Die Agenturen für Arbeit fördern die Qualifizierung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Instrumente nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Die Förderung hilfebedürftiger erwerbsfähiger Personen durch die Jobcenter erfolgt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) . Zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die Personen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III Qualifizierung ermöglichen, zählen die berufliche Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung für behinderte Menschen sowie die ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit Tabelle B3.1-1.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist mit Wirkung vom 1. April 2012 in den §§ 81 ff. SGB III geregelt. Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Feststellung, dass durch eine Weiterbildung eine berufliche Eingliederung erreicht oder drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder dass sie wegen fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist. Außerdem muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden haben, und Maßnahme und Träger müssen für die Förderung zugelassen sein.
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, wird grundsätzlich ein Bildungsgutschein ausgestellt, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.
Zu den förderfähigen Personen gehören neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert werden, auch hilfebedürftige erwerbsfähige Personen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gefördert werden. Im Rechtskreis SGB II können abweichend von dem üblichen Bildungsgutscheinverfahren Weiterbildungsmaßnahmen vergeben werden, wenn die Eignung und die persönlichen Lebensverhältnisse des Arbeitssuchenden dies erfordern und keine geeignete Maßnahme verfügbar ist. Dadurch soll die Weiterbildungsteilnahme arbeitsmarktfernerer Personengruppen erleichtert werden (§ 16 Abs. 3 a SGB II).
Für Sonderprogramme der Bundesagentur für Arbeit gelten spezielle Förderbedingungen.
Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit
In der Förderstatistik werden Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung erfasst. Gezählt werden nicht Personen, sondern Förderfälle bzw. Teilnahmen; eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, wird daher mehrfach gezählt.
Tabelle B 3.1-1: Teilnahme an beruflicher Weiterbildung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II im Jahr 2013 Teilnehmerbestand (Jahresdurchschnitt) Zugänge/Eintritte/Bewilligungen
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach SGB III (Arbeitsförderung) und seit 2005 auch nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist eines der wesentlichen Elemente der aktiven Arbeitsförderung. Sie soll die individuellen Chancen von Menschen am Arbeitsmarkt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern. Dazu können Qualifikationen an geänderte Anforderungen angepasst oder bislang fehlende Berufsabschlüsse erworben werden.
Seit 2011 hat sich die Zahl der Eintritte in berufliche Weiterbildung weitgehend stabilisiert. 2013 erhöhte sich die Förderung mit 318.436 Eintritten gegenüber dem Vorjahr leicht um 6,3 %. (Schaubild B3.1-1 und Schaubild B3.1-2).
Die Anzahl der Eintritte von Frauen in FbW-Maßnahmen ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. Ihr Anteil an allen Zugängen betrug 45,7 %. Der Anteil der unter 25-Jährigen bei den Eintritten ist 2013 weiter gesunken und betrug 8,7 %. Der Anteil der Ausländer/ -innen an den Eintritten in Weiterbildung blieb mit 13,7 % nahezu unverändert; ebenso der Anteil von Langzeitarbeitslosen mit 12,5 %. Der Anteil von Teilnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat sich seit 2008 mehr als verdoppelt. Von den 318.436 Eintritten im Jahr 2013 entfielen 50.048 auf Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf; das entspricht einem Anteil von 15,7 % (vgl. Kapitel B3.4). Viele Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung nehmen jedoch an Weiterbildungen teil, die nicht abschlussbezogen sind. Von den Eintritten in berufliche Weiterbildung entfielen 2013 34 % auf Personen ohne Berufsabschluss (Statistisches Bundesamt 2014 k) (Tabelle B3.1-2).
Die Gesamtausgabemittel im Rechtskreis SGB III für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung betrugen 2013 rund 1,79 Mrd. € gegenüber 1,44 Mrd. € im Vorjahr. Diese Ausgaben setzen sich aus den Weiterbildungskosten aus dem Eingliederungstitel (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung) in Höhe von 856,55 Mio. € und den Ausgaben für die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung in Höhe von 935,4 Mio. € zusammen. In der Grundsicherung gingen die Gesamtausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ebenfalls zurück und betrugen 2013 558,2 Mio. € (2012: 571,62 Mio. €) (Bundesagentur für Arbeit 2014 j, 2013 d).
