Fortbildungsabschlüsse z. B. zum/zur Meister/ -in, Techniker/ -in, Betriebswirt/ -in, Fachwirt/ -in oder Fachkaufmann/ -frau (sogenannte „Aufstiegsfortbildungen“) erhöhen das formale Qualifikationsniveau und damit auch die Chancen für einen beruflichen Aufstieg.277 Mit welchem Ziel eine Fortbildung begonnen wird, welchen subjektiven und objektiven Nutzen sie hat und welcher zeitliche und finanzielle Aufwand besteht, ist für die Gesamtheit der geregelten Fortbildungsabschlüsse bisher nicht bekannt.278 Bisherige Analysen zum subjektiven Nutzen basieren lediglich auf den Angaben von Absolventen und Absolventinnen einer Fortbildung der Industrie- und Handelskammern (IHK), die nur rund die Hälfte aller Fortbildungsprüfungen ausmachen (Tabelle B4.4-1); Abschlüsse des Handwerks (z. B. Handwerksmeister/ -in) sind hier nicht vertreten. Die wichtigsten Motive für Teilnehmer/ -innen einer IHK-Fortbildungsprüfung waren beruflicher Aufstieg bzw. finanzielle Verbesserungen. Für 62 % der Absolventen/Absolventinnen der Jahrgänge 2005 bis 2010 hatte die IHK-Fortbildung positive Auswirkungen auf ihre berufliche Karriere, wobei der Anteil bei Absolventen/Absolventinnen aus dem Jahr 2008 bei 72 % lag (vgl. Deutscher Industrie- und Handelskammertag 2014 b, S. 18). Analysen auf Basis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 zum objektiven Nutzen einer Fortbildung zeigen des Weiteren, dass Erwerbstätige mit Fortbildungsabschluss deutlich häufiger einen hoch qualifizierten Beruf ausüben als dual Ausgebildete ohne berufliche Höherqualifizierung (60 % vs. 24 %); der Einkommensvorteil lag bei rund 25 % (vgl. Hall 2014). Ein Ursache-Wirkungs-Verhältnis ist in solchen Querschnittserhebungen allerdings nicht eindeutig nachzuweisen.
Datenbasis für die folgenden Analysen ist eine an die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 angegliederte, Ende 2012 vom BIBB durchgeführte Zusatzbefragung von Personen mit Aufstiegsfortbildung . Die Analyse basiert auf den Angaben von 650 Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, darunter 178 Frauen, deren höchster Abschluss ein Fortbildungsabschluss ist. Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Personen mit Aufstiegsfortbildung liegt bei 86,3 %.279 Ein Drittel der Abschlüsse wurde nach dem Jahr 2000 erworben, im Durchschnitt wurde die Ausbildung 1995 abgeschlossen. Die Abschlüsse verteilen sich wie folgt: Meister/ -in (46,8 %)280, Techniker/ -in (19,9 %), Fach-, Betriebswirte (21,6 %) und Fachkaufleute (11,6 %). Die Verteilung der Abschlüsse unter den Erwerbstätigen der Zusatzbefragung entspricht dabei mit geringer Abweichung der Verteilung in der Haupterhebung (Tabelle B4.5-1 Internet). Auch der durchschnittliche Bruttostundenlohn (Median) von Erwerbstätigen mit Fortbildungsabschluss ist in der Zusatzbefragung mit 16,5 € ähnlich hoch wie in der Haupterhebung (16,9 €). Dies spricht gegen selektive Ausfälle aufgrund der wiederholten Befragung. Da Frauen andere Fortbildungsabschlüsse wählen als Männer (vgl. Kapitel B4.4, Tabelle B4.4-2), werden die Analysen durchgängig nach Geschlecht differenziert (vgl. Hall 2014).
