Im Rahmen des Programms Bildungsprämie wird seit dem 1. Dezember 2008 die Beteiligung Erwerbstätiger mit niedrigem und mittlerem Einkommen an individueller beruflicher Weiterbildung unterstützt. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Seit dem 1. Juli 2014 befindet sich das Programm in der 3. Förderphase. Neu ist in der aktuellen Phase, dass die Gutscheinempfängerinnen und -empfänger das 25. Lebensjahr vollendet haben müssen und die geförderte Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 € kosten darf.
Insgesamt wurden bisher rund 275.000 Prämiengutscheine und 28.000 Spargutscheine ausgegeben. Den Erfahrungen der beiden vorangegangenen Förderperioden nach werden knapp 80 % der Prämiengutscheine auch eingelöst.
Tabelle B 3.7-1: Programm Bildungsprämie – Kernindikatoren im Zeitverlauf (relative Anteile in %)
Programm „Bildungsprämie“
Mit der Bildungsprämie können Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden, die berufsspezifische Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, sowie Weiterbildungen, die der Stärkung der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Die Bildungsprämie umfasst 2 Finanzierungsinstrumente, die kumulativ anwendbar sind:
- Prämiengutschein: Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Bund Erwerbstätige in ihrem Fortbildungsinteresse, indem 50 % der Veranstaltungsgebühren übernommen werden, maximal jedoch 500 €. Den Gutschein können Personen erhalten, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
- Spargutschein: Das Weiterbildungssparen (den Spargutschein) können alle diejenigen nutzen, die über ein mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht es, vorzeitig auf das angesparte Guthaben zuzugreifen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Er kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen und auch als Ergänzung des Prämiengutscheins für den verbleibenden finanziellen Eigenanteil genutzt werden. Durch das Weiterbildungssparen können aufwendige und oftmals langfristige Weiterbildungen leichter finanziert werden.
Für den Erhalt eines Prämien- und/oder Spargutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer der bundesweit etwa 530 Beratungsstellen obligatorisch. Der Prämiengutschein kann alle 2 Kalenderjahre beantragt werden.
Schaubild B 3.7-1: Programmteilnehmer/ -innen nach Wirtschaftsbereichen im Zeitverlauf (in %) (nach den 7 am stärksten besetzten Wirtschaftsbereichen)
Struktur der Programmteilnehmer/ -innen
Bei einer Betrachtung der Teilnehmerstruktur zeigt sich, dass über alle Förderperioden der überproportional hohe Frauenanteil stabil bleibt (Tabelle B3.7-1). Mit 76 % sind auch in der 3. Förderphase rund drei Viertel der Beratenen weiblich. Analysen auf der Basis des Adult Education Survey (AES) 2012 zeigen ebenfalls, dass Frauen häufiger an individueller berufsbezogener Weiterbildung teilnehmen als Männer (Kuper/Unger/Hartmann 2013).
Der relativ hohe Anteil der Frauen im Programm spiegelt sich in allen Förderphasen in der Branchenstruktur: So waren über die Hälfte der Beratenen im „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ und im Bereich „Erziehung und Unterricht“ beschäftigt (Schaubild B3.7-1). Dieser Teil des Arbeitsmarktes wird auch in seiner Beschäftigungsstruktur allgemein eindeutig von Frauen geprägt, wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten belegt (Bundesagentur für Arbeit 2013).
Bei der Herkunft nach Wirtschaftsbereichen zeigt sich ein beinahe unverändertes Bild (Schaubild B3.7-1). Die Aufteilung der Teilnehmenden des Programms Bildungsprämie auf die 7 am stärksten besetzten Wirtschaftsbereiche verändert sich im Laufe der Programmzeit nur marginal. Mit großem Abstand ist nach wie vor das „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ der am stärksten vertretene Wirtschaftsbereich. Während sich hier über die 3 Förderphasen eine leichte, jedoch beständige Zunahme des Anteilswertes abzeichnet, ist im Bereich „unternehmensbezogene Dienstleistungen“ und im „verarbeitenden Gewerbe“ ein geringerer Anteil der Teilnehmenden beschäftigt als in der ersten Förderphase (Schaubild B3.7-1).