Schaubild B 3.1-1: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III von 2001 bis 2013
Schaubild B 3.1-2: Durchschnittlicher Jahresbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III von 2001 bis 2013
Tabelle B 3.1-2: Eintritte in FbW nach ausgewählten Merkmalen
WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/ -innen in Unternehmen)
Im Fokus des erstmals 2006 aufgelegten, seit April 2012 entfristeten Programms steht eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung von Geringqualifizierten und von beschäftigten Älteren, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, um ihnen zusätzliche Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu verschaffen und ihre Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erweitern. Im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurden die Förderungsmöglichkeiten befristet
bis 31. Dezember 2010 um die Personengruppe der Arbeitnehmer/ -innen erweitert, deren Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren mindestens 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Das Sonderprogramm WeGebAU bietet 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
- Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
Für gering qualifizierte Beschäftigte (§ 81 Abs. 2 SGB III) oder für ältere Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben (§ 82 SGB III), erstatten die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten für Maßnahmen, die außerhalb des Betriebs durchgeführt werden, voll oder teilweise und geben einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Neu aufgenommen wurde eine bis 2014 befristete Regelung zur Weiterbildungsförderung von jüngeren Beschäftigten (unter 45 Jahren) in KMU. Sie können unter der Voraussetzung gefördert werden, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 50 % an den Lehrgangskosten beteiligt (§ 131 a SGB III). Diese Förderungen sind nicht begrenzt auf Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen; auch Teilqualifikationen können erworben werden (Schaubild B3.1-3). - Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss
Für die Qualifizierung ungelernter oder gering qualifizierter Arbeitnehmer/ -innen kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten (Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 5 SGB III).
Nach einem Rückgang der Eintritte um ca. 70 % von 102.450 im Jahr 2010 auf 29.029 im Jahr 2011 und weiter auf 18.404 Förderungen im Jahr 2012, der insbesondere auf den Wegfall der Fördergrundlage für qualifizierte Beschäftigte zurückzuführen war, blieb die Zahl der Eintritte in das Programm im Jahr 2013 ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres. (Schaubild B3.1-3)
Schaubild B 3.1-3: Sonderprogramm „WeGebAU“ – Zugang und Bestand 2007 bis 2013 (1)
Initiative zur Flankierung des Strukturwandels
Da Geringqualifizierte auch weiterhin schlechtere Arbeitsmarktchancen haben und gleichzeitig ein Fachkräftemangel prognostiziert wird, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit seit 2010 mit der „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFlaS) den in einzelnen Bereichen und Regionen erkennbaren Strukturwandel durch geeignete, auch längerfristige Qualifizierungen. Geringqualifizierten wird im Rahmen von IFlaS ermöglicht, einen anerkannten Berufsabschluss oder eine zertifizierte Teilqualifikation zu erwerben. Im Jahr 2013 betrug der Jahresdurchschnittsbestand rd. 33.000 Personen, davon haben rd. 26.000 an Weiterbildungen mit Abschluss teilgenommen. Das waren insbesondere Qualifizierungen in der Altenpflege, in Sekretariats- und Büroberufen sowie im Bereich der Verkehrs- und Logistikberufe (Bundesagentur für Arbeit, 2014 c).
Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“
Mit dieser Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener (Laufzeit 2013 bis 2015) sollen insbesondere junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss angesprochen werden. Angesichts steigender Qualifikationsanforderungen, Fachkräfteengpässen und der demografischen Entwicklung sollen sie für eine abschlussorientierte Qualifizierung im Rahmen einer Ausbildung, einer Umschulung, einer Externenprüfung oder durch Absolvieren von berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen gewonnen werden. Im Jahr 2013 haben rd. 32.800 junge Erwachsene in den Bereichen der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung eine entsprechende Qualifizierung aufgenommen (Bundesagentur für Arbeit, 2014 c).
(Katrin Gutschow)