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Im Übergangsbereich können Jugendliche, denen die Aufnahme einer Berufsausbildung nicht direkt nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule gelingt, ihre individuellen Kompetenzen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung verbessern (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008; Konsortium Bildungsberichterstattung 2006). Zu einem qualifizierten Berufsabschluss führen diese Bildungsgänge allerdings nicht. Seit Anfang der 1990er-Jahre hatten sich die Übergangsprozesse in eine Ausbildung deutlich erschwert (Beicht 2009). Dabei war zum einen problematisch, dass eine zunehmende Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern nicht unmittelbar, sondern erst nach Absolvierung von Maßnahmen des Übergangsbereichs eine Ausbildung aufnehmen konnte. Zum anderen war kritisch, dass für einen Großteil der Jugendlichen nicht eine mangelnde Ausbildungsreife der Grund für den Umweg über den Übergangsbereich war, sondern dass der Übergangsbereich hier teilweise die Funktion übernommen hatte, die Wartezeit erfolgloser Ausbildungsplatzbewerber/ -innen zu überbrücken (Beicht 2009; Braun/Müller 2009; Baethge/Solga/Wieck 2007). Vom Anfang der 1990er- bis Mitte der 2000er-Jahre kam es somit zu einer beträchtlichen Ausweitung des Übergangsbereichs. Die Bedeutung und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen für die Jugendlichen wurde dabei kontrovers diskutiert und fiel für verschiedene Personengruppen unterschiedlich aus. Anhand der BIBB-Übergangsstudie 2011 lassen sich jedoch durchaus günstige Bildungswege im Anschluss an die Teilnahme nachweisen, vor allem, wenn die Maßnahmen zu einem höherwertigen Schulabschluss führen (BIBB-Datenreport 2013, Kapitel  A3.3.1). Insgesamt ist in den letzten Jahren die Zahl der Neuzugänge in den Übergangsbereich wieder deutlich rückläufig. Im Vergleich zum Basisjahr 2005 ist die Anzahl der Anfängerinnen und Anfänger im Jahr 2013 um 39,5 % zurückgegangen (Statistisches Bundesamt 2014 j). Trotz dieser Trendwende und der veränderten Situation auf dem Ausbildungsmarkt mündeten auch im Jahr 2013 immer noch viele – zu einem bedeutenden Anteil gut vorgebildete (vgl. Dionisius/Illiger/Schier 2013) – Jugendliche in Maßnahmen des Übergangsbereichs ein (vgl. Kapitel A6.1).

Zur folgenden Analyse der vorherigen Berufsvorbereitung und beruflichen Grundbildung werden die Daten zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) herangezogen. Seit 2007 wird in der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst, ob die Auszubildenden im dualen System zuvor eine berufsvorbereitende Qualifizierung und/oder berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und um welche Art der Maßnahme(n) es sich handelte. Veröffentlicht wurden die Daten erst für das Jahr 2008, da die Einführung der revidierten Berufsbildungsstatistik anfänglich noch von Meldeproblemen begleitet wurde. Wenngleich sich die Datenlage gebessert hat, kann eine weiterhin bestehende Untererfassung der Angaben zur vorherigen Teilnahme an Maßnahmen des Übergangsbereichs nicht ausgeschlossen werden. Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse sind vor diesem Hintergrund auch für das Berichtsjahr 2013 noch mit entsprechender Vorsicht und eher als Untergrenzen zu interpretieren.  

Berufsbildungsstatistik: Erfassung der berufsvorbereitenden Qualifizierung oder beruflichen Grundbildung seit 2007

Im Jahr 2007 wurde die Berufsbildungsstatistik neu konzipiert und auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung mit erweitertem Merkmalskatalog umgestellt. Seither werden 3 Vorbildungsarten getrennt voneinander erfasst: der höchste allgemeinbildende Schulabschluss (Kapitel A4.6.1), eine vorausgegangene berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Grundbildung sowie Angaben zu einer vorherigen Berufsausbildung (Kapitel A4.3). Auf diese Weise kann die Vorbildung für alle Auszubildenden mit Neuabschluss jeweils vollständig ausgewiesen werden.