BIBB-Zusatzbefragung Aufstiegsfortbildung 2012
Ausgangsbasis der Ende 2012 durchgeführten Befragung von Personen mit Aufstiegsfortbildung im Alter von 15 bis 64 Jahren (vgl. Hall 2015) waren befragungswillige Personen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012, einer Repräsentativbefragung von 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland (siehe www.bibb.de/arbeit-im-wandel). Befragt wurden in dieser Zusatzbefragung auch erwerbslose Personen, deren Angaben zum Ausbildungsabschluss während des Screenings der Haupterhebung erhoben wurden. Die Interviews wurden von November 2012 bis Dezember 2012 vom Umfragezentrum Bonn (uzbonn GmbH) erhoben; die durchschnittliche Interviewdauer betrug 25 Minuten. 846 Interviews wurden realisiert. In die Analyse gingen letztlich 650 Personen mit Fortbildung als höchstem Abschluss ein: 307 Meister/ -innen, 129 Techniker/ -innen, 129 Betriebs- oder Fachwirte und 85 Fachkaufleute.281 Die Daten wurden durch Gewichtung auf Basis des Mikrozensus 2011 an zentrale Merkmale der Grundgesamtheit (Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren mit Fortbildungsabschluss als höchstem Abschluss) angepasst.
Ziele einer Aufstiegsfortbildung
Der gebräuchliche Begriff „Aufstiegsfortbildung“ vermittelt den Eindruck, dass eine berufliche Höherqualifizierung ausschließlich mit dem Ziel begonnen wird, beruflich aufzusteigen. Empirisch ist dies jedoch nicht immer der Fall. Auf die Frage, ob die Fortbildung in erster Linie dem beruflichen Aufstieg, der Übernahme einer neuen Tätigkeit oder einem anderen Zweck diente, gaben zwar zwei Drittel der Befragten „Beruflicher Aufstieg“ als primäres Ziel der Fortbildung an. Ein Drittel der Befragten hatten jedoch ein anderes Ziel: Die Übernahme einer neuen Tätigkeit nannten 14,6 %, einen anderen Zweck gaben 17,7 % an, darunter 3,7 % das Ziel „Selbstständige Tätigkeit“. Das Hauptziel der Fortbildung variiert auch stark mit der Art der Fortbildung (Tabelle B4.5-2). Insbesondere die Fortbildung zum/zur Techniker/ -in wurde mit dem Ziel begonnen, beruflich aufzusteigen (76,0 %). Fortbildungen im kaufmännischen Bereich haben häufiger als im Durchschnitt den Zweck, eine neue Tätigkeit übernehmen zu können. Sich selbstständig zu machen, gaben insbesondere Meister/ -innen als primäres Ziel an (6,9 %), unter den Handwerksmeister/ -meisterinnen lag der Anteil mit 9,2 % dabei am höchsten. Über alle Fortbildungsberufe hinweg unterscheiden sich Männer und Frauen nicht im Fortbildungsziel: 68,2 % der Männer und 66,7 % der Frauen gaben „beruflichen Aufstieg“ als primäres Ziel der Fortbildung an.
Betrachtet man die Fortbildungsziele im Einzelnen, lassen sich insbesondere auf der Zieldimension „Berufliches Weiterkommen und Karriere“ deutliche Geschlechterunterschiede erkennen.282 Vorgegeben wurden 10 Items auf einer Skala von 1 „überhaupt nicht wichtig“ bis 7 „sehr wichtig“ (Schaubild B4.5-1). Signifikante Unterschiede zeigen sich insbesondere hinsichtlich der Ziele „Übernahme einer Führungsposition (männlich: 39,3 %, weiblich: 22,1 %), „Berufliche Karriere“ (49,1 % vs. 40,3 %) und „Erreichen einer höheren beruflichen Position“ (54,1 % vs. 45,9 %). Ein „deutlich höheres Einkommen“ strebten hingegen beide Geschlechter gleichermaßen an (49,8 % bzw. 47,8 %). Bezogen auf die Dimensionen „Absicherung der beruflichen Situation“ und „Kompetenzerweiterung und Persönlichkeitsentwicklung“ zeigen sich keine signifikanten Geschlechterunterschiede.
