Qualifizierung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Instrumente wird durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert. Die Förderung hilfebedürftiger erwerbsfähiger Personen durch die Jobcenter erfolgt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die Personen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III Qualifizierung ermöglichen, zählen die berufliche Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung für Menschen mit Behinderung sowie die ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit Tabelle B3.1-1.
Fördervoraussetzungen
Mit dem im Dezember 2011 beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ traten zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Jahres 2012 Neuregelungen des SGB III und SGB II in Kraft. Die Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung wurden geringfügig geändert.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist mit Wirkung vom 1. April 2012 in den §§ 81 ff. SGB III geregelt. Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Feststellung, dass durch eine Weiterbildung eine berufliche Eingliederung erreicht oder drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder dass sie wegen fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist. Außerdem muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden haben, und Maßnahme und Träger müssen für die Förderung zugelassen sein. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, wird grundsätzlich ein Bildungsgutschein ausgestellt, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.
Neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert werden, gehören auch hilfebedürftige erwerbsfähige Personen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gefördert werden, zu den förderfähigen Personen. Im Rechtskreis SGB II können abweichend von dem üblichen Bildungsgutscheinverfahren Weiterbildungsmaßnahmen vergeben werden, wenn die Eignung und die persönlichen Lebensverhältnisse der/des Arbeitssuchenden dies erfordern und keine geeignete Maßnahme verfügbar ist. Dadurch soll die Weiterbildungsteilnahme arbeitsmarktfernerer Personengruppen erleichtert werden (§ 16 Abs. 3a SGBII).
Für Sonderprogramme der BA gelten spezielle Förderbedingungen.
Förderstatistik der BA
In der Förderstatistik werden Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung erfasst. Gezählt werden nicht Personen, sondern Förderfälle bzw. Teilnahmen; eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, wird daher mehrfach gezählt.
Tabelle B3.1-1: Teilnahme an beruflicher Weiterbildung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II im Jahr 2012
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach SGB III (Arbeitsförderung) und seit 2005 auch nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist eines der wesentlichen Elemente der aktiven Arbeitsförderung. Sie soll die individuellen Chancen von Menschen am Arbeitsmarkt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern. Dazu können Qualifikationen an geänderte Anforderungen angepasst oder bislang fehlende Berufsabschlüsse erworben werden.
In den vergangenen Jahren ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zunächst zwischen 2000 und 2005 durch Umsteuerung des Mitteleinsatzes im Rahmen der regionalen Arbeitsmarktprogramme reduziert worden. Der Rückgang von FbW-Maßnahmen setzte sich abgeschwächt bis zum Jahr 2005 fort. Ab 2006 erfolgte vorübergehend eine verstärkte Förderung beruflicher Weiterbildung, die ihren Höhepunkt 2009 erreichte. Seit 2010 ging die Förderung wieder zurück. 2012 hat sich die Förderung mit 299.652 Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung jedoch gegenüber dem Vorjahr mit einem Rückgang um 1,8 % kaum verändert Schaubild B3.1-1 und Schaubild B3.1-2.
Die Anzahl der Eintritte von Frauen in FbW-Maßnahmen ist im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. Ihr Anteil an allen Zugängen ist auf 46,3 % gestiegen. Der Anteil von Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat sich seit 2008 fast verdoppelt. Von den 299.652 Eintritten im Jahr 2012 entfielen 39.485 auf Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf; das entspricht einem Anteil von 13,2 %. Viele Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung nehmen jedoch an Weiterbildungen teil, die nicht abschlussbezogen sind. Von den Eintritten in berufliche Weiterbildung entfielen 2012 35,4 % auf Personen ohne Berufsabschluss (2011: 33,2 %; 2010: 30,7 %) Tabelle B3.1-2.
