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Das BMBF-Förderprogramm „Aufstiegsstipendium“ schafft Studienanreize für Berufserfahrene mit oder ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Als einziges Begabtenförderprogramm unterstützt es sowohl berufsbegleitend Studierende als auch Vollzeitstudierende für die Dauer ihres Studiums (Regelstudienzeit). Vollzeitstudierende erhalten monatliche Zuschüsse i. H. v. 750 € und ggf. eine Betreuungspauschale für eigene Kinder. Für einen berufsbegleitenden Studiengang werden 2.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten die Förderung ausschließlich für ein erstes Studium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Herausragende Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums können die Weiterförderung für einen Masterabschluss beantragen. Vollzeitstudierende können für die Dauer von maximal einem Studienjahr das Studium an einer ausländischen Hochschule fortsetzen. Hierfür wird zusätzlich zur Grundförderung eine monatliche Pauschale von 200 € gewährt.

Mit der Durchführung des Programms ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung beauftragt. Das Aufstiegsstipendium startete im Jahr 2008. Bis Ende 2013 wurden 5.881 Stipendiatinnen und Stipendiaten aufgenommen, alleine 2013 gab es 946 Neuaufnahmen. Seit Beginn des Programms konnte insgesamt gut einem Viertel aller Bewerberinnen und Bewerber ein Stipendium zugesprochen werden. Bis Ende 2013 hatten 1.202 Geförderte das Studium erfolgreich beendet.

Förderberechtigt sind besonders leistungsfähige Berufstätige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren und noch keinen Hochschulabschluss haben. Bereits Studierende müssen sich vor dem Ende des zweiten Studiensemesters bewerben. Die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf kann durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Jeder/Jede fünfte Bewerber/-in reicht einen Arbeitgebervorschlag ein.

Die am Aufstiegsstipendium Interessierten bewerben sich selbst und durchlaufen ein dreistufiges Auswahlverfahren. Die ersten beiden Auswahlstufen werden online am PC absolviert, in der letzten Stufe führen sie ein strukturiertes Auswahlgespräch mit Jurorinnen und Juroren aus Wirtschaft oder Wissenschaft.

Der Anteil von Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Migrationshintergrund ist kontinuierlich gestiegen und lag 2013 bei 16,2 % (153 von 946). Die Altersstruktur der 5.881 aufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten belegt, dass ein weiteres bildungspolitisches Ziel des Förderprogramms erreicht wird, i. e. auch langjährig Berufstätigen ein Erststudium zu ermöglichen Schaubild B3.3.2-1. 38,5 % der Geförderten sind zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm 30 Jahre oder älter. Beim Start in das Studium sind die Geförderten mit 30,3 Jahren im Durchschnitt 6,4 Jahre älter als die „traditionell Studierenden“ mit 23,9 Jahren (Middendorff u. a. 2013).

(Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Bundeministerium für Bildung und Forschung)

Schaubild B3.3.2-1: Alter der Stipendiatinnen und Stipendiaten