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Seit Inkrafttreten des sechzehnten Landesanerkennungsgesetzes am 1. Juli 2014 gelten nunmehr sowohl für die Berufe in der Zuständigkeit des Bundes als auch in der Zuständigkeit der Länder Gesetze, die die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen regeln (zu den gesetzlichen Grundlagen vgl. Erbe u. a. 2014, S.  20 ff.).

Für das am 1. April 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz) des Bundes liegen Ergebnisse zur Nutzung und Anwendung aus 2 Jahren vor. Sie beruhen auf der amtlichen Statistik nach § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG, welches dem Artikel 1 des Anerkennungsgesetzes entspricht). Die Statistik gibt Auskunft über die von den zuständigen Stellen bearbeiteten Anerkennungsverfahren und Merkmale der Antragstellenden sowie über die bis Jahresende getroffenen Entscheidungen.

Als weitere Informationsquelle werden die Zugriffszahlen auf das Anerkennungsportal herangezogen. Sie können als ein Frühindikator des öffentlichen Interesses an beruflicher Anerkennung gelten. Während sich die nachfolgend ausgewertete amtliche Statistik nur auf die Berufe in Bundeszuständigkeit bezieht, enthalten die im Anschluss dargestellten Zugriffszahlen sowohl Abrufe von Informationen zu bundes- als auch landesrechtlich geregelten Berufen.

Berufe im Anerkennungsgesetz des Bundes


Augenblicklich fallen rund 600 Berufe unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Dabei wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.

Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung eine Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland. Reglementiert sind zum Beispiel die Gesundheitsberufe, so Ärztin/Arzt (Approbation), Apotheker/ -in (Approbation) und Altenpfleger/ -in, aber auch einige Meisterberufe im Handwerk, wie z. B. Bäckermeister/ -in.

Nicht reglementierte Berufe sind die dualen Ausbildungsberufe, also z. B. Industriemechaniker/ -in oder Maurer/ -in, aber auch bestimmte Fortbildungsabschlüsse. Hier ist die Gleichwertigkeitsprüfung keine zwingende Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme, sondern dient der Transparenz. Im Bereich des Zuwanderungsrechts ist mit der neu geschaffenen Beschäftigungsverordnung die Anerkennung auch in den Ausbildungsberufen eine Voraussetzung für die Zuwanderung zum Zwecke der Arbeit in Deutschland.

Ergebnisse der amtlichen Statistik346

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2012 bis zum 31. Dezember 2013 meldeten die zuständigen Stellen insgesamt 26.466 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation; davon 10.989 im Jahr 2012 und 15.477 im Jahr 2013. Aufgrund von Verfahren, die 2012 noch nicht abgeschlossen waren, wurden im Jahr 2013 insgesamt 16.695 Anerkennungsverfahren bearbeitet. Davon war bei 3.348 Verfahren bis zum 31.  Dezember 2013 noch keine Entscheidung gefallen.

Bei der Verteilung der neuen Anträge im Jahr 2013 auf reglementierte347 und nicht reglementierte Berufe zeigt sich nur eine geringfügige Verschiebung im Vergleich zum Vorjahr. 2012 wurden 79,8 % aller Anträge auf die Anerkennung eines reglementierten Berufes gestellt; 2013 waren es 77,9 %.

61,9 % der Personen, deren Verfahren 2013 bearbeitet wurden, waren Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz. Am häufigsten handelte es sich dabei um Verfahren von deutschen Staatsangehörigen, gefolgt von polnischen, rumänischen und spanischen Staatsangehörigen. Bei den Staaten, in denen die Antragstellenden ihren Abschluss erworben hatten, stand Polen mit fast jedem zehnten Verfahren im Jahr 2013 an erster Stelle, gefolgt von Rumänien, der Russischen Föderation, Spanien und Ungarn.

Wie in Schaubild E4-1 zu erkennen ist, entfiel ein großer Teil der häufigsten Referenzberufe wie auch schon 2012 auf die Berufshauptgruppe der medizinischen Gesundheitsberufe. Besonders hohes Interesse bestand an der Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sowie an der Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in. Die Verfahren für diese beiden Berufe machten 62,9 % aller im Jahr 2013 bearbeiteten Anträge aus.

