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In allen anerkannten Ausbildungsberufen finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) statt. Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation, indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat (§ 38 BBiG/§ 32 HwO). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG/§ 31 Abs. 1 HwO) (Wiederholungsprüfungen).

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; § 43 Abs. 1 BBiG/§ 36 Abs. 1 HwO). Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; § 45 Abs. 1 BBiG/§ 37 Abs. 1 HwO). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27b Abs. 2 HwO), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später („Zulassung nach Verlängerung“).

Neben Auszubildenden können auch Personen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Zugelassen werden können zum einen Personen, die über eine Mindestdauer praktischer Erfahrungen in dem Beruf verfügen, in dem sie die Prüfung ablegen wollen oder auf andere Weise nachweisen können, dass sie die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG/§ 37 Abs. 2 HwO). Zum anderen haben Personen die Möglichkeit, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, die einen schulischen Bildungsgang abgeschlossen haben, der einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt ist (§ 43 Abs. 2 BBiG/§ 36 Abs. 2 HwO). Über den Weg dieser sogenannten Externenprüfung können sich Personen die erworbenen beruflichen Qualifikationen auf eine in der Arbeitswelt anerkannte Weise zertifizieren lassen und darüber ihre beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.

Die folgenden Ergebnisse zu den im Berichtsjahr 2014 durchgeführten Abschlussprüfungen Auszubildender und Externer basieren auf Daten aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (nachfolgend als Berufsbildungsstatistik bezeichnet)145.

Statistik über Abschlussprüfungen

Bis 2006 wurden mit der Aggregatdatenerfassung der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) ausschließlich die während des Kalenderjahres (=  Berichtszeitraum) in den dualen Ausbildungsberufen abgelegten Abschlussprüfungen und damit die Zahl der Prüfungsteilnahmen und nicht die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen erhoben. Seit der Umstellung auf eine ausbildungsvertragsbezogene Einzeldatenerhebung im Jahr 2007 lassen sich sowohl Teilnahmen als auch Teilnehmer/-innen ausweisen.

Die Zahl der Prüfungsteilnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen (Erstprüfung),
  • Teilnahmen von Prüflingen, die an Wiederholungsprüfungen zu der im Berichtsjahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (Wiederholungsprüfung),
  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer in einem früheren Jahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (ebenfalls Wiederholungsprüfung).

Damit werden Teilnehmer/-innen, die eine im Berichtsjahr durchgeführte Abschlussprüfung nicht bestanden haben und im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu dieser nicht bestandenen Prüfung teilnehmen, bei den Prüfungsteilnahmen mehrfach gezählt; das wird für die Berechnung und Beurteilung der Erfolgsquoten berücksichtigt (vgl. Werner 1998). Allerdings wurde für die Jahre 2007 bis 2009 bei den Wiederholungsprüfungen nur maximal eine (die letzte) Wiederholungsprüfung im Kalenderjahr erfasst. Seit 2010 werden – wie dies auch bis 2006 erfolgte – alle in einem Kalenderjahr durchgeführten Wiederholungsprüfungen gezählt. Damit fällt die Zahl aller Prüfungsteilnahmen sowie die der Teilnahmen an Wiederholungsprüfungen für die Jahre 2007 bis 2009 tendenziell geringer aus als für die Jahre bis 2006 bzw. ab 2010.

Bei der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen handelt es sich im Unterschied zur Zahl der Prüfungsteilnahmen, die eine fallbezogene Größe ist, um eine personenbezogene Größe. Entsprechend wird jede Person, die sich im Berichtsjahr prüfen lässt, unabhängig von der Anzahl ihrer Prüfungsteilnahmen, nur einmal gezählt. Somit ist die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen in der Regel kleiner als die der Prüfungsteilnahmen in einem Kalenderjahr. Eine Ausnahme besteht bei alleiniger Betrachtung der Erstprüfungen, hier ist die Zahl der Teilnehmer/-innen identisch mit der der Teilnahmen.

