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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt durch; dazu unterhält sie ein bundesweites Netz von Arbeitsagenturen. Zu ihren Aufgaben im Bereich der Berufsausbildung zählen die Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Berufswahl, die Vermittlung von Berufsausbildungsstellen und die finanzielle Förderung der Berufsausbildung. Die Ausbildungsvermittlung der BA richtet sich ausschließlich auf die duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO). Betriebe können ihre zu besetzenden Ausbildungsstellen bei der BA melden, und Jugendliche, die eine duale Ausbildung anstreben, können sich mit einem entsprechenden Vermittlungswunsch an die BA wenden. Die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA ist für Betriebe und Jugendliche freiwillig. Über die gemeldeten Ausbildungsstellen und die gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/ -innen führt die BA jeweils von März bis September eine monatliche Statistik. Ein Gesamtergebnis für das jeweilige Vermittlungs- bzw. Berichtsjahr (1. Oktober des Vorjahres bis 30.  September) liegt erst mit der September-Statistik vor.11 Ergebnisse der Ausbildungsmarktstatistik der BA werden – neben der im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September ermittelten Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge – zur Berechnung der Ausbildungsmarktbilanz, also des Verhältnisses von Gesamtangebot zu Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen in einem Ausbildungsjahr, herangezogen (vgl. Kapitel A1.1).

Seit Januar 2005 sind auch die Träger der Grundsicherung für die Ausbildungsvermittlung zuständig. Jugendliche, die im Sinne des Sozialgesetzbuchs II hilfebedürftig sind, werden seitdem von den Jobcentern betreut. Dabei sind 2 Arten von Jobcentern zu unterscheiden: die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger (JC zkT) und die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung mit der Arbeitsagentur (JC gE). Die Jobcenter führen eine eigene Statistik über das Vermittlungsgeschehen, wobei die JC zkT allerdings ein anderes Verfahren der Datenerhebung anwenden als die Arbeitsagenturen und die JC gE. Erst seit dem Vermittlungsjahr 2009 können die Daten aller bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/ -innen zu einer Gesamtstatistik zusammengeführt werden,12 wobei es in einem geringen Umfang zu Doppelzählungen kommt.13 Die statistischen Angaben zu den gemeldeten Ausbildungsstellen beinhalten allerdings nach wie vor nur die Daten der Arbeitsagenturen und JC gE. Nach Einschätzung der BA gibt es jedoch nur wenige Ausbildungsstellen, die ausschließlich bei den JC zkT und nicht auch gleichzeitig bei den Arbeitsagenturen zur Vermittlung gemeldet sind (Bundesagentur für Arbeit 2014 e). 


Gemeldete Berufsausbildungsstellen und gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/ -innen

Als Berufsausbildungsstellen zählen die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO, einschließlich der Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen (§ 102 Sozialgesetzbuch [SGB] III) durchführen. Als betriebliche Berufsausbildungsstellen zählen gemeldete Ausbildungsstellen abzüglich der Ausbildungsstellen in außerbetrieblichen Einrichtungen und abzüglich der Ausbildungsstellen für Rehabilitanden (Bundesagentur für Arbeit 2014 d, S. 27). 

Bei den Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO wünschten und deren Eignung für eine solche Ausbildung geklärt bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben war. Hierzu zählen auch Personen, die eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführt, aufnehmen wollten.

Zu den Bewerbern und Bewerberinnen werden auch solche Jugendlichen gerechnet, die von den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern für eine Vermittlung in eine Berufsausbildung im dualen System registriert wurden, sich aber im Laufe des Berichtsjahres im Zuge ihres individuellen Berufswahlprozesses für andere Alternativen – wie z. B. Schulbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit – entschieden haben (Bundesagentur für Arbeit 2014 d, S. 27).


Gemeldete Ausbildungsstellen

Im Berichtsjahr 2014 waren insgesamt 511.613 Ausbildungsstellen bei den Arbeitsagenturen und JC gE zur Vermittlung registriert. Die Anzahl der gemeldeten Stellen nahm damit gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr um 4.350 bzw. um 0,9 % zu Tabelle A1.3-1. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen 426.841 und lag damit um 4.506 bzw. 1,1 %  höher als im Vorjahr. In den neuen Ländern gab es 84.555 registrierte Stellenangebote, dies entsprach nahezu dem Vorjahresniveau.

Der mit Abstand größte Anteil der gemeldeten Ausbildungsstellen entfiel 2014 mit 289.890 Stellen bzw. 56,7 % auf den Bereich der Industrie- und Handelskammern, die Stellenzahl erhöhte sich hier um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Aus dem Handwerksbereich wurden 119.768 Ausbildungsstellen (23,4 %) zur Vermittlung angeboten und damit 2,3 % mehr als im Jahr zuvor. Aus dem Bereich der freien Berufe stammten 35.041 Stellenangebote (6,8 %), hier war nur eine leichte Zunahme um 0,9 % zu verzeichnen. Für den öffentlichen Dienst waren 11.723 Stellenangebote (2,3 %) registriert, dies waren 6,4 % weniger als im vorherigen Berichtsjahr. Im Bereich der Landwirtschaft gab es 6.465 gemeldete Ausbildungsstellen (1,3 %) und damit eine Zunahme um 3,6 %. 