Schaubild E4-2 zeigt, wie sich die Entscheidungen im Jahr 2013 verteilen. Für den Bereich der reglementierten Berufe ist erkennbar, dass der Anteil der Verfahren, die negativ beschieden wurden (4,0 %), im Vergleich zum Jahr 2012 (3,5 %) geringfügig gestiegen ist. Da der Anteil der Verfahren, bei denen die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme348 zum 31. Dezember 2013 noch nicht erfüllt war, gestiegen ist, ist der Anteil der positiven Bescheide im Vergleich zum Vorjahr (83,8 %) gesunken. Jedoch ist eine Feststellung der vollen Anerkennung nach Absolvierung der Ausgleichsmaßnahme möglich.

Eine deutliche Verschiebung gab es bei den Entscheidungen zu nicht reglementierten Berufen. Während der Anteil der negativen Bescheide von 21,0 % im Jahr 2012 auf 2,5 % im Jahr 2013 zurückging, erhöhte sich der Anteil der Bescheide, die eine teilweise Gleichwertigkeit feststellten, von 9,1 % auf 32,8 %.

Blickt man auf die Entscheidungen bei den 3 häufigsten Referenzberufen, so zeigen sich deutliche Unterschiede. Während die Ablehnungsquote bei Anträgen auf Approbation als Ärztin bzw. Arzt bei 1,1 % lag, stellten 3,4 % der Bescheide bei Anträgen auf Anerkennung als Physiotherapeutin bzw. -therapeut und 6,4 % bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern keine Gleichwertigkeit fest. Bei Letzteren war auch der Anteil der auferlegten Ausgleichsmaßnahmen höher und zugleich der Anteil der vollen Gleichwertigkeit niedriger als bei den beiden anderen Berufen.

(Tom Wünsche, Jessica Erbe)

Schaubild E 4-1: Anzahl der Verfahren bei den häufigsten Referenzberufen, Staatsangehörigkeiten und Ausbildungsstaaten im Jahr 2013

Schaubild E 4-2: Ergebnisse der Verfahren im Jahr 2013 bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen sowie den 3 häufigsten Referenzberufen

Millionenfach bewährt und in mehreren Sprachen – Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Jahr 2014 gab es für das Portal „Anerkennung in Deutschland“ viele bemerkenswerte Entwicklungen: Im April erreichte das Internetangebot 2 Jahre nach seinem Start eine Million Besucher/ -innen. Diese erfreuliche Bilanz wird im weiteren Jahresverlauf noch übertroffen: Im Verhältnis zu 2013 verdoppelte sich die Besucheranzahl, und zum Jahresende 2014 wurde sogar ein monatlicher Besucherrekord aufgestellt. Im Juli 2014 ging das bis dahin deutsch-englische Portal in 5 weiteren Sprachen online und deckt damit relevante Informationsbedarfe im Ausland ab.

Anerkennung in Deutschland

Das offizielle Internetportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ (www.anerkennung-in-deutschland.de) wurde mit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 aktiviert. Es ist ein mehrsprachiges und zentrales Informationsmedium zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und bündelt berufsspezifisch alle Informationen zu Anerkennungsregelungen in Deutschland, sowohl in Bundes- als auch Länderzuständigkeit. Das Portal wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betrieben.

Kontinuierlich starker Anstieg der Zugriffszahlen

In Schaubild E4-3 wird die Entwicklung der Zugriffszahlen (Seitenansichten und Besuche) auf das Internetangebot in der gesamten Projektlaufzeit seit April 2012 dargestellt. Wie aus dem Schaubild ersichtlich wird, verzeichnet das Portal eine sehr starke und kontinuierliche Steigerung der Besucherzahlen. Während das Portal im Jahr 2012 insgesamt von ca. 257.000 und 2013 von ca. 560.000 Interessierten besucht wurde, verdoppelte sich im Jahr 2014 die Zahl der Besucherinnen und Besucher noch einmal auf 1.117.000. Auch die Anzahl der getätigten Seitenansichten weist eine steigende Tendenz auf. Im Dezember 2014 erreichen die Nutzungszahlen die höchsten Werte in der gesamten Projektlaufzeit: Das Portal wird von ca. 133.000 Interessenten besucht, und es werden rund 623.000 Seiten aufgerufen. Seit April 2012 haben sich somit insgesamt fast 2 Millionen Besucherinnen und Besucher mit fast 11 Millionen Seitenansichten im Portal informiert.

