Das Programm Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt talentierte Berufseinsteiger/-innen bei der weiteren Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zum/zur Techniker/-in, zum/zur Handwerksmeister/-in oder zum/zur Fachwirt/-in, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, wie EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse sowie berufsbegleitende Studiengänge. Gefördert werden Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten, zudem die Aufwendungen für notwendige Arbeitsmittel. Stipendiatinnen und Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt 6.000 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums beantragen. Die Stipendiatin/Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm Weiterbildungsstipendium ist eine überdurchschnittliche berufliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Diese kann nachgewiesen werden durch ein sehr gutes Ergebnis der Berufsabschlussprüfung, durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen/Kammern führen das Förderprogramm weitgehend eigenverantwortlich und ohne Kostenersatz vor Ort durch. Vom BMBF mit der zentralen Administration des Programms beauftragt ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) unterstützen als Gesellschafter der SBB das Programm.
Das Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ startete im Jahr 1991 mit der Aufnahme von 1.713 dual ausgebildeten, besonders leistungsfähigen jungen Berufstätigen durch 192 für die Berufsbildung zuständige Stellen. Für diese Stipendiatinnen und Stipendiaten der ersten Stunde standen anfänglich Fördermittel in Höhe von (umgerechnet) 5 Mio. € für ihre berufliche und persönliche Weiterbildung bereit.
Nach dem Erreichen der 100.000er-Marke im Jahr 2012 wurden 2013 mehr als 6.300 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten von knapp 300 Kammern und anderen zuständigen Stellen neu in das Förderprogramm aufgenommen Schaubild B3.3.1-1. Für die Förderung der 3 aktiven Stipendiatenjahrgänge stellte das BMBF 2013 rund 21,8 Mio. € zur Verfügung. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 879 Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Migrationshintergrund in das Förderprogramm aufgenommen, das entspricht einem Anteil von 13,9 %. Den niedrigsten Anteil stellen die Landwirtschafts- und Hauswirtschaftsberufe mit 4,5 %, den höchsten die freien Berufe mit 19,7 %.