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Die folgende Darstellung basiert auf den Daten der Fachserie „Berufliche Schulen“ (Statistisches Bundesamt, verschiedene Jahrgänge). Jedoch werden die Daten zu den berufsstrukturellen Entwicklungen entsprechend der iABE-Systematik gegliedert. So werden im Kapitel zu den Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen (GES-Berufen) nur die Entwicklungen der bundes- und landesrechtlich geregelten Ausbildungen vorgestellt. Die im dualen System nach BBiG/HwO ausgebildeten Berufe (z. B. Medizinische/ -r Fachangestellte/ -r) werden nicht berücksichtigt. Für die Assistentenausbildungen kann auf Basis der Fachserie nicht wie in der iABE zwischen einfachen (Konto I 03: nur Berufsabschluss) und doppelqualifizierenden (Konto I  04: Berufsabschluss  +  HZB) Ausbildungen unterschieden werden. Sie werden daher gemeinsam unter der Überschrift „Ausbildungen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO)“ geführt.

 

Im Folgenden steht die Bedeutung und Entwicklung der Berufe in den verschiedenen Bildungskonten im Fokus. Zunächst werden die Schüler/ -innen in den GES-Berufen im 1. Schuljahrgang, die bedeutendste Gruppe innerhalb der schulischen Berufsausbildungen, betrachtet. Dargestellt werden die Entwicklungen der am stärksten besetzten Berufe. Für schulische „Ausbildungen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO)“ sowie „Ausbildungen nach BBiG/HwO an Berufsfachschulen“ können keine berufsstrukturellen Entwicklungen im Zeitverlauf dargestellt werden, weil eine Zuordnung der Berufe/Berufsbezeichnungen über die Zeit nicht möglich ist.178

Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen (GES-Berufen)179

Eine Ausbildung in den GES-Berufen180, 181 erfolgt i.  d.  R. an Schulen des Gesundheitswesens sowie an Berufsfachschulen und Fachschulen.182 Rund die Hälfte der Schüler/ -innen wird in circa 50 Berufen nach landesrechtlichen Regelungen ausgebildet. Rechtsgrundlage bilden die Schulgesetze der Länder. Für einige dieser Berufe liegen bundesweite Rahmenvereinbarungen der KMK (vgl. z. B. Kultusministerkonferenz 2014  c) vor. Diese sollen die Qualität der Abschlüsse durch gemeinsam vereinbarte Kriterien und Bildungsstandards sichern und damit die Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung in den Ländern schaffen. Darüber hinaus gibt es 17 Berufe , die auf bundesrechtlichen Regelungen basieren, für die die Bundesministerien zuständig sind. So werden alle Berufe außer dem/der Altenpfleger/ -in vom Bundesministerium für Gesundheit geregelt. Für den/die Altenpfleger/ -in ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig. Die bundesrechtlichen Bildungsgänge dauern in der Mehrzahl 36 Monate, die landesrechtlichen variieren zwischen 12 und 36 Monaten (Bundesinstitut für Berufsbildung 2014, S. 214–226).

Der Schwerpunkt der Ausbildungen liegt in den Bereichen Pflege und Erziehung Tabelle A5.1.3-1. Die mit Abstand bedeutendsten Ausbildungen im Jahr 2013 sind die zum/zur Altenpfleger/ -in, Erzieher/ -in und Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in mit jeweils über 20.000 Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang. Über 10.000 Schüler/ -innen befinden sich in den Ausbildungen zum/zur Sozialhelfer/ -in bzw. Sozialassistent/ -in und Sozialpädagogische/-n Assistent/ -in bzw. Kinderpfleger/ -in.

Tabelle A 5.1.3-1: Stark besetzte Ausbildungen in GES-Berufen nach Bundes- und Landesrecht – Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang1

Betrachtet man die GES-Berufe im Hinblick auf den Geschlechteranteil, so zeigt sich durchgängig eine starke weibliche Präsenz. Sie variiert zwischen einem Anteil von 62,9 % bei den Physiotherapeuten und -therapeutinnen bis zu 88,2 % bei den Ergotherapeuten und -therapeutinnen. Eine Ausnahme bilden die Rettungsassistenten und -assistentinnen mit einem Anteil von nur 28,1 %.

Die Tabelle A5.1.3-1 weist die absoluten Zahlen (Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang) für die wichtigsten Ausbildungen in GES-Berufen184 für die Schuljahre 2005/2006185 und 2013/2014 sowie deren Veränderungen aus. Darüber hinaus liefert die Tabelle Informationen über die relative Bedeutung der Berufe innerhalb der GES-Gruppe. Betrachtet man zunächst die absoluten Zahlen, so zeigen sich starke Veränderungen: Von den aufgeführten Berufen verzeichnen 4  einen Rückgang der Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang. Die stärksten Rückgänge weisen der/die Heilerziehungspfleger/ -in (-41,8 %) und der/die Ergotherapeut/ -in (-26,8 %) vor. Deutlich steigende Zahlen verzeichnen hingegen insbesondere der/die Altenpfleger/ -in (+73,5 %), der/die Altenpflegehelfer/ -in (+62,8 %) und der/die Erzieher/ -in (+62,2 %). Die relative Bedeutung der einzelnen Berufe – also der Anteil an allen GES-Berufen  – hat sich für viele Berufe verändert. So ist beispielsweise der Anteil der Altenpfleger/ -innen von 9,7 % auf 14,1 % (+4,3 Prozentpunkte) gestiegen. Hingegen ist der Anteil der Heilerziehungspfleger/ -innen um 2,4 Prozentpunkte gesunken. 