 

Tabelle A 1.3-1: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2014 und 20131

Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/ -innen

Im Berichtsjahr 2014 waren insgesamt 559.431 Jugendliche als Ausbildungsstellenbewerber/ -innen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. Die Bewerberzahl verringerte sich um nur 0,3 % und lag somit nahezu auf dem Vorjahresniveau. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Bewerber/ -innen 466.202, dies bedeutet einen Rückgang um 0,5 % gegenüber dem Jahr zuvor. In den neuen Ländern war mit 90.164 Bewerbern und Bewerberinnen eine Abnahme um 1,0 % zu verzeichnen.14

Merkmale der Ausbildungsstellenbewerber/ -innen

Im Hinblick auf die Merkmalsstruktur der Bewerber/ -innen waren im Berichtsjahr 2014 keine nennenswerten Veränderungen gegenüber dem vorangegangenen Jahr festzustellen Tabelle A1.3-2. Der Anteil junger Männer unter den Bewerbern und Bewerberinnen lag 2014 mit 56,6 % wiederum deutlich höher als der Anteil junger Frauen (43,4 %). Was die schulische Vorbildung anbetrifft, war ein Realschulabschluss am verbreitetsten, 42,3 % der Bewerber/ -innen verfügten hierüber. Einen Hauptschulabschluss besaßen 27,6 % der Bewerber/ -innen, und nur 1,5 % hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht. 24,9 % der Bewerber/ -innen konnten eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife) vorweisen. Der Anteil Studienberechtigter fiel in den alten Ländern höher aus als in den neuen Ländern (25,8 % vs. 20,1 %). 

Nur etwas mehr als die Hälfte der gemeldeten Bewerber/ -innen (51,8 %) hatte zuletzt eine allgemeinbildende Schule besucht. 41,7 % waren auf einer berufsbildenden Schule gewesen, und 4,1 % kamen von einer Hochschule oder Akademie. In den alten Ländern war der Anteil der Bewerber/ -innen, die eine berufsbildende Schule besucht hatten, mehr als doppelt so hoch wie in den neuen Ländern (46,0 % vs. 20,8 %). In den neuen Ländern kamen die Bewerber/ -innen dagegen wesentlich häufiger von der allgemeinbildenden Schule als in den alten Ländern (71,4 % vs. 48,0 %). Diese Unterschiede lassen sich vor allem darauf zurückführen, dass in den alten Ländern der Übergangsbereich erheblich stärker ausgebaut ist als in den neuen Ländern und insbesondere teilqualifizierende Bildungsgänge an beruflichen Schulen sehr verbreitet sind (BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A6). Erfolglose Ausbildungsstellenbewerber/ -innen aus den alten Ländern mündeten daher sehr oft in Übergangsmaßnahmen an beruflichen Schulen, während es für Bewerber/ -innen aus den neuen Ländern häufiger vollqualifizierende außerbetriebliche Ausbildungsangebote gab.

87,2 % der Ausbildungsstellenbewerber/ -innen waren im Berichtsjahr 2014 deutsche Staatsangehörige, und 12,6 % hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. In den alten Ländern fiel der Anteil der Bewerber/ -innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wesentlich höher aus als in den neuen Ländern (13,5 % vs. 5,4 %).

Etwas über die Hälfte der gemeldeten Bewerber/ -innen (52,0 %) war bis zu 18 Jahre alt, 42,2 % waren zwischen 19 und 24 Jahre und 5,8 % bereits 25  Jahre oder älter. In den neuen Ländern hatte ein höherer Anteil der Bewerber/ -innen bereits ein Alter von 25 Jahren und mehr erreicht als in den alten Ländern (8,6 % vs. 4,9 %).

Verbleib der Ausbildungsstellenbewerber/ -innen

Bis zum Abschluss des Berichtsjahres am 30. September 2014 mündeten 271.123 bzw. 48,5 % der Bewerber/-innen in eine Berufsausbildung ein. 169.334 bzw. 30,3 % der Bewerber/ -innen entschieden sich für eine Alternative zu einer Berufsausbildung. 98.102 bzw. 17,5 % der Bewerber/ -innen meldeten sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern zurück und verzichteten somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche, ihr Verbleib war daher nicht bekannt. Die übrigen 20.872 bzw. 3,7 % der Bewerber/ -innen galten am Ende des Berichtsjahres 2014 offiziell als unversorgt, sie waren weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative eingemündet.


Tabelle A 1.3-2: Geschlecht, Schulabschluss, besuchte Schule, Staatsangehörigkeit und Alter der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/ -innen der Berichtsjahre 2014 und 2013

Ein großer Teil der 169.334 Bewerber/ -innen mit einem alternativen Verbleib befand sich am Ende des Berichtsjahres 2014 in einer Schulbildung (42,9 %) Tabelle A1.3-3. Relativ häufig hatten die alternativ verbliebenen Bewerber/ -innen eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (17,7 %) oder waren in eine berufsvorbereitende Maßnahme (einschließlich Reha) eingemündet (8,7 %). 7,8 % der betreffenden Bewerber/ -innen verblieben in ihrer bisherigen Berufsausbildung, obwohl sie eigentlich in eine andere Ausbildung wechseln wollten. 6,6 % hatten ein Studium begonnen, und 5,5 % leisteten einen Freiwilligendienst. Alle anderen Verbleibsarten (berufsvorbereitendes Jahr, Berufsgrundbildungsjahr, Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Bundeswehr) spielten mit Anteilen von jeweils weniger als 5,0 % eine geringere Rolle. 

