Die Diskussion um vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen konzentriert sich auf die Auszubildenden, obwohl die Probleme von beiden Parteien – Auszubildenden und Betrieben – verursacht werden können (Uhly 2013). Zudem werden diese Vertragslösungen häufig mit einem Abbruch der Ausbildung gleichgesetzt, obwohl ein großer Teil der Auszubildenden eine duale Ausbildung in einem anderen Betrieb oder eine duale Ausbildung in einem anderen Beruf aufnimmt (Uhly 2014 b; vgl. auch Ergebnisse der amtlichen Statistik in Kapitel A4.7). Vertragslösungen können eine Folge von Passungsproblemen sein, die sich erst im Laufe der Ausbildung zeigen. Auch wenn sich hinter vorzeitigen Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung unterschiedliche Phänomene verbergen, stellen sie in der Regel ein Problem für die betroffenen Auszubildenden (vgl. Beicht/Walden 2013) und einen Ressourcenverlust für Betriebe dar (Wenzelmann/Lemmermann 2012).
Gute betriebliche Ausbildungsbedingungen und hohe betriebliche Investitionen in die Ausbildung können Ausbildungsverhältnisse stabilisieren und somit das Risiko für Vertragslösungen senken. Das ergibt eine Analyse auf Basis eines Kohortendatensatzes der Berufsbildungsstatistik zu Ausbildungsverträgen der Ausbildungsanfänger/ -innen 2008 des dualen Systems (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015).
Inwieweit stellen vorzeitige Vertragslösungen für die Ausbildungsbetriebe ein Problem dar? Wie häufig und welche Maßnahmen zum Umgang mit oder zur Vermeidung von Vertragslösungen ergreifen sie? Bislang lag keine für deutsche Betriebe repräsentative Erhebung zur Problemwahrnehmung der Vertragslösungen vonseiten der Betriebe vor. In der dritten Erhebungswelle des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel)309 wurden deshalb im Frühjahr 2013 Betriebsangaben zur Anzahl und zum Zeitpunkt der Lösungen sowie zur Problemwahrnehmung und entsprechenden Maßnahmen in den letzten 3 Jahren (2010 bis 2012) erhoben. Auf Basis der Angaben von Panelbetrieben (Betriebe mit Teilnahme an allen 3 Erhebungswellen) wird die Sicht auf Vertragslösungen von deutschen Betrieben beschrieben, die hiervon unterschiedlich stark betroffenen sind.
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge im BIBB-Qualifizierungspanel 2013
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge wurden im Rahmen des BIBB-Qualifizierungspanels 2013 (kurz: QP) für einen Zeitraum von 3 Jahren (2010 bis 2012) erhoben, um im Rahmen des Querschnittdesigns eine möglichst große Anzahl v. a. kleinerer, aber auch größerer Betriebe mit entsprechenden Erfahrungen zu befragen. Anders als in der Berufsbildungsstatistik, die grundsätzlich nur Daten zu Ausbildungsverträgen von auch angetretenen Ausbildungsverhältnissen erhebt, sollten Betriebe bei ihren Antworten auch Lösungen einbeziehen, die bereits vor Antritt der Ausbildung erfolgten.