Als berufsvorbereitende Qualifizierung und berufliche Grundbildung werden nur abgeschlossene berufsvorbereitende und grundbildende Qualifizierungen von mindestens 6 Monaten Dauer erfasst. Unterschieden werden:

  • Betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (Einstiegsqualifizierung [EQ], Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktikum)
  • Berufsvorbereitungsmaßnahme124 
  • Schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
  • Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (damit ist nicht das BGJ in kooperativer Form [Teilzeit] gemeint)
  • Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss (BFS) 

Mehrfachnennungen sind möglich. Verlaufsdaten, die die Übergangsprozesse bis zum Einmünden in eine Ausbildungsstelle abbilden, liegen jedoch nicht vor, da die jeweiligen Zeitpunkte, zu denen die Qualifizierungen absolviert wurden, nicht mit erhoben werden. 

Generell sind die neu eingeführten Merkmale der Berufsbildungsstatistik in den ersten Jahren noch mit Vorsicht zu interpretieren, da u. a. nicht ausgeschlossen werden kann, dass unter der Ausprägung „liegt nicht vor“ auch fehlende Angaben gemeldet wurden. Analysen auf Basis der BIBB- Übergangsstudie (vgl. BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A3.3) sowie der Schulabgängerstatistik der statistischen Ämter geben Hinweise darauf, dass das Merkmal „berufsvorbereitende Qualifizierung und berufliche Grundbildung“ untererfasst ist.

Für Zeitreihen des früheren Merkmals „schulische Vorbildung“ bis 2006 und dessen Erfassung siehe BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.4.  

Tabelle A 4.6.2-1: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20131

Auszubildende mit vorheriger Teilnahme an Berufsvorbereitung und beruflicher Grundbildung 

Im Berichtsjahr 2013 wurden unter den Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 48.651 (9,3 %) mit vorheriger berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung gemeldet Tabelle A4.6.2-1. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Anteil damit weiter gesunken. Dieser anhaltende Rückgang korrespondiert mit der seit 2005 kontinuierlich sinkenden Anzahl an Anfängern/Anfängerinnen im Übergangsbereich.

Unterschiede nach Zuständigkeitsbereichen

Die Anteile berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung unter den Auszubildenden mit Neuabschluss waren je nach Zuständigkeitsbereich unterschiedlich stark ausgeprägt. Zudem erfolgte der insgesamt zu beobachtende Rückgang des Anteils berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung nicht in allen Bereichen gleichermaßen, z. T. gab es auch Anstiege (zu den Vorjahreswerten siehe BIBB-Datenreport 2014, Tabelle A4.6.1-1).

So wurde beispielsweise im Bereich Hauswirtschaft mit 54,2 % weiterhin der höchste Anteil gemeldet Tabelle A4.6.2-1, der zudem im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich angestiegen war (2012: 44,5 %). Der hohe Anteilswert im Bereich Hauswirtschaft liegt u. a. darin begründet, dass sehr viele Auszubildende in diesem Bereich höchstens über den Hauptschulabschluss verfügten (vgl. Kapitel A4.6.1). Ein Anstieg zeigt sich ebenfalls im Zuständigkeitsbereich Landwirtschaft. Im Jahr 2013 hatten hier 19,3 % der Jugendlichen mit Neuabschluss im Vorfeld an einer berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. beruflichen Grundbildung teilgenommen (2012: 16,1 %). 

In den übrigen Zuständigkeitsbereichen waren die Anteilswerte im Vorjahresvergleich gesunken. Im größten Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel lag der Anteil an Personen, die zuvor die beschriebenen Maßnahmen des Übergangsbereichs durchlaufen hatten, bei 6,0 % und damit recht deutlich unter dem Vorjahresanteil (2012: 7,0 %). Auch im Handwerk war der Anteil derjenigen, die zuvor eine berufsvorbereitende Maßnahme bzw. berufliche Grundbildung abgeschlossen hatten, deutlich rückläufig. Waren dies 2012 noch 18,0 % der Jugendlichen mit Neuabschluss, so belief sich dieser Wert im Berichtsjahr 2013 nur noch auf 15,5 %. In den freien Berufen hatte mit 9,2 % etwa ein Zehntel der Auszubildenden derartige Maßnahmen durchlaufen. Den geringsten Anteilswert aller Zuständigkeitsbereiche hatte der öffentliche Dienst. Lediglich 2,3 % der Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag im Jahr 2013 durchliefen zuvor eine berufsvorbereitende Maßnahme bzw. berufliche Grundbildung.125

Regionale Unterschiede

Bei der regionalen Differenzierung nach den einzelnen Bundesländern zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede beim Anteil der vorausgegangenen Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung Tabelle A4.6.2-2: So lag der Anteil in Schleswig-Holstein (3,3 %), Hamburg (4,3 %) und Bremen (4,4 %) unter 5 % oder – wie in Thüringen (5,4 %)  – nur unwesentlich darüber. In Baden-Württemberg (16,5 %), Sachsen (14,1 %) und Niedersachsen (12,7 %) wurden hingegen Werte deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 9,3 % erreicht.