Tabelle A 1.3-3: Verbleib der im Berichtsjahr 2014 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/ -innen zum 30. September 20141

Von den 169.334 in einer Alternative verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen verzichteten 109.018 bzw. 64,4 % auf weitere Vermittlungsbemühungen, die übrigen 60.316 Bewerber/ -innen (35,6 %) hielten ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung aufrecht. Besonders häufig wurde bei Einmündung in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme die Suche nach einer Ausbildungsstelle nicht aufgegeben: 75,4 % (10.667) der betreffenden Bewerber/ -innen wollten weiterhin in Berufsausbildung vermittelt werden, nur 24,6 % (3.475) verzichteten hierauf. Auch bei einem Verbleib in einer bestehenden geförderten Berufsausbildung, einem Praktikum oder einer Einstiegsqualifizierung blieb sehr häufig der Wunsch nach weiterer Vermittlung in Berufsausbildung bestehen. Anders war dies bei einer Einmündung in Schulbildung: 75,3 % (54.695) der betreffenden Bewerber/ -innen wünschten keine Weiterführung der Ausbildungsvermittlung. Wurde alternativ in ein Studium eingemündet, so verzichteten sogar 87,4 % (9.787) der betreffenden Bewerber/ -innen auf weitere Vermittlungsbemühungen.

Insgesamt war am Ende des Berichtsjahres 2014 für 478.243 bzw. 85,5 % der Ausbildungsstellenbewerber/ -innen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Dies betraf zum einen die Bewerber/ -innen, die im Berichtsjahr 2014 eine Berufsausbildung begonnen hatten (271.123 bzw. 48,5 %), und zum andern die in einer Alternative verbliebenen Bewerber/ -innen, die keine weitere Vermittlung wünschten (109.018 bzw. 19,5 %). Aber auch für die unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen (98.102 bzw. 17,5 %) war der Vermittlungsauftrag beendet. Nach Abschluss des Berichtsjahres wurden die Vermittlungsbemühungen für die offiziell unversorgten Bewerber/ -innen (20.872 bzw. 3,7 %) und für die alternativ verbliebenen Bewerber/ -innen, die weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten (60.316 bzw. 10,8 %), fortgesetzt. Für insgesamt 81.188 bzw. 14,5 % der Bewerber/ -innen lief der Vermittlungsauftrag somit über das Berichtsjahr 2014 hinaus noch weiter, sie werden daher als unvermittelte Bewerber/ -innen bezeichnet. 

Im Berichtsjahr 2014 fiel der Anteil der Bewerber/ -innen, die in Berufsausbildung eingemündet waren, mit 48,5 % etwas niedriger aus als im Vorjahr (49,1 %) Tabelle A1.3-4. Bei Betrachtung der Entwicklung ab dem Berichtsjahr 2009 (Bundesagentur für Arbeit 2014 h) ist erkennbar, dass bereits 2013 wieder ein leichter Rückgang der Einmündungsquote einsetzte: In den Jahren 2011 und 2012 hatte diese noch bei 51,3 % bzw. 51,1 % gelegen und damit deutlich höher als 2009 mit 46,2 %. In den alten Ländern mündeten im Berichtsjahr 2014 nur 47,7 % der Bewerber/ -innen in Berufsausbildung ein, 2011 und 2012 waren es noch jeweils 50,4 % gewesen. In den neuen Ländern war die Einmündungsquote verglichen mit den alten Ländern immer deutlich höher. Mit 53,0 % bewegte sie sich im Berichtsjahr 2014 in etwa auf dem Vorjahresniveau (52,8 %). Allerdings war hier der Anteil der einmündenden Bewerber/ -innen in den Jahren zuvor gesunken; so hatte er 2010 noch 56,1 % betragen. 

Der Anteil der alternativ verbliebenen Bewerber/ -innen, die keinen weiteren Vermittlungswunsch hatten und für die daher der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war, lag in den Berichtsjahren 2009 bis 2014 insgesamt jeweils bei rund einem Fünftel; in den neuen Ländern fiel er allerdings immer etwas niedriger aus. Der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen schwankte im betreffenden Zeitraum ebenfalls insgesamt nur wenig, und zwar zwischen rund 16 % und 18 %; er war jedoch in den neuen Ländern ab 2011 immer deutlich höher als in den alten Ländern.  

Der Anteil der unvermittelten Bewerber/ -innen, der im Berichtsjahr 2014 insgesamt 14,5 % betrug, variierte zwischen 13,2 % im Jahr 2011 und 15,8 % im Jahr 2009. Dabei nahm allerdings der Anteil der völlig unversorgten Bewerber/ -innen, also derjenigen, die unvermittelt und ohne einen alternativen Verbleib waren, merklich zu, von 2,1 % im Jahr 2011 auf 3,7 % im Jahr 2014. In den neuen Ländern lag der Gesamtanteil der unvermittelten Bewerber/ -innen im Vergleich zu den alten Ländern immer deutlich niedriger: 2014 betrug er hier nur 10,4 %, in den alten Ländern dagegen 15,3 %. In den neuen Ländern war allerdings immer ein höherer Anteil an völlig unversorgten Bewerbern und Bewerberinnen zu verzeichnen als in den alten Ländern.

