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Jugendliche, denen die Aufnahme einer Berufsausbildung nicht direkt nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule gelingt, können im Übergangsbereich ihre individuellen Kompetenzen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung verbessern (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008; Konsortium Bildungsberichterstattung 2006). Allerdings führen diese Bildungsgänge nicht zu einem qualifizierten Berufsabschluss. Seit Anfang der 1990er-Jahre hatten sich die Übergangsprozesse in eine Ausbildung deutlich erschwert (Beicht 2009; Ulrich 2008). Auf der einen Seite war dabei problematisch, dass eine zunehmende Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern nicht unmittelbar, sondern erst nach Absolvierung von Maßnahmen des Übergangsbereichs eine Ausbildung aufnehmen konnte. Auf der anderen Seite war kritisch, dass für einen Großteil der Jugendlichen nicht eine mangelnde Ausbildungsreife der Grund für den Umweg über den Übergangsbereich war, sondern dass der Übergangsbereich hier teilweise die Funktion übernommen hatte, die Wartezeit erfolgloser Ausbildungsplatzbewerber/-innen zu überbrücken (Beicht 2009; Braun/Müller 2009; Baethge/Solga/Wieck 2007). Somit kam es vom Anfang der 1990er- bis Mitte der 2000er-Jahre zu einer beträchtlichen Ausweitung des Übergangsbereichs. Die Bedeutung und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen für die Jugendlichen wurden dabei kontrovers diskutiert und fielen für verschiedene Personengruppen unterschiedlich aus. Die BIBB-Übergangsstudie 2011 zeigt, dass sich jedoch durchaus günstige Bildungswege im Anschluss an die Teilnahme nachweisen lassen, insbesondere wenn die Maßnahmen zu einem höherwertigen Schulabschluss führen (Beicht/Eberhard 2013). Insgesamt ist in den letzten Jahren die Zahl der Neuzugänge in den Übergangsbereich wieder deutlich rückläufig. So ist im Vergleich zum Basisjahr 2005 die Anzahl der Anfängerinnen und Anfänger bis zum Jahr 2014 um 38,7 % zurückgegangen (Dionisius/Illiger/Schier 2015). Trotz dieser Trendwende und der veränderten Situation auf dem Ausbildungsmarkt mündeten auch im Jahr 2014 immer noch viele – zu einem bedeutenden Anteil gut vorgebildete – Jugendliche in Maßnahmen des Übergangsbereichs ein.

Die folgende Analyse der vorherigen Berufsvorbereitung und beruflichen Grundbildung basiert auf den Daten zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31.  Dezember). Seit 2007 wird in der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst, ob die Auszubildenden im dualen System zuvor eine berufsvorbereitende Qualifizierung und/oder berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und um welche Art der Maßnahme(n) es sich handelt. Veröffentlicht wurden die Daten erst für das Jahr 2008, da die Einführung der revidierten Berufsbildungsstatistik anfänglich noch von Meldeproblemen begleitet wurde. Wenngleich sich die Datenlage gebessert hat, kann eine weiterhin bestehende Untererfassung der Angaben zur vorherigen Teilnahme an Maßnahmen des Übergangsbereichs nicht ausgeschlossen werden. Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse sind vor diesem Hintergrund auch für das Berichtsjahr 2014 noch mit entsprechender Vorsicht und eher als Untergrenzen zu interpretieren.

Berufsbildungsstatistik: Erfassung der berufsvorbereitenden Qualifizierung oder beruflichen Grundbildung seit 2007

Im Jahr 2007 wurde die Berufsbildungsstatistik neu konzi­piert und auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung mit erweitertem Merkmalskatalog umgestellt. Seither wer­den 3 Vorbildungsarten getrennt voneinander erfasst: der höchste allgemeinbildende Schulabschluss (vgl. Kapitel A4.6.1), eine vorausgegangene berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Grundbildung sowie Angaben zu einer vorherigen Berufsausbildung (vgl. Kapitel A4.3). Auf diese Weise kann die Vorbildung für alle Auszubildenden mit Neuabschluss jeweils vollständig ausgewiesen werden.

