaus größte Teil davon in Westdeutschland.
BA: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (SGB III §§ 51 und 52)
Mit den BvB wird die Eingliederung in Ausbildung oder, wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, die Aufnahme einer Beschäftigung angestrebt. Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu 10 Monaten bzw. bis zu 12 Monaten, wenn im Rahmen der BvB der Hauptschulabschluss erworben wird. Sie kann in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.
Ende 2012 wurde die Möglichkeit geschaffen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz durchzuführen (BvB-Pro). Damit sollen im Sinne größerer Flexibilität passgenaue Lösungen vor Ort erarbeitet werden, z. B. Produktionsschulen, Jugendwerkstätten und vergleichbare Angebote auf Landesebene. (Hierfür liegen noch keine Zahlen vor.)
Die statistischen Angaben zur BvB bilden die demografische Entwicklung und die Entspannung am Ausbildungsmarkt mittlerweile deutlich ab. Die Maßnahmeplätze (Zugänge) gingen von 2009 bis 2012 um rund 40.000 zurück. Nachdem in den Jahren 2005 bis 2007 durchschnittlich jeweils rund 63.000 Teilnehmende im Rahmen der BvB allgemein gefördert worden waren, ging der JD-Bestand im Jahr 2012 zum dritten Mal in Folge auf nun 36.810 zurück. Knapp 42 % der Teilnehmenden waren weiblich.
In Ostdeutschland ging die Zahl um rund 20 % zurück (2011: 7.679, 2012: 6.185), in Westdeutschland betrug der Rückgang der BvB-Teilnehmenden im Jahresdurchschnitt rund 18 % (2011: 37.181, 2012: 30.620) Schaubild A7.1-1.
Die Teilnehmendenzahl an rehaspezifischen BvB blieb 2012 mit einem Jahresdurchschnitt von 10.609 Teilnehmenden in etwa gleich (2011: 10.778 Teilnehmende). Es wurden im selben Jahr knapp 15.180 Zugänge gezählt. Die Zahl junger Menschen mit Behinderung, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, kann allerdings höher liegen, denn auch diese Jugendlichen können an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn mit dieser Leistung eine „Teilhabe am Arbeitsleben“191 erreicht wird. Die Bereitstellung beziehungsweise Gewährung individueller rehaspezifischer Leistungen im Einzelfall schließt eine Teilnahme an einer allgemeinen BvB nicht aus. Junge Menschen mit Behinderung können an BvB allgemein mit einer individuellen Förderdauer von bis zu 11 Monaten – mit dem ausschließlichen Ziel der Arbeitsaufnahme bis zu 18 Monaten – gefördert werden.
BA: Aktivierungshilfen für Jüngere (SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
Im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen (Bundesagentur für Arbeit 2009f, S. 3 f.). Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Ziel ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Monate, eine Verlängerung bis zu 12 Monaten ist möglich.
Die Zugänge betrugen 2012 insgesamt 17.998 und sind gegenüber dem Vorjahr (17.919) leicht gestiegen Schaubild A7.1-2.
BA: Einstiegsqualifizierung (SGB III § 45a)
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)192 wurde zum 1. Oktober 2007 als Leistung für Arbeitgeber gesetzlich verankert. Sie soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens 6 und längstens 12 Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes. Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:
- Ausbildungsbewerber/-innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind;
- Teilnehmer/-innen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen;
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Für Jugendliche, die einer zusätzlichen Förderung bedürfen, bietet ‚EQ plus‘ eine Kombination aus Einstiegsqualifizierung und ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Der JD-Bestand für EQ war in den Vorjahren zurückgegangen, von 22.295 Plätzen im Jahr 2007 auf 18.558 im Jahr 2009. Dieser Trend hat sich, abgesehen von einem kleinen Anstieg im Jahr 2010, fortgesetzt Schaubild A7.1-2. An einer EQ nahmen im Jahr 2012 im Jahresdurchschnitt 14.206 junge Menschen teil. Der Anteil der weiblichen Teilnehmer lag, ebenso wie bei BvB allgemein, bei knapp 42 %. Die EQ ist in Westdeutschland deutlich mehr verbreitet als in den östlichen Bundesländern. Die Plätze im Osten (1.716) machen im Jahresdurchschnitt nur ca. 12 % der Gesamtzahl für 2012 aus (12.487 Plätze in Westdeutschland).