Tabelle A 1.3-4: Verbleib der in den Berichtsjahren 2009 bis 2014 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/ -innen jeweils zum 30. September1

Tabelle A 1.3-5: Unvermittelte Bewerber/ -innen nach Geschlecht, Schulabschluss, besuchter Schule, Staatsangehörigkeit und Alter in den Berichtsjahren 2014 und 20131

Merkmale der unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/ -innen

Von den insgesamt 81.188 unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahres 2014 waren 57,7 % junge Männer und 42,3 % junge Frauen Tabelle A1.3-5. Dies stimmte in etwa mit der entsprechenden Verteilung aller gemeldeten Bewerber/ -innen (56,6 % bzw. 43,4 %) überein. Nur wenige unvermittelte Bewerber/ -innen (1,7 %) hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht. 29,3 % verfügten über einen Hauptschulabschluss, 40,7 % über einen Realschulabschluss und 25,5 % über eine Studienberechtigung. Die unvermittelten Bewerber/ -innen wiesen damit insgesamt kaum niedrigere Schulabschlüsse auf als die Gesamtgruppe der gemeldeten Bewerber/ -innen. Allerdings fällt auf, dass mit 52,6 % relativ viele der unvermittelten Bewerber/ -innen zuletzt eine berufliche Schule besucht hatten, dagegen mit 40,5 % relativ wenige eine allgemeinbildende Schule. In der Gruppe aller gemeldeten Bewerber/ -innen war dagegen für nur 41,7 % eine berufliche Schule, aber für 51,8 % eine allgemeinbildende Schule die letzte Schulform gewesen. 

14,7 % der unvermittelten Bewerber/ -innen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Damit lag die Ausländerquote bei den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen etwas höher als in der Gesamtgruppe der gemeldeten Bewerber/ -innen (12,6 %). Von den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen waren 54,0 % älter als 18 Jahre, 29,1 % waren bereits über 20 Jahre alt. In der Altersstruktur unterschieden sie sich somit merklich von der Gruppe aller gemeldeten Bewerber/ -innen, von denen nur 48,0 % ein Alter von über 18 Jahren und nur 25,2 % von über 20 Jahren erreicht hatten. Hinsichtlich der Merkmalsstruktur der unvermittelten Bewerber/ -innen waren im Berichtsjahr 2014 insgesamt keine nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr festzustellen.

Ausbildungsstellenbewerber/ -innen, die die Schule vor dem Berichtsjahr 2014 verlassen haben 

Von den insgesamt 559.431 im Berichtsjahr 2014 gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen um eine Berufsausbildungsstelle waren 235.268 bzw. 42,1 % bereits vor dem Berichtszeitraum (Oktober 2013 bis September 2014) von der allgemeinbildenden oder beruflichen Schule abgegangen.  Von ihnen hatten 40,5 % die Schule im Vorjahr verlassen und 59,5 % noch früher Tabelle A1.3-6. Verglichen mit dem Berichtsjahr 2013 erhöhte sich die Zahl der Bewerber/ -innen mit Schulabgang in früheren Jahren um 1,7 %. Der relative Anteil an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen nahm damit im Berichtsjahr 2014 um 0,9 Prozentpunkte zu. 

Im Berichtsjahr 2014 fiel der Anteil der Bewerber/ -innen, die die Schule in vorherigen Jahren beendet hatten, an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen in den neuen Ländern mit 49,1 % deutlich höher aus als in den alten Ländern mit 40,5 %. Die Bewerber/ -innen mit früherem Schulabgang hatten in den alten Ländern mit 42,4 % erheblich häufiger die Schule erst ein Jahr zuvor verlassen als in den neuen Ländern mit 33,9 %. In den neuen Ländern hatten sie die Schule dagegen wesentlich öfter (66,1 %) bereits 2 Jahre zuvor oder noch früher beendet als in den alten Ländern (57,6 %). Bei einem Vergleich mit dem Vorjahr ist im Berichtsjahr 2014 festzustellen, dass in den alten Ländern die Zahl der Bewerber/ -innen aus früheren Schulentlassjahrgängen um 2,0 % anstieg, während sie in den neuen Ländern um 3,2 % sank. In den alten Ländern nahm dabei ausschließlich die Zahl der Bewerber/ -innen zu, die bereits mindestens 2 Jahre zuvor von der Schule abgegangen waren. In den neuen Ländern war sowohl die Zahl der Bewerber/ -innen, die die Schule ein Jahr zuvor beendet hatten, rückläufig als auch die Zahl derjenigen mit Schulabgang vor 2 Jahren oder früher.