Tabelle B 4.5-2: Hauptziel von Fortbildungsteilnehmern/ -innen (in %)
Schaubild B 4.5-1: Einzelne Fortbildungsziele nach Geschlecht (Mehrfachnennung, in %)
Nutzen von Aufstiegsfortbildung
In der wissenschaftlichen Literatur werden objektive und subjektive Nutzenmessungen unterschieden. Da objektive und subjektive Nutzenindikatoren nur moderat miteinander zusammenhängen (vgl. Ng u. a. 2005), werden hier beide Nutzenmessungen herangezogen.
Subjektiver Nutzen
Um der Vielschichtigkeit des Konstrukts Nutzen gerecht zu werden, werden wieder verschiedene Indikatoren zur subjektiven Nutzenmessung herangezogen, die unmittelbar an die entsprechenden Zieldimensionen anschließen.283 Auf der Dimension „Berufliches Weiterkommen und Karriere“ sahen Männer bei allen 4 Items deutlich häufiger einen sehr hohen Nutzen als Frauen (Schaubild B4.5-2). Eine besonders große Diskrepanz zwischen Männern und Frauen zeigt sich beim Nutzen für eine Führungsposition (47,2 % vs. 25,5 %) und eine „höhere berufliche Position“ (55,3 % vs. 38,3 %). Auch bezogen auf die „berufliche Karriere“ und ein „deutlich höheres Einkommen“ wurde der Nutzen von Männern signifikant höher eingeschätzt als von Frauen (52,7 % vs. 39,9 % und 47,1 % vs. 36,5 %). Die Geschlechtsunterschiede auf den Dimensionen „Absicherung der beruflichen Situation“ und „Kompetenzerweiterung und Persönlichkeitsentwicklung“ sind nicht signifikant, mit 2 Ausnahmen: Männer sehen einen höheren Nutzen für eine „selbstständige Tätigkeit“ und eine „interessantere und anspruchsvollere Tätigkeit“.
63,0 % der Männer und 51,6 % der Frauen (Durchschnitt 59,8 %) beurteilen den bisherigen Gesamtnutzen als hoch bis sehr hoch (Skalenwerte 6 und 7); weitere 21,4 % der Männer und 24,0 % der Frauen (Durchschnitt 22,1 %) gaben den Skalenwert 5 an, sehen also immer noch einen recht positiven Nutzen in der Fortbildung. So verwundert es auch nicht, dass 87,4 % der Männer und 78,3 % der Frauen aus heutiger Sicht nochmals dieselbe Fortbildung machen würden (Durchschnitt 84,8 %).
Ein hoher subjektiver Nutzen sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob die mit der Fortbildung verfolgten Ziele letztlich auch erreicht wurden, die Fortbildung also den erhofften Nutzen hatte. Unter diesem Blickwinkel wird die Realisierung des Fortbildungszieles284 zum entscheidenden Kriterium für den Nutzen der Fortbildung. Bei 9 von 10 Items zeigen sich diesbezüglich keine signifikanten Geschlechtsunterschiede. So sahen zwar 47,2 % der Männer und nur 25,5 % der Frauen einen sehr hohen Nutzen der Fortbildung für die Übernahme einer Führungsposition; Frauen hatten dieses Ziel jedoch weniger stark verfolgt, sodass der Anteil der Frauen, die ihr Ziel erreicht haben, ähnlich hoch liegt wie bei den Männern (75,8 % vs. 73,9 %). Je nach Fortbildungsziel können zwei Drittel bis drei Viertel der Befragten ihre Ziele erreichen; im Schnitt über alle Items sind dies 70 %; 71 % der Männer und 69 % der Frauen. Einzig beim „Erreichen einer höheren Position“ zeigen sich signifikante Unterschiede in der Realisierung des Fortbildungszieles zwischen Männern (76,1 %) und Frauen (67,8 %). Ob dies objektiv auch so ist, d. h., ob eine fortbildungsadäquate (höhere) Position tatsächlich erreicht wurde („objektiver Nutzen“), zeigt der nächste Abschnitt.