Mit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf ausbildungsvertragsbezogene Einzeldaten hat sich auch die Erfassung der sogenannten Externenprüfung geändert. Bis zum Jahr 2006 sind Teilnahmen an der Externenprüfung in der Statistik der Abschlussprüfungen enthalten (für den Bereich Handwerk auch die Umschulungsprüfungen). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Externenprüfungen sind jedoch keine Auszubildenden; sie werden daher nicht bei den Auszubildenden nachgewiesen. Für einzelne Ausbildungsberufe kann deshalb die Zahl der Teilnahmen an Prüfungen ggf. die der Auszubildenden übersteigen. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung (abgeschlossener einschlägiger schulischer Bildungsgang oder Mindestdauer einschlägiger Berufspraxis).

Bis zum Berichtsjahr 2006 meldete der Bereich Handwerk im Gegensatz zu den anderen Zuständigkeitsbereichen die Externenprüfungen nicht gesondert, sodass sie aus den Abschlussprüfungsdaten nicht extrahiert werden können. Seit 2007 werden Umschulungsprüfungen und Externenprüfungen generell gesondert erfasst; bei Externenprüfungen werden jedoch nach wie vor nur Teilnahmen gezählt.

Die Umstellung der Berufsbildungsstatistik von einer Aggregatdatenerhebung auf eine ausbildungsvertragsbezogene Einzeldatenerfassung bietet erweiterte Analysemöglichkeiten. Beispielsweise können Erfolgsquoten differenziert nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss der Auszubildenden betrachtet werden. Zudem kann die Berechnung des Indikators Erfolgsquote auf Basis von Einzeldaten grundsätzlich verbessert werden. So kann die Erfolgsquote nicht nur wie bisher bezogen auf die Prüfungsteilnahmen (fallbezogene Erfolgsquote: EQ I), sondern jetzt auch exakt – statt wie bislang nur näherungsweise – bezogen auf die Prüfungsteilnehmer/-innen (personenbezogene Erfolgsquote: EQ IIneu) berechnet werden. Ferner lässt sich seither ein Indikator für die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) bestimmen, welcher den Anteil derer ausweist, die die Abschlussprüfung im ersten Versuch bestehen.146 Bei Zeitreihen wird aus Vergleichsgründen die bisherige Berechnungsweise auf Basis der Prüfungsfälle beibehalten. Die fallbezogene Erfolgsquote liegt dabei in der Regel etwas niedriger als die personenbezogene Erfolgsquote.

Abschlussprüfungen Auszubildender und Berufsabschluss

Tabelle A4.8-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung seit dem Jahr 2008.147 Im Jahr 2008 wurden knapp 504.500 Abschlussprüfungen Auszubildender in der dualen Berufsausbildung durchgeführt. Für das Folgejahr ist ein Anstieg der durchgeführten Abschlussprüfungen um rund 15.000 Fälle (+3,0 %) auf annähernd 520.000 Teilnahmen zu verzeichnen. In 2010 stieg die Zahl der Prüfungsteilnahmen abermals um rund 15.000  Fälle (+3,1 %). Dieser Anstieg ist dabei in Teilen auf die veränderte Erfassung bei den Wiederholungsprüfungen zurückzuführen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde jeweils nur eine (die letzte) Wiederholungsprüfung gezählt, seit 2010 werden alle (d. h. bis zu 2) Wiederholungsprüfungen erfasst. Seit 2011 ist ein Rückgang bei den jährlich abgenommenen Abschlussprüfungen zu verzeichnen. Dieser fiel im Jahr 2011 mit einem Minus von rund 4.000 Fällen (-0,8 %) gegenüber dem Vorjahr geringfügig aus, in den Jahren 2012 und 2013 kam es zu deutlicheren Rückgängen. Auch im Berichtsjahr 2014 setzt sich der Rückgang bei den Abschlussprüfungen Auszubildender weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2010, dem Jahr mit der höchsten Anzahl durchgeführter Abschlussprüfungen seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik, wurden im Jahr 2012 rund 40.500 (-7,6 %), im Jahr 2013 rund 57.400 (-10,7 %) und im Jahr 2014 knapp 65.000 (-12,1 %) weniger Abschlussprüfungen gezählt. Das Verhältnis zwischen Prüfungsteilnahmen von Männern und solchen von Frauen ist indes während des Beobachtungszeitraumes relativ stabil geblieben. Im Jahr 2014 entfiel mit annähernd 41 % ein ähnlich hoher Anteil an Abschlussprüfungen auf Frauen wie in den Vorjahren.