Im Berichtsjahr 2014 waren von den Bewerbern und Bewerberinnen aus früheren Schulentlassjahrgängen insgesamt 56,0 % männlich und 44,0 % weiblich. Die Verteilung nach Geschlecht unterschied sich damit kaum von den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule im aktuellen Berichtsjahr beendet hatten (57,0 % vs. 43,0 %) Tabelle A1.3-7. Anders als in den alten Ländern war in den neuen Ländern allerdings der Anteil der Frauen unter den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang in früheren Jahren mit 44,7 % etwas höher als unter denjenigen mit Schulabgang im Berichtsjahr 2014 (41,7 %) Tabellen A1.3-8 und A1.3-9

Insgesamt verfügten Bewerber/ -innen aus früheren Schulentlassjahren im Vergleich zu denjenigen mit aktuellem Schulabgang deutlich seltener über einen mittleren Schulabschluss (35,4 % vs. 47,6 %) oder die (Fach-)Hochschulreife (17,9 % vs. 30,4 %), dagegen wiesen sie wesentlich häufiger einen Hauptschulabschluss (36,2 % vs. 21,3 %) auf oder hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht (2,6 % vs. 0,7 %) Tabelle A1.3-7. Besonders oft besaßen Bewerber/ -innen, die die Schule bereits 2  Jahre zuvor oder früher beendet hatten, maximal einen Hauptschulabschluss (45,0 %). Dabei ist zu berücksichtigen, dass für insgesamt 7,9 % der Bewerber/ -innen aus vorangegangenen Schulabgangsjahren keine Angaben zum Schulabschluss vorlagen, während für diejenigen, die im aktuellen Berichtsjahr die Schule beendet hatten, nahezu vollständige Informationen hierzu vorhanden waren. Bewerber/ -innen aus früheren Schulentlassjahren wiesen sowohl in den alten Ländern als auch in den neuen Ländern wesentlich häufiger maximal einen Hauptschulabschluss auf (alte Länder: 38,6 %, neue Länder: 40,9 %) als diejenigen mit aktuellem Schulabgang (alte Länder: 22,2 %, neue Länder: 21,0 %) Tabelle A1.3-8 und Tabelle A1.3-9.

Tabelle A 1.3-6: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Bewerber/ -innen, die die Schule bereits vor dem Berichtsjahr verlassen haben, in den Berichtsjahren 2014 und 2013

Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/ -innen, die die Schule vor dem Berichtsjahr verlassen haben

In der Ausbildungsmarktstatistik der BA werden die Bewerber/ -innen um Berufsausbildungsstellen nach dem Schulabgangsjahr differenziert. Es werden folgende Gruppen unterschieden:

 

  • Bewerber/ -innen mit Schulabgang im Berichtsjahr,
  • Bewerber/ -innen mit Schulabgang im Vorjahr,
  • Bewerber/ -innen mit Schulabgang in früheren Jahren.

 

Das Schulabgangsjahr bezieht sich dabei nicht nur auf die allgemeinbildende Schule, sondern es werden auch im Anschluss an die allgemeinbildende Schule besuchte berufliche Schulen berücksichtigt. Für das Schulabgangsjahr zählt also die zuletzt beendete allgemeinbildende oder berufliche Schule.

Bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr handelt es sich somit um Personen, die im Laufe des aktuellen Berichtszeitraums keine Schule mehr besuchten, sondern an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der BA teilnahmen, eine Einstiegsqualifizierung oder ein sonstiges Betriebspraktikum absolvierten, einen gemeinnützigen bzw. sozialen Dienst leisteten, einen Ausbildungswechsel anstrebten, einer Erwerbstätigkeit nachgingen, auf Arbeits- bzw. Ausbildungssuche waren oder aus privaten Gründen zu Hause blieben. Sie sind in der Vergangenheit häufig als „Altbewerber/ -innen“ bezeichnet worden, obwohl unbekannt ist, ob sie sich in den Vorjahren tatsächlich einmal um eine Ausbildungsstelle beworben haben oder nicht. In dieser Bewerbergruppe dürfte sich daher ein mehr oder weniger großer Anteil von Jugendlichen befinden, die vor dem aktuellen Berichtsjahr überhaupt noch keine Berufsausbildung angestrebt und sich daher früher auch noch nie beworben haben. Umgekehrt werden nach dieser Definition aber auch Jugendliche, die nach erfolglosen Bewerbungen um eine Berufsausbildungsstelle z. B. teilqualifizierende schulische Bildungsgänge absolvierten, als aktuelle Schulabgänger/ -innen eingestuft und nicht als Altbewerber/ -innen.

Aus diesem Grund enthält die BA-Statistik inzwischen auch Angaben über die Bewerber/ -innen für Berufsausbildungsstellen, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in einem früheren Berichtsjahr mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht haben (vgl. Gehricke/Kahler/Kohlmann 2010). Für das Berichtsjahr 2014 wurden die Zahlen der aktuellen Bewerber/ -innen veröffentlicht, die auch in mindestens einem der vorangegangenen 5  Berichtsjahre bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Bewerber/ -innen registriert waren, sowie derjenigen, die vor 1 oder 2 Jahren bereits einmal gemeldet waren (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014 d). Aus diesen Angaben geht allerdings nicht genau hervor, wann die betreffenden Jugendlichen erstmals Bewerber/ -innen waren. 

Das Bundesinstitut für Berufsbildung definiert die Personengruppe der Altbewerber/ -innen anders, und zwar wie folgt: Im Rahmen von Stichprobenerhebungen, wie der regelmäßig durchgeführten BA/BIBB-Bewerberbefragung, werden als Altbewerber/ -innen diejenigen Personen bezeichnet, die sich tatsächlich bereits einmal für einen früheren Ausbildungsbeginn als im jeweils aktuellen Ausbildungsjahr um eine Ausbildungsstelle beworben haben (vgl. Kapitel A3.1). Erfasst wird dabei das Jahr, für welches sich die Jugendlichen nach eigener Angabe erstmals um eine Ausbildungsstelle bemühten. Dabei spielt weder ihr Schulabgangsjahr eine Rolle noch die Frage, ob sie früher bereits einmal bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Bewerber/ -in gemeldet waren. Diese Definition hat den Vorteil, Aufschluss über die Gesamtdauer der bisherigen Such- und Bewerbungsprozesse der Jugendlichen zu geben. 