4. Handlungsfeld Berufsausbildung
Den größeren Teil der Förderung im Handlungsfeld Berufsausbildung macht die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) aus; die 2. Säule bilden die ausbildungsbegleitenden Hilfen. Hier zeigt sich eine Schwerpunktverschiebung: weg von Sonderwegen hin zu einer Förderung innerhalb einer betrieblichen Ausbildung. So sind die Zahlen für BaE 2012 deutlich zurückgegangen, während die durchschnittlichen Teilnehmendenzahlen für abH gleich blieben.
BA: Außerbetriebliche Berufsausbildung (SGB III § 76)
Für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und nach Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht erfolgreich ist und für die eine Einstiegsqualifizierung nicht in Frage kommt, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung gefördert werden. Nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses kann die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos erscheint. Auch wenn nach einer Berufsausbildung kein festes Arbeitsverhältnis entsteht, kann eine weitere Ausbildung gefördert werden.
Im Jahr 2012 war der JD-Bestand für BaE mit 54.013 Auszubildenden insgesamt deutlich niedriger als im Vorjahr mit 67.789 Personen. Von 2006 (63.857 Auszubildende) bis 2009 (76.831 Auszubildende) hatte der JD-Bestand jährlich zugenommen, im Jahr 2010 erfolgte die Trendwende mit immer noch 74.170 Auszubildenden. Der Wandel zeigt sich deutlicher in Ostdeutschland, hier wurden im Jahresdurchschnitt mit 16.380 Auszubildenden fast 30 % weniger gefördert als im Vorjahr. In Westdeutschland waren es 2012 mit durchschnittlich 37.631 Auszubildenden immerhin auch rund 16 % weniger als 2011.
Sieht man sich die Zugänge an, die die aktuelleren Entwicklungstendenzen (nur des letzten Jahres) abbilden, ist der beschriebene Trend noch deutlicher zu erkennen. Im Jahr 2012 haben insgesamt 27.626 Auszubildende eine BaE begonnen. Im Westen gab es 20.675 Eintritte, im Osten waren es 6.948. Im Verhältnis zum Vorjahr ging die Zahl im Westen um 10 % zurück, im Osten mehr als doppelt so stark, nämlich um 21 %.
In ihrer öffentlich zugänglichen Statistik zur Berufswahl und Berufsausbildung in Deutschland differenziert die BA seit dem Berichtsjahr 2012 zwischen den Maßnahmearten BaE integrativ und BaE kooperativ. Bei der integrativen BaE obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung. Letztere wird durch betriebliche Ausbildungsphasen von in der Regel mindestens 40 Arbeitstagen je Ausbildungsjahr ergänzt. Bei der kooperativen BaE wird die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Phasen durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt193. Die Zugänge in die BaE integrativ lagen 2012 bei 12.931 Personen, während bei der BaE kooperativ 14.695 Zugänge verzeichnet wurden.
Darüber hinaus weist die BA in der Veröffentlichung „Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben“ 1.774 Zugänge in außerbetriebliche Berufsausbildung gem. § 76 SGB III aus. Bezogen auf Schwerbehinderte werden 237 Zugänge für das Jahr 2012 genannt.
BA: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (SGB III § 75)
Förderungsbedürftige junge Menschen können während einer Einstiegsqualifizierung oder einer betrieblichen Ausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten. Unterstützt werden Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und zur sozialpädagogischen Begleitung. Die Maßnahmen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen.