Einige Angaben zu Vertragslösungen im QP 2013 können zunächst nur für 2013 teilnehmende Betriebe ausgewertet werden. Damit lässt sich die Zahl der Betriebe mit mindestens einer vorzeitigen Lösung untersuchen (vgl. BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A4.10.3). Hinter Vertragslösungen verbergen sich jedoch verschiedene Phänomene; Lösungen können nicht nur als ein Scheitern von Auszubildenden oder Ausbildungsbetrieben betrachtet werden, sondern stellen u. U. auch sinnvolle Korrekturen von Berufs-, Betriebs- oder Rekrutierungsentscheidungen dar (vgl. Uhly 2015). Es ist dabei anzunehmen, dass Betriebe unterschiedlich stark von diesen Phänomenen betroffen sind. Daher setzen die Analysen die Anzahl der Lösungen im Betrieb in den letzten 3 Jahren ins Verhältnis zu den in diesem Zeitraum neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen im Betrieb (diese Informationen liegen aber nur für Panelbetriebe vor). Damit kann der Anteil der Lösungen an den zwischen 2010 und 2012 neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen im Betrieb bestimmt und Betriebe in solche mit geringem, durchschnittlichem oder hohem Lösungsanteil unterteilt werden. Die Auswertungen auf Basis der unterschiedlichen Auswahl von Betrieben (Betriebe 2013 oder Panelbetriebe 2011 bis 2013) führen im Hinblick auf den Anteil der Betriebe mit mindestens einer Vertragslösung nur zu leichten Unterschieden in den gewichteten Ergebnissen (18,7 % vs. 21,5 %).
Der Anteil der gelösten Verträge an den in diesem Zeitraum neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen kann mit dem QP näherungsweise als Quotient aus der Anzahl der Lösungen 2010 bis 2012 (QP 2013) zur Summe aus den Neueinstellungen 2010 (QP 2011), 2011 (QP 2012) und 2012 (QP 2013) und Lösungen berechnet werden.310
Da bei den Neueinstellungen Verträge, die bis zum Befragungszeitpunkt wieder aufgelöst wurden, nicht berücksichtigt sind, müssen diese bei der Quotientenbildung hinzu addiert werden.
Hinsichtlich der in dieser Weise ermittelbaren Lösungsanteile auf Betriebsebene bestehen Unschärfen, deshalb ist der genaue Anteil mit Vorsicht zu interpretieren. Im Folgenden werden deshalb nicht die genau ermittelten Anteile analysiert, sondern die Betriebe hinsichtlich von Bandbreiten dieses Anteils klassifiziert und Betriebe mit geringen, durchschnittlichen sowie hohen Lösungsanteilen unterschieden.
Der so berechnete Durchschnittsanteil der Lösungen in den letzten 3 Jahren auf Betriebsebene (22,1 %) kann nicht mit dem Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge an den im Berichtsjahr begonnenen Verträgen in der Berufsbildungsstatistik (Berichtsjahr 2012: 24,4 %, vgl. BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A4.7; Berichtsjahr 2013: 25,0 %, vgl. Kapitel A4.7) verglichen werden; die Bezugsräume und zentralen Bezugsgrößen unterscheiden sich zwischen beiden Datenquellen (im QP werden Lösungen vor Antritt berücksichtigt; Lösungen aufgrund von Betriebsschließungen und Berufswechseln werden hier möglicherweise unterschätzt).
Betriebe mit geringen, durchschnittlichen und hohen Lösungsanteilen
Im Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren ausbildenden Betriebe beträgt der Anteil der Lösungen rund 22,1 %. Für den überwiegenden Teil der Ausbildungsbetriebe (65,3 %) stellen Vertragslösungen in den letzten 3 Jahren rein quantitativ betrachtet ein eher geringeres Problem dar (88 % von ihnen haben keine Lösungen, 12 % einen maximalen Lösungsanteil von 20 %). Dagegen weisen 12,2 % der Betriebe einen durchschnittlichen Lösungsanteil (>20 % bis 40 %) und weitere 22,5 % der Betriebe einen hohen Lösungsanteil von über 40 % auf Tabelle C2.5-1.
Mehr als die Hälfte (53,9 %) der untersuchten Ausbildungsbetriebe gibt an, dass der Anteil der Lösungen an den abgeschlossenen Verträgen in ihrem Betrieb in den letzten 3 Jahren in etwa gleich geblieben ist. Deutlich häufiger trifft dies für Betriebe mit geringem Lösungsanteil zu: In 75,1 % dieser Betriebe ist der Anteil in etwa gleich geblieben. Zunahmen sind bei Betrieben mit mittlerem und hohem Lösungsanteil häufiger zu verzeichnen als bei Betrieben mit geringem Lösungsanteil Tabelle C2.5-1. Vermutlich auch aufgrund von „Deckeneffekten“ hat der Anteil bei 20,3 % der Betriebe mit hohem Lösungsanteil abgenommen.