Auch hinsichtlich des Verbleibs der Bewerber/ -innen gab es im Berichtsjahr 2014 erhebliche Unterschiede, je nachdem, wie lange der letzte Schulbesuch zurücklag: So befanden sich insgesamt 38,0 % der Bewerber/ -innen, die in früheren Jahren die Schule verlassen hatten, in einer ungeförderten Berufsausbildung, von denjenigen mit einem Schulabgang im aktuellen Jahr dagegen 49,1 % Tabelle A1.3-7. Lag das Schulende erst ein Jahr zurück, so kam ein Verbleib in ungeförderter Berufsausbildung allerdings mit 50,0 % nicht seltener vor als bei einem Schulabgang im aktuellen Berichtsjahr. Wurde die Schule jedoch bereits vor 2 oder mehr Jahren beendet, ging der Anteil der in ungeförderter Ausbildung verbliebenen Bewerber/ -innen stark zurück auf 29,9 %. Für die Bewerber/ -innen aus früheren Schulentlassjahrgängen gab es eine starke Kompensation durch die geförderte Berufsausbildung: 12,7 % befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2014 in einem solchen Ausbildungsverhältnis, gegenüber 2,0 % derjenigen mit aktuellem Schulabgang. Damit war der Anteil der Bewerber/ -innen, die insgesamt in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung verblieben, bei Schulbeendigung in früheren Jahren mit 50,7 % nahezu ebenso hoch wie bei denjenigen, die die Schule im aktuellen Jahr verließen (51,1 %). Besonders häufig war ein Verbleib in (geförderter oder ungeförderter) Berufsausbildung festzustellen, wenn die Schule vor einem Jahr beendet worden war (60,8 %), während dies bei einem 2 oder mehr Jahre zurückliegenden Schulbesuch weit seltener vorkam (43,9 %). 

Zwischen alten und neuen Ländern waren im Hinblick auf den Verbleib der Bewerber/ -innen relativ starke Abweichungen zu verzeichnen: In den alten Ländern befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2014 insgesamt 51,2 % der Bewerber/ -innen mit Schulabgang in früheren Jahren in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung, bei denjenigen aus dem aktuellen Schulentlassjahrgang fiel der Anteil mit 49,5 % etwas niedriger aus. In den neuen Ländern, in denen die Vermittlungsquote in Berufsausbildung im Vergleich zu den alten Ländern insgesamt höher lag, war dies anders: Bewerber/ -innen, die die Schule in vorherigen Berichtsjahren beendet hatten, verblieben mit 49,2 % weit seltener in Berufsausbildung als diejenigen mit Schulabgang im aktuellen Jahr mit 61,4 % Tabellen A1.3-8 und A1.3-9

Insgesamt lagen den Arbeitsagenturen und Jobcentern von den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule bereits in früheren Jahren verlassen hatten, mit 32,4 % wesentlich häufiger keine Informationen zum Verbleib vor als von denjenigen mit aktuellem Schulabgang (12,8 %). Der Anteil der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen betrug 24,7 %, wenn die Schule ein Jahr zuvor beendet worden war. Lag der Schulabgang schon 2 Jahre oder länger zurück, stieg dieser Anteil sogar auf 37,6 % an. Dies deutet darauf hin, dass die Neigung der Bewerber/ -innen, sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern zurückzumelden, mit der Dauer der (erfolglosen) Ausbildungsplatzsuche erheblich zunimmt.

An dieser Stelle soll auch kurz auf die Ergebnisse eingegangen werden, die die BA-Ausbildungsmarktstatistik zusätzlich über die Bewerber/ -innen ausweist, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in einem früheren Berichtsjahr mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht hatten. Von den insgesamt 559.431 Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahrs 2014 waren demnach 186.658 auch in mindestens einem der letzten 5 Berichtsjahre als Ausbildungsstellenbewerber/ -in registriert gewesen, dies entsprach einem Anteil von 33,4 %.15 In den alten und neuen Ländern wichen die entsprechenden relativen Anteile kaum voneinander ab. Insgesamt 172.779 bzw. 30,9 % waren bereits in einem der beiden vorangegangenen Berichtsjahre als Bewerber/ -in gemeldet gewesen. Der Anteil war in den alten Ländern mit 31,2 % etwas höher als in den neuen Ländern mit 29,8 %.

Tabelle A 1.3-7: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 20141 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/ -innen nach Schulabgangsjahr – Bundesgebiet1

Tabelle A 1.3-8: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2014 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/ -innen nach Schulabgangsjahr – alte Länder1

Tabelle A 1.3-9: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2014 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/ -innen nach Schulabgangsjahr – neue Länder1

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/ -innen am Ende des Berichtsjahres

In die Bilanz des Ausbildungsstellenmarktes gehen auf der Angebotsseite die am Ende des Berichtsjahres (Stichtag 30. September) bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten noch unbesetzten Ausbildungsstellen ein und auf der Nachfrageseite die zu diesem Zeitpunkt gemeldeten noch unvermittelten Bewerber/ -innen.  Diesen Größen wird jeweils die Zahl der vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hinzugerechnet und so das Gesamtstellenangebot bzw. die Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen ermittelt (vgl. Kapitel A1.1).

