In der dualen Berufsausbildung hat jede/ -r Auszubildende gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Die Ausbildungsvergütungen sind für die Auszubildenden und die ausbildenden Betriebe von erheblicher finanzieller Bedeutung. Sie tragen zur Deckung der Lebenshaltungskosten der Auszubildenden bei und sind gleichzeitig eine Entlohnung für die während der Ausbildung im Betrieb geleistete produktive Arbeit. Für die Betriebe stellen die Ausbildungsvergütungen den größten Kostenfaktor bei der eigenen Durchführung von Berufsausbildung dar. Auf die Personalkosten der Auszubildenden, die Ausbildungsvergütungen einschließlich der gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen, entfallen durchschnittlich 61 % der Bruttoausbildungskosten (vgl. Kapitel A7.3).
In den meisten Wirtschaftszweigen schließen die Tarifpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) Vereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab.201 Tarifgebundene Betriebe202 dieser Wirtschaftszweige müssen ihren Auszubildenden mindestens die tariflich festgelegten Vergütungssätze zahlen; niedrigere Vergütungsbeträge sind dann nicht zulässig, übertarifliche Zuschläge aber möglich. Betriebe ohne Tarifbindung können hingegen die in ihrem Wirtschaftszweig und ihrer Region geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen deutlich unterschreiten, und zwar nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 %. Allerdings zahlen auch nicht tarifgebundene Betriebe häufig freiwillig die tariflichen Vergütungssätze. Obwohl die Tarifbindung der Betriebe seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich abgenommen hat (vgl. Ellguth/Kohaut 2014), werden die Vergütungszahlungen in der betrieblichen Berufsausbildung nach wie vor stark durch die tariflichen Regelungen geprägt. Der Anteil der Betriebe, die tarifgebunden sind oder sich an einem Tarif orientieren und in denen die Vergütungshöhe somit dem Tarifniveau entspricht, ist allerdings in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland (vgl. Beicht/Walden 2012). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beobachtet und analysiert seit 1976 die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in den alten Ländern und seit 1992 auch in den neuen Ländern.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen
Tarifliche Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen werden meistens für einen bestimmten Wirtschaftszweig in einer bestimmten Region (Tarifbereich) geschlossen. Innerhalb eines Tarifbereichs werden in der Regel für alle Auszubildenden – unabhängig vom Ausbildungsberuf – einheitliche monatliche Vergütungssätze für die einzelnen Ausbildungsjahre festgelegt. Ist ein Wirtschaftszweig in mehrere Tarifregionen untergliedert, so variieren die Vergütungssätze oft zwischen den betreffenden Regionen, wobei größere Abweichungen meistens nur zwischen den alten und neuen Ländern auftreten. Sehr stark unterscheidet sich die Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen jedoch zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen.
Jährlich zum Stand 1. Oktober wird im BIBB eine Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen durchgeführt. Die Grundlage bilden dabei rund 500 Vergütungsvereinbarungen aus den gemessen an den Beschäftigtenzahlen größten Tarifbereichen Deutschlands. Die Angaben werden jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt. Getrennt nach alten und neuen Ländern werden die Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe ermittelt. Derzeit sind 179 Berufe in den alten und 156 Berufe in den neuen Ländern einbezogen. In diesen Berufen werden 89 % aller Auszubildenden in den alten und 83 % in den neuen Ländern ausgebildet. Bei den Auswertungen wird zunächst pro Ausbildungsberuf ein Durchschnitt über die tariflichen Vergütungssätze der Wirtschaftszweige bzw. Tarifbereiche berechnet, in denen der betreffende Beruf schwerpunktmäßig bzw. typischerweise ausgebildet wird (zur Methode vgl. Beicht 2011). Anschließend werden auf Basis der ermittelten berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte weitere Durchschnittswerte, z. B. für die einzelnen Ausbildungsbereiche, gebildet, wobei die jeweiligen Berufe immer mit dem Gewicht ihrer Auszubildendenzahlen berücksichtigt werden.
Vergütungsstrukturen 2014
In den alten Ländern betrugen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2014 im Durchschnitt 802 € pro Monat.203 Sie erhöhten sich damit um 4,6 % gegenüber dem Vorjahreswert von 767 €.204 In den neuen Ländern stieg der monatliche Vergütungsdurchschnitt auf 737 € an, also um 4,1 % im Vergleich zum Vorjahr (708 €). Die Vergütungserhöhung fiel damit im Jahr 2014 in den alten Ländern prozentual etwas stärker aus als 2013 (4,1 %), in den neuen Ländern war sie dagegen etwas schwächer als im Jahr zuvor (5,0 %). Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet lag der Durchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2014 bei 795 € pro Monat. Dies bedeutete eine Zunahme um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr (761 €).
