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Die zunehmenden Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt stellen die Akteure in den Handlungsfeldern am Übergang von der Schule in den Beruf vor neue Herausforderungen. Die lang gehegte Vorstellung, dass die demografische Entwicklung den Übergangsbereich weitestgehend überflüssig macht, hat sich als Illusion herausgestellt. Die zunehmende Zahl von unbesetzten Ausbildungsstellen sowie eine gleichbleibend hohe Zahl an unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern verdeutlichen strukturelle Probleme auf unterschiedlichen Ebenen. Betroffen sind hiervon vor allem bestimmte Branchen und Ausbildungsberufe. Unter den verschiedenen Interessengruppen herrscht Konsens, dass jungen Menschen möglichst im regulären System Angebote unterbreitet werden sollten, statt Sonderwege und -maßnahmen zu installieren, die nicht zielgerichtet zum ersten Ausbildungsmarkt führen. Zugangsbarrieren abzubauen sowie Teilhabechancen und Karrierewege zu eröffnen – dies entspricht auch dem Leitgedanken der Inklusion, die gerade vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung Modernisierungsprozesse und Strukturveränderungen am Übergang mit sich bringen wird. Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Kluft zu verringern, die zwischen den Voraussetzungen der Jugendlichen und den Anforderungen/Erwartungen der Ausbildungsbetriebe besteht. Viele Dienstleistungen am Übergang Schule – Beruf enthalten daher Angebote für beide Seiten. Bei der altersgemäßen Heranführung an die Berufs- und Arbeitswelt gilt es die Lebensbedingungen und -vorstellungen von Jugendlichen zu erfassen, ihre Neigungen und Vorlieben vorbehaltlos zu berücksichtigen und sie darin zu unterstützen, möglichst selbstständig persönliche und berufliche Perspektiven zu entwickeln.

Mit der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ versucht die Bundesagentur für Arbeit (BA), mehr jungen Menschen die Aufnahme einer betrieblichen regulären Berufsausbildung zu ermöglichen. Die Initiative besteht aus drei Elementen: 160 bei der BA angesiedelte Ausbildungsakquisiteure sollen durch eine gezielte Ansprache von Betrieben zusätzliche Ausbildungsplätze erschließen. Darüber hinaus werden über eine Gesetzesänderung die ausbildungsbegleitenden Hilfen ausgebaut und die assistierte Ausbildung als neues Förderinstrument für das Ausbildungsjahr 2015/2016 eingeführt, die dann im Rahmen der zentralen Vergabe der BA in Auftrag gegeben wird. Bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) sind Verschiebungen zugunsten der kooperativen Variante gegenüber der integrativen Form angestrebt. Die Verzahnung der außerbetrieblichen Ausbildung mit den Betrieben soll durch die Gewinnung weiterer Betriebe gestärkt werden.

Zunehmend in den Fokus gerät das Gefüge unterschiedlicher institutioneller Zuständigkeiten und Rechtskreise bei der Begleitung von jungen Erwachsenen. Je komplexer die Problemlagen junger Menschen sind, desto unüberschaubarer werden organisatorische und finanzielle Zuständigkeiten. So kommt es häufiger zu Brüchen oder Reibungsverlusten im Laufe des Integrationsprozesses. In diesem Kontext gewinnt die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der zuständigen Stellen an Bedeutung. Ein Beispiel für die institutionelle Neuordnung unter einem Dach ist das Modell der Hamburger Jugendberufsagentur. Bundesweit gibt es derzeit 186 Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf oder Jugendberufsagenturen. Diese werden sich sicherlich auch im nächsten Jahr qualitativ und quantitativ weiterentwickeln.

Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:

Berufsorientierung

Eine frühzeitige, an den Potenzialen und Interessen des Einzelnen ausgerichtete Berufsorientierung ist ein wichtiger Baustein für den gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf. Berufsorientierung ist ein Prozess mit zwei Seiten: Auf der einen stehen Jugendliche, die sich selbst orientieren, ihre eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele kennenlernen. Auf der anderen stehen die Anforderungen der Arbeitswelt, auf die hin junge Menschen orientiert werden. Angebote der Berufsorientierung unterstützen junge Menschen, diesen Prozess zu meistern, sich mit eigenen Interessen und Kompetenzen auseinanderzusetzen sowie Anforderungen von Berufen, Branchen und der Arbeitswelt kennenzulernen. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden sein und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen Verfahren der Kompetenzfeststellung bereits ab der 7. Klasse an und schaffen Gelegenheiten, eigene Stärken zu erleben. Zeigt sich dabei Förderbedarf, sollen die Ergebnisse Anhaltspunkte für eine individuelle Förderung im Anschluss liefern. Praktika in Betrieben oder Berufsbildungsstätten ermöglichen Jugendlichen, Berufsfelder kennenzulernen und ihre Erfahrungen in Hinblick auf die eigene Person sowie die eigenen Ziele und Aufgaben zu reflektieren.