AbH kommt außerdem in Frage, wenn ein betriebliches Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde und Unterstützung bis zur Aufnahme einer weiteren Ausbildung erforderlich ist sowie dann, wenn eine abH-unterstützte Ausbildung beendet ist und eine Fortführung erforderlich ist, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen oder zu festigen. AbH enden spätestens 6 Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
Im Jahr 2012 betrug der JD-Bestand für abH 42.935 Teilnehmende. Diese Zahl hatte von 2005 bis 2009 jährlich kontinuierlich abgenommen, war 2010 erstmals wieder angestiegen und verbleibt seit 2011 auf ähnlichem Niveau Schaubild A7.1-3. Die Zahl der Zugänge in abH ist 2012 mit insgesamt 40.371 Personen allerdings um fast 40 % stark gesunken. In den Vorjahren lagen die Eintritte oftmals bei knapp 70.000 Plätzen (2006 = 69.124; 2007 = 67.931; 2008 = 67.146; 2009 = 71.100). Laut Auskunft der BA spiegelt jedoch der JD-Bestand von abH die Entwicklung realistischer wieder als die Zahl der Eintritte194.
Junge Frauen sind in beiden Maßnahmen – wie bereits in den Jahren zuvor – unterrepräsentiert: sie stellten 2012 in BaE 41 %, in abH sogar nur 35 % der Teilnehmenden.
BA: Ausbildungsbonus (aufgehoben, alte Fassung SGB III § 421r)
Der Ausbildungsbonus wurde 2009 auf Beschluss des Bundestags ausgeweitet. Es handelte sich um einen einmaligen pauschalen Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen oder Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.
Der Ausbildungsbonus war ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2013, ist dann aber mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen bereits ab 1. April 2012 weggefallen. Im Jahr 2012 hatten Betriebe noch für 426 Ausbildungsstellen (Eintritte bzw. Bewilligungen) einen Ausbildungsbonus erhalten. 2011 gab es 2.092 Bewilligungen. Im Jahr 2010 waren noch 15.771 Eintritte zu verzeichnen.
5. Handlungsfeld: Nachqualifizierung/sonstige Qualifizierung
Seit 1995 ist in Modellversuchen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung und auf Landesebene eine Vielzahl von Modellen, Konzepten und Initiativen entwickelt worden. Entsprechende Strukturen für eine Förderung aufzubauen und Nachqualifizierung als eigenes Handlungsfeld zu etablieren, ist das Ziel der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ des aktuellen BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ Tabelle A7.1-2.
BA: Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer/-innen (aufgehoben, alte Fassung SGB III § 421o)
Bis zum Jahr 2012 konnten Arbeitgeber zur Eingliederung von Personen, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zuschüsse erhalten, wenn diese vor Aufnahme der Beschäftigung mindestens 6 Monate arbeitslos (§ 119 SGB III) waren, nicht über einen Berufsabschluss verfügten und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifiziert werden. Inhalt der Qualifizierung sollte die betriebsnahe Vermittlung von arbeitsmarktverwertbaren Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sein, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und auf einen beruflichen Abschluss vorbereiten können. Sie konnte auch durch einen Träger durchgeführt werden, wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist.
Mit Wirkung vom 1. April 2012 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt aufgehoben.
BA: Arbeitsgelegenheiten (SGB II §§ 3, 16, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH ME) sind nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung oder anderen Eingliederungselementen. Sie sollen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranführen, die soziale Integration fördern und Beschäftigungsfähigkeit erhalten. AGH ME für junge Menschen unter 25 Jahren (U 25) sollen insbesondere mit Qualifizierungselementen gestaltet sein (z. B. Sprachkurse); diese sind bis zu einer Dauer von 8 Wochen zulässig, Praktika bei einem oder mehreren Arbeitgebern bis zu einer Dauer von 4 Wochen.
AGH ME sollen im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als zweckmäßiges Modul einer ganzheitlichen Betreuungs- und Integrationsstrategie einen Teilschritt in einer Förderkette darstellen. Die Strategie soll individuell auf die Bedarfsgemeinschaft abgestimmt sein. Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen soll eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden (Bundesagentur für Arbeit 2009e).
Im Jahr 2012 wurde in den AGH U 25 ME mit Qualifizierungsanteil mit insgesamt 50.635 Zugängen an Teilnehmenden gegenüber 84.680 im Jahr 2011 ein auffällig starker Rückgang von über 40 % verzeichnet.