Im Berichtsjahr 2014 haben rund 424.000 Männer und Frauen die Abschlussprüfung bestanden und damit ihre Berufsausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet. Bezogen auf die insgesamt rund 471.000 im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen liegt die Erfolgsquote I (EQ I) bei 90,1 % und erreicht damit eine um 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert liegende Größe. Zugleich bleibt die Erfolgsquote I im Berichtsjahr nur geringfügig hinter den im Beobachtungszeitraum höchsten Erfolgsquoten I in den Jahren 2008 und 2009 zurück, wobei sich die Differenz auf die unterschiedliche Erfassung der Wiederholungsprüfungen vor und nach 2010 zurückführen lässt.

Legt man nicht die Anzahl der rund 471.000 Prüfungsteilnahmen, sondern die der knapp 459.000 Prüfungsteilnehmer/-innen als Bezugsgröße zugrunde, beläuft sich der Prüfungserfolg (Erfolgsquote IIneu) im Jahr 2014 auf 92,4 % und verbleibt damit auf dem Niveau der beiden Vorjahre.

Tabelle A4.8-1: Teilnahmen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 2008 bis 2014, Deutschland

Tabelle A4.8-2 zeigt, dass die Anzahl der durchgeführ­ten Abschlussprüfungen in allen Zuständigkeitsbereichen gegenüber dem Vorjahr abgesunken ist. Im Bereich Hauswirtschaft ist mit einem Minus von 9 % wie bereits im Vorjahr der deutlichste, im Bereich von Industrie und Handel mit einem Minus von 0,3 % der geringste Rückgang zu verzeichnen.

In den meisten Zuständigkeitsbereichen liegen die teilnahmebezogenen Erfolgsquoten (EQ I) im Jahr 2014 leicht unter den Vorjahreswerten. Der deutlichste Rückgang ist im Bereich der freien Berufe mit einem Minus von 0,7 Prozentpunkten zu verzeichnen, die geringsten Rückgänge in den Bereichen Handwerk und öffentlicher Dienst mit einem Minus von jeweils 0,2  Prozentpunkten. Einzig im Bereich von Industrie und Handel hat sich die teilnahmebezogene Erfolgsquote gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert, und zwar um 0,3 Prozentpunkte auf einen Wert von 91,5 %. Die insgesamt niedrigsten Erfolgsquoten I zeigen sich im Berichtsjahr im Bereich der Landwirtschaft, in dem die Erfolgsquote  I auch im Vorjahr am geringsten ausfiel, sowie im Bereich des Handwerks. In beiden Bereichen erreicht die Erfolgsquote I einen Wert von 85,8 %. Die höchste Erfolgsquote I konnte erneut im Bereich öffentlicher Dienst beobachtet werden; hier erreicht sie im Berichtsjahr einen Wert von 94,2 % Tabelle A4.8-2.

Viele Prüfungsteilnehmer/-innen, die nicht erfolgreich waren, wiederholen die Abschlussprüfung, um den gewünschten Berufsabschluss zu erlangen. Im Berichtsjahr 2014 betrug der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen 7,0 % Tabelle A4.8-1, ein geringfügiger Anstieg um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.148 Allerdings tritt nur ein Teil der erfolglosen Prüfungsteilnehmer/-innen in dem Jahr zur Wiederholungsprüfung an, in dem die erste Abschlussprüfung (Erstprüfung) nicht bestanden wurde. Im Jahr 2014 nahmen knapp 8.900 Prüflinge, denen die Erstprüfung im Berichtsjahr misslang, an der ersten Wiederholungsprüfung teil, gut 6.000 davon mit Erfolg (68 %). Von den gut 2.800 erneut erfolglosen Kandidaten und Kandidatinnen traten etwas mehr als 80 noch im selben Jahr zur zweiten Wiederholungsprüfung an. Rund 56 % von ihnen gelang es, den Berufsabschluss zu erwerben.