An das Portal können zudem Anfragen zum Anerkennungsthema gerichtet werden. Für das Gesamtjahr 2014 erreichten das Portal ca. 3.385 Anfragen aus dem In- und Ausland. Insbesondere das vierte Quartal 2014 verzeichnete einen bemerkenswerten Anstieg.

Der Anerkennungs-Finder und Profi-Filter

Der Anerkennungs-Finder ist die zentrale Dienstleistung und das Herzstück des Portals. Dieses Online-Tool wurde für die Hauptzielgruppe des Portals entwickelt, d. h. für Personen, die über kein Vorwissen im Bereich der Anerkennung und des deutschen Bildungssystems verfügen. Der Anerkennungs-Finder bietet den Anerkennungsinteressierten zum einen die Möglichkeit, einen ihrer ausländischen Qualifikation entsprechenden deutschen Referenzberuf zu ermitteln. Die dem Tool zugrunde liegende Datenbank umfasst aktuell über 700  Berufsprofile mit der Möglichkeit der Volltextsuche und zusätzlicher berufsfachlicher Verschlagwortung, die im Jahr 2014 für reglementierte Berufe in Bundes- und Länderzuständigkeit um Berufsbezeichnungen in 23  Sprachen erweitert wurden. Durch diese bemerkenswerte Optimierung der fremdsprachigen Suchfunktion soll jene Zielgruppe aufgefangen werden, die insbesondere Schwierigkeiten mit der Identifizierung der deutsch- oder englischsprachigen Berufsbezeichnung hat. Zum anderen ermöglicht der Anerkennungs-Finder, durch wenige Klicks zu einer umfangreichen Informationsseite über Modalitäten der Anerkennung in dem gewünschten Beruf (Rechtsanspruch, Verfahren, Bewertungskriterien, einzureichende Unterlagen, einschlägige Gesetzgebung etc.) zu gelangen. Auf dieser Seite wird auch – abhängig von dem gewünschten Arbeitsort – die für die Anerkennung zuständige Stelle angezeigt. Da die Zuständigkeit für Anerkennungsverfahren in Deutschland sehr heterogen organisiert ist, keiner einheitlichen Systematik folgt und sich z. B. je nach gesetzgeberischer Zuständigkeit, Beruf, Bundesland, Herkunft des Abschlusses oder Staatsangehörigkeit unterscheidet, ist die Reduzierung dieser Komplexität auf wenige Klicks im Anerkennungs-Finder das zentrale Alleinstellungsmerkmal des Angebots. Zurzeit sind in der dazugehörigen Datenbank über 1.500 Adressdatensätze hinterlegt, die auch auf ihre Aktualität und Korrektheit geprüft und gepflegt werden. Unter anderem geschieht das durch ein Aktualisierungs- und Qualitätssicherungsverfahren, das vom Portal in Zusammenarbeit mit den Ländern, Berufsverbänden und zuständigen Stellen umgesetzt wird.

Cirka 50 % der im Portal getätigten Seitenansichten fallen im Jahr 2014 auf den Anerkennungs-Finder, was eine starke Nachfrage an den dort hinterlegten Inhalten zeigt. Die am häufigsten aufgerufenen Berufsprofile auf Deutsch und Englisch sind in Tabelle E4-1 aufgeführt.
Wie aus der Tabelle ersichtlich, besteht das stärkste Interesse an dem in Deutschland reglementierten Bereich, d. h. an den Berufen, wo die Gleichwertigkeitsfeststellung eine unabdingbare Voraussetzung für den Berufszugang bildet.

Seit März 2013 ergänzt der Profi-Filter den Anerkennungs-Finder. Der Profi-Filter stellt diverse Experten-suchfunktionen für zuständige Stellen und Berufe zur Verfügung. Er umfasst z. B. eine Filtermöglichkeit nach Regelungen (z. B. Landes- oder Bundesregelung) oder nach Berufsgruppen. Die Suchfunktion nach Berufsgruppen basiert auf der einheitlichen nationalen Klassifikation der Berufe 2010 (KLdB 2010), die von der Bundesagentur für Arbeit und dem Statistischen Bundesamt entwickelt wurde. Dieser Filter ist im Anerkennungsbereich eine einzigartige Hilfestellung, da er eine erste Einschätzung über mögliche Referenzberufe in einem bestimmten Beschäftigungsfeld erlaubt. Die ca. 290.000 Seitenansichten im Jahr 2014 deuten darauf hin, dass der Filter von seiner Expertenzielgruppe (z. B. Beratungsfachkräften) gut genutzt wird.