BMBF: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ (Förderprogramm: Perspektive Berufsabschluss)
Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ ist als Strukturveränderungsprogramm angelegt. Sie will nachhaltig geeignete Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung schaffen und so zur Verringerung des Anteils an- und ungelernter junger Erwachsener mit und ohne Beschäftigung beitragen. Dazu werden im Zusammenwirken mit den regional tätigen Arbeitsmarktakteuren – insbesondere Kammern, Unternehmen, Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Träger der Arbeitsförderung/Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bildungsträger, kommunale/regionale Wirtschaftsförderung – Konzepte für bedarfsgerechte Nachqualifizierung regional angepasst und implementiert, bestehende Fördermöglichkeiten transparent gemacht und gebündelt sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene und insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen aufgebaut. Arbeitslosen An- und Ungelernten werden Möglichkeiten eröffnet, nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben und so ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Unternehmen werden Wege aufgezeigt, Qualifizierungspotenziale an- und ungelernter Beschäftigter zu erschließen und so ihren Fachkräftebedarf zu decken. Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ schafft durch 42 Projekte geeignete Rahmenbedingungen, um an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung einen nachträglichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Durch die Entwicklung regionaler Strukturen soll die Nachqualifizierung zum Regelangebot werden.
(Petra Lippegaus-Grünau, Thomas Materna)
Schaubild A7.1-2: Maßnahmen der Berufsvorbereitung der Bundesagentur für Arbeit – Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen (Jahresdurchschnittsbestand)
Schaubild A7.1-3: Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Berufsausbildung
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siehe dazu: Good Practice Center: Assistierte Ausbildung – ein Zukunftsmodell www.good-practice.de/infoangebote_beitrag4156.php
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Vgl. Kapitel A6 bzgl. Daten zu Anfängern/Anfängerinnen in schulischen Angeboten der Berufsvorbereitung.
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Das nachfolgend verwendete Zahlenmaterial stammt, soweit nicht anders angegeben, aus den Förderstatistiken der BA. Diese sind teilweise frei über das Statistikportal der BA zugänglich: http://statistik.arbeitsagentur.de, hier „Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ → „Förderung der Berufsausbildung“; teilweise sind Sonderauswertungen für das BIBB erstellt worden.
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Ausführliche Übersichten über Bundes- und Länderprogramme finden sich auf dem Internetportal zum BIBB-Datenreport http://datenreport.bibb.de/html/index.html („Dokumentation der Bundes- und Länderprogramme zur Förderung der Berufsausbildung in Deutschland“, Tabellen D1-1 bis D1-3 Internet [vgl. Kapitel D1]) sowie unter www.good-practice.de/1060.php (Bundesprogramme) und im Webportal LänderAKTIV www.laenderaktiv.de (Förderprogramme der Länder).
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Stand Februar 2014
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Die Auswahl der Schulen kann eingesehen werden unter: www.bildungslandschaft.eu/uploads/Berufseinstiegsbegleitung/2008__11__04__liste__der__schulen__mit__berufseinstiegsbegleitung.pdf
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Siehe: http://www.jugend-staerken.de/unsere-programme/programme-2007-2014/kompetenzagenturen.html
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Geschäftsanweisungen BvB der BA
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Vormals Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ).
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Geschäftsanweisungen BaE der BA, S. 6 f.
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Die Eintritte in abH werden stark von der vertraglichen Ausgestaltung der Maßnahmen beeinflusst. Jugendliche, die abH über 2 Maßnahmen hinweg unterbrechungsfrei in Anspruch nehmen, müssen technisch aus der alten Maßnahme aus- und in die neue Maßnahme eingebucht werden. Dies führt im Statistikverfahren zu einer Austritts- und zu einer erneuten Eintrittszählung. Dieser Effekt war im Jahr 2010 deutlich geringer als in den Jahren 2009 und 2011, da im Jahr 2009 erstmals Maßnahmen mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren ausgeschrieben wurden. Um den doppelten Erfassungsaufwand bei diesen Fällen einzusparen, sind laut Auskunft der BA programmtechnische Änderungen geplant, deren Umsetzung auch dazu führen wird, dass im Statistikverfahren die Zählung von Ein- und Austritten korrekt erfolgen kann.