Berufsorientierungsmaßnahmen werden bisher von ganz verschiedenen Fördergebern finanziert: vom Bund (z. B. BA, BMBF), den Ländern (z. B. Kultusministerien, teilweise mit ESF-Mitteln kofinanziert) und der Jugendhilfe (Angebote für spezifische Zielgruppen). In vielen Bundesländern bemüht man sich derzeit, die Gestaltung der Berufsorientierung und der Angebote des Übergangsbereiches in Konzepten zu definieren, die mit den Bundesaktivitäten abgeglichen und in so genannten Bund-Länder-Vereinbarungen festgeschrieben werden. So soll eine möglichst kohärente Förderpolitik in Abstimmung von Bund und Ländern umgesetzt werden.

Hilfen beim Übergang

Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen insbesondere an den kritischen Übergängen absichern und Anschlüsse gewährleisten, um Bildungsketten bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss sicherzustellen. Vor allem junge Menschen mit ungünstigen Startchancen oder besonderem Förderbedarf müssen in ihren Bildungs- und Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden.

Hilfen beim Übergang wurden im Berichtsjahr 2013 von unterschiedlichen Seiten finanziert: So wurde z. B. das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das BMBF (über die Initiative Bildungsketten) gefördert. Mit dem Programm „Jugend stärken“ förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die soziale, schulische und berufliche Integration junger Menschen mit schwierigen Startchancen. Darüber hinaus fördert das stadt- und ortsteilbezogene ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ des Bundesverkehrsministeriums Projekte am Übergang Schule – Beruf.

Berufs(ausbildungs)vorbereitung

Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (BBiG §§ 1, 68 ff.) umfasst qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz gefunden haben. Sie vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten:

  • als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: Sozialgesetzbuch [SGB] III), die bei Trägern stattfindet, aber auch betriebliche Phasen integriert;
  • in Form von Aktivierungshilfen für Jüngere als niedrigschwelliges Angebot, finanziert durch die BA, zur Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem;
  • als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA;
  • als schulische Berufsvorbereitung, in berufsbildenden Schulen auf der Grundlage der Schulgesetze der Länder und je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet (z. B. als Berufsvorbereitungsjahr);
  • als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.

Berufsausbildung

Die Angebote zur Ausbildungsbegleitung und Unterstützung der Berufsausbildung adressieren sowohl die jungen Erwachsenen, die Betriebe und das ausbildende Personal wie auch die berufsbildenden Schulen und deren Lehrkräfte. Das Ziel ist immer die Hinführung zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss bzw. die Absolvierung einer regulären Ausbildung. Häufig kommt ein weiterer Partner, beispielsweise eine Bildungsorganisation, hinzu, um an verschiedenen Stellen zu begleiten und zu unterstützen.

Zu den Regelangeboten in der Förderung der Ausbildung gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE, in integrativer und kooperativer Form). Das Angebot wird von Bildungsträgern im Auftrag der BA erbracht. Zukünftig, ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016, wird auch das Modell der assistierten Ausbildung von der BA als Dienstleistung ausgeschrieben. Hier sollen Bildungsorganisationen Dienstleistungen für Auszubildende und Betriebe anbieten, um verstärkt die Regelausbildung im Betrieb für leistungsschwächere oder beeinträchtigte Jugendliche zu ermöglichen.  Neben diesen Regelinstrumenten existieren Angebote über Programme oder auf Landes- bzw. kommunaler Ebene, z. B. zur Vermeidung von Vertragslösungen bzw. Ausbildungsabbrüchen. So betreuen im Programm VerA Ehrenamtliche solche Jugendliche, deren Ausbildung vom Abbruch bedroht ist.

Nachqualifizierung

Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden.