Objektiver Nutzen
Als entscheidendes Kriterium für den objektiven Nutzen der Fortbildung wurde in der Befragung eine dem Qualifikationsniveau der Fortbildung entsprechende Tätigkeit gewertet. Gefragt wurde: „Haben Sie nach Ihrer Fortbildung als … jemals eine berufliche Tätigkeit ausgeübt, für die in der Regel ein Fortbildungsabschluss erforderlich ist?“ (Antwortvorgaben: ja, nein oder hatte eine solche Position schon vorher inne). Rund jede/ -r zweite Befragte war nach der Fortbildung fortbildungsadäquat beschäftigt; 17 % der Befragten hatten eine solche Position bereits vorher inne.285 Rund jede/ -r fünfte Befragte (19 %) hat bis zum Befragungszeitpunkt keine dem Fortbildungsniveau adäquate Tätigkeit ausgeübt. Dabei zeigen sich auch hier die bei der subjektiven Nutzeneinschätzung sichtbaren Geschlechtsunterschiede: Männer (67,1 %) sind nach der Fortbildung deutlich häufiger als Frauen (56,0 %) niveauadäquat erwerbstätig (Tabelle B4.5-3). Für die erste adäquate Tätigkeit nach der Fortbildung wurde weiterhin erfasst, ob eine Führungsfunktion (als Vorgesetze/ -r für Mitarbeiter/ -innen oder als Projekt-, Gruppen- oder Teamleiter/ -in) ausgeübt wurde, ob Budgetverantwortung vorlag und ob es im Vergleich zur Tätigkeit, die vor der Fortbildung ausgeübt wurde, zu einer Einkommensverbesserung286 gekommen ist Tabelle B4.5-3. Letzteres trifft für die Mehrheit der Befragten zu, wobei Männer etwas häufiger eine deutliche Einkommensverbesserung erreichen konnten als Frauen. Auch eine Führungsfunktion wird von Männern häufiger ausgeübt als von Frauen (77,2 % vs. 62,9 %); Männer haben auf einer fortbildungsadäquaten Tätigkeit auch häufiger als Frauen Budgetverantwortung (46,5 % vs. 40,0 %) bei ihrer Tätigkeit.
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen subjektivem und objektivem Nutzen? Von jenen Personen, die der Fortbildung einen hohen Nutzen (Skalenwerte 6 und 7) für das Erreichen einer höheren beruflichen Position bescheinigt haben, hatten 72,3 % nach der Fortbildung eine niveauadäquate Tätigkeit ausgeübt, und 12,5 % hatten diese schon vorher inne. Nur 15,2 % gaben an, bislang keine solche Position erreicht zu haben. Jene Personen, die keinen hohen Nutzen durch die Fortbildung sahen, übten nach der Fortbildung nur zu 39,8 % eine niveauadäquate Tätigkeit aus. Fast jeder Dritte (29,5 %) hatte eine solche Position bereits vorher inne. 30,7 % gaben an, bis zum Befragungszeitpunkt auch keine niveauadäquate Position erreicht zu haben, was die geringe Nutzeneinschätzung plausibilisiert. Für den Bereich der geregelten Fortbildung zeigt sich somit eine relativ hohe Übereinstimmung zwischen dem „subjektiven“ und dem „objektiven“ Nutzen einer Fortbildung.287 Welcher zeitliche und finanzielle Aufwand mit einer geregelten Fortbildung verbunden ist, wird im nächsten Abschnitt aufgezeigt.
Nutzenmessung
Der Nutzen einer Fortbildung kann auf unterschiedliche Art und Weise gemessen werden: erstens anhand der Veränderung objektiver (intersubjektiv nachvollziehbarer) Indikatoren wie berufliche Position, Einkommen etc. (objektiver Nutzen). Zweitens kann der Nutzen einer Weiterbildung als rein subjektive Größe verstanden werden; die subjektive Nutzenbeurteilung erfolgte dann durch den Befragten selbst. So wird in der wirtschaftspädagogischen Forschung der Nutzen beruflicher Weiterbildung als ein relativer Ausdruck für zielbezogene und als subjektiv positiv bewertete Wirkungen definiert, die durch die Weiterbildung realisiert werden (vgl. Timmermann 1998). Vorteile dieses Ansatzes sind, dass mögliche Kausalzusammenhänge zwischen der Teilnahme an Aufstiegsfortbildung und einem dadurch entstandenen Nutzen explizit abgefragt werden und auch Nutzenarten zu erfassen sind, die sich einer objektiven Messung entziehen, wie z. B. die persönliche Weiterentwicklung (Beicht/Krekel/Walden 2004, S. 6).