Unterscheiden sich die Betriebe mit unterschiedlich hohen Lösungsanteilen im Hinblick auf zentrale betriebliche Merkmale?311 Betriebe mit einer hohen Lösungsquote sind leicht häufiger im Bereich von unternehmensnahen und sonstigen Dienstleistungen und seltener im Bereich von Handel/Reparatur zu finden als Betriebe mit geringem Lösungsanteil bzw. ohne Lösungen. Sie haben ihren Standort relativ häufiger in den neuen Bundesländern und sind außerdem häufiger unter Kleinbetrieben vertreten Schaubild C2.5-1. Unter wechselseitiger Kontrolle dieser 3 Variablen zeigen sich in multivariaten Analysen keine statistisch signifikanten Branchenunterschiede mehr, wohl aber Standort- und Größenklassenunterschiede.
Wann werden Verträge typischerweise gelöst? Bei den Betrieben mit Lösungen in den letzten 3 Jahren entfallen durchschnittlich nur wenige (4,4 %) Lösungen auf den Zeitraum vor Antritt der Ausbildung, etwa die Hälfte auf Lösungen in der Probezeit (50,6 %) und ein etwas kleinerer Anteil (45 %) auf Lösungen nach der Probezeit. Betriebe mit geringem Lösungsanteil haben gegenüber diesem Durchschnitt deutlich höhere relative Lösungsanteile nach der Probezeit (sie machen hier knapp 70,3 % aller Lösungen aus). Bei Betrieben mit mittlerem und hohem Lösungsanteil treten Lösungen dagegen häufiger als im Durchschnitt in der Probezeit auf (rund 52 % bzw. 61 % aller Lösungen). Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass in diesen Betrieben Vertragslösungen als Phänomen von Korrekturen der betrieblichen Rekrutierungsentscheidungen und der Berufswahlentscheidungen der Azubis – die vermutlich in der Probezeit dominieren (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015) – eine größere Bedeutung zukommt. Lösungen nach der Probezeit haben hier mit Abstand weniger Relevanz als in Betrieben mit geringen Lösungsanteilen (44,7 % bzw. 36,2 %).
Tabelle C 2.5-1: Ausbildungsbetriebe nach Vertragslösungsanteilen (in %)
Schaubild C 2.5-1: Betriebe mit geringen, durchschnittlichen und hohen Vertragslösungsanteilen nach Betriebsgrößenklassen (in %)
Schaubild C 2.5-2: Problemwahrnehmung von vorzeitigen Vertragslösungen aus Sicht von Ausbildungsbetrieben (Prozentsatz der Betriebe, für die die Aussage zutrifft) (1)
Problemwahrnehmung und Einsatz von Maßnahmen zur Vermeidung von vorzeitigen Vertragslösungen
Ausbildungsvertragslösungen stellen für verschiedene Ausbildungsbetriebe nicht nur quantitativ betrachtet ein unterschiedlich bedeutsames Phänomen dar. Auch im Hinblick darauf, wie sehr sie als ein vonseiten des Betriebs (unvermeidbares) Problem eingeschätzt werden bzw. ob Maßnahmen dagegen ergriffen werden, unterscheidet sich recht deutlich zwischen Ausbildungsbetrieben mit hohem bzw. durchschnittlichem oder niedrigem Lösungsanteil Schaubild C2.5-2.