Tabelle D 1.1-1: Programme nach Handlungsfeldern (in %)

Schaubild D 1.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit

Schaubild D 1.1-2: Anzahl aktueller Förderprogramme 2013 pro Bundesland

Darstellung der Maßnahmen

Das Spektrum der Fördermaßnahmen in diesen Handlungsfeldern ist sehr umfangreich und heterogen. In der Darstellung sind Programme erfasst, die zur Förderung von Projekten dienen und die als gesetzliche Förderinstrumente des SGB verankert sind. Nicht berücksichtigt wurden steuerliche Hilfen, reine Informations- und Beratungsangebote oder Sachleistungen sowie Programme im Bereich der Investitions- bzw. Regionalförderung. Programme im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit wurden nur berücksichtigt, wenn sie einen direkten Bezug zu den Handlungsfeldern aufwiesen, Bildungsgänge der allgemein- oder berufsbildenden Schulen wurden nicht berücksichtigt. Insgesamt wurden demnach 255 Programme und Maßnahmen am Übergang Schule – Beruf erhoben. Das entspricht einer Rücklaufquote (bezogen auf die identifizierten Förderprogramme) von 98,6  %, also annähernd einer Vollerhebung.

Knapp drei Viertel der untersuchten Förderprogramme lassen sich eindeutig einem Handlungsfeld zuordnen, weitere 16  % sind in zwei Feldern aktiv. Förderprogramme, die kein eindeutiges Förderfeld bedienen, sind eher die Ausnahme. In welchen Handlungsfeldern verstärkt gefördert wird, zeigt Tabelle D1.1-1.

Zwei Drittel und damit der größte Teil der Förderprogramme dient dem Handlungsfeld Ausbildung. Ein Viertel der Förderprogramme hat die Berufsvorbereitung zum Ziel, jedes fünfte Programm die Berufsorientierung. Die geringste Rolle spielen derzeit Maßnahmen, die die Nachqualifizierung fördern. Knapp ein Viertel der Programme ist im Bereich Übergänge aktiv, was nicht weiter überrascht, weil dieses Handlungsfeld naturgemäß viele Überschneidungen zu anderen aufweist (von den 60 Programmen zu Übergängen wurden 40 % einem zweiten, 25 % einem dritten Handlungsfeld zugeordnet).

Der quantitativ größte Teil der Regelangebote, bezogen auf die Teilnahme von jungen Menschen an Maßnahmen, liegt in der Zuständigkeit der BA323 (Schaubild D1.1-1).

In der folgenden Darstellung werden Neuerungen, Veränderungen und Ergänzungen in den Vordergrund gestellt. Neben den Bildungs-, Förder- und Qualifizierungsangeboten, die im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt derzeit als Regelangebote durchgeführt werden, bieten verschiedene Bundesministerien Sonder- und Modellprogramme an, die für den Übergang Schule – Beruf relevant sind. Programmrichtlinien beschreiben die Konzeption und Durchführung dieser zeitlich begrenzten Programme (Tabelle D1.1-2).

Von den 255 Förderprogrammen, die in der Datenerhebung 2013/2014 erfasst wurden, lag der Großteil von 51 Programmen in der Zuständigkeit des Bundes, ein EU-Programm war aktuell, die restlichen 203 Förderprogramme verteilen sich wie in der obigen Abbildung gezeigt auf die Bundesländer. Im Ländervergleich stammen die meisten Programme aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern. Die wenigsten Förderprogramme wurden aktuell in Bremen ins Leben gerufen (Schaubild D1.1-2).

Im Folgenden werden beispielhalft einige der Regelangebote und Förderprogramme des Bundes näher dargestellt. Eine Übersicht über die Landesprogramme folgt in Kapitel  D1.2. Die Darstellung gliedert die Angebote nach Handlungsfeldern. Hinweise auf Akteure, gesetzliche Grundlagen und Verantwortungsebenen sind jeweils enthalten.

Tabelle D 1.1-2: Auswahl relevanter Förderinitiativen und Sonderprogramme des Bundes für den Förderbereich Übergang Schule – Beruf 2013/2014 (Teil 1)

Tabelle D 1.1-2: Auswahl relevanter Förderinitiativen und Sonderprogramme des Bundes für den Förderbereich Übergang Schule – Beruf 2013/2014 (Teil 2)

1. Handlungsfeld Berufsorientierung

Die Berufsorientierung soll junge Menschen befähigen, eigene Kompetenzen und Interessen in Bezug zu setzen zu beruflichen Anforderungen; sie soll gleichzeitig dazu beitragen, Abschlüsse und Anschlüsse zu sichern. Zum Handlungsfeld Berufsorientierung gehören Regelangebote und Programme, die vorwiegend im Rahmen der allgemeinbildenden Schule bis zum Ende der Sekundarstufe  I durchgeführt werden und Jugendlichen Möglichkeiten eröffnen, die eigenen Fähigkeiten und Interessen kennenzulernen und mit den Anforderungen und Angeboten der Berufswelt in Verbindung zu bringen. Ziel ist die Befähigung der Jugendlichen zu einer erfolgreichen Berufswahlentscheidung.