Der Anteil der unter 25-Jährigen bei den Eintritten ist 2012 geringfügig gegenüber dem Vorjahr gesunken und betrug 9,7 %. Das Ziel bei der Betreuung unter 25-Jähriger mit Qualifikationsbedarf besteht eher in der Vermittlung in Berufsausbildung. Der Anteil der Ausländer/-innen an den Eintritten in Weiterbildung ist leicht gestiegen auf 13,7 %; der Anteil von Langzeitarbeitslosen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und betrug 12,6 % (Statistisches Bundesamt 2010c, 2011b, 2012c, 2013k).
Mit den Teilnehmerzahlen gingen 2012 auch die ausgegebenen Fördermittel zurück. Die Gesamtausgabemittel im Rechtskreis SGB III für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung lagen bei 1,44 Mrd. € (2011: 1,7 Mrd. €). Diese Ausgaben setzen sich aus den Weiterbildungskosten aus dem Eingliederungstitel (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung) und den Ausgaben für die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung zusammen. In der Grundsicherung gingen die Gesamtausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ebenfalls zurück und betrugen 571,62 Mio. € (2011: 645 Mio. €) (Bundesagentur für Arbeit 2012a, 2013i).
Um die Herausforderungen der Wirtschaftskrise zu bewältigen und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wurden auch im Jahr 2012 zielgruppenspezifische FbW-Programme fortgeführt. Qualifizierungsangebote für nicht aus SGB-Mitteln förderbare Bezieher/-innen von Kurzarbeitergeld wurden darüber hinaus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Schaubild B3.1-1: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III von 2001 bis 2012
Schaubild B3.1-2: Durchschnittlicher Jahresbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III von 2001 bis 2012
Tabelle B3.1-2: Eintritte in FbW nach ausgewählten Merkmalen (in %)
WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/-innen in Unternehmen)
Im Fokus des erstmals 2006 aufgelegten Programms steht eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung von Geringqualifizierten und von beschäftigten Älteren, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, um ihnen zusätzliche Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu verschaffen und ihre Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erweitern. Im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurden die Förderungsmöglichkeiten befristet bis 31. Dezember 2010 um die Personengruppe der Arbeitnehmer/-innen erweitert, deren Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren mindestens 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Mit dem im Dezember 2011 beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ wurden die Fördermöglichkeiten des WeGebAU-Programms zum 1. April 2012 entfristet.
Das Sonderprogramm WeGebAU bietet 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
- Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
Für gering qualifizierte Beschäftigte (§ 81 Abs. 2 SGB III) oder für ältere Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben (§ 82 SGB III), erstatten die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten für Maßnahmen, die außerhalb des Betriebs durchgeführt werden, voll oder teilweise und geben einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Neu aufgenommen wurde eine bis 2014 befristete Regelung zur Weiterbildungsförderung von jüngeren Beschäftigten (unter 45 Jahren) in KMU. Sie können unter der Voraussetzung gefördert werden, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 50 % an den Lehrgangskosten beteiligt (§ 131a SGB III). Insbesondere Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen soll damit die Aufnahme einer Weiterbildung ermöglicht werden, in der Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Diese Förderungen sind nicht begrenzt auf Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen; auch Teilqualifikationen können erworben werden Schaubild B3.1-3.
- Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss
Für die Qualifizierung ungelernter oder gering qualifizierter Arbeitnehmer/-innen kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet (Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 5 SGB III).
Nach einem Rückgang der Eintritte um ca. 70 % von 102.450 im Jahr 2010 auf 29.029 im Jahr 2011, der insbesondere auf den Wegfall der Fördergrundlage für qualifizierte Beschäftigte zurückzuführen war, ist die Zahl der Eintritte in das Programm weiterhin zurückgegangen und lag 2012 bei 18.404 Förderungen Schaubild B3.1-3.