Schaubild E 4-3: Besuche und Seitenaufrufe von Anerkennung in Deutschland 2012 bis 2014

Tabelle E 4-1: Nutzung der deutschen und englischen Berufsprofile (2014)

Mehrsprachigkeit des Portals und Nutzung im Ausland

Seit Anfang der Projektlaufzeit greift ein kontinuierlich hoher Anteil der Besucher/ -innen aus dem Ausland auf das Portal zu. Im Jahresdurchschnitt 2014 waren es 47 % aller Interessierten. In Tabelle E4-2 sind die häufigsten Herkunftsländer aufgeführt. Der große Informationsbedarf im Ausland war ein zentraler Grund für den mehrsprachigen Ausbau der Kerninhalte des Portals um weitere 5 Sprachen (neben Deutsch und Englisch): Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch. Tabelle E4-3 zeigt an (Seitenansichten in jeweiligen Sprachversionen), dass das mehrsprachige Angebot seit dem Start im Juli 2014 stark genutzt wird.

Der mehrsprachige Portalausbau steht im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Bewerbung des Anerkennungsportals im Ausland, die im Juli 2014 gestartet wurden und durch das Anerkennungsportal im Auftrag des BMBF umgesetzt werden. Schwerpunkt der internationalen Werbung ist die Zusammenarbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Ausland als Anlaufstelle Zuwanderungsinteressierte bei der Ausreise begleiten. Sie werden mit mehrsprachigen Materialien (Plakate, Flyer u. a.) versorgt, die über das Thema Anerkennung informieren und zur Nutzung der Angebote auf dem Anerkennungsportal animieren. Schwerpunktländer der Kampagne sind dem mehrsprachigen Angebot entsprechend Italien, Polen, Rumänien, Spanien und die Türkei. Die Interessierten werden aber auch weltweit durch Online-Werbemaßnahmen auf Auswandererplattformen und ähnlichen Formaten auf das Angebot des Portals aufmerksam gemacht. Im Rahmen der internationalen Werbeaktivitäten werden zudem 7 Kampagnen-Webseiten eingesetzt, die in den Sprachen der Kampagnenländer sowie auf Deutsch und Englisch kompakte Informationen über den Inhalt des Portals bereitstellen. Diese hatten insgesamt ca. 115.000 Besucherinnen und Besucher mit rund 140.000 getätigten Seitenansichten Tabelle E4-3.

(Anna Borowiec, Claudia Moravek)

Tabelle E 4-2: Besucher/ -innen der 10 wichtigsten Herkunftsländer (2014)

Tabelle E 4-3: Nutzung des mehrsprachigen Angebots (Juli bis Dezember 2014)

  • 346

    Die ausgewiesenen Zahlen werden vom Statistischen Bundesamt (StBA) erhoben und veröffentlicht, zuletzt im Dezember 2014. Dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) – wie auch der allgemeinen Öffentlichkeit – werden aus Datenschutzgründen ausschließlich anonymisierte Zahlen zur Verfügung gestellt. Durch das Anonymisierungsverfahren werden jegliche Werte auf das nächstkleinere oder -höhere Vielfache von 3 gerundet (bspw. 4 zu 3; 5 zu 6). Werden prozentuale Angaben gemacht, so wurden diese durch das StBA auf Basis der Echtwerte errechnet. Eine integrierte Statistik zur Umsetzung der Landesanerkennungsgesetze liegt noch nicht vor.

  • 347

    Dies sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Eine Art der Ausübung ist die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt sind, die über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen (§ 3 Absatz 5 BQFG).

  • 348

    Wenn die zuständige Stelle bei der Gleichwertigkeitsprüfung im reglementierten Bereich wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf feststellt, erteilt sie die Anerkennung nur unter Auflage einer Ausgleichsmaßnahme. Der Ausgleich kann in Form von Lehrgängen oder Eignungs- beziehungsweise Kenntnisprüfungen erfolgen. Die Entscheidungen bei den Verfahren, bei denen am 31. Dezember 2012 die Erfüllung der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme noch ausstand und die nach deren Absolvierung 2013 entschieden wurden, lassen sich leider aufgrund der Datenlage für 2013 nicht darstellen.