Unter den Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sind die einzelnen Schulabschlussarten unterschiedlich stark vertreten. Im Berichtsjahr 2014 bildeten die Auszubildenden mit Realschulabschluss mit 220.191 Neuabschlüssen die größte Gruppe. Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr die absolute Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in dieser Gruppe leicht rückläufig war, so ist der Anteil an allen Neuabschlüssen mit 42,8 % dennoch im Vergleich zum Vorjahresanteil leicht gestiegen (2013: 42,3 %). Die Zahl der Neuabschlüsse mit Auszubildenden mit Hauptschulabschluss ist seit dem Jahr 2009 rückläufig und hatte im Berichtsjahr 2014 mit 28,1 % (144.537) den Tiefststand erreicht. Der Anteil derjenigen ohne Hauptschulabschluss war mit 2,9 % (15.015) erneut gering und nahezu identisch auf dem Vorjahresniveau Schaubild A4.6.1-1, Tabelle A4.6.1-1.
Anders verlief die Entwicklung bei den Auszubildenden mit Studienberechtigung, deren Anteil seit 2009 stetig gestiegen ist und 2014 mit 26,2 % (134.808) den Höchststand erreicht hatte. Bei der Entwicklung in dieser Gruppe sind die Einflüsse der in den letzten Jahren auftretenden doppelten Abiturjahrgänge zu beachten.130 Ein durch die doppelten Abiturjahrgänge initiierter Verdrängungsprozess am Ausbildungsmarkt – insbesondere von Bewerberinnen und Bewerbern mit maximal Hauptschulabschluss – konnte, den Ergebnissen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2012 zufolge, allerdings nicht nachgewiesen werden. Es kam vielmehr zu einer verschärften Konkurrenz der studienberechtigten Bewerberinnen und Bewerber um die häufig knappen Plätze in den von ihnen besonders begehrten Berufen (vgl. Beicht 2013; Milde/Kroll 2015).
Erfassung des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses in der Berufsbildungsstatistik
Seit der Revision der Berufsbildungsstatistik 2007131 wird der höchste allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden als eigenständiges Merkmal erfasst – neben den Informationen über eine vorangegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung (vgl. Kapitel A4.6.2) sowie einer vorherigen Berufsausbildung (vgl. Kapitel A4.3). Die Schulform, d. h., wo der Abschluss erworben wurde, ist dabei unerheblich. Unterschieden werden folgende Kategorien:
- ohne Hauptschulabschluss,
- Hauptschulabschluss,
- Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss,
- Studienberechtigung,
- im Ausland erworbener Abschluss, der den obigen Kategorien nicht zugeordnet werden kann („Restkategorie“).
Da es bei den Angaben zu „im Ausland erworbener Abschluss, der nicht zuordenbar ist“ 2008 erhebliche Probleme bei der Datenerhebung gab und auch in den Folgejahren noch davon auszugehen ist, dass hier über die eigentliche Abschlussgruppe hinaus auch fehlende Angaben gemeldet wurden, wird diese Kategorie in den dargestellten Tabellen nicht in die Prozentuierung einbezogen.
Bis 2006 wurden Angaben zum allgemeinbildenden Schulabschluss nur alternativ zu Abschlüssen an der zuletzt besuchten beruflichen Schule gemeldet (vgl. BIBB-Datenreport 2010, Kapitel A5.5.1). Daten zur schulischen Vorbildung bis 2006 und zum höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss ab 2007 können daher nur eingeschränkt miteinander verglichen werden. Ein Vergleich der Angaben im Zeitverlauf ist erst ab dem Berichtsjahr 2007 möglich, wobei in den ersten Jahren nach der Revision der Berufsbildungsstatistik Veränderungen mit Vorsicht zu interpretieren sind.
Zeitreihen bis zum Berichtsjahr 2006 finden sich im BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.4.1.