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/ -innen zum 30. September

Als unbesetzte Berufsausbildungsstellen zählen alle bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zur Vermittlung im Berichtsjahr gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen, die im Verlauf des Berichtsjahres nicht zurückgezogen wurden und die am Stichtag 30. September noch nicht besetzt waren.

Bei den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern im Berichtsjahr gemeldeten Bewerber/ -innen, die am Stichtag 30. September entweder offiziell unversorgt waren (d. h. weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative gemündet waren) oder die in einer Alternative verblieben waren, aber weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten. Für beide Gruppen lief der Vermittlungsauftrag auch nach Ende des Berichtsjahres weiter. 

Am 30. September 2014 waren von den insgesamt 511.613 im Berichtsjahr zur Vermittlung gemeldeten Ausbildungsstellen 37.101 Stellen bzw. 7,3 % unbesetzt geblieben und somit ein etwas höherer Anteil als im Vorjahr (6,7 %) Tabelle A1.3-10. In den neuen Ländern fiel der relative Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen 2014 mit 7,9 % etwas höher aus als in den alten Ländern mit 7,1 %. Allerdings gab es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: Die höchsten Anteile unbesetzter Stellen waren in Brandenburg (10,8 %), Bayern (10,5 %) und Mecklenburg-Vorpommern  (10,4 %) zu verzeichnen, die niedrigsten Anteile dagegen in Bremen (4,1 %), Berlin (4,5 %), Hamburg (5,0 %) und Nordrhein-Westfalen (5,0 %). 

Von den insgesamt 559.431 im Berichtsjahr 2014 gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen waren 81.188 am 30. September noch unvermittelt, d. h., für sie liefen die Vermittlungsbemühungen weiter. Der Anteil unvermittelter Bewerber/ -innen fiel mit 14,5 % etwas geringer aus als im Vorjahr (14,9 %). In den alten Ländern blieben Bewerber/ -innen mit 15,3 % deutlich häufiger unvermittelt als in den neuen Ländern mit 10,4 %. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern waren jedoch auch hier beträchtlich: Der mit Abstand höchste Anteil unvermittelter Bewerber/ -innen war in Hamburg mit 29,5 % festzustellen,16 gefolgt von Schleswig-Holstein (19,6 %) und Bremen (18,7 %), während die niedrigsten Anteile in Thüringen (7,5 %), Sachsen-Anhalt (8,9 %) und Bayern (9,5 %) registriert wurden.

Werden die unbesetzten Ausbildungsstellen zu den noch unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen in Relation gesetzt, so wird erkennbar, inwieweit zumindest rein rechnerisch eine Versorgung der unvermittelten Bewerber/ -innen möglich gewesen wäre. Im Berichtsjahr 2014 war dabei ein deutliches Defizit an Stellenangeboten festzustellen: Die betreffende Stellen-Bewerber-Relation betrug insgesamt 0,46, was bedeutet, dass nur knapp 1 unbesetzte Ausbildungsstelle auf je 2 unvermittelte Bewerber/ -innen entfiel. Die Relation hat sich gegenüber dem Vorjahr (0,40) nur wenig verbessert. In den alten Ländern fiel das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen im Berichtsjahr 2014 mit 0,42 deutlich ungünstiger aus als in den neuen Ländern mit 0,71. Auch in dieser Stellen-Bewerber-Relation traten erhebliche Abweichungen zwischen den einzelnen Bundesländern auf: Die günstigsten Werte zeigten sich in Thüringen (1,44), Bayern (1,31) und Mecklenburg-Vorpommern (1,15), hier gab es für jeden unvermittelten Bewerber bzw. jede unvermittelte Bewerberin rechnerisch jeweils mindestens eine unbesetzte Ausbildungsstelle. Am ungünstigsten war die Relation in Hamburg (0,18), Nordrhein-Westfalen (0,22) und Bremen (0,24), wo einer unbesetzten Stelle 4  bis 5 unvermittelte Bewerber/ -innen gegenüberstanden. 

Wird die längerfristige Entwicklung von 2009 bis 2014 betrachtet, so ist festzustellen, dass sich der Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen an allen gemeldeten Ausbildungsstellen in diesem Zeitraum insgesamt verdoppelt hat, und zwar von 3,6 % auf 7,3 % Tabelle A1.3-11. Während der Anstieg in den alten Ländern etwas schwächer war (von 3,8 % auf 7,1 %), verlief er in den neuen Ländern noch deutlich stärker (von 2,8 % auf 7,9 %). Der Anteil unvermittelter Bewerber/ -innen an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen veränderte sich dagegen insgesamt nur relativ wenig: Von 15,8 % im Jahr 2009 sank er 2011 auf 13,2 % und lag 2014 bei 14,5 %. Dabei fiel der Anteil in den alten Ländern allerdings immer deutlich höher aus als in den neuen Ländern. Das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen verbesserte sich von 2009 bis 2014 insgesamt deutlich. Die Relation stieg von 0,19 auf 0,46, wobei sie sich in den neuen Ländern noch wesentlich stärker erhöhte als in den alten Ländern. 