Berufsorientierung ist eine gesetzliche Aufgabe der BA, die zum einen in Form von BA-eigenen Angeboten im §  33 SGB III geregelt ist; zum anderen können auch externe Maßnahmenträger mit finanziellen Mitteln der BA ergänzende Maßnahmen für Jugendliche anbieten (geregelt im § 48 SGB III). Zusätzlich fördern einige Bundesministerien die Berufsorientierung durch zeitlich befristete Programme. Auch die Berufseinstiegsbegleitung zielt auf Berufsorientierung, geht aber darüber hinaus und bildet somit eine Schnittstelle zu den Handlungsfeldern Übergang und Berufsausbildung; sie ist daher im Handlungsfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“ beschrieben.

BA: Berufsorientierung (§ 33 SGB III)

Die BA bietet eine Reihe von Leistungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Berufsorientierung an (§ 33 SGB III). Dazu gehören unter anderem Informations- und Vortragsveranstaltungen, Workshops zu Berufswahlthemen sowie eine Reihe von Medienangeboten. Die vorrangigen Adressaten sind Schüler/ -innen, allgemein alle Ausbildungssuchenden.

BA: Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB III)

Ergänzend zur im § 33 SGB III geregelten Pflichtaufgabe der BA regelt der § 48 SGB III die Möglichkeit zusätzlicher Berufsorientierungsangebote, die von Berufsbildungseinrichtungen und sonstigen Maßnahmenträgern an den allgemeinbildenden Schulen für verschiedene Adressaten angeboten werden. Dazu zählen Schüler/ -innen im Allgemeinen; es werden aber auch Maßnahmen mit Fokus auf ganz bestimmte Förderbedarfe bezuschusst. Zu den Kernelementen dieser Maßnahmen gehören umfassende Informationen zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, Hilfen zur Selbsteinschätzung von Neigungen und Fähigkeiten, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. Der Zuschuss an die antragstellenden Maßnahmenträger umfasst bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Die BA verzeichnet für das Berichtsjahr 2013 einen Zugang zu den Maßnahmen von knapp 60.000 Teilnehmenden. Damit setzt sich der zu beobachtende Rückgang an Zugängen der letzten Jahre fort; er ist zu einem Großteil möglicherweise jedoch auch ein Artefakt der Instrumentenreform vom 31. März 2012.

BMBF: Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP)

Das BOP wendet sich an Schüler/ -innen der allgemeinbildenden Schulen, die einen Schulabschluss der Sekundarstufe I anstreben. Ziel des Programms ist ein leichterer Übergang von der Schule in die Ausbildung sowie die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. Die Maßnahmen des Programms umfassen im Wesentlichen zwei Teile: eine Potenzialanalyse im 7. Schuljahr, die den Schülerinnen und Schülern ihre beruflichen Neigungen und Interessen aufzeigen sollen, sowie eine darauf aufbauende zweiwöchige Praxisphase im 8. Schuljahr, die in der Werkstatt der durchführenden Berufsbildungsstätte stattfindet. In diesen 80 Praxisstunden lernen die Teilnehmenden drei verschiedene Berufsfelder kennen und können ihre Fertigkeiten darin erproben.

Antragsberechtigt sind die Träger von überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten, die für die Durchführung der Maßnahme einen Zuschuss für die Potenzialanalyse und den praktischen Teil der Berufsorientierung erhalten. Das BIBB führt die Förderung für das BMBF durch und bewilligte 2013 Maßnahmen für insgesamt rund 130.000 Schüler/ -innen in 360 Projekten. Für das Jahr 2013 sah der Haushaltsplan 75 Mio.  € vor, ausgezahlt wurden 64 Mio. €. Das BOP strebt die flächendeckende Einführung der Maßnahmen in allen Bundesländern an. Deshalb wurden mit vereinzelten Bundesländern bereits Landesvereinbarungen getroffen, die die Berufsorientierungsmaßnahmen in einem einheitlichen Landeskonzept verankern.

