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In diesem Kapitel werden Ausbildungsgänge behandelt, die neben der klassischen dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule angeboten werden.170  Einige dieser Ausbildungsgänge haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und einen Zuwachs erfahren.

Die schulische Berufsausbildung außerhalb BBiG/HwO umfasst insbesondere Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen nach Bundes- oder Landesrecht sowie landesrechtlich geregelte „Assistentenausbildungen“. Daneben gibt es auch Berufsausbildungen nach BBiG/HwO, die an Berufsfachschulen angeboten werden (vgl. Kapitel A5.1.1, A5.1.2 und A5.1.3). Neuere strukturelle Entwicklungen in der Ausbildung außerhalb BBiG/HwO werden in Kapitel A5.1.4 dargestellt.

Im öffentlichen Dienst werden sowohl spezielle Berufe für den öffentlichen Dienst, Beamte/Beamtinnen im Vorbereitungsdienst, Anwärter/ -innen sowie Referendare und Referendarinnen ausgebildet als auch Berufe des Gesundheitswesens, und es gibt duale Ausbildungsgänge. Letztere werden, wenn sie in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen, nicht der Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes zugerechnet. Über die gesamte Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes gibt die Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes Auskunft (vgl. Kapitel A5.2).

Duale Studiengänge haben in den letzten Jahren einen starken Zuwachs erfahren. Kernmerkmal dualer Studiengänge sind die beiden Lernorte Hochschule/Akademie und Betrieb. Bei ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen wird das Studium mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBIG/HwO verknüpft, darüber hinaus gibt es praxisintegrierende, berufsintegrierende und berufsbegleitende duale Studiengänge, die sich hinsichtlich ihrer Organisationsformen unterscheiden (vgl. Kapitel A5.3). 

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    Zur dualen Ausbildung nach BBiG/HwO zählen auch öffentlich finanzierte Ausbildungsverhältnisse, die mit einem Ausbildungsvertrag verbunden sind (vgl in Kapitel A1.2).