Zeitlicher und finanzieller Aufwand
Eine berufliche Fortbildung dauert im Schnitt 1.298 Stunden, umgerechnet auf eine 20-Stunden-Woche sind dies rund 65 Wochen (Tabelle B4.5-4). Der zeitliche Aufwand288 für eine Aufstiegsfortbildung variiert erwartungsgemäß stark mit der Art der Fortbildung. Die längste Dauer weisen die Technikerfortbildungen mit rund 2.061 Stunden auf, gefolgt von den Meisterfortbildungen mit einer durchschnittlichen Dauer von rund 1.157 Stunden (Handwerksmeister/ -innen: 1.273 Stunden). Betriebs- und Fachwirte gaben eine durchschnittliche Dauer von 1.191 Stunden an (Fachwirte 1.050 Stunden, Betriebswirte 1.354 Stunden), gefolgt von den Fortbildungen für Fachkaufleute, die mit 811 Stunden zu den kürzesten Fortbildungen zählen.289 Der durchschnittliche zeitliche Aufwand für das Selbstlernen (Vor- bzw. Nachbereitung und Prüfungsvorbereitung) lag bei 625 Stunden. Auch hier zeigen sich bei Technikern und Technikerinnen die höchsten und bei Fachkaufleuten die geringsten Werte.
Welcher finanzielle Aufwand290 mit einer geregelten Fortbildung verbunden ist, kann ebenfalls Tabelle B4.5-4 entnommen werden. Im Durchschnitt war eine Aufstiegsfortbildung mit Kosten in Höhe von 2.397 € verbunden.291 Die Kosten variieren auch hier stark mit der Art der Fortbildung. Die teuersten Fortbildungen sind jene für Meister/ -innen mit Kosten im Schnitt von 2.935 € (Handwerksmeister/ -innen: 3.924 €), gefolgt von den Technikerfortbildungen (2.143 €) und den Fortbildungen zum/zur Fach- und Betriebswirt/ -in, die mit Kosten in Höhe von 2.046 € (Fachwirte: 1.797 €, Betriebswirte: 2.335 €) verbunden sind.
An der Finanzierung beruflicher Fortbildung sind neben den Teilnehmern und Teilnehmerinnen u. a. auch die Betriebe und die öffentliche Hand beteiligt (vgl. BMBF 2013, S. 65 f.). Rund jede/ -r zweite Befragte (53,5 %) erhielt für die Fortbildung eine finanzielle Förderung (Tabelle B4.5-5). Jede/ -r fünfte Befragte bekam eine finanzielle Förderung vom Arbeitgeber292, und 15,9 % erhielten das sogenannte Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (vgl. Kapitel B3.2), wobei Männer davon stärker profitierten (17,8 %) als Frauen (11,1 %). Weitere 15,9 % erhielten eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit und 5,5 % eine Förderung von anderer Stelle. Techniker/ -innen und Fach-/Betriebswirte erhielten häufiger eine finanzielle Förderung (59,2 % bzw. 59 %) als der Durchschnitt (53,4 %), da Fach- und Betriebswirte häufiger durch den Arbeitgeber (30,5 %) und Techniker/ -innen häufiger im Rahmen einer SGB-III-Förderung (25,7 %) unterstützt wurden. Von den Meistern und Meisterinnen wurden 49,2 % finanziell gefördert, wobei sich hier Unterschiede zwischen Handwerks- und Industriemeisterabschlüssen zeigen: Handwerksmeister/ -innen erhielten überdurchschnittlich häufig eine SGB-III-Förderung und Industriemeister/ -innen überdurchschnittlich häufig eine Förderung vom Arbeitgeber (31,4 %). Neben einer finanziellen Förderung wurde fast jede/ -r zweite Befragte (45,7 %) vom (damaligen) Arbeitgeber freigestellt; für Industriemeister/ -innen gilt dies in besonderem Maße (71,8 %). Geschlechtsunterschiede zeigen sich diesbezüglich keine.