BMAS: Initiative Inklusion – Handlungsfeld 1: Berufsorientierung schwerbehinderter Schüler/ -innen

Die Berufsorientierung der Schüler/ -innen mit Schwerbehinderung ist ein Handlungsfeld im Rahmen der Initiative Inklusion des BMAS. Die Maßnahmen beinhalten Kernelemente der Berufsorientierung wie Kompetenzanalyse, Praktika, Begleitung des Berufswahlprozesses oder Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben. Die Förderung, deren Mittel aus dem Ausgleichsfonds stammen, umfasst insgesamt 80 Mio. €. Für 2013 war ein Mittelvolumen von 11 Mio. € geplant. Ursprünglich umfasste die Förderung ein Volumen von bis zu 40 Mio.  €, die den Ländern pauschal in festgelegten Tranchen nach einem festen Schlüssel zugewiesen wurden. Damit konnten Berufsorientierungsmaßnahmen gefördert werden, die in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 begannen. Ende 2013 ist das finanzielle Volumen um weitere 40 Mio. € aufgestockt worden. Dadurch wurde das Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion auch auf Maßnahmen ausgedehnt, die in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 beginnen. Mit der finanziellen Aufstockung sollen in diesem Zeitraum weitere 20.000 Schüler/ -innen mit Beeinträchtigungen in ihrer Berufsorientierung unterstützt werden. Die aufgestockten Mittel werden den Ländern ebenfalls nach einem festen Schlüssel zugewiesen. Dies erfolgt für den verlängerten Zeitraum auf Antrag nach jeweils konkret bezeichnetem Bedarf.

2. Handlungsfeld: Übergang von der Schule in den Beruf

Beratung und Begleitung beim Übergang Schule – Beruf werden von unterschiedlichen Seiten professionell, semiprofessionell oder ehrenamtlich angeboten. Professionelle Beratung und Begleitung gilt als traditionelle Aufgabe der Jugendsozialarbeit und findet als Teil der Jugendhilfe und in Form von einzelfallbezogenen Beratungs- und Betreuungsangeboten statt. Berufliche und vorberufliche Bildung wird hier im Kontext mit individuellen und sozialen Voraussetzungen (Lebensweltorientierung, Sozialraumorientierung) gesehen. Es sollen Ressourcen erschlossen werden, die Jugendliche stärken (Ressourcenorientierung/Empowerment) und so die Aufnahme einer Ausbildung ermöglichen.

Das Übergangsmanagement umfasst individuelle und institutionelle Aspekte. In einem kooperativen Prozess wird die Unterstützung der Jugendlichen mit dem vor Ort zugänglichen Angebot an Bildung, Ausbildung, Arbeit und sozialpädagogischer Förderung zusammengebracht. Die Angebote und Bildungsanbieter werden vernetzt, öffentlich legitimierte Stellen steuern die Übergangsprozesse und das regionale Gesamtangebot.

BA: Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)

Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine Maßnahme, die bildungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern individuelle Unterstützung bei der beruflichen Orientierung bietet. Jugendliche werden vom Besuch der Vorabgangsklasse an bis hin zum ersten halben Jahr in einem Berufsausbildungsverhältnis individuell beraten und unterstützt. Damit soll das Erreichen eines Schulabschlusses, eine fundierte Berufswahlentscheidung und die Aufnahme sowie der Bestand eines Berufsausbildungsverhältnisses positiv beeinflusst werden. Zunächst war die BA-finanzierte Berufseinstiegsbegleitung als Probeinstrument an 1.000 Modellschulen gedacht und im inzwischen aufgehobenen § 421s SGB III geregelt. Die letzten Maßnahmenplätze dieser Modellphase wurden bis zum 31. Juli 2014 finanziert.

Seit dem 1. April 2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument der BA aufgenommen worden und in § 49 SGB III verankert. Dieses Regelinstrument sieht vor, dass 50 % der förderfähigen Kosten eines Maßnahmenträgers aus BA-Mitteln bezuschusst werden können. Aus Bundesmitteln konnte die Maßnahme an 1.000  Modellschulen durchgeführt werden. Zusätzlich konnten aus ESF-Landesmitteln in einigen Bundesländern weitere Schulen berücksichtigt werden. Für das Jahr 2013 war ein Mittelvolumen von 100 Mio. € geplant. Die BA verzeichnet für 2013 einen Bestand von 42.191 Teilnehmenden.