Als berufsvorbereitende Qualifizierung und berufliche Grundbildung werden nur abgeschlossene berufsvorbereitende und grundbildende Qualifizierungen von mindestens 6 Monaten Dauer erfasst. Unterschieden werden:

  • Betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (Einstiegsqualifizierung [EQ], Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktikum),
  • Berufsvorbereitungsmaßnahme133,
  • Schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ),
  • Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (damit ist nicht das BGJ in kooperativer Form [Teilzeit] gemeint),
  • Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss (BFS).

Mehrfachnennungen sind möglich. Verlaufsdaten, die die Übergangsprozesse bis zum Einmünden in eine Ausbildungsstelle abbilden, liegen jedoch nicht vor, da die jeweiligen Zeitpunkte, zu denen die Qualifizierungen absolviert wurden, nicht mit erhoben werden.

Generell sind die neu eingeführten Merkmale der Berufsbildungsstatistik in den ersten Jahren noch mit Vorsicht zu interpretieren, da u. a. nicht ausgeschlossen werden kann, dass unter der Ausprägung „liegt nicht vor“ auch fehlende Angaben gemeldet wurden. Analysen auf Basis der BIBB-Übergangs­studie 2011 (vgl. BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A3.3) sowie der Schulabgängerstatistik der statistischen Ämter geben Hinweise darauf, dass das Merkmal „berufsvorbereitende Qualifizierung und berufliche Grundbildung“ untererfasst ist.

Für Zeitreihen des früheren Merkmals „schulische Vorbildung“ bis 2006 und dessen Erfassung siehe BIBB-Daten­report 2009, Kapitel A5.4.

Tabelle A4.6.2-1: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20141

Auszubildende mit vorheriger Teilnahme an Berufsvorbereitung und beruflicher Grundbildung

2014 wurden unter den Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 46.667 (8,6 %) mit vorheriger berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung gemeldet  Tabelle A4.6.2-1. Damit ist der Anteil im Vergleich zu den Vorjahren weiter gesunken. Dieser anhaltende Rückgang korrespondiert mit der seit 2005 kontinuierlich sinkenden Anzahl an Anfängern/Anfängerinnen im Übergangsbereich.

Unterschiede nach Zuständigkeitsbereichen

Je nach Zuständigkeitsbereich waren die Anteile berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung unter den Auszubildenden mit Neuabschluss unterschiedlich stark ausgeprägt. Außerdem erfolgte der insgesamt zu beobachtende Rückgang des Anteils berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung nicht in allen Bereichen gleichermaßen, im Handwerk kam es beispielsweise zu einem leichten Anstieg auf nunmehr 17,4 % (2013: 15,5 %; zu allen Vorjahreswerten siehe BIBB-Datenreport 2015, Tabelle A4.6.2-1).

In allen anderen Zuständigkeitsbereichen kam es zu Anteilsrückgängen. Im größten Bereich – Industrie und Handel – lag der Anteil der Personen, die zuvor die beschriebenen Maßnahmen des Übergangsbereichs durchlaufen hatten, 2014 bei 4,3 % und damit unter dem Vorjahresanteil (2013: 6,0 %). Der Bereich Hauswirtschaft hat mit 51,1 % weiterhin den höchsten – wenn auch im Vergleich zum Vorjahr leicht gefallenen – Anteil gemeldet  Tabelle A4.6.2-1 (2013: 54,2 %). Der hohe Anteilswert im Bereich Hauswirtschaft liegt u. a. darin begründet, dass sehr viele Auszubildende in diesem Bereich höchstens über den Hauptschulabschluss verfügten (vgl. Kapitel A4.6.1). Im Bereich Landwirtschaft hatten im Jahr 2014 17,5 % der Jugendlichen mit Neuabschluss im Vorfeld an einer berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. beruflichen Grundbildung teilgenommen (2013: 19,3 %). In den freien Berufen hatten 8,7 % der Auszubildenden derartige Maßnahmen durchlaufen. Den geringsten Anteilswert aller Zuständigkeitsbereiche hatte der öffentliche Dienst. Lediglich 1,7 % der Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag im Jahr 2014 durchliefen zuvor eine berufsvorbereitende Maßnahme bzw. berufliche Grundbildung.134

Tabelle A4.6.2-2: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Bundesländern 2014

Tabelle A4.6.2-3: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, Berichtsjahre 2010 bis 2014

Regionale Unterschiede

Auch im Rahmen einer regionalen Differenzierung nach den einzelnen Bundesländern zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede beim Anteil der vorausgegangenen Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung  Tabelle A4.6.2-2: So liegt der Anteil in Bremen (4,8 %), Berlin (4,9 %), Thüringen (5,0 %) und Hessen (5,5 %) bei rd. 5 %. In Baden-Württemberg (16,1 %), Sachsen (13,8 %) und Niedersachsen (11,6 %) hingegen wurden Werte deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 8,6 % erreicht.