Die Anteile für die Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung in Ost- und Westdeutschland hatten sich in den vergangenen Jahren bereits zunehmend angenähert. Im Berichtsjahr 2013 lagen beide Teile des Bundesgebiets nahezu gleichauf (Westdeutschland: 9,2 % vs. Ostdeutschland: 9,3 %) Tabelle A4.6.2-3. Noch vor wenigen Jahren wiesen die östlichen Bundesländer deutlich höhere Anteile auf (2010: 13,1 %). Dies stand im Zusammenhang mit der im Osten entwickelten Förderstruktur. Aufgrund des starken Lehrstellenmangels waren in der Vergangenheit im östlichen Bundesgebiet stärker als im Westen außerbetriebliche Stellen eingerichtet worden. Überwiegend öffentlich finanzierte Stellen waren zudem an bestimmte Fördervoraussetzungen geknüpft (Eberhard/Ulrich 2010), die u. a. vorlagen, wenn die Auszubildenden zuvor an einer berufsvorbereitenden Maßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer teilgenommen hatten.126 Ein hoher Anteil öffentlich finanzierter Stellen ging somit einher mit einem hohen Anteil von Meldungen Auszubildender mit berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung.

Aus den genannten Gründen war der Anteil öffentlich finanzierter Ausbildungsstellen unter den Neuabschlüssen 2010 in den östlichen Bundesländern (19,4 %) deutlich höher als im Westen (5,2 %). Bis zum Berichtsjahr 2013 sank der Anteil der öffentlich finanzierten Stellen im Osten auf 10,1 % ab, im Westen ging der Anteil in diesem Zeitraum von 5,2 % auf 3,6 % zurück, der Bundesdurchschnitt lag bei 4,5 %. Das starke Absinken des Anteils öffentlich finanzierter Neuabschlüsse ist darauf zurückzuführen, dass im Osten die Förderung von Ausbildungsplätzen für marktbenachteiligte Jugendliche in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgefahren wurde (vgl. BIBB-Datenreport 2012, Kapitel A4.2.2). 

Tabelle A 4.6.2-2: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Bundesländern 2013 (Mehrfachnennungen möglich)

Tabelle A 4.6.2-3: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, Berichtsjahre 2010 bis 2013 (Mehrfachnennungen möglich)

Unterschiede nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss

Eine Betrachtung der Teilnahmeanteile an berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung differenziert nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss erscheint vor allem vor dem Hintergrund der häufig beklagten mangelnden Ausbildungsreife (vgl. Ulrich 2008) und dementsprechend notwendigen Nachqualifikation sinnvoll. Auch wenn Schulabschlüsse keine formellen Zugangsvoraussetzungen für eine Berufsausbildung nach BBiG/HwO darstellen, so hat sich doch gezeigt, dass insbesondere den Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss der Übergang in eine Ausbildung deutlich seltener unmittelbar nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule gelingt (vgl. Reißig/Gaupp/Lex 2008). 

Und erwartungsgemäß zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Betrachtung der Anteile berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung differenziert nach allgemeinbildendem Schulabschluss Tabelle A4.6.2-4. Von den Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag im Berichtsjahr 2013 hatte rund ein Viertel (24,3 %) zuvor eine Maßnahme im Übergangsbereich durchlaufen, bei denjenigen mit Hauptschulabschluss waren es noch 14,6 %. Von den Jugendlichen mit Realschulabschluss haben 7,6 % zuvor eine berufsvorbereitende oder berufsgrundbildende Maßnahme besucht. Mit 4,0 % fiel dieser Anteil bei den Auszubildenden mit Studienberechtigung im Vergleich dazu am geringsten aus. Insgesamt gingen die Anteile in allen Schulabschlussgruppen allerdings weiter zurück (vgl. BIBB-Datenreport 2014, Tabelle A4.6.1-4). 