Schaubild B3.1-3: Sonderprogramm „WeGebAU“ – Zugang und Bestand 2007 bis 2012(1)
FbW- und ESF-geförderte Qualifizierung während der Kurzarbeit
Für Qualifizierungen während der Kurzarbeit gab es 2012 folgende Fördermöglichkeiten:
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) während Kurzarbeitergeldbezug für gering qualifizierte Bezieher/-innen von Kurzarbeitergeld
In diesem Sonderprogramm wurde seit 2009 die Weiterbildung von gering qualifizierten Bezieherinnen und Beziehern von Kurzarbeitergeld gefördert. Das Programm ist im Jahr 2012 ausgelaufen. Die berufliche Weiterbildung gering qualifizierter Beschäftigter während des Bezugs von Kurzarbeitergeld kann seit 1. April 2012 auf Grundlage des § 81 Abs. 2 SGB III gefördert werden.
- ESF-finanzierte Qualifizierung für Bezieher/-innen von Kurzarbeitergeld
Im Rahmen des ESF-BA-Programms konnte die berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit befinden, gefördert werden. Seit 1. Januar 2009 waren die Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld und die von konjunkturellem und saisonalem Kurzarbeitergeld in die ESF-Förderung einbezogen. Die Befristung dieser Förderung wurde verlängert bis 31. März 2012 mit Ausfinanzierung bis 30. September 2012. Die Höhe der Förderung war abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem förderungsfähigen Personenkreis. Unterschieden wurde z. B. zwischen allgemeinen Qualifizierungsmaßnahmen, deren Inhalte über den betrieblichen Arbeitsplatz hinaus verwendbar sind, und spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen, deren Inhalte in erster Linie den betrieblichen Arbeitsplatz des/der Beschäftigten betreffen. Zur Sicherstellung der Qualität wurden grundsätzlich nur zugelassene Maßnahmen gefördert. Maßnahmen im eigenen Betrieb mit eigenem Trainerpersonal konnten gefördert werden, wenn der Qualifizierungsbedarf in einem Qualifizierungsplan nachvollziehbar begründet wurde. Die Antragstellung erfolgte durch den Arbeitgeber. Eine Förderung war nur im Zeitraum des Bezugs von Kurzarbeitergeld möglich.
Die Eintritte in Qualifizierung während Kurzarbeit sind, wie die Eintritte in Kurzarbeit, im Jahr 2012 weiter stark zurückgegangen Tabelle B3.1-3.
Initiative zur Flankierung des Strukturwandels
Da Geringqualifizierte auch weiterhin schlechtere Arbeitsmarktchancen haben und gleichzeitig ein Fachkräftemangel prognostiziert wird, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit seit 2010 mit der „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFlaS) den in einzelnen Bereichen und Regionen erkennbaren Strukturwandel durch geeignete, auch längerfristige Qualifizierungen. Geringqualifizierten wird im Rahmen von IFlaS ermöglicht, einen anerkannten Berufsabschluss oder eine zertifizierte Teilqualifikation zu erwerben.
Zu diesem Zweck wurden im Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose/Teilqualifikationen“ in ausgewählten Berufen Teilqualifikationen entwickelt, die an typischen betrieblichen Abläufen ausgerichtet sind (vgl. Kapitel B3.4). Diese Teilqualifikationen decken in ihrer Summe das jeweilige Berufsbild ab und ermöglichen somit Geringqualifizierten grundsätzlich den Erwerb eines Berufsabschlusses über die Externenprüfung. Die Teilqualifikationen wurden in ausgewählten Arbeitsagenturen unter Beteiligung von Jobcentern im Rahmen beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen erprobt. Die Erprobung wurde 2012 fortgesetzt (Bundesagentur für Arbeit 2013j).
Im Jahr 2012 entfielen von den 30.297 Zugängen im Programm wie im Vorjahr 61 % auf abschlussorientierte Maßnahmen, das sind 9 % weniger als im Vorjahr. Insbesondere Frauen treten zu einem geringeren Anteil in abschlussorientierte Maßnahmen ein. Diese Differenz war in den Vorjahren nicht zu beobachten Tabelle B3.1-4.
(Katrin Gutschow)