Bei Betrachtung der längerfristigen Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen zeigt sich, dass es in Westdeutschland seit dem Jahr 2012 relativ hohe Steigerungsraten von jeweils über 4 % gab; in den vorherigen Jahren – seit 1994 – war der Anstieg immer deutlich schwächer gewesen Schaubild A7.1-1. In Ostdeutschland wurden in den Jahren 2009 sowie 2011 bis 2013 Erhöhungen von jeweils rund 5 % erreicht. Hier hatte es zuvor seit 1996 keinen ähnlich hohen Zuwachs mehr gegeben, in einzelnen Jahren war der Vergütungsdurchschnitt sogar zurückgegangen. Der Abstand zum westdeutschen Tarifniveau, der sich ab 1997 wieder vergrößert hatte, verringerte sich in den letzten Jahren deutlich: 2014 wurden im Osten 92 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht, 2006 waren es z. B. erst 85 % gewesen.
Schaubild A 7.1-1: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1992 bis 2014
Schaubild A 7.1-2: Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2014 nach Ausbildungsbereichen
Nach Ausbildungsbereichen unterschied sich das Niveau der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2014 erheblich. In den alten Ländern wurde in Industrie und Handel mit 871 € pro Monat ein hoher Durchschnittswert erreicht, ebenso im öffentlichen Dienst mit 860 €. Der Vergütungsanstieg fiel 2014 allerdings in beiden Bereichen mit 3,8 % bzw. 3,6 % unterdurchschnittlich aus Schaubild A7.1-2. Relativ niedrig lagen in den alten Ländern die durchschnittlichen Vergütungsbeträge im Handwerk (669 €), bei den freien Berufen (697 €) und in der Landwirtschaft (710 €). Die Steigerungsraten bewegten sich in diesen Bereichen jedoch über dem Durchschnitt, in der Landwirtschaft und bei den freien Berufen mit 7,9 % bzw. 6,3 % sogar deutlich. Noch größere Unterschiede im Vergütungsniveau der Ausbildungsbereiche gab es 2014 in den neuen Ländern: Hier war der Vergütungsdurchschnitt im öffentlichen Dienst mit 860 € am höchsten, gefolgt von Industrie und Handel mit 797 €. Erheblich niedriger fielen auch hier die Durchschnittswerte im Handwerk (572 €), in der Landwirtschaft (601 €) und bei den freien Berufen (669 €) aus.205 In den neuen Ländern stiegen die Vergütungen in der Landwirtschaft mit 7,5 % und im Handwerk mit 5,5 % am stärksten, im öffentlichen Dienst mit 3,6 % am wenigsten an. Bei den Durchschnittswerten für die Ausbildungsbereiche ist zu berücksichtigen, dass vor allem innerhalb von Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen der einzelnen Berufe stark differierten.
Insgesamt bestanden 2014 zwischen den Ausbildungsberufen beträchtliche Vergütungsunterschiede.206 In den alten Ländern waren in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) mit durchschnittlich 1.030 € sehr hohe Ausbildungsvergütungen tariflich vereinbart, in den neuen Ländern fielen sie allerdings mit 834 € geringer aus. Sehr hoch lagen die tariflichen Vergütungsdurchschnitte beispielsweise auch in den Berufen Mechatroniker/Mechatronikerin (alte Länder: 964 €, neue Länder: 943 €), Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (alte und neue Länder: 961 €) sowie Medientechnologe/Medientechnologin Druck (alte und neue Länder: 933 €). Eher niedrig waren die tariflichen Vergütungsdurchschnitte zum Beispiel in den Berufen Friseur/Friseurin (alte Länder: 474 €, neue Länder: 269 €), Bäcker/Bäckerin (alte und neue Länder: 570 €), Florist/Floristin (alte Länder: 572 €, neue Länder: 312 €) sowie Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (alte und neue Länder: 583 €).
Die Auszubildenden verteilten sich 2014 wie folgt nach Höhe der berufsspezifischen Ausbildungsvergütungen: In den alten Ländern kamen 32 % der Auszubildenden auf hohe monatliche Beträge von 900 € und mehr. Für 61 % bewegten sich die Vergütungen zwischen 600 € und unter 900 €. Relativ gering waren die Beträge für 7 % der Auszubildenden mit weniger als 600 €. In den neuen Ländern gab es für 22 % der Auszubildenden eine Vergütung von 900 € und mehr. Für 49 % der Auszubildenden lagen die Vergütungen zwischen 600 € und unter 900 €. 29 % der Auszubildenden erhielten Vergütungen von weniger als 600 €.
Deutliche Vergütungsunterschiede gab es 2014 auch zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden. In den alten Ländern betrug der durchschnittliche Monatsbetrag für männliche Auszubildende 815 € und für weibliche 781 €. In den neuen Ländern kamen männliche Auszubildende auf 752 € und weibliche auf 708 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte resultierten ausschließlich aus der unterschiedlichen Verteilung von männlichen und weiblichen Auszubildenden auf die Berufe. In Berufen, in denen weit überwiegend junge Männer ausgebildet werden, waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen teilweise sehr hoch. Umgekehrt waren in den Berufen, in denen sehr stark junge Frauen vertreten sind, häufiger relativ niedrige Vergütungen vereinbart.