BMBF: Sonderprogramm „Initiative Bildungsketten“

Neben und unabhängig von der BA-geförderten Maßnahme, die im § 49 SGB III geregelt ist, wurden bis Ende 2013 ca. 363 Mio. € aus Mitteln des BMBF-Haushalts für Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung an weiteren 1.000 Schulen ausgegeben. Sie waren Bestandteil des Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen der „Bildungsketten“-Initiative des BMBF; Auftragsvergabe und Umsetzung erfolgten jedoch auch durch die BA. 2013 konnten rund 20.000 Jugendliche von knapp 1.000  Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleitern betreut werden.

Ab 2015 findet nur noch eine zentrale Vergabe der Mittel für die Berufseinstiegsbegleitung durch die BA statt.

BMBF: Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement

Die Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement innerhalb des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ hat bis 2013 den Aufbau von regionalen Übergangsmanagements angestoßen, die Umsetzung wirksamer Verfahren des Übergangsmanagements unterstützt und die in der Entwicklung und Erprobung des Übergangsmanagements gewonnenen Erfahrungen, Einsichten, Standards und Instrumente für eine Nachnutzung für Politik, Verwaltung und Praxis bundesweit bereitgestellt. Mit dem inzwischen ausgelaufenen Programm wurden in 55 Kommunen Strukturen des Regionalen Übergangsmanagements aufgebaut. Die Ergebnisse und Produkte der Vorhaben sind auf den Internetseiten des Programms abrufbar.324

BMFSFJ: JUGEND STÄRKEN

Im Rahmen der Initiative JUGEND STÄRKEN wurden benachteiligten Jugendlichen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund neue Chancen für ihre individuelle Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe angeboten. Bis 2014 wurden Beratungsstellen und Strukturen hierzu für diejenigen aufgebaut, die vom bestehenden System der Hilfsangebote nicht erreicht werden. Im Programm Kompetenzagenturen wurden mit 99,3 Mio. € über 200 Stellen mit Beratungs-, Vermittlungs- und Lotsenfunktion zur sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen mithilfe von Ansätzen der Jugendsozialarbeit und Beratung eingerichtet. Sie begleiteten die Jugendlichen langfristig und bezogen dabei ihr familiäres und persönliches Umfeld ein.

Das Programm Schulverweigerung – Die 2. Chance richtete sich an Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Ziel war es, diese Jugendlichen in das Schulsystem zurückzuführen und ihre Chancen auf einen Schulabschluss zu verbessern. Bis 2014 wurden mit 98,2 Mio. € 200  Koordinierungsstellen eingerichtet.

Das BMFSFJ förderte die Programme im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Von 2015 an wird das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ vom BMFSFJ und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) weiter gefördert, und Menschen mit Startschwierigkeiten werden beim Einstieg in die Arbeitswelt mit aufsuchender Arbeit, Beratung und Einzelfallhilfe unterstützt.

3. Handlungsfeld Berufsvorbereitung

Maßnahmen der Berufsvorbereitung hatten bis 2009 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgenommen. Seit 2010 gingen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2013 setzte sich dieser Trend weiter fort. In allen Maßnahmen der Berufsvorbereitung des SGB III gingen die Teilnehmendenzahlen zurück. Vor allem bei der allgemeinen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51 SGB III ist dies sehr deutlich. In Teilen hängt das mit der demografischen Entwicklung zusammen. Zudem gibt es aber auch in der Ausrichtung von Maßnahmen eine Tendenz, diese stärker an die reguläre Ausbildung anzulehnen oder aber mit einer großen Nähe zur betrieblichen Realität durchzuführen Schaubild D1.1-3.

BA: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (§ 51 SGB III)

Mit den BvB wird die Eingliederung in Ausbildung angestrebt; wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, wird die Aufnahme einer Beschäftigung intendiert. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene, die ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu 11 Monate, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.

Die Zahlen spiegeln die demografische Entwicklung. Die Maßnahmeplätze (Zugänge) gingen von 2009 bis 2013 um über 40.000 zurück. Nachdem in den Jahren 2008 und 2009 durchschnittlich noch rund 57.000  Teilnehmende pro Jahr im Rahmen der BvB allgemein gefördert worden waren, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) stetig zurück, im Jahr 2013 auf nun 31.807. Über die Hälfte der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss (53 %), ein Viertel die mittlere Reife (25 %), und ein Fünftel verfügte nicht über einen (Haupt-)Schulabschluss (20 %), 41 % waren weiblich.