Bei Betrieben mit geringem Lösungsanteil stellen Vertragslösungen weniger häufig ein großes Problem dar; sie lassen sich bei der Mehrheit dieser Betriebe durch gezielte Maßnahmen vermeiden, diese Betriebe stellen häufiger mehr Azubis als erforderlich ein und können häufiger frei werdende Ausbildungsstellen üblicherweise schnell wieder besetzen. Im Gegensatz dazu zeigt sich bei Betrieben mit mittleren und hohen Lösungsanteilen eher eine Kumulation von Problemlagen: Vertragslösungen stellen häufiger ein Problem dar, das sich aus Sicht der Betriebe weniger oft durch gezielte Maßnahmen vermeiden lässt und das insbesondere in Betrieben mit hohem Lösungsanteil nicht so leicht durch Neubesetzungen von Azubis abgemildert werden kann.
Bivariate Zusammenhangsanalysen bestätigen, dass Vertragslösungen besonders dann ein großes Problem darstellen, wenn Ausbildungsstellen üblicherweise nicht schnell wieder besetzt werden können.
Wie häufig und zu welchen Zeitpunkten setzen Betriebe gezielte Maßnahmen ein, um vorzeitige Vertragslösungen zu vermeiden? Nur etwa die Hälfte (55,7 %) aller Ausbildungsbetriebe mit Lösungen in den letzten 3 Jahren, aber nahezu drei Viertel (74,8%) der Betriebe mit geringem Lösungsanteil setzen gezielte Maßnahmen ein Schaubild C2.5-3. Als möglicher Ansatzpunkt für die Verbesserung der Situation von besonders stark betroffenen Betrieben könnte das Ergebnis dienen, dass es besonders die Maßnahmen nach der Probezeit sind, die überdurchschnittlich häufig von Betrieben mit geringen Lösungsanteilen, aber vergleichsweise selten von Betrieben mit hohen Lösungsanteilen ergriffen werden. Im Hinblick auf die Wirkung lässt sich mithilfe von Matchinganalysen zeigen, dass die gezielte Durchführung von Maßnahmen zu einem signifikant geringerem Lösungsanteil führt.
Wirken sich hohe Lösungsanteile negativ auf die Ausbildungsbereitschaft aus? Nur ein sehr kleiner Teil der in den letzten 3 Jahren von Lösungen besonders stark betroffenen Betriebe (unter 5 %) will sein Ausbildungsangebot in den nächsten Jahren wahrscheinlich senken oder einstellen. Der Großteil will das Angebot relativ unverändert lassen (85,5 %) oder sogar erhöhen (9,5 %). Vor diesem Hintergrund könnte der Ausbau von betrieblichen Maßnahmen ein wichtiges Instrument für die Vermeidung von Vertragslösungen und die damit verbundenen Folgeprobleme darstellen. Welche betrieblichen Maßnahmen und Rahmenbedingungen besonders effektiv sind, muss in weiteren Untersuchungen genauer in den Blick genommen werden.
(Daniela Rohrbach-Schmidt)
Schaubild C 2.5-3: Einsatz betrieblicher Maßnahmen zur Vermeidung von vorzeitigen Vertragslösungen1 (in %)
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309
Das BIBB-FZD stellt Forschungsdaten des BIBB-Qualifizierungspanels für wissenschaftliche Auswertungszwecke zur Verfügung.
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310
Da bei den Neueinstellungen Verträge, die bis zum Befragungszeitpunkt wieder aufgelöst wurden, nicht berücksichtigt sind, müssen dieses bei der Quotientenbildung hinzu addiert werden.
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311
Betrachtet werden hier die Branche, die Betriebsgröße und der Betriebsstandort zum Zeitpunkt der Befragung 2013.
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312
Bei Matchingverfahren wird eine statistische „Kontrollgruppe“ gebildet, die mit Ausnahme des Treatments (hier: der Einsatz gezielter Maßnahmen zur Vermeidung von Vertragslösungen) in Bezug auf alle relevanten Hintergrundvariablen (hier: Betriebsgröße, Branche usw.) nahezu identisch zur „Experimentalgruppe“ ist. Der kausale Effekt des Treatments ist dann der Unterschied in der Ergebnisvariable (hier: Lösungsanteil) zwischen beiden Gruppen.