In den vergangenen Jahren hatten sich die Anteile für die Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung in Ost- und Westdeutschland zunehmend angenähert. 2014 lagen beide Teile des Bundesgebiets nahezu gleichauf (Westdeutschland: 8,6 % vs. Ostdeutschland: 8,8 %) Tabelle A4.6.2-3. Noch vor wenigen Jahren wiesen die östlichen Bundesländer deutlich höhere Anteile auf (2010: 13,1 %). Dies stand im Zusammenhang mit der übrigen Förderlandschaft. Aufgrund des starken Lehrstellenmangels im östlichen Bundesgebiet waren dort in der Vergangenheit stärker als im Westen außerbetriebliche Stellen eingerichtet worden. Außerdem waren überwiegend öffentlich finanzierte Stellen an bestimmte Fördervoraussetzungen geknüpft (Eberhard/Ulrich 2010), die u. a. vorlagen, wenn die Auszubildenden zuvor an einer berufsvorbereitenden Maßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer teilgenommen hatten.135 Somit ging ein hoher Anteil öffentlich finanzierter Stellen mit einem hohen Anteil von Meldungen Auszubildender mit berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung einher.

Die beschriebenen Gegebenheiten führten dazu, dass der Anteil öffentlich finanzierter Ausbildungsstellen unter den Neuabschlüssen 2010 in den östlichen Bundesländern (19,4 %) deutlich höher war als im Westen (5,2 %). Bis zum Berichtsjahr 2014 sank der Anteil der öffentlich finanzierten Stellen im Osten auf 9,3 % ab, im Westen ging der Anteil in diesem Zeitraum von 5,2 % auf 3,4 % zurück, der Bundesdurchschnitt lag bei 4,2 %. Dieser Rückgang beim Anteil öffentlich finanzierter Neuabschlüsse ist darauf zurückzuführen, dass im Osten die Förderung von Ausbildungsplätzen für marktbenachteiligte Jugendliche in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgefahren wurde (vgl. BIBB-Datenreport 2012, Kapitel A4.2.2).

Unterschiede nach höchstem allgemein­bildendem Schulabschluss

Die Teilnahmeanteile an berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung differenziert nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss genauer zu betrachten erscheint vor allem vor dem Hintergrund der häufig beklagten mangelnden Ausbildungsreife (vgl. Ulrich 2008) und dementsprechend notwendigen Nachqualifikation sinnvoll. Schulabschlüsse stellen zwar keine formellen Zugangsvoraussetzungen für eine Berufsausbildung nach BBiG/HwO dar, dennoch hat sich gezeigt, dass insbesondere den Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss der Übergang in eine Ausbildung deutlich seltener unmittel­bar nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule gelingt (vgl. Reißig/Gaupp/Lex 2008).

Vor diesem Hintergrund erscheinen die Ergebnisse der folgenden Berechnungen wenig überraschend. So ergeben sich deutliche Unterschiede bei der Betrachtung der Anteile berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung differenziert nach allgemeinbildendem Schulabschluss  Tabelle A4.6.2-4. Mit 23,3 % hatte rd. ein Viertel der Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag im Berichtsjahr 2014 zuvor eine Maßnahme im Übergangsbereich durchlaufen, bei denjenigen mit Hauptschulabschluss waren es noch 14,9 %. Die Anteilswerte sinken, je höher der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden ist. So haben von den Jugendlichen mit Realschulabschluss nur noch 7,4 % zuvor eine berufsvorbereitende oder berufsgrundbildende Maßnahme besucht. Unter den Studienberechtigten waren es noch 2,3 %. Insgesamt gingen die Anteile in allen Schulabschlussgruppen allerdings weiter zurück. Ausnahme bildet hier die Gruppe derjenigen mit Hauptschulabschluss, in der es zu einem leichten Anstieg kam (vgl. BIBB-Datenreport 2014, Tabelle A4.6.1-4).