Die Teilnehmendenzahl an rehaspezifischen BvB (nach § 117 SGB III) blieb in den letzten Jahren relativ konstant (2013 mit einem Jahresdurchschnitt von 10.520 Teilnehmenden, 2012 mit 10.609 Teilnehmenden). Die Zahl junger Menschen mit Behinderung, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, kann allerdings höher liegen, denn auch diese Jugendlichen können an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn mit dieser Leistung eine „Teilhabe am Arbeitsleben“ erreicht wird. Selbst die Bereitstellung beziehungsweise Gewährung individueller rehaspezifischer Leistungen schließt eine Teilnahme an einer allgemeinen BvB im Einzelfall nicht aus.

Im Rahmen der BvB haben 4.322 Personen im Jahr 2013 den Hauptschulabschluss nachträglich erworben. Dies sind ca. 700 weniger als im Vorjahr und ca. 1.000 weniger als noch 2011.

BA: Aktivierungshilfen für Jüngere (§ 45 Abs. 1 Satz  1 Nr. 1 SGB III)

Im Vorfeld einer Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere in den Bereichen Motivation/Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und soziale Kompetenzen. Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Das Ziel ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6  Monate, eine Verlängerung bis zu 12 Monaten ist möglich.

Die Zugänge betrugen 2013 insgesamt 15.439, gut 2.500 weniger als ein Jahr zuvor. Der Jahresdurchschnittsbestand lag 2013 mit 4.986 Personen relativ konstant zu den Vorjahren.

BA: Einstiegsqualifizierung (§ 54 a, 115 Nr. 2 SGB III)

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)325 soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens 6, aber längstens 12  Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes.

Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:

  • Ausbildungsbewerber/ -innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind;
  • junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen;
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.

Der JD-Bestand für EQ lag in 2013 mit 11.999 deutlich unter dem der Vorjahre. Noch 2010 lag die Zahl bei knapp 20.000 Teilnehmenden, im Jahr 2012 noch bei über 14.000 Personen. Der Anteil der Teilnehmerinnen lag, ebenso wie bei BvB allgemein, bei gut 40 %. Der Anteil derer, die über einen Hauptschulabschluss verfügten, lag bei über 50 %, bei der mittleren Reife bei 37 %. 

Schaubild D 1.1-3: Teilnehmende in verschiedenen Maßnahmen der Berufsvorbereitung (Jahresdurchschnittsbestand)

4. Handlungsfeld Berufsausbildung

Einen großen Teil der Regelförderung im Handlungsfeld Berufsausbildung macht die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) aus, die zweite Säule bilden die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Hier zeigt sich eine Schwerpunktverschiebung: weg von Sonderwegen hin zu einer Förderung innerhalb einer betrieblichen Ausbildung. So sind die Zahlen für BaE-integrativ deutlich gesunken, während die Zahlen für das kooperative Modell relativ konstant blieb und zum ersten Mal über der des integrativen Modells lag. Auch die abH blieben im Vergleich zu den Vorjahren relativ konstant in den Teilnehmendenzahlen.

BA: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (§ 75 SGB III)

Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs. Auszubildende können Hilfestellungen bei Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und -praxis erhalten, bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, zum Abbau von Sprach- oder Bildungsdefiziten oder bei der Prüfungsvorbereitung. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Seit dem 1. August 2009 können abH nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden.

Im Jahr 2013 betrug der JD-Bestand für abH 42.356 Teilnehmende. Diese Zahl ist in den letzten Jahren relativ konstant geblieben, variierte in den letzten fünf Jahren nur um ca. 1.800. Junge Frauen sind in abH – wie bereits in den Jahren zuvor – unterrepräsentiert, sie stellten 2013 nur 31 % der Teilnehmenden, über die Hälfte hatte einen Hauptschulabschluss (58 %), knapp ein Drittel mittlere Reife (31 %). Die Zahl der Zugänge in abH ist 2013 mit insgesamt 55.232 Personen allerdings um fast 37 % gestiegen. In den Vorjahren lagen die Eintritte zwischen 40.000 und 70.000 Personen. Laut Auskunft der BA spiegelt jedoch der JD-Bestand von abH die Entwicklung realistischer wieder als die Zahl der Eintritte Schaubild D1.1-4.

BA: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76  SGB III)

Für benachteiligte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, soll mithilfe der außerbetrieblichen Berufsausbildung ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Auch Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist, können ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Die BaE wird in zwei Modellen durchgeführt: beim integrativen Modell obliegt sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung dem Bildungsträger; beim kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb statt. In beiden Fällen wird ein frühzeitiger Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.