Bei den bisherigen Angaben handelte es sich immer um Durchschnittswerte über die gesamte Ausbildungsdauer der Berufe. Für die einzelnen Ausbildungsjahre wurden 2014 folgende durchschnittlichen Monatsbeträge ermittelt: In den alten Ländern betrugen sie im 1. Ausbildungsjahr 723 €, im 2. Jahr 799 €, im 3. Jahr 884 € und im 4. Jahr 903 €. In den neuen Ländern ergaben sich im 1. Ausbildungsjahr durchschnittlich 661 €, im 2. Jahr 737 €, im 3. Jahr 807 € und im 4. Jahr 865 € pro Monat.207
Tabelle A 7.1-1: Nominaler und realer Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen (AV) sowie nominaler Anstieg der Tarifverdienste von 2005 bis 2013
Der Vergütungsanstieg 2005 bis 2013 vor dem Hintergrund der Preissteigerung sowie der Lohn- und Gehaltsentwicklung
In den alten Ländern erhöhten sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen von 2005 bis 2013 durchschnittlich um insgesamt 23,1 % Tabelle A7.1-1.208 In den neuen Ländern lag der entsprechende Gesamtanstieg bei 33,8 %. Hierbei handelt es sich um die nominalen Vergütungssteigerungen. Der reale Zuwachs, d. h. der tatsächliche Zugewinn an Kaufkraft, ergibt sich erst nach Berücksichtigung der Preissteigerung. Hierfür wird der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex (Gesamtindex für Deutschland) herangezogen. Danach stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland von 2005 bis 2013209 um insgesamt 14,3 % an. In den alten Ländern betrug die reale Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in diesem Zeitraum somit lediglich 8,8 %. In den neuen Ländern ist mit einem Plus von 19,5 % ein deutlich stärkerer prozentualer Realanstieg festzustellen, allerdings basierend auf einem erheblich niedrigeren Ausgangsniveau als in den alten Ländern.
Inwieweit die Anhebung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 2005 bis 2013 der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung entsprach, lässt sich anhand der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer210 beurteilen. In den alten Ländern war demnach der prozentuale Gesamtanstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen im betreffenden Zeitraum mit 23,1 % höher als bei den Verdiensten der Arbeitnehmer mit 18,6 % Tabelle A7.1-1. Vor allem ab 2011 wurden hier die Ausbildungsvergütungen jährlich stärker als die Arbeitnehmerverdienste angehoben. In den neuen Ländern nahmen die tariflichen Vergütungen der Auszubildenden mit 33,8 % erheblich stärker zu als die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer mit 20,8 %. Hier war in fast allen Jahren seit 2005 eine günstigere Entwicklung der Ausbildungsvergütungen festzustellen, die sich ab 2011 noch verstärkte.
(Ursula Beicht)
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201
Insbesondere im Dienstleistungssektor und im Handwerk gibt es auch Bereiche, in denen tarifliche Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen nur für bestimmte Regionen bestehen oder in denen überhaupt keine entsprechenden tariflichen Regelungen getroffen werden.
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202
Eine Tarifbindung liegt in der Regel dann vor, wenn der Betrieb dem tarifschließenden Arbeitgeberverband eines Wirtschaftszweigs angehört oder wenn ein gesonderter Firmentarifvertrag geschlossen wurde. In eher seltenen Fällen werden Tarifvereinbarungen für allgemein verbindlich erklärt, dann gelten die Regelungen ohne Ausnahme für alle Betriebe des betreffenden Wirtschaftszweigs.
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203
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten nicht in der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung. Dort erhalten die Auszubildenden in der Regel wesentlich niedrigere Vergütungen, die gesetzlich bzw. durch Verordnung festgelegt sind.
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204
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stellen Bruttobeträge dar. Liegt die monatliche Vergütung über der Geringverdienergrenze von 325 €, so erfolgt ein Abzug des Arbeitnehmerbeitrags zur Sozialversicherung, andernfalls muss der Ausbildungsbetrieb die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) übernehmen. Gegebenenfalls erfolgt auch noch ein Lohnsteuerabzug von der Ausbildungsvergütung.
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205
Für den Ausbildungsbereich der freien Berufe wurde 2014 in den alten Ländern ein etwas niedrigerer Vergütungsdurchschnitt als in den neuen Ländern ermittelt. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Beruf „Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte“, der in Westdeutschland eine geringere Vergütung als der Beruf „Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte“ aufwies, in den neuen Ländern aufgrund fehlender tariflicher Vereinbarungen nicht einbezogen war.
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206
Eine Gesamtübersicht mit den Ergebnissen für alle erfassten Ausbildungsberufe 2014 ist abrufbar unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dav_Gesamtuebersicht_Ausbildungsverguetungen_2014.pdf.
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207
Beim 4. Ausbildungsjahr ist zu beachten, dass in den Vergütungsdurchschnitt bei Weitem nicht alle erfassten Berufe eingingen, sondern nur diejenigen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer.
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208
Zur Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1976 bis 2010 vgl. Beicht 2011
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209
Für 2014 lagen diese Angaben noch nicht vor.
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210
Für 2014 lagen diese Angaben ebenfalls noch nicht vor.