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Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)267 – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen, um durch Höherqualifizierung dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (vollzeitlich/teilzeitlich/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss bzw. Bachelor.

Durch das Erste und das Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wurden die Leistungen des AFBG deutlich verbessert (vgl. Infobox  im BIBB-Datenreport 2012). Die Förderung beinhaltet den sogenannten Maßnahmenbeitrag, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen. Die Darlehen zum „Meister-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und von ihr gewährt. Sie sind während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von 2 Jahren – maximal bis zu 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei. Ob und in welcher Höhe sie ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden die Geförderten selbst. Die Förderungshöchstdauer bei Vollzeitmaßnahmen liegt bei 24, bei Teilzeitmaßnahmen bei 48 Monaten. Gliedert sich der Kurs oder Lehrgang in mehrere Teile (Maßnahmenabschnitte), müssen diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden (bei Vollzeit innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeit innerhalb von 48  Monaten). Für weitere Informationen siehe www.meister-bafoeg.info.

Nach der im August 2014 erschienenen AFBG-Statistik (Statistisches Bundesamt 2014 a) wurden Förderungen im Jahr 2013 für 171.396 Personen bewilligt. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 %. In Anspruch genommen wurde die Förderung von 159.611 Personen. Insgesamt absolvierten 72.242 (42,1 %) Personen eine Vollzeit-, 99.154 (57,9 %) Personen eine Teilzeitmaßnahme, siehe Schaubild B3.2-1. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Veränderungsrate bei den geförderten Personen in Vollzeit +4,9 %, in Teilzeit -0,25 %.

Der Frauenanteil (55.084) an den insgesamt geförderten Personen lag bei 32,1 % (Schaubild B3.2-2). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 1,7 %. Bei den Vollzeitmaßnahmen waren 28,5 % der Teilnehmenden weiblich. Der Frauenanteil in Teilzeitmaßnahmen betrug 34,8 %. Wie in den Jahren zuvor waren die meisten Geförderten im Alter von 20 bis unter 35 Jahren (83,4 %). Den größten Anteil der Teilnehmenden unter den Geförderten stellte wie im Vorjahr die Gruppe der 20- bis unter 25-Jährigen (34,8 %), gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen (33,7 %). Die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (14,9 %) lag an dritter Stelle, danach folgten die 35- bis unter 40-Jährigen (7,5 %). Differenziert man bei der Gruppe der insgesamt Geförderten nach Frauen und Männern, war bei den Frauen die Gruppe von 20 bis unter 25 Jahren wiederum an erster Stelle, bei den Männern die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen. In Teilzeitfortbildungen war wie im Vorjahr die stärkste Gruppe die der 25- bis unter 30-Jährigen, gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen. In Vollzeitmaßnahmen waren die Altersgruppen umgekehrt.

Die Förderungen im Bereich Industrie und Handel nahmen mit 84.307 (49,2 %) wie in den Vorjahren die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 47.807 Förderbewilligungen (27,9 %). Bei den Vollzeitfällen ist der Handwerksbereich mit 24.771 Förderbewilligungen bei den Männern an erster Stelle, danach folgen 23.210 männliche Personen im Bereich Industrie und Handel.

An Förderleistungen wurden im Jahr 2013 insgesamt 575,949 Mio.  € bewilligt (Statistisches Bundesamt  2014 b). Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 185,795  Mio. € und Darlehen in Höhe von 390,154  Mio.  €. Die Veränderungsrate beim finanziellen Aufwand insgesamt gegenüber dem Vorjahr betrug +5,2 %. Der bewilligte durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person im Jahr 2013 lag bei 1.163 €; der Betrag, der durchschnittlich monatlich gefördert wurde, betrug pro Person 1.161 €.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erhalten geförderte Personen auf Antrag einen Erlass von 25 % von ihrem Restdarlehen zum Maßnahmenbeitrag. 2013 wurden nach bestandener Prüfung („Bestehenserlass“) insgesamt 20,566 Mio. € bei 27.656 Geförderten erlassen.

Im Jahr 2014 bewilligte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des AFBG ein Darlehn von 59.630 (2013: 61.078) mit einem Zusagevolumen von 291 Mio.  €. Dies ist ein leichter Rückgang von 1,7 % gegenüber dem Vorjahr mit einem Fördervolumen von 296  Mio. €. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78  % und die Länder zu 22 %. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen.

(Brigitte Seyfried)

Schaubild B 3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Vollzeit und Teilzeit von 2003 bis 2013

Schaubild B 3.2-2: Geförderte Personen (Bewilligung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2003 bis 2013