Tabelle A 1.3-10: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/ -innen in den Berichtsjahren 2014 und 2013 nach Ländern1

Tabelle A 1.3-11: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/ -innen in den Berichtsjahren 2009 und 2014 nach Ländern1

Zusammenfassung

Im Berichtsjahr 2014 wurden über die Arbeitsagenturen und Jobcenter 511.613 Ausbildungsstellen zur Vermittlung angeboten, und 559.431 Jugendliche waren als Ausbildungsstellenbewerber/ -innen registriert. Die Zahl der gemeldeten Stellen hatte sich damit gegenüber dem vorangegangenen Berichtsjahr nur wenig erhöht, und die Bewerberzahl befand sich nahezu auf dem Vorjahresniveau. 

Weniger als die Hälfte der Bewerber/ -innen (49 %) mündete im Berichtsjahr 2014 in eine Berufsausbildung ein. Ein Fünftel verblieb in einer Alternative und wünschte zunächst keine weiteren Vermittlungsbemühungen mehr. Weitere 11 % der Bewerber/ -innen befanden sich am Ende des Berichtsjahres ebenfalls in einer Alternative, allerdings hielten sie ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung weiterhin aufrecht. Knapp 4 % der Bewerber/ -innen hatten weder eine Berufsausbildung noch eine Alternative begonnen, sie galten daher offiziell als unversorgt. Von immerhin 18 % der Bewerber/ -innen lagen keine Angaben zum Verbleib vor, sie hatten sich bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht mehr zurückgemeldet, weshalb für sie die Vermittlungsbemühungen eingestellt wurden.

Der Anteil der Bewerber/ -innen, die die Schule vor dem aktuellen Berichtsjahr verlassen hatten, nahm mit 42 % leicht zu. Der Anteil fiel in den neuen Ländern mit 49 % deutlich höher aus als in den alten Ländern mit 41 %. Sehr ungünstig stellte sich die Lage der Bewerber/ -innen dar, die die Schule bereits vor mindestens 2 Jahren beendet hatten, von ihnen befanden sich zum Ende des Berichtsjahres 2014 lediglich 44 % in einer Berufsausbildung. Ihr Verbleib war zudem besonders oft unbekannt (38 %), d. h., sie brachen überdurchschnittlich oft den Kontakt zur Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab und verzichteten so auf eine weitere institutionelle Unterstützung.

Am Ende des Berichtsjahres 2014 waren 81.188 der gemeldeten Bewerber/ -innen noch unvermittelt, d. h., für sie liefen die Bemühungen um Vermittlung in eine Ausbildungsstelle weiter. Ihnen standen 37.101 noch unbesetzte Ausbildungsstellen gegenüber. Bereits rein rechnerisch reichte das Angebot somit bei Weitem nicht aus: Auf 2  unvermittelte Bewerber/ -innen entfiel noch nicht einmal eine unbesetzte Ausbildungsstelle. Zudem waren die regionalen Unterschiede hinsichtlich des Verhältnisses von unbesetzten Stellen und unvermittelten Bewerbern beträchtlich.

(Ursula Beicht) 

  • 11

    Diese Angaben bilden die Datengrundlage für die folgenden Darstellungen.

  • 12

    Von 2005 bis 2008 konnten die Daten der bei den JC zkT gemeldeten Bewerber/ -innen datentechnisch bedingt in der Ausbildungsmarktstatistik nicht berücksichtigt werden. 

  • 13

    Doppelerfassungen entstehen z. B., wenn Bewerber/ -innen, die mit ihrem Vermittlungswunsch ursprünglich bei einer Arbeitsagentur gemeldet waren, im Laufe des Vermittlungsjahres hilfebedürftig im Sinne von SGB II werden und die Ausbildungsvermittlung dann von einem JC zkT übernommen wird. Im Berichtsjahr 2014 gab es insgesamt 5.020 Doppelzählungen (Bundesagentur für Arbeit 2014 e). 

  • 14

    Die Veränderungsrate bei der Gesamtzahl der Bewerber/ -innen ist somit geringer als bei den Bewerberzahlen in den alten und neuen Ländern. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Gesamtzahl jeweils zu einem kleinen Teil auch Bewerber/ -innen enthalten sind, die sich keinem Bundesland zuordnen ließen. 

  • 15

    Für die Anfang 2012 in ausschließlich kommunale Trägerschaft übergegangenen Jobcenter konnte die Zahl der Bewerber/ -innen aus vorherigen Berichtsjahren von der BA nicht ermittelt werden.

  • 16

    Dieser sehr hohe Anteil unvermittelter Bewerber/ -innen hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass in Hamburg ein integriertes Beratungs- und Vermittlungskonzept für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgesetzt wurde, bei dem Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schulbehörde sowie Bezirksverwaltung (zuständig für die Jugendhilfe) intensiv kooperieren (Jugendberufsagentur nach dem Hamburger Modell). Unter anderem wurde dabei ein einheitliches elektronisches Übergangsmanagement eingeführt, das die Lage und den Verbleib der Jugendlichen statistisch besser erfasst (Deutscher Gewerkschaftsbund [DGB] 2014).