Vorbemerkung
Bund, Länder und Europäische Union fördern die Schaffung und Sicherung zusätzlicher Ausbildungsplätze, die Ausbildungsfähigkeit und den Übergang von jungen Menschen in die berufliche Ausbildung sowie die Leistungsfähigkeit des Berufsbildungssystems durch eine Vielzahl von Förderprogrammen. Der Begriff „Förderprogramm“ wird dabei analog zum Haushaltsrecht des Bundes und der Länder verwendet. Demnach wird unter einem Förderprogramm eine Regelung verstanden, auf deren Grundlage finanzielle Leistungen an Stellen außerhalb der Bundes- bzw. Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke bzw. übergeordneter Ziele erbracht werden.326
Befragung zur Förderung der Berufsausbildung
Die Grundlage der Dokumentation bildet eine schriftliche Befragung der zuständigen Bundes- und Landesministerien bzw. -behörden, die von Oktober 2014 bis Januar 2015 durchgeführt wurde. Basierend auf einer begleitenden Auswertung der Förderdatenbank des Bundes im Internet327 sowie den Ergebnissen der Befragung zur Förderung der Berufsausbildung der Jahre 2009 bis 2014328 wurden insgesamt 283 Fragebögen an 138 Adressaten ausgesandt. Die Beteiligung der Fördergeber war hoch. Die Rücklaufquote betrug – bezogen auf die Zahl der Fragebögen – 84 %. Nicht alle Fragebögen wurden jedoch vollständig ausgefüllt.329
Folgende Merkmale wurden im Rahmen der Befragung erhoben:
- Programmtitel,
- zuständiges Ministerium,
- zuständige Antrags- bzw. Bewilligungsstelle,
- Fördergegenstand,
- Antragsberechtigte,
- Zielgruppen,
- Art und Höhe der Förderung,
- Art und Anzahl der Förderfälle,
- Mittelvolumen und -herkunft,
- Programmlaufzeit,
- Rechtsgrundlage.
Ziele und Zielgruppen der Förderung
Öffentliche Förderprogramme verfolgen das Ziel, Anreize zur Verwirklichung wirtschaftlich und sozial erwünschter Vorhaben zu bieten, die ohne finanzielle Unterstützung nicht bzw. nicht im gewünschten Umfang oder zum gewünschten Zeitpunkt durchgeführt würden. Die Förderung im Bereich der Berufsausbildung konzentriert sich daher auf spezifische Themen und Akteure des Berufsbildungssystems. Im Rahmen der Dokumentation wurden folgende Schwerpunkte identifiziert:
- die Schaffung und Sicherung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze,
- die systematische Förderung der Berufsorientierung und -vorbereitung,
- die Förderung benachteiligter und behinderter Jugendlicher beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf,
- die Vermittlung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben in Anschlussausbildungen,
- die Vermittlung von Altbewerber/ -innen und Ausbildungsabbrecher/ -innen,
- die Stärkung der Verbundausbildung,
- die Mitfinanzierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und -lehrgänge,
- die Mitfinanzierung außerbetrieblicher Ausbildungsangebote,
- die Stärkung der Ausbildungsberatung und -akquise,
- die Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende,
- die Förderung transnationaler Ausbildung sowie
- die Förderung von Modellprojekten und innovativen Vorhaben zur Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems.
Im Rahmen der Berufsausbildungsförderung werden fast ausschließlich Zuschüsse gewährt. Unmittelbar Begünstigte sind in erster Linie ausbildende Betriebe sowie Maßnahme- bzw. Projektträger im Bereich der Berufsausbildung. In geringem Umfang werden über die Förderbanken der Länder auch Darlehen zur Schaffung und Sicherung zusätzlicher Ausbildungsplätze an Unternehmen vergeben.
Der Berichtszeitraum war insbesondere geprägt durch den Übergang von der Förderperiode 2007–2013 zur Förderperiode 2014–2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF). Der ESF bildet das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigung. Viele Programme des Bundes und der Länder zur Förderung der Berufsausbildung werden aus dem ESF kofinanziert. Im Jahr 2014 erfolgte die Finanzierung in der Regel weiter aus den in der abgelaufenen Förderperiode zugewiesenen Mitteln. Gleichzeitig wurden im Laufe des Jahres die Operationellen Programme (OP) des Bundes und der Länder für die neue Förderperiode bei der Europäischen Kommission eingereicht und genehmigt. Anschließend wurden bzw. werden die auf den OP basierenden Förderprogramme veröffentlicht. Je nach Dauer des Abstimmungs- und Genehmigungsprozesses traten die neuen Programme in der zweiten Jahreshälfte 2014 oder zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft. Informationen zu den neuen Programmen der Förderperiode 2014–2020 wurden berücksichtigt, soweit sie bis zum 31. Januar 2015 vorlagen. Die Informationen zur Zahl der Förderfälle und Höhe der Fördermittel beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2013.
Die vollständige Dokumentation der Förderprogramme und umfangreiche Tabellen mit Basisinformationen, Aufstellungen zu Förderfällen und Fördermitteln sowie zusammengefassten Informationen können im Internetangebot zum BIBB-Datenreport unter https://www.bibb.de/datenreport/de/datenreport2015.php abgerufen werden.
(Michael Fritsche, Martin Nospickel, Wolters Kluver Deutschland)
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Vgl. § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i. V. m. V V § 23 BHO. Es muss sich um Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Empfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) handeln. Nicht berücksichtigt werden demnach Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung), Sachleistungen, Transferleistungen sowie öffentliche Aufträge. In die Darstellung einbezogen wurden darüber hinaus auch die gesetzlichen Förderinstrumente des SGB III.
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Mit der Förderdatenbank gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank steht im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de zur Verfügung.
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Vgl. BIBB-Datenreporte 2010 bis 2014, Kapitel D1.
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Dort, wo keine Antworten aus der Befragung vorliegen, basiert die Dokumentation auf einer ergänzenden Auswertung öffentlich zugänglicher Informationsquellen (insbesondere Richtlinien und Merkblätter der Fördergeber).