Tabelle A 5.1.3-2: Stark besetzte Ausbildungen nach Landesrecht – Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang 2013/20141

Tabelle A 5.1.3-3: Stark besetzte Ausbildung nach BBiG/HwO an Berufsfachschulen – Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang 2013/2014

Ausbildungen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO)186

Im Folgenden werden nur die Ausbildungen mit Abschluss nach Landesrecht betrachtet, die nicht zu den oben beschriebenen GES-Berufen zählen. Diese landesrechtlichen Ausbildungen führen meist zum Abschluss „Staatlich geprüfter Assistent/Staatlich geprüfte Assistentin“ (manchmal: „Staatlich anerkannt“) und werden entsprechend häufig als sogenannte „Assistentenausbildungen“ bezeichnet. In der Regel handelt es sich um Ausbildungen, die sich an Realschulabsolventen bzw. Schüler/ -innen mit einem mittleren Schulabschluss richten. Das Feld ist durch eine Vielzahl verschiedener Ausbildungen gekennzeichnet. Die Bereiche Labortechnik, Kommunikations- und Gestaltungstechnik sowie Sekretariat und Fremdsprachen sind klassische Angebotsfelder (vgl. Kultusministerkonferenz 2014 b, S.  1).

Die genaue Anzahl der Ausbildungsberufe nach Landesrecht ist nicht eindeutig zu identifizieren, da sich die Abschlussbezeichnungen der KMK (2014) für die landesrechtlichen Berufsabschlüsse nicht eindeutig in der Fachserie „Berufliche Schulen“ des Statistischen Bundesamtes wiederfinden (vgl. Zöller 2015, S. 5). Bereinigt man die Liste der landesrechtlich geregelten Ausbildungen der Fachserie (Tabelle 2.11 – BFS auß. [I]) um die GES-Berufe an Berufsfachschulen (Tabelle 2.9), bleiben rund 90 Berufe übrig. 

Die Berufsausbildungen sind oft landestypisch ausgelegt (z. B. staatlich geprüfte Keramiker/ -in nur in Bayern) und nur dort vertreten. Es gibt jedoch auch Ausbildungen, die in mehreren Ländern gleichermaßen angeboten werden wie z. B. der/die staatlich geprüfte biologisch-technische/ -r Assistent/ -in (außer Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen) (vgl. Statistisches Bundesamt 2014 e).

In Tabelle A5.1.3-2 werden die zehn am stärksten besetzten Berufe ausgewiesen. Der/Die „Kaufmännische Assistent/ -in/Wirtschaftsassistent/ -in – Fremdsprachen“ ist mit rund 3.267 Schülern und Schülerinnen im ersten Schuljahrgang und einem Anteil von 8,1 % die bedeutendste Ausbildung unter den landesrechtlich geregelten Ausbildungen. Mehr als 2.000 Schüler/ -innen beginnen die Ausbildungen zum/zur „Gestaltungstechnischen Assistenten/Assistentin“ und zum/zur „Kaufmännischen Assistenten/Assistentin/Wirtschaftsassistenten/ -assistentin – Informationsverarbeitung“.

Die landesrechtlich geregelten Assistentenausbildungen werden im Zuge der Maßnahmen zur Fachkräftesicherung häufig kritisch diskutiert, da sie eine Konkurrenz zur dualen Ausbildung darstellen und scheinbar schlechtere Arbeitsmarktchancen für Jugendliche bieten. Daher wird unter anderem gefordert, vor allem die Assistentenausbildungen einzustellen, für die es ein ausreichendes regionales Angebot an affinen dualen Ausbildungen gibt (Wirtschaftsministerkonferenz 2012, Punkt 5.4). Die Zuordnung dualer zu schulischer Berufsabschlüsse ist jedoch nur in sehr wenigen Fällen eindeutig möglich (Zöller 2015, S.  11–13).