Tabelle A4.8-2: Teilnahmen an Abschlussprüfungen 2014 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Erste Teilnahme an der Abschlussprüfung und Berufsabschluss

Seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik lässt sich nicht nur abbilden, wie viele Ausbildungsabschlussprüfungen in einem Berichtsjahr insgesamt durchgeführt werden, sondern auch, bei wie vielen dieser Prüfungen es sich um Erstprüfungen handelt und zu welchem Anteil sie unmittelbar bestanden werden.

Im Berichtsjahr 2014 unterzogen sich annähernd 258.000 junge Männer und etwas mehr als 180.000 junge Frauen zum ersten Mal der Abschlussprüfung im erlernten Ausbildungsberuf  Tabelle A4.8-3. Wie bei den Teilnahmen an Abschlussprüfungen insgesamt ist auch bei den Teilnahmen an Erstprüfungen gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang zu verzeichnen; er beträgt hier 1,7 %.

Mit 91,0 % wurde die große Mehrheit aller Erstprüfungs­teilnehmer/-innen fristgemäß nach Ablauf der regulären bzw. vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen. 7,2 % nahmen aufgrund besonderer Ausbildungsleistungen vorzeitig an der Erstprüfung teil; ein Anstieg um 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Knapp 2 % der Erstprüfungen erfolgten nach einer Verlängerung der Ausbildungszeit; der Anteil dieser Prüfungsteilnahmen lag damit um 0,3 Prozentpunkte unter denen des Vorjahres. 91,8 % der an Erstprüfungen Teilnehmenden gelang es, direkt im ersten Versuch einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Die Erfolgsquote bei Erstprüfungen lag damit im Berichtsjahr auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.

Aus Tabelle A4.8-3 lässt sich ferner entnehmen, dass zwischen den Zuständigkeitsbereichen Unterschiede beim Anteil der Erstprüfungsteilnehmer/-innen mit vorzeitiger Prüfungszulassung resp. Prüfungszulassung nach Verlängerung der Ausbildungszeit bestehen. Am höchsten ist der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener im Bereich Industrie und Handel, er liegt hier bei 9,4 %. Auch im Vorjahr konnte für den Bereich Industrie und Handel der höchste Anteil vorzeitiger Prüfungszulassungen festgestellt werden; zugleich hat sich der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener im Bereich von Industrie und Handel erneut erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr liegt er im Berichtsjahr um 0,4 Prozentpunkte höher, im Vergleich zum Jahr 2012 erreicht er im Berichtsjahr ein um 2,2 Prozentpunkte höheres Niveau. Ebenfalls wie im Vorjahr findet sich der geringste Anteil vorzeitiger Prüfungszulassungen mit 0,5 % im Bereich Hauswirtschaft (2013: 0,2 %; 2012: 0,4 %). Der Anteil der nach Verlängerung der Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung Teilnehmenden ist – ebenfalls wie im Vorjahr – im Bereich Industrie und Handel am geringsten; er liegt bei 1,5 % und damit auf dem Vorjahresniveau. Der höchste Anteil entfällt – auch hier wie im Vorjahr – auf den Bereich der freien Berufe mit 3,8 %, was annähernd dem Vorjahreswert (3,7 %) entspricht. Auch in Bezug auf die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) lassen sich Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen ausmachen. In den Bereichen von Industrie und Handel, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Hauswirtschaft liegt die EQEP über dem Gesamtdurchschnitt, in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft bleibt sie hinter dem Durchschnitt zurück. In den Bereichen Handwerk und Hauswirtschaft sind für die EQEP im Berichtsjahr 2014 die gleichen Werte wie im Vorjahr zu verzeichnen, in den Bereichen öffentlicher Dienst, Landwirtschaft und freie Berufe liegt sie zwischen 0,4 und 0,6 Prozentpunkten unter den Vorjahreswerten, allein im Bereich Industrie und Handel verbessert sich die EQEP gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,1 Prozentpunkte.149

