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Eckpunkte zur Struktur und Qualitätssicherung der beruflichen Fortbildung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat Eckpunkte zur Struktur und Qualitätssicherung der beruflichen Fortbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) verabschiedet. Darin sind oberhalb der drei- und dreieinhalbjährigen Berufsausbildung drei Niveaus der bundesgesetzlich geregelten beruflichen Fortbildung im Sinne von Qualifikationsstufen definiert, die Entwicklungsmöglichkeiten bieten, die einem Hochschulstudium gleichwertig sind.

Das erste Fortbildungsniveau umfasst Fortbildungen, mit denen sich Absolventen einer anerkannten Berufsausbildung für spezielle Funktionen im erlernten Berufsfeld wie Berater/ -in, Betreuer/ -in, Entwickler/ -in, Projektleiter/ -in, Tester/ -in oder Trainer/ -in qualifizieren. Diese Fortbildung führt zu Abschlussbezeichnungen wie zum Beispiel Geprüfte/ -r Fachberater/ -in, Geprüfte/ -r Servicetechniker/ -in. Das erste Fortbildungsniveau ist dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau  5 zugeordnet.

Das zweite Fortbildungsniveau umfasst Fortbildungen, die zu anerkannten Abschlüssen wie Geprüfte/ -r Meister/ -in, Geprüfte/ -r Fachwirt/ -in, Geprüfte/ -r Prozessmanager/ -in, Geprüfte/ -r Aus- und Weiterbildungspädagoge/ -in oder Geprüfte/ -r Operative Professional führen. Diese Fortbildungen qualifizieren u. a. für die Übernahme von Führungsfunktionen. Das Fortbildungsniveau ist dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 und damit dem Hochschulabschluss Bachelor als gleichwertig zugeordnet.

Das dritte Fortbildungsniveau umfasst Fortbildungen, die für die verantwortliche Führung von Organisationen sowie Entwicklung von Innovationen qualifizieren. Zu diesem Fortbildungsniveau zählen die Fortbildungsabschlüsse Geprüfte/ -r Betriebswirt/ -in, Geprüfte/ -r Informatiker/ -in, Geprüfte/ -r Wirtschaftsinformatiker/ -in und Geprüfte/ -r Berufspädagoge/ -in. Dieses Fortbildungsniveau ist dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 7 und damit dem Hochschulabschluss Master als gleichwertig zugeordnet.

Zur Sicherung der Qualität dieses Fortbildungssystems sind gesetzlich geregelte Verfahren zur Ordnung der Fortbildungen und zur Durchführung der Qualifikationsprüfungen bereits langjährige Praxis. Wesentliche Eckpunkte der Qualitätssicherung sind kompetente und zugleich unabhängige sowie paritätisch besetzte Erarbeitungs- und Prüfungsausschüsse sowie verbindliche Festlegungen zu Zulassungsvoraussetzungen und zu Inhalt und Durchführung der Prüfung.

Die Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung des Fortbildungssystems und seiner Qualitätssicherung wird in regelmäßigen Gesprächen der verantwortlichen Bundesministerien gemeinsam mit den Sozialpartnern und Wirtschaftsorganisationen überprüft.

Vereinheitlichung von Abschlussbezeichnungen

Die zuständigen Bundesministerien und die Sozialpartner haben vereinbart, die bislang verwendete Abschlussbezeichnung Geprüfter Fachkaufmann/Geprüfte Fachkauffrau durch die Bezeichnung Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin zu ersetzen. Damit sind die Abschlussbezeichnungen für die bundesgeregelten kaufmännisch-verwaltenden Fortbildungen vereinheitlicht. Hintergrund dieser Vereinbarung ist das Bemühen, die BBiG-geregelte Aufstiegsfortbildung und das Qualifikationsniveau, welches sie repräsentiert (siehe oben), erkennbarer zu gestalten und deutlicher gegenüber der Berufsausbildung abzuheben. In diesem Zusammenhang werden zurzeit vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Möglichkeiten einer weiteren Vereinheitlichung von Abschlussbezeichnungen erarbeitet, um damit die internationale Verständlichkeit der Bezeichnungen zu erhöhen.

Modernisierung von Fortbildungsordnungen

2014 wurden im BIBB folgende Fortbildungsordnungen mit den Sachverständigen der Spitzenorganisationen der Sozial- und Wirtschaftspartner erarbeitet/modernisiert:

  • Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin (trat am 1. Januar 2015 in Kraft)
  • Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel und Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel (trat am 1. Januar 2015 in Kraft)
  • Geprüfter Industriemeister FR Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin FR Kunststoff und Kautschuk (trat am 1. Juli 2014 in Kraft)
  • Geprüfter Fachwirt für Marketing und Geprüfte Fachwirtin für Marketing (tritt am 1. April 2015 in Kraft)
  • Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf (trat am 1. Januar 2015 in Kraft).

Voruntersuchung Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Mit Blick auf veränderte Anforderungen an das Fachkräftepersonal in den Werkstätten für behinderte Menschen wird derzeit die entsprechende Fortbildungsordnung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ diskutiert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat diese Diskussion aufgegriffen und mit allen relevanten Akteuren einen Beratungsprozess eingeleitet. Diesen Beratungsprozess zu unterstützen war das Ziel einer Voruntersuchung zur etwaigen Novellierung der Fortbildungsordnung, die das BIBB auf Weisung des BMBF durchgeführt hat. Die Untersuchung durch den Auftragnehmer erfolgte in enger fachlicher Abstimmung mit dem BIBB, das in diese kontinuierlich seine fachliche Expertise und entsprechende Kontakte eingebracht hat. Zentrale Untersuchungsgegenstände waren die Veränderung der Zusammensetzung der Werkstattbeschäftigungen und die daraus folgenden Auswirkungen für das Anforderungsprofil der Fachkräfte als auch Art und Weise des Qualifikationserwerbs der Fachkräfte. Dabei lag der Fokus vor allem auf einer Gegenüberstellung von Sonderpädagogischer Zusatzqualifikation (SPZ) und der Fortbildungsordnung.

(Ulrich Blötz, Herbert Tutschner, Kirsten Vollmer)