Ausbilderinnen und Ausbilder im dualen System benötigen neben den jeweiligen beruflichen Kompetenzen zusätzlich berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Ausbildungsinhalte erfolgreich vermitteln zu können. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen die in den Betrieben für die Ausbildung verantwortlichen Personen ihre fachliche und persönliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Die Betriebe melden das qualifizierte Ausbildungspersonal dann den zuständigen Stellen. Die Mehrheit der registrierten Ausbilder/ -innen bildet nebenberuflich aus. Nur ein kleiner Teil geht dieser Tätigkeit hauptberuflich nach. Mit dem Internetportal www.foraus.de bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) dem Ausbildungspersonal eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an.
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Geltungsbereich (§ 1) 165
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Prüfung (§ 4)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180 Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in zwei Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Minuten. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/ -in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.
Historie
Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt.
Ausbildereignungsprüfungen
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 90.948 Ausbildereignungsprüfungen in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft durchgeführt.166 65,4 % der Prüfungsteilnehmer waren männlich, 34,6 % weiblich. Insgesamt haben 85.548 Personen die Prüfung bestanden. Die Erfolgsquote lag damit bei 94,1 %. In den neuen Ländern wurden 14.253 Prüfungen bestanden Tabelle A4.10.4-1. Der Frauenanteil bei den bestandenen AEVO-Prüfungen lag bei 35 % (neue Länder: 36,6 %; alte Länder: 34,7 %). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Prüfungen leicht angestiegen.
Insgesamt 45.360 der registrierten Ausbilder/ -innen hatten ihre fachliche Eignung nicht durch eine Prüfung nach der AEVO nachweisen müssen; 35.733 dieser von der Eignungsprüfung befreiten Personen entfielen auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel.
Tabelle A 4.10.4-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2011, 2012 und 2013 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder
Tabelle A 4.10.4-2: Bestandene Meisterprüfungen 2011, 2012 und 2013 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht
Meisterprüfungen
Insgesamt 39.681 Personen haben 2013 an Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft teilgenommen. Davon waren 85,4 % Männer und 14,6 % Frauen. 36.591 der Teilnehmenden haben die Prüfung bestanden, was einer Erfolgsquote von 92,2 % entspricht Tabelle A4.10.4-2. Der Bereich Hauswirtschaft hatte mit 100 % erneut den höchsten Frauenanteil bei den bestandenen Meisterprüfungen. Danach folgten die Bereiche Handwerk mit 18,3 % und Landwirtschaft mit 17,9 %. 10,9 % der neuen Meisterinnen legten ihre Prüfung erfolgreich im öffentlichen Dienst ab, 4,6 % in Industrie und Handel.
Tabelle A 4.10.4-3: Zahl der Ausbilder/ -innen 2011, 2012 und 2013 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder
Tabelle A 4.10.4-4: Zahl der Ausbilder/ -innen 2011, 2012 und 2013 nach Geschlecht, alte und neue Länder
Tabelle A 4.10.4-5: Alter des Ausbildungspersonals 2011, 2012 und 2013 nach Geschlecht
Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/ -innen
Die Gesamtzahl der in Deutschland registrierten Ausbilderinnen und Ausbilder in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft lag 2013 bei 662.148. In den alten Ländern betrug sie 570.540 (86,2 %), in den neuen Ländern 91.608 (13,8 %). 43,8 % entfielen auf den Bereich Industrie und Handel, 35,3 % auf das Handwerk und weitere 13,8 % auf die freien Berufe. Im Bereich Landwirtschaft lag der Anteil bei 3,5 %, im öffentlichen Dienst bei 3,1 % und in der Hauswirtschaft bei 0,5 %. Gegenüber dem Vorjahr hat die Gesamtzahl des gemeldeten Ausbildungspersonals um 9.837 abgenommen Tabelle A4.10.4-3.
Der Anteil der gemeldeten Ausbilderinnen lag 2013 im gesamten Bundesgebiet bei 24,5 %. In den neuen Ländern war er mit 33,6 % wie auch in den Vorjahren deutlich höher als in den alten Ländern (23 %) Tabelle A4.10.4-4.
Die größte Altersgruppe beim Ausbildungspersonal stellten die über 50-Jährigen (42,7 %), gefolgt von den 40- bis 49-Jährigen (35,1 %) und den 30- bis 39-Jährigen (17,3 %). 4,9 % der ausbildenden Personen waren jünger als 30 Jahre Tabelle A4.10.4-5.
(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)
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165
Siehe www.bibb.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf.
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Die Angaben basieren, sofern nicht anders angegeben, auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 3.