Schaubild A4.6.1-1: Schulische Vorbildung der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 2009 bis 2014 (in %)1
Bei einer differenzierteren regionalen Betrachtung zeigt sich, dass die Anteile der höchsten allgemeinbildenden Schulabschlüsse der Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Berichtsjahr 2014 zwischen den einzelnen Bundesländern teilweise stark variieren. Diese unterschiedlichen Verteilungen sind nicht nur mit der jeweiligen regionalen Ausbildungsmarktsituation zu begründen, sondern auch maßgeblich auf die unterschiedliche Verteilung der Schulabschlüsse unter den Schulabgängerinnen und Schulabgängern in den Bundesländern zurückzuführen. Während beispielsweise in Bayern im Jahr 2014 rd. jeder fünfte Absolvent bzw. jede fünfte Absolventin die allgemeinbildende Schule mit einem Hauptschulabschluss verließ, war es in Sachsen nur rund jede/-r zehnte. Andererseits gab es z. B. in Hamburg (54,6 %) sehr hohe Anteile an Schulabsolventen und -absolventinnen mit Studienberechtigung, wohingegen dieser Anteil in Sachsen-Anhalt mit 27,0 % deutlich niedriger lag (vgl. Statistisches Bundesamt 2015). Dies sollen nur einige Beispiele sein, um die regional stark unterschiedlichen Verteilungen beim allgemeinbildenden Schulabschluss der Schulabsolventinnen und -absolventen zu verdeutlichen. Dass sich hierdurch auch Auswirkungen für die Zusammensetzung bei der allgemeinschulischen Vorbildung der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag ergeben, scheint wahrscheinlich.
Wie bereits in den Jahren zuvor zeigen sich auch im Jahr 2014 teilweise deutliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. In Ostdeutschland lag der Anteil der Neuabschlüsse ohne Hauptschulabschluss mit 4,5 % fast doppelt so hoch wie in Westdeutschland (2,7 %). Auch der Anteil der Auszubildenden mit Realschulabschluss lag im Osten mit 48,9 % deutlich über dem Anteil im Westen (41,8 %). Hingegen gab es in Westdeutschland einen höheren Anteil an Auszubildenden mit Hauptschulabschluss (28,8 %) als in Ostdeutschland (23,6 %), und auch der Anteil der Auszubildenden mit Studienberechtigung war hier mit 26,7 % etwas stärker ausgeprägt (Ostdeutschland: 23,0 %).
Zwischen den einzelnen Bundesländern schwankt die Verteilung der allgemeinschulischen Vorbildung bei den Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag im Jahr 2014 – mitbedingt durch die oben erwähnten Unterschiede bei den Absolventinnen und Absolventen – teilweise recht deutlich. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg 6,2 % der Neuabschlüsse mit Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss abgeschlossen, in Baden-Württemberg nur mit 2,0 %. Der Anteil für Neuabschlüsse mit Hauptschulabsolventinnen und -absolventen lag in Bayern mit 37,3 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt (28,1 %), in Bremen mit 20,6 % deutlich darunter. Stark unterschiedliche Ausprägungen zeigen sich auch beim mittleren Abschluss. So wurde beispielsweise in Sachsen mehr als die Hälfte (55,5 %) aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Realschulabsolventinnen und -absolventen geschlossen, im Saarland mit weniger als einem Drittel (29,2 %). Der Anteil der Studienberechtigten unter den Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag lag im Jahr 2014 in Hamburg mit 39,4 % beinahe dreimal so hoch wie in Bayern (14,7 %) Tabelle A4.6.1-1.
Höchster allgemeinbildender Schulabschluss nach Personengruppen
Differenziert man die Verteilung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss und dem Geschlecht der Auszubildenden, zeigen sich ähnliche Ausprägungen wie bei der Verteilung der Schulabschlüsse der Schulabsolventinnen und Schulabsolventen. Frauen verließen im Jahr 2014 die allgemeinbildende Schule seltener ohne und seltener mit Hauptschulabschluss und dafür deutlich häufiger mit allgemeiner Hochschulreife als Männer. Diese Ausprägung zeigt sich auch bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Während 32,1 % der weiblichen Auszubildenden mit Neuabschluss im Jahr 2014 eine Studienberechtigung besaßen, waren es bei den männlichen Auszubildenden nur 22,2 % Tabelle A4.6.1-2. Dahingegen hatten 31,9 % der Männer einen Hauptschulabschluss, bei den Frauen waren es nur 22,3 %. Die Realschulabschlussanteile lagen relativ nah beieinander (Männer: 42,5 %; Frauen: 43,2 %).
Knapp die Hälfte der ausländischen Auszubildenden mit Neuabschluss (48,2 %) verfügte über maximal einen Hauptschulabschluss. Bei den Deutschen lag dieser Anteil bei 29,7 %. Demgegenüber hatten 26,9 % der Auszubildenden mit deutschem Pass eine Studienberechtigung, dies traf bei den Auszubildenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit nur auf einen Anteil von 16,7 % zu. Im Zeitverlauf ist jedoch auch bei den ausländischen Auszubildenden eine Erhöhung des Anteils der Studienberechtigten festzustellen. Im Folgenden werden die Entwicklungen differenziert nach den einzelnen Schulabschlüssen genauer betrachtet.