Im Jahr 2013 war der JD-Bestand für BaE mit 43.538 Auszubildenden insgesamt 20 % niedriger als im Vorjahr. Seit 2009 (80.632 Personen) ist der JD-Bestand in den folgenden Jahren stetig und deutlich zurückgegangen. Eine unterschiedliche Entwicklung vollzieht sich bei den beiden Modellen der BaE. Während der Bestand beim kooperativen Modell relativ konstant bleibt, ist der Rückgang beim integrativen Modell sehr deutlich auf nun 17.015 Personen. Zum ersten Mal hat der JD-Bestand des kooperativen Modells in 2013 den Bestand des integrativen Modells „überholt“ Schaubild D1.1-5. Der Anteil der Teilnehmerinnen in der BaE betrug knapp über 40 %, und zwei Drittel der Personen hatten einen Hauptschulabschluss.

Die Zahl der Rehabilitanden in der BaE (nach § 19 SGB  III) lag im Jahr 2013 bei 3.484 Personen, gut 60 % waren männlich. Knapp die Hälfte der Teilnehmenden hatte keinen Hauptschulabschluss, die andere Hälfte hatte einen Hauptschulabschluss und nur ein geringer Teil einen höheren Schulabschluss vorzuweisen.

Schaubild D 1.1-4: Teilnehmende und Zugänge zu abH

Schaubild D 1.1-5: Teilnehmende in BaE (§ 76 SGB III) nach integrativem und kooperativem Modell

5. Handlungsfeld: Nachqualifizierung

In das Handlungsfeld der Nachqualifizierung gehören Angebote und Programme, die an- und ungelernten Beschäftigten parallel und in Kombination mit ihrer betrieblichen Arbeit die Möglichkeit einräumen, formale Qualifizierungen, im Idealfall bis hin zu einem anerkannten Berufsabschluss, zu erlangen. Nach der Aufhebung des Qualifizierungszuschusses für jüngere Arbeitnehmer/ -innen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sind vonseiten der BA-Regelangebote beispielhaft die Arbeitsgelegenheiten zu nennen, die An- und Ungelernten eine Möglichkeit der beruflichen Qualifizierung bieten können. Als zeitlich befristete Maßnahme zur Unterstützung der Nachqualifizierung ist aus dem BMBF-finanzierten Programm Perspektive Berufsabschluss die Förderlinie „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ zu nennen.

BA: Arbeitsgelegenheiten (§§ 3, 16 SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Arbeitsgelegenheiten sind Tätigkeiten, die Arbeitssuchende bei einem externen Träger ausüben, um ihre Beschäftigungsfähigkeit (wieder) zu erlangen. Arbeitsgelegenheiten haben Nachrang hinter Leistungen, die der Vermittlung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt dienen. Die Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten müssen wettbewerbsneutral sein und einem öffentlichen Zweck dienen. Die Teilnehmenden dieser Angebote erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung.

Bereits in den letzten Jahren ließ sich ein rückläufiger Trend bei der Anzahl von neuen Antragstellungen im Bereich der unter 25-Jährigen beobachten, der sich auch 2013 fortsetzte: Bereits von 2011 auf 2012 sank die Zahl der Neuzugänge um 43 %. Von 2012 auf 2013 wurde ein Rückgang der Teilnehmenden unter 25 um 46 % bei der BA verzeichnet. Damit sank der Bestand an Teilnehmenden auf rund 7.600.

BMBF: „Abschlussorientierte Nachqualifizierung“ (Förderprogramm: Perspektive Berufsabschluss)

„Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ ist einer von zwei Förderschwerpunkten im Rahmen des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ des BMBF. Gefördert wurden zwischen 2008 und 2013 rund 40  Strukturentwicklungsprojekte, deren Ziel die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Nachqualifizierung An- und Ungelernter war. Antragsberechtigt waren Kommunen und Kammern, aber auch externe Bildungseinrichtungen.

Die Projektschwerpunkte umfassten Netzwerkarbeit, die Einrichtung von Service- und Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit, die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten für ganz konkrete Berufe sowie zielgruppenspezifische Angebote, z. B. für Studienabbrecher/ -innen oder ehemalige Inhaftierte.

Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben konnten mithilfe des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ finanziert werden. Im Jahr 2013 wurden noch 49 Projekte mit einem geplanten Mittelvolumen von 6,2 Mio. € aus Bundes- sowie ESF-Mitteln bezuschusst.

(Frank Neises, Heike Zinnen)