Beschäftigungsstatus und Bildungshintergrund
Betrachtet man den Beschäftigungsstatus der Teilnehmer/ -innen (Tabelle B3.7-1), so fällt auf, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Teilnehmenden der Bildungsprämie zugenommen hat (aktuell 46 % im Vergleich zu 36 % in der 1. Förderphase). Gleichzeitig hat der Anteil der vollzeitbeschäftigten Teilnehmer/ -innen deutlich abgenommen. Eine Erklärung für die auffällige Zunahme der Teilzeitbeschäftigten im Programm steht jedoch noch aus. Für einen direkten Zusammenhang mit der Veränderung der Förderkonditionen lässt sich nach ersten Berechnungen kein Anhaltspunkt finden: Die Vermutung, dass Beschäftigte in Teilzeit auch vor Veränderung der Förderkonditionen Weiterbildungsmaßnahmen mit geringeren Kosten besuchten als Vollzeiterwerbstätige, hat sich nach ersten Analysen nicht bestätigt. Somit kann die neu eingeführte Begrenzung auf die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen mit maximal 1.000 € Gesamtkosten nicht als Grund für die genannte Entwicklung herangezogen werden.
In Bezug auf das Bildungsniveau ergeben sich zwischen den verschiedenen Förderphasen kaum prozentuale Verschiebungen. Personen mit mittlerem (ISCED 3 & 4) und hohem Qualifikationsniveau (ISCED 5–8) haben unter den Teilnehmenden des Programms Bildungsprämie einen deutlich höheren Anteil als formal gering qualifizierte Personen (ISCED 1 & 2). Deren Anteil liegt in allen Förderphasen bei rund 3 % (Tabelle B3.7-1).
Motive und Ziele für die Weiterbildung
Schaubild B3.7-2 stellt dar, welche Motive und Ziele zu einer Weiterbildungsteilnahme im Programm Bildungsprämie geführt haben. In der aktuellen Förderphase der Bildungsprämie ist die Erlangung von ergänzenden Kenntnissen für den Beruf (76 %) das am häufigsten genannte Weiterbildungsziel, gefolgt von der Anpassung an neue Aufgaben (46 %). Diese Tendenz stimmt mit den vorangehenden Förderphasen überein. Nach wie vor steht somit eine Anpassung und Verbesserung der beruflichen Kompetenzen im Vordergrund und nicht ein beruflicher Aufstieg. Letzteres Ziel hat in der aktuellen Förderphase an Bedeutung verloren: Lediglich 11 % streben mithilfe der Weiterbildungsteilnahme eine höhere Position oder Laufbahngruppe an. In der 1. Förderphase waren es 15 %, in der 2. Förderphase 17 %. Auch das Motiv, ein Zertifikat oder einen Prüfungsabschluss zu erhalten, wird aktuell (32 %) sichtbar seltener genannt als noch in der vorausgehenden Förderphase (38 %). Interessant ist auch, dass in der neuen Förderphase generell weniger Motive und Ziele der Weiterbildung angegeben wurden als zuvor. Die berichteten Rückgänge der Nennung einzelner Motive sind daher mit Vorsicht zu interpretieren. Bemerkenswerter ist die gleichbleibende Häufigkeit, mit der das Ziel „ergänzende Kenntnisse für den Beruf“ genannt wird.
Umfang der geförderten Maßnahmen
Im Kontext der genannten Neuerungen in der 3. Förderphase ist ebenfalls auffällig, dass der Umfang der geförderten Maßnahmen abnimmt. Während in der 2. Förderphase noch rund 31 % der Maßnahmen 101
bis 400 Stunden umfassten, sind es aktuell nur noch rund 9 %. Umgekehrt wächst momentan die Anzahl der geförderten Maßnahmen mit geringem Zeitumfang (bis zu 20 Stunden) von 14 % in der 2. Förderphase auf aktuell 21 %.
Abweichungen in der 3. Förderphase
Eine Untersuchung, inwiefern die neuen Förderkonditionen zu den genannten Abweichungen in der 3. Förderphase geführt haben, steht noch aus. Ein Zusammenhang zwischen den Veränderungen (in Bezug auf Ziele/Motive der Teilnahme bzw. Umfang der geförderten Maßnahmen) und der Begrenzung der Förderung auf Weiterbildungsmaßnahmen, die höchstens 1.000 € kosten, scheint jedoch naheliegend.
(Julia Jörgens, Alexander Christ)