Bei einer nach Bundesländern differenzierten Betrachtung Tabelle A4.8-4 Internet fällt auf, dass sich die Erfolgsquoten bei Erstprüfungen (EQEP) um bis zu annähernd 9 Prozentpunkte unterscheiden. Den mit 95,0 % höchsten Wert erreicht die EQEP – wie bereits im Vorjahr – in Baden-Württemberg, der mit 86,3 % niedrigste Wert findet sich in Brandenburg. Gleichzeitig zeigt sich, dass die EQEP in allen ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) erneut unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnitts verbleibt. Bezogen auf die westdeutschen Bundesländer trifft dies – wie im Vorjahr – auf die 5 Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland zu, in den übrigen 6 westdeutschen Bundesländern wird der Gesamtdurchschnitt erneut erreicht oder leicht überschritten.

Über alle Länder hinweg sind Frauen bei der Erstprüfung erfolgreicher als Männer. Im Gesamtdurchschnitt liegt die EQEP bei Frauen im Berichtsjahr bei 93,2 %, bei Männern ist sie um 2,3 Prozentpunkte niedriger und liegt entsprechend bei 90,9 % Tabelle A4.8-4 Internet.

Tabelle A4.8-3: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen in 2014 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Externe Prüfungsteilnahmen und Berufs­abschluss

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetz (BBiG)/die Handwerksordnung (HwO) auch die Möglichkeit, als externer Prüfungsteilnehmer/externe Prüfungsteilnehmerin zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit steht vor allem Absolventen und Absolventinnen vollzeitschulischer Bildungsgänge und ausbildungslosen Personen mit Berufserfahrung offen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG bzw. § 43 Abs. 2 BBiG/§ 37 Abs. 2 HwO bzw. § 36 Abs. 2 HwO).

Tabelle A4.8-5 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2014 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus. Wie im Jahr zuvor war die Anzahl der Teilnahmen an Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) auch im Berichtsjahr 2014 rückläufig.151 Mit rund 30.000 durchgeführten Externenprüfungen unterschritt die Zahl der Teilnahmen das Vorjahresniveau um gut 1.400 Fälle bzw. 4,6 %.152 Eine niedrigere Teilnahmezahl gab es zuletzt 2008 mit knapp 29.000 durchgeführten Externenprüfungen, wobei hier noch Einschränkungen aufgrund der seit 2006 veränderten Erfassung externer Prüfungsteilnahmen in der Berufsbildungsstatistik in Rechnung zu stellen sind.

Der in 2014 beobachtete Rückgang bei den Teilnahmen an Externenprüfungen geht nahezu ausschließlich auf Rückgänge bei Teilnahmen, die auf einer Zulassung aufgrund eines abgeschlossenen schulischen Bildungsganges basieren, zurück. Das Minus gegenüber dem Vorjahr beträgt hier 18,4 %; demgegenüber beläuft sich das Minus bei den Teilnahmen, denen eine Zulassung aufgrund von Berufserfahrung zugrunde liegt, gegenüber dem Vorjahr nur auf 0,7 %.

Der Anteil der Externenprüfungen an allen im Jahr 2014 erfolgten Abschlussprüfungen153 beträgt 6,0 %; das sind 0,2 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variieren die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier belief sich der Anteil der Teilnahmen externer Prüfungskandidaten/-kandidatinnen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen im Berichtsjahr auf etwas mehr als 45 %. Dagegen fiel die Externenprüfung im Bereich der freien Berufe mit knapp unter 1 % so gut wie gar nicht ins Gewicht. Zwischen diesen beiden Extremen liegen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 1,2 % im Handwerk, 3,0 % im öffentlichen Dienst, 7,6 % im Bereich Industrie und Handel und 11,1 % in der Landwirtschaft. Abgesehen von einem Anstieg des Anteilswertes im Bereich der Landwirtschaft um 2,1  Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr haben sich damit im Vorjahresvergleich kaum Änderungen ergeben.