Schaubild B 4.5-2: Subjektiver Fortbildungsnutzen nach Geschlecht (Mehrfachnennung, in %)
Tabelle B 4.5-3: Fortbildungsadäquate Tätigkeit nach Geschlecht und Fachrichtung (in %)
Fazit
Geregelte Fortbildungen zum/zur Meister/ -in, Betriebswirt/ -in, Fachwirt/ -in oder Fachkaufmann/ -frau nach BBiG/HwO und die von den Ländern geregelten Technikerfortbildungen ermöglichen sowohl Personen mit als auch ohne Hochschulzugangsberechtigung einen beruflichen Aufstieg. Der gängige Begriff „Aufstiegsfortbildung“ ist insofern irreführend, als eine berufliche Höherqualifizierung nicht immer mit dem Ziel eines Aufstiegs begonnen wird: „Nur“ zwei von drei Personen geben als primäres Ziel einen beruflichen Aufstieg an. Männer verfolgen dabei stärker als Frauen Ziele im Bereich „Berufliches Weiterkommen und Karriere“, und sie beurteilen den Nutzen deutlich häufiger als Frauen als sehr hoch. Unter dem Blickwinkel der Zielerreichung zeigen sich keine Geschlechtsunterschiede, Ausnahme ist die höhere Nutzeneinschätzung von Männern bei der Realisierung des Ziels „Erreichen einer höheren Position“. Dies bestätigt sich auch im objektiven Sinne: 67,1 % der Männer und 56,0 % der Frauen haben nach der Fortbildung eine fortbildungsadäquate Position erreicht; 16,6 % der Männer und 18,1 % der Frauen hatten eine solche Position bereits vorher inne. Somit haben mehr Frauen als Männer (25,8 % vs. 16,3 %) bis zum Befragungszeitpunkt noch keine fortbildungsadäquate Position erreicht. 84,4 % der Männer und 75,6 % der Frauen schätzen den Nutzen einer beruflichen Höherqualifizierung subjektiv als hoch ein (Skalenwerte 5 bis 7). 87,4 % der Männer und 78,3 % der Frauen würden aus heutiger Sicht nochmals dieselbe Fortbildung machen. Eine geregelte Fortbildung dauert im Schnitt 1.298 Stunden und kostet 2.397 €.
(Anja Hall)
Tabelle B 4.5-4: Zeitlicher und finanzieller Aufwand für eine Fortbildung nach Geschlecht und Fachrichtung (in %)
Tabelle B 4.5-5: Förderung von Fortbildung nach Geschlecht und Fachrichtung (in %)
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277
Aufstiegsfortbildungen nach BBiG/HwO sind durch Regelungen des Bundes (§ 53 des Berufsbildungsgesetzes [BBiG] bzw. § 42 der Handwerksordnung [HwO]) oder der Kammern (§ 54 BBiG bzw. § 42 a HwO) festgelegt (vgl. Kapitel B4.4). Daneben gibt es auf Landesebene die Fortbildungen zum/zur Techniker/ -in, die in Fachschulen angeboten werden (vgl. Kapitel B4.3).
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278
Für Informationen zu Kosten, Nutzen und Finanzierung beruflicher Weiterbildung siehe www.bibb.de/de/716.php, zu Kosten und Nutzen der betrieblichen Berufsausbildung vgl. Kapitel A8.3.
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279
Im Mikrozensus 2011 liegt der Erwerbstätigenanteil unter Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren mit Fortbildungsabschluss in Privathaushalten am Hauptwohnsitz bei 86,7 %, 2,2 % sind erwerbslos, und 10,8 % sind Nichterwerbspersonen (Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes).
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280
Darunter 26,4 % Handwerksmeister/ -innen, 13,1 % Industriemeister/ -innen und 7,3 % sonstige Meister/ -innen.