Differenziert nach den unterschiedlichen Maßnahmen zeigt sich, dass die Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss am häufigsten an Berufsvorbereitungsmaßnahmen (13,0 %) teilnahmen. Anders verhält es sich in der Gruppe der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss. Hier gab es keine Einzelmaßnahmen mit derartig überdurchschnittlichen Anteilswerten. Die Auszubildenden mit Realschulabschluss hatten am häufigsten eine Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Abschluss absolviert (3,9 %). Bei denjenigen mit Studienberechtigung waren die Maßnahmenanteile insgesamt sehr niedrig, und lediglich der Besuch einer Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss wurde bei einem nennenswerten Anteil der Studienberechtigten (1,5 %) gemeldet.

Tabelle A4.6.2-4: Auszubildende mit Neuabschluss und vorheriger Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss, Berichtsjahr 2014

Tabelle A4.6.2-5: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Personengruppen, Bundesgebiet 2014

Auszubildende nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Die Anteile bei vorheriger berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung unter den Neuabschlüssen variieren auch bei einer geschlechtsspezifischen Differenzierung Tabelle A4.6.2-5. Knapp jeder zehnte männliche Auszubildende (9,8 %) mit Neuabschluss im Berichtsjahr 2014 hatte zuvor eine Maßnahme durchlaufen, wohingegen dieser Wert bei den Frauen mit 6,9 % deutlich niedriger ist. In beiden Geschlechtergruppen waren die Anteile im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (Männer 2013: 10,1 %; Frauen 2013: 8,0 %).

Unterschiedlich starke Ausprägungen zeigen sich auch mit Blick auf die Staatsangehörigkeit (deutsch/ausländisch)136 und einer vorausgegangenen Teilnahme an Maßnahmen des Übergangsbereichs Tabelle A4.6.2-5. Von den Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit hatten 10,7 % zuvor berufsvorbereitende bzw. grundbildende Maßnahmen absolviert, unter den deutschen Auszubildenden waren es 8,5 %. Auch hier waren die Anteilswerte in beiden Gruppen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Bei den ausländischen Auszubildenden lag er im Berichtsjahr 2013 noch bei 11,9 % und bei den deutschen Auszubildenden bei 9,1 %.

(Stephan Kroll)

  • 133

    Berufsvorbereitungsmaßnahmen, die mindestens 6 Monate dauern und keiner der anderen genannten Kategorien zuzuordnen sind. 

  • 134

    Für den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst war ein sehr starker Rückgang der Zahl der Neuabschlüsse, die mit der Vorbildung „betriebliche Qualifizierungsmaßnahme“ gemeldet wurden, für das Berichtsjahr 2013 zu beobachten. Dies betraf insbesondere den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r. Vermutlich handelte es sich hierbei um einen Meldefehler der Vorjahre (2007 bis 2012); nach Auskunft der zuständigen Stelle lag diese Vorbildung auch in den Vorjahren bei nur wenigen Neuabschlüssen vor.

  • 135

    Die Förderungsfähigkeit aufgrund der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme mit mindestens 6-monatiger Dauer wurde mit der Aufhebung des § 242 SGB III zum 1. April 2012 ebenfalls aufgehoben. Seit dem 1. April 2012 ist die außerbetriebliche Ausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte geregelt durch § 74 Absatz 1 Ziffer 2 SGB III, § 76 SGB III und § 78 SGB III.Zu den Finanzierungsarten der Berufsausbildung siehe die Erläuterungen unter www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf 

  • 136

    In der Berufsbildungsstatistik wird die Staatsangehörigkeit der Auszubildenden erfasst, ein möglicher Migrationshintergrund kann jedoch nicht ausgewiesen werden. Als ausländische Auszubildende werden alle Auszubildenden ohne deutschen Pass gezählt. Jugendliche, die sowohl über eine deutsche als auch eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, werden nicht als ausländische Auszubildende erfasst.