Ferner verdeutlicht Tabelle A4.8-5, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Bei 81,0 % der externen Prüfungsfälle erfolgte die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung (Vorjahr: 77,8 %), in den übrigen Fällen (19,9 %; Vorjahr: 22,2 %) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie in der Landwirtschaft dominiert die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Handwerk, in den freien Berufen und in der Hauswirtschaft haben die beiden Zulassungsformen ähnliche Gewichte, mit einem leichten Überhang der Berufserfahrung als Zulassungsart in der Hauswirtschaft und – anders als im Vorjahr – mit einem geringfügigen Überhang schulischer Bildungsgänge im Handwerk. Im Bereich Handwerk ist damit der zuvor erkennbare Anstieg des Anteils der aufgrund von Berufserfahrung zur Externenprüfung Zugelassenen zum Erliegen gekommen (von 57,9 % auf 48,1 %), wohingegen er sich im Bereich der Hauswirtschaft im Berichtsjahr fortgesetzt hat (von 53,3 % auf 59,9 %).

Tabelle A4.8-5: Teilnahmen an Externenprüfungen 2014 nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1

Gut 23.800 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/ -innen haben im Jahr 2014 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Das sind knapp 1.500 über die Externenprüfung erworbene Berufsabschlüsse weniger als im Vorjahr. Die Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) fiel mit 79,3 % nur wenig geringer als im Vorjahr aus (80,5 %). Zwischen den Zuständigkeitsbereichen bestehen gewisse Unterschiede in Bezug auf die Erfolgsquote: Wie im Vorjahr gingen auch 2014 im Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft sowie in der Hauswirtschaft überdurchschnittlich viele extern zugelassene Prüfungsteilnehmende er­­folgreich aus der Prüfung, in den freien Berufen und im Bereich Industrie und Handel lag die Erfolgsquote erneut unter dem Durchschnitt. Ferner zeigen sich auch Unterschiede in der Erfolgsquote in Abhängigkeit der Zulassungsart. In den Bereichen Handwerk, öffentlicher Dienst und freie Berufe lagen die Erfolgsquoten der berufserfahrenen externen Prüfungsteilnehmer/-innen im Berichtsjahr über denen der schulisch qualifizierten Prüfungskandidaten und -kandidatinnen. Umgekehrt erreichte im Bereich Hauswirtschaft ein höherer Anteil der schulisch als der beruflich qualifizierten Prüfungsteilnehmenden auf dem Wege der Externenprüfung einen Berufsabschluss. In den Bereichen Industrie und Handel sowie in der Landwirtschaft liegen die Erfolgsquoten in beiden Gruppen auf annähernd gleichem Niveau.

(Margit Ebbinghaus)

  • 145

    Von 1993 bis 2006 erfolgten die Erhebungen auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsförderungsgesetzes. Seit dem 1. April 2007 bildet die revidierte Fassung des § 88 des Berufsbildungsgesetzes die Rechtsgrundlage. Damit erfolgte eine Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Einzeldaten. Für den betrachteten Zeitraum liegen bis 2006 somit vergleichbare Daten zu Abschlussprüfungen vor; ab 2007 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich, wobei umstellungsbedingt für das Berichtsjahr 2007 keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht wurden (Statistisches Bundesamt 2008; Schmidt 2008). 

  • 146

    Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Erfolgsquoten finden sich bei Dionisius/Lissek/Schier 2012a. 

  • 147

    Für die Entwicklung zwischen 2000 und 2007 vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8; für eine umfassende, jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5

  • 148

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8.

  • 149

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8

  • 150

    Für eine Darstellung der Entwicklung der Teilnahmen an Externenprüfungenzwischen 1993 und 2006 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5

  • 151

    vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8 sowie Vorjahre. 

  • 152

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8

  • 153

    D. h. einschließlich der Externenprüfungen.