Ausbildungen nach BBiG/HwO an Berufsfachschulen

Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO wird normalerweise dual, also im Betrieb und in der Teilzeit-Berufsschule, durchgeführt. Darüber hinaus sind im BBiG bzw. der HwO Ausnahmen geregelt, die eine vollzeitschulische Ausbildung an Berufsfachschulen ermöglichen. Dort werden die Inhalte der Ausbildungen laut den anerkannten Ausbildungsrahmenplänen umgesetzt. Eine vollzeitschulische Ausbildung nach BBiG/HwO ist nach zwei Regelungen möglich:

  • Gleichstellung von Prüfungszeugnissen (§ 50 Abs. 1 BBiG bzw. § 40 Abs. 1 HwO) 

Das an der Berufsfachschule erworbene Prüfungszeugnis wird dem Zeugnis über das Bestehen der Abschluss-/Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt. Die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen erfolgt durch Rechtsverordnung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Voraussetzung ist, dass die Berufsausbildung und die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Die Bewilligung wird befristet erteilt und ist zurzeit für 7 berufsbildende Schulen (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2014, S. 195–198) in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgesprochen (vgl. Zöller 2015, S. 10–11).

  • Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 2 BBiG)

Die Berufsausbildung wird mit einer externen Abschlussprüfung abgeschlossen, die vor einer Handwerks-/Handelskammer abgelegt wird. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer in einer berufsbildenden Schule ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Dies ist der Fall, wenn Inhalt, Anforderung und zeitlicher Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig sind sowie die systematische Durchführung und ein angemessener Anteil fachpraktischer Ausbildung gewährleistet wird. 

 

Die Berufsausbildung an Berufsfachschulen nach BBiG/HwO ist durch die in Tabelle A5.1.3-3 dargestellten Berufe geprägt. Die Schüler/ -innen in den aufgeführten Berufen repräsentieren knapp die Hälfte aller Schüler/ -innen im 1. Schuljahrgang. Mit einem Anteil von 13,9 % an allen schulischen BBiG/HwO-Berufen ist der/die Kosmetiker/ -in der mit Abstand bedeutendste Beruf. Die fast ausschließlich von Frauen absolvierte Ausbildung wird in 7 der 16 Bundesländer angeboten. Die anderen Berufe werden nur in 1 bis 4 Bundesländern angeboten und spielen auf der Bundesebene eine vergleichsweise unbedeutende Rolle. So wird beispielsweise der/die Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel mit 155  Schülern und Schülerinnen nur an Berufsfachschulen in Berlin angeboten. Der Beruf Tischler/ -in kann zwar in 4 Ländern erlernt werden, allerdings beginnen nur insgesamt 127 Schüler/ -innen diese Ausbildung.

(Amelie Illiger, Friedel Schier, Regina Dionisius)

  • 178

    Für die Ausbildungen nach BBiG/HwO an Berufsfachschulen liegen in der Fach­serie erst seit 2013/2014 Daten nach Berufsbezeichnung vor. 2005/2006 werden, bis auf wenige Ausnahmen, nur die Berufsgruppen ausgewiesen. Für die Ausbildun­gen nach Landesrecht fehlen 2005/2006 Daten für viele Berufe wie z.B. Fremdsprachen­korrespondent/-in. Auch die Umstellung von KldB 1992 auf 2010 verhindert für diese Ausbildungen einen sinnvollen Vergleich über die Zeit (vgl. Zöller 2015, Anhang). 

  • 179

    Ohne Ausbildungen in GES-Berufen nach BBiG/HwO (z.B. Medizinische/-r Fach­angestellte/-r) 

  • 180

    Die Zuordnung von Berufen unter die Kategorie „GES-Berufe“ ist nicht klar definiert. In diesem Beitrag erfolgt eine Zuordnung der GES-Berufe (außerhalb BBiG/HwO) auf Basis der Tabelle 2.9 der Fachserie 11, Reihe 2 „Berufliche Schulen“. 

  • 181

    Für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe liegt bis heute keine vollständige Datenbasis vor (vgl. Zöller 2015, S.5), „da einige Länder keine Statistik vorhalten, andere Länder die Daten nicht oder nicht vollständig übermitteln“ (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012, S.44). 

  • 182

    In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es keine Schulen des Gesundheitswesens. Hier werden die Jugendlichen an Teilzeit-Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen unterrichtet (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2011 S.24). 

  • 183

    Altenpfleger, Diätassistent, Ergotherapeut, Entbindungspfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Logopäde, Masseur/Medizinischer Bademeister, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdia­gnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Notfallsanitäter (ehemals Rettungsassistent), Orthoptist, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Podologe, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent (vgl. Kultusministerkonferenz 2013a). 

  • 184

    Zöller (2015, S.16, 17 und 22) ermittelt die wichtigsten GES-Berufe über die Schüler/-innenzahlen insgesamt (Summe der Schüler/-innen in allen Schuljahrgängen). Hierdurch kommt es zu einer leicht unterschiedlichen Rangfolge. 

  • 185

    2005 wird als Referenzjahr gewählt, da es im Kapitel der systemischen Betrachtung als Referenzjahr genutzt wird und die iABE ab dem Berichtsjahr 2005 Daten zur Verfügung stellt 

  • 186

    Ohne Ausbildungen in GES-Berufen.