Auszubildende ohne Hauptschulabschluss
2014 wurden insgesamt 15.015 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge mit Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss gemeldet Tabelle A4.6.1-2. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil dieser Schulabschlussgruppe an allen Neuabschlüssen im dualen System mit 2,9 % nicht verändert (2013: 2,9 %). In den letzten Jahren war der Anteil insgesamt aber rückläufig (2009: 3,5 %). Unter den ausländischen Auszubildenden gab es einen deutlich höheren Anteil an Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss (4,5 %) als bei den deutschen (2,8 %). Die Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss wiesen ein vergleichsweise hohes Durchschnittsalter von 20,2 Jahren132 auf. Wie im folgenden Kapitel in Tabelle A4.6.2-4 dargestellt, haben mit 23,3 % überdurchschnittlich viele Jugendliche ohne Hauptschulabschluss vor dem
Neuabschluss bereits eine berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Grundbildung absolviert. Der hohe Altersdurchschnitt kann somit zumindest teilweise durch die längeren Übergangswege nach dem Schulabgang erklärt werden.
In den meisten Zuständigkeitsbereichen waren Auszubildende ohne Hauptschulabschluss nur selten vertreten Tabelle A4.6.1-3. Eine Ausnahme bildete hier der Zuständigkeitsbereich Hauswirtschaft. Beinahe ein Drittel (31,8 %) der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in diesem Bereich wurde 2014 mit Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss geschlossen.
Auch in der Berufsgruppe der Berufe für Menschen mit Behinderung waren die Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss stark überdurchschnittlich vertreten (41,7 %) Tabelle A4.6.1-4. Dies gilt ebenfalls – wenn auch nicht so ausgeprägt – für die Gruppe der zweijährigen Berufe, die sich insbesondere an Jugendliche mit niedrigeren Schulabschlüssen richten. Mit 5,3 % lag der Anteil hier deutlich über dem Anteil dieser Schulabschlussgruppe insgesamt (2,9 %). Eher selten sind Jugendliche ohne Hauptschulabschluss in der Gruppe der Technikberufe (1,7 %) zu finden.
Auch im Berichtsjahr 2014 war der Beruf „Verkäufer/-in“ (5,7 %) unter den Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss am stärksten besetzt Tabelle A4.6.1-5. Wie zuvor bereits erwähnt, waren Jugendliche ohne Hauptschulabschluss in der Gruppe der Berufe für Menschen mit Behinderung sehr stark vertreten. So erklärt es sich auch, dass 3 Berufe in der Liste der 10 von Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2014 zur Gruppe der Berufe für Menschen mit Behinderung zählen. Insgesamt zeigt sich bei den Neuabschlüssen mit Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss eine vergleichsweise breite Streuung. Nur 33,3 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss verteilen sich auf diese 10 am stärksten besetzten Berufe. Der analoge Wert für die Gruppe der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss liegt zum Vergleich beispielsweise bei 45,0 %.
Tabelle A4.6.1-1: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss und Bundesland 2014
Tabelle A4.6.1-2: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, Bundesgebiet 2014
Tabelle A4.6.1-3: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss und Zuständigkeitsbereich1, Bundesgebiet 2009 bis 2014
Auszubildende mit Hauptschulabschluss
144.537 neue Ausbildungsverträge wurden im Berichtsjahr 2014 mit Jugendlichen mit Hauptschulabschluss gemeldet. Der Anteil dieser Schulabschlussgruppe an allen Neuabschlüssen ist damit im Vergleich zu den letzten Jahren stetig auf nunmehr 28,1 % gesunken (2009: 33,1 %) Tabelle A4.6.1-3. Das Durchschnittsalter der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss lag mit 19,4 Jahren deutlich niedriger als das der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss.
Bei einer Betrachtung der Anteilswerte für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche zeigt sich, dass Auszubildende mit Hauptschulabschluss überdurchschnittlich stark – wenn auch rückläufig – im Handwerk (46,2 %), im Bereich der Hauswirtschaft (51,7 %) und in der Landwirtschaft (32,9 %) zu finden sind Tabelle A4.6.1-3. Im Bereich der freien Berufe wurden hingegen nur 16,0 % und im öffentlichen Dienst nur 3,7 % Jugendliche mit Hauptschulabschluss gemeldet. In den zweijährigen Berufen hatten 56,4 % der Auszubildenden einen Hauptschulabschluss Tabelle A4.6.1-4. Ein ähnlich hoher Wert ergibt sich bei den Berufen für Menschen mit Behinderung (54,9 %).