Am häufigsten nahmen die Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss an Berufsvorbereitungsmaßnahmen teil (13,0 %). In der Gruppe der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss gab es keine Einzelmaßnahmen mit derartig überdurchschnittlichen Anteilswerten. Die Auszubildenden mit Realschulabschluss hatten am häufigsten eine Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Abschluss absolviert (4,2 %). Bei den Studienberechtigten waren die Maßnahmenanteile insgesamt sehr niedrig. Lediglich der Besuch einer Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss wurde bei einem nennenswerten Anteil der Studienberechtigten (3,1 %) gemeldet.  

Tabelle A 4.6.2-4: Auszubildende mit Neuabschluss und vorheriger Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss, Berichtsjahr 2013

Tabelle A 4.6.2-5: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Personengruppen, Bundesgebiet 2013

Auszubildende nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Unterschiedlich große Anteile bei vorheriger berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung unter den Neuabschlüssen zeigen sich auch bei einer geschlechtsspezifischen Differenzierung Tabelle A4.6.2-5. Unter den männlichen Auszubildenden waren die Anteile mit 10,1 % höher als unter den weiblichen (8,0 %). In beiden Geschlechtergruppen gingen die Anteile im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück (Männer 2012: 11,5 %; Frauen 2012: 9,3 %). Bei den Anteilswerten für die einzelnen Maßnahmen wurde für Männer und Frauen mit Neuabschluss im Berichtsjahr 2013 am häufigsten die Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Abschluss (Männer: 4,5 %; Frauen: 3,0 %) gemeldet. Recht deutliche Unterschiede nach Geschlecht zeigen sich auch beim schulischen Berufsgrundbildungsjahr (Männer: 1,7 %; Frauen: 0,6 %).

Bezüglich der Staatsangehörigkeit (deutsch/ausländisch127) zeigen sich ebenfalls Unterschiede hinsichtlich der vorausgegangenen Teilnahme an Maßnahmen des Übergangsbereichs Tabelle A4.6.2-5. Unter den Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit hatten 11,9 % zuvor berufsvorbereitende bzw. grundbildende Maßnahmen absolviert, unter den deutschen Auszubildenden waren es 9,1 %. Auch hier hat sich bei beiden Gruppen der Anteil im Vergleich zum Vorjahr verringert. Bei den ausländischen Auszubildenden lag er im Berichtsjahr 2012 noch bei 13,7 % und bei den deutschen Auszubildenden bei 10,4 %. Auch bei dieser Differenzierung wurde für beide Gruppen der Besuch einer Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Abschluss am häufigsten gemeldet (deutsch: 3,8 %; ausländisch: 4,8 %). Unterschiede zeigen sich hinsichtlich des schulischen Berufsvorbereitungsjahres. Ausländische Auszubildende (2,4 %) absolvierten dieses – wenn auch auf insgesamt niedrigem Niveau – deutlich häufiger als deutsche Auszubildende (1,2 %). 

(Stephan Kroll)  

  • 124

    Berufsvorbereitungsmaßnahmen, die mindestens 6 Monate dauern und keiner der anderen genannten Kategorien zuzuordnen sind.

  • 125

    Für den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst ist ein sehr starker Rückgang der Zahl der Neuabschlüsse, die mit der Vorbildung „betriebliche Qualifizierungsmaßnahme“ gemeldet wurden, zu beobachten. Dies betrifft insbesondere den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/ -r. Vermutlich handelt es sich hierbei um einen Meldefehler der Vorjahre (2007 bis 2012); nach Auskunft der zuständigen Stelle lag diese Vorbildung auch in den Vorjahren bei nur wenigen Neuabschlüssen vor. 

  • 126

    Die Förderungsfähigkeit aufgrund der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme mit mindestens 6-monatiger Dauer wurde mit der Aufhebung des § 242 SGB III zum 1. April 2012 ebenfalls aufgehoben. Seit dem 1. April 2012 ist die außerbetriebliche Ausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte geregelt durch § 74 Absatz 1 Ziffer 2 SGB III, § 76 SGB III und § 78 SGB III. Zu den Finanzierungsarten der Berufsausbildung siehe die Erläuterungen unter www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf

  • 127

    In der Berufsbildungsstatistik wird die Staatsangehörigkeit der Auszubildenden erfasst, ein möglicher Migrationshintergrund kann jedoch nicht ausgewiesen werden. Als ausländische Auszubildende werden alle Auszubildenden ohne deutschen Pass gezählt. Jugendliche, die sowohl über eine deutsche als auch eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, werden nicht als ausländische Auszubildende erfasst.