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281
Die um die neutralen Ausfälle korrigierte Brutto-Stichprobe (n = 1.609) umfasste 1.100 Personen mit Fortbildungsabschluss im Alter von 15 bis 65 Jahren; die Ausschöpfungsquote lag somit bei 77 %. Von den 846 realisierten Interviews wurden 196 Personen nicht berücksichtigt, da sie entweder einen Hochschulabschluss oder einen sonstigen Fortbildungsabschluss hatten.
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282
Die einzelnen Aspekte wurden in einer Hauptkomponentenanalyse (mit anschließender Varimax-Rotation) zu 3 Faktoren verdichtet: „Berufliches Weiterkommen und Karriere“, „Absicherung der beruflichen Situation“ sowie „Kompetenzerweiterung und Persönlichkeitsentwicklung“.
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283
Gefragt wurde: „Und welchen Nutzen hatte Ihre Fortbildung im Hinblick auf …?“ Die Skala reicht von 1 „überhaupt kein Nutzen“ bis 7 „sehr hoher Nutzen“.
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284
Eine Zielerreichung liegt hier vor, wenn der Skalenwert der Nutzeneinschätzung gleich oder größer ist als der Skalenwert für die Wichtigkeit des Ziels.
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285
Offen ist hierbei allerdings die Frage, ob solch eine Stelle langfristig auch ohne die sich anschließende Fortbildung hätte ausgeübt werden können.
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286
Gefragt wurde: „Im Vergleich zu der Tätigkeit, die Sie vor Ihrem Fortbildungsabschluss innehatten, hat sich Ihr monatliches Bruttoeinkommen da deutlich verbessert, etwas verbessert oder ist es in etwa gleich geblieben? Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Einschätzung auch veränderte Arbeitszeiten.“
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287
Für den Bereich der beruflichen Weiterbildung, die auch sehr kurze Kurse umfasst, führt der Vergleich subjektiver und objektiver Nutzenindikatoren zum Teil zu widersprüchlichen Ergebnissen (vgl. Behringer 1996, S. 103).
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288
Gefragt wurde: „Geben Sie bitte an, wie viele Wochen die Fortbildung insgesamt ungefähr dauerte“ sowie: „Wie viele Unterrichtsstunden waren das durchschnittlich pro Woche ungefähr? Bitte berücksichtigen Sie nur die Kursdauer pro Woche und nicht Zeiten zum Selbstlernen.“
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289
In der Rahmenvereinbarung über Fachschulen werden für die Fachschule für Technik 2.400 Unterrichtsstunden als Zeitrichtwert genannt (vgl. Kultusministerkonferenz 2013, S. 17). Die Dauer einzelner Fortbildungsabschlüsse variiert ansonsten stark zwischen Anbietern und Branchen.
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290
Gefragt wurde: „Wie hoch waren die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme, die Sie selbst getragen haben ungefähr? Bitte berücksichtigen Sie auch Teilnehmer- und Prüfungsgebühren und Kosten für Arbeitsmittel, jedoch nicht Fahrt- und Übernachtungskosten.“
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291
Aus einer BIBB-Studie aus dem Jahr 2002 ist bekannt, dass die selbst getragenen direkten Kosten für längere Weiterbildungsmaßnahmen (500 Stunden und mehr) bei 1.447 € lagen; die direkten Kosten vor Refinanzierung betrugen 1.941 € (vgl. Beicht/Krekel/Walden 2006, S. 91). In einer exemplarischen Studie auf Basis von 6 Fortbildungsberufen (allerdings ohne Handwerksmeister/ -innen und Techniker/ -innen) wurden direkte Kosten für Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie Lernmittel mit 4.270 € vor und mit 3.373 € nach Refinanzierung angegeben (vgl. Götzhaber/Jablonka/Metje 2011, S. 46).
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292
Davon hatte jede/ -r dritte Befragte (32,6 %) eine Rückzahlungsvereinbarung im Falle des Verlassens des Betriebs mit dem Arbeitgeber vereinbart.