Auch bei den Auszubildenden mit Hauptschulabschluss – wie bei den Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss – war 2014 erneut der zweijährige Beruf „Verkäufer/ -in“ mit 13.236 Neuabschlüssen am stärksten besetzt (9,2 %) Tabelle A4.6.1-6. Auszubildende mit Hauptschulabschluss stellten mehr als die Hälfte (54,0 %) aller Neuabschlüsse in diesem Beruf. Auffällig ist bei der Liste der 10 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe für diese Schulabschlussgruppe, dass die Auszubildenden mit Hauptschulabschluss mindestens ein Drittel der Auszubildenden des jeweiligen Berufs stellen, oftmals sogar deutlich mehr als die Hälfte, so z. B. bei den Berufen „Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk“ (70,4 %), „Maler/-in und Lackierer/-in“ (68,7 %), „Friseur/-in“ (60,9 %) und „Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ (52,8 %). Die Konzentration auf wenige Ausbildungsberufe (45,0 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge verteilen sich auf die 10 am stärksten besetzten Berufe) ist bei den Auszubildenden mit Hauptschulabschluss besonders ausgeprägt. Eine Ursache dafür könnte sein, dass sich das berufliche Spektrum für Jugendliche mit niedrigerem Schulbildungsniveau seit geraumer Zeit aufgrund steigender kognitiver Anforderungen verengt. Folge ist eine starke Verknüpfung zwischen unterschiedlichen Schulabschlüssen und den eingeschlagenen Bildungswegen und letztendlich eine starke berufliche Segmentierung des Berufsausbildungssystems. Die Gründe hierfür könnten sowohl bei den unterschiedlichen kognitiven Anforderungen der einzelnen Berufe als auch bei der betrieblichen Selektionspolitik liegen (vgl. Gerhards/Troltsch/Walden 2013).
Tabelle A4.6.1-4: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss und Berufsgruppen, Bundesgebiet 20141
Tabelle A4.6.1-5: Die 10 von Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag und ohne Hauptschulabschluss am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2014
Auszubildende mit Realschulabschluss
2014 wurden insgesamt 220.191 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge mit Auszubildenden mit Realschulabschluss gemeldet. Damit bleibt im Vergleich zum Vorjahr der Anteil dieser Schulabschlussgruppe an allen Neuabschlüssen im dualen System mit 42,8 % nahezu unverändert hoch. Durchschnittlich waren die Auszubildenden mit Realschulabschluss bei Neuabschluss 19,0 Jahre alt.
Da Jugendliche mit Realschulabschluss den größten Anteil der Auszubildenden im dualen System stellen, sind sie auch in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen stark vertreten. Eine Ausnahme bildet die Hauswirtschaft mit nur 14,1 % im Berichtsjahr 2014 Tabelle A4.6.1- 3. Überdurchschnittlich hoch war mit 56,4 % der Anteil an Jugendlichen mit Realschulabschluss in den freien Berufen.
Überdurchschnittlich hoch (52,2 %) ist der Anteil an Jugendlichen mit Realschulabschluss innerhalb der Gruppe der Technikberufe Tabelle A4.6.1-4. Bemerkenswert ist bei der Differenzierung nach ausgewählten Berufsgruppen auch, dass bei den zweijährigen Berufen immer noch 33,2 % der Auszubildenden über einen Realschulabschluss verfügen, und dies, obwohl zweijährige Berufe insbesondere die Chancen für benachteiligte Jugendliche auf einen Ausbildungsplatz erhöhen sollen.
Der am stärksten besetzte Beruf unter den Auszubildenden mit Realschulabschluss war weiterhin „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ (6,6 %) Tabelle A4.6.1-7. Diese Schulabschlussgruppe machte dort annähernd die Hälfte der Neuabschlüsse 2014 aus (47,4 %). Auf dem zweiten Platz mit einem Anteil von 6,5 % befindet sich der Beruf „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“, gefolgt vom „Kraftfahrzeugmechatroniker/-in“ (4,7 %). Auch die Berufe „Medizinische/-r Fachangestellte/-r“ (4,1 %) und „Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/ -r“ (3,0 %) aus dem Bereich der freien Berufe sind in der Liste der 10 am stärksten besetzten Berufe dieser Schulabschlussgruppe vertreten und stellten auch innerhalb dieser Berufe die deutliche Mehrheit. So sind z. B. 64,9 % der Auszubildenden im Beruf „Medizinische/-r Fachangestellte/-r“ Jugendliche mit Realschulabschluss. Insgesamt verteilten sich im Jahr 2014 41,1 % aller Auszubildenden mit Realschulabschluss auf die 10 am stärksten besetzten Berufe.
Tabelle A4.6.1-6: Die 10 von Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag und Hauptschulabschluss am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2014
Tabelle A4.6.1-7: Die 10 von Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag und Realschulabschluss am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2014
Tabelle A4.6.1-8: Die 10 von Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag und Studienberechtigung am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2014
Auszubildende mit Studienberechtigung
Wie schon in den vergangenen Jahren ist auch im Berichtsjahr 2014 der Anteil der Auszubildenden mit Studienberechtigung erneut angestiegen und erreichte 26,2 % (134.808 Neuabschlüsse) Tabelle A4.6.1-3. Das Durchschnittsalter der Jugendlichen mit Studienberechtigung ist – aufgrund der längeren schulischen Ausbildung – mit 21,1 Jahren deutlich höher als bei den anderen Schulabschlussgruppen.
Auffällig bei der Differenzierung nach den einzelnen Zuständigkeitsbereichen ist, dass die Hälfte der Neuabschlüsse im öffentlichen Dienst im Jahr 2014 mit studienberechtigten Auszubildenden abgeschlossen wurde. Auch der Bereich Industrie und Handel erzielt noch überdurchschnittliche Werte (32,3 %). Deutlich unterdurchschnittlich mit Auszubildenden mit Studienberechtigung besetzt sind vor allem die Bereiche Hauswirtschaft (2,4 %) und Handwerk (11,0 %) Tabelle A4.6.1-3. Die Anteile studienberechtigter Auszubildender im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaft liegen mit 20,1 % zwar immer noch unter dem Durchschnitt, allerdings ist hier in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme zu verzeichnen (2009: 11,0 %).
Deutlich favorisiert waren auch im Berichtsjahr 2014 bei den studienberechtigten Auszubildenden mit Neuabschluss die kaufmännischen Ausbildungsberufe. Von den 10 von studienberechtigten Auszubildenden am stärksten besetzten Ausbildungsberufen waren 7 aus dem kaufmännischen Bereich. Der am stärksten besetzte Beruf war – wie im Vorjahr – „Industriekaufmann/-kauffrau“ (9,0 % aller Auszubildenden mit Studienberechtigung) Tabelle A4.6.1-8. Insgesamt waren zwei Drittel (66,7 %) aller Auszubildenden in diesem Beruf studienberechtigt. Noch höher war der Anteil nur beim Beruf „Bankkaufmann/-kauffrau“ (70,9 %). Abseits der kaufmännischen Berufe finden sich in den 10 am stärksten besetzten Berufen nur die Berufe „Fachinformatiker/-in“, „Steuerfachangestellte/-r“ und „Hotelfachmann/-fachfrau“. Wie bereits in den Vorjahren ist die Fokussierung der Auszubildenden mit Studienberechtigung auf bestimmte Berufe sehr stark. So schlossen 2014 nahezu die Hälfte (47,5 %) aller studienberechtigten Auszubildenden einen neuen Ausbildungsvertrag in einem dieser 10 am stärksten besetzten Berufe ab.
(Stephan Kroll)
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130
So stieg beispielsweise die Zahl der Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen bedingt durch den doppelten Abiturjahrgang von 77.679 im Jahr 2012 auf 117.895 im Jahr 2013 (+40.216) (vgl. Statistisches Bundesamt 2014).
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131
Mit Artikel 2a des Berufsbildungsreformgesetzes (BerBiRefG) vom 23. März 2005 (Bundesgesetzblatt 2005, S. 962 ff.), der zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sind weitreichende Änderungen der Berufsbildungsstatistik eingeleitet worden. Die Erhebung der statistischen Ämter ist in § 88 BBiG geregelt. Die frühere Aggregatdatenerhebung wurde in 2007 auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung umgestellt und erhielt einen ausgeweiteten Merkmalskatalog.
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132
Die Werte weichen von denen des Datenreports 2015 ab, da die jeweiligen Altersjahrgänge nicht mehr mit +0,5 in die Berechnung einfließen. Allerdings ist zu beachten, dass die Berufsbildungsstatistik das Geburtsjahr der Auszubildenden erhebt. Das Alter ist somit nur jahresgenau erfasst. Ein Ausbildungsvertrag beginnt i. d. R. im August oder September bzw. die Neuabschlusszahlen sind zum Stichtag 31.12. ermittelt und ein Teil der Auszubildenden erreicht dann schon bald (Beginn des folgenden Kalenderjahres) ein höheres Lebensalter. Das tatsächliche Durchschnittsalter liegt also über dem berechneten. Da jedoch nicht genau bestimmt werden kann, um wie viele Monate das Durchschnittsalter verzerrt ist, wurde die Kalkulation um + 0,5 aufgegeben.