Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. 2014 lebten rund 16,4 Millionen Menschen mit einem Migrationshintergrund in Deutschland, davon sind 10,9 Millionen selbst zugewandert und leben im Schnitt seit 22,4 Jahren hier. Über die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland hat die deutsche Staatsbürgerschaft (Statistisches Bundesamt 2015).
Nach Deutschland zugezogen sind im Jahr 2015 rund 2.137.000 Personen, und ca. 998.000 sind abgewandert. Somit ergibt sich ein positiver Wanderungssaldo von rund 1.139.000 Personen. Einen besonders hohen positiven Wanderungssaldo haben Personen aus der Europäischen Union mit einem Wanderungsüberschuss von ca. 332.500 Personen. Ein positiver Wanderungssaldo zeigt sich auch bei Personen aus Syrien (316.700), Afghanistan (89.900) und dem Irak (67.300) mit einem Wanderungsüberschuss von insgesamt rund 473.000 Personen (Statistisches Bundesamt 2016c). 2015 stellten ca. 219.800 Geflüchtete aus diesen 3 Ländern in Deutschland einen Antrag auf Asyl (Asylerstantrag). Das sind knapp die Hälfte aller Asylanträge im Jahr 2015 (49,7 %, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016, S. 97 f.; vgl. Kapitel A4.9.1, Erläuterung in Kapitel A4.9.1).
Die Integration aller Menschen in die Gesellschaft und ihre Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Gütern wie Bildung, Gesundheit und Wohnen stellen Politik und Zivilgesellschaft in Deutschland angesichts der aktuellen Zuwanderung von Schutzsuchenden vor große Herausforderungen. Laut Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2015, S. 19) ist Deutschland im internationalen Vergleich „in vielen Bereichen des Migrationsmanagements und der Integrations- und Teilhabeförderung“ als vergleichsweise fortschrittliches Einwanderungsland einzustufen. Die Integration aller jungen Menschen in (Aus-)Bildung, unabhängig von ihrem Zuwanderungsstatus bzw. einem Migrationshintergrund, bedeutet gerade mit Blick auf den hohen Anteil junger Menschen unter den in den vergangenen Jahren zugewanderten Schutzsuchenden eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Haben nach dem Mikrozensus rund 20,3 % der Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund (im engeren Sinne), sind es bei den 15- bis unter 20-Jährigen rund 27,7 %. Rund zwei von drei der 15- bis unter 20-Jährigen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland geboren und haben keine eigene Migrationserfahrung (65,7 %), rund drei von vier haben die deutsche Staatsangehörigkeit (76,6 %, Statistisches Bundesamt 2015).
Die berufliche Ausbildung ist eine entscheidende Etappe für den beruflichen Werdegang junger Menschen. Der Zugang zu beruflicher Ausbildung ist ein wesentlicher Meilenstein für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Neben den Potenzialen junger Menschen mit Migrationshintergrund und ihren Schwierigkeiten beim Übergang in eine Ausbildung gilt insbesondere jungen Geflüchteten eine große bildungspolitische Aufmerksamkeit. Die Gruppe der jungen Menschen mit Migrationshintergrund und insbesondere die junger Geflüchteter ist sehr heterogen – hinsichtlich ihrer eigenen bzw. der familiären Migrationsgeschichte, ihrer Bildungsvoraussetzungen, ihrer regionalen bzw. sozialen Herkunft sowie ihrer Lebenslagen.
Der folgende Abschnitt stellt aktuelle Entwicklungen der Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an beruflicher Ausbildung dar. Wenngleich kaum belastbare Daten zur beruflichen (Aus-)Bildung junger Geflüchteter vorliegen, wird über diese Gruppe gesondert berichtet (Kapitel A4.9.1). Im Zentrum des Kapitels A4.9.2 stehen die beruflichen Orientierungen junger Menschen mit Migrationshintergrund und insbesondere die Frage, welche Erwartungen sie an ihren künftigen Beruf haben. Zu beachten gilt es, dass der Begriff „Migrationshintergrund“ in Erhebungen und Studien unterschiedlich erhoben bzw. definiert wird.
Migrationshintergrund
Der Begriff „Migrationshintergrund“ erlaubt eine Differenzierung der Personen aus einem Zuwanderungskontext. Allerdings können mit der Verwendung dieser Bezeichnung in der gesellschaftlichen Debatte auch negative Zuschreibungen verbunden sein. Einwände bestehen gegenüber diesem, aber ebenso gegenüber anderen Begriffen auch deshalb, weil sie zur Etikettierung von Menschen als „die anderen“ beitragen können (Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2015, S. 154). Für die Verwendung des Begriffs Migrationshintergrund und seine Differenzierung spricht, dass er dazu beitragen kann, sozialstrukturelle Benachteiligungen von Personen mit Migrationshintergrund (oder von Teilgruppen) bei der Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Gütern wie Bildung, Erwerbsarbeit und Einkommen aufzuzeigen (Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2015, S. 154).
Das in Statistiken und wissenschaftlichen Untersuchungen erhobene Merkmal Migrationshintergrund ist in der Regel ein Konstrukt aus mehreren Variablen, das auf je unterschiedliche Weise operationalisiert wird.
Mithilfe des Mikrozensus z. B. kann nach der Staatsangehörigkeit (auch Einbürgerung), aber auch nach der eigenen bzw. familiären Migrationserfahrung differenziert werden, sodass sich eine Reihe von Kombinationsmöglichkeiten ergeben (z. B. Ausländer/-in der 1., 2. und 3. Generation; Deutsche mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer/-in in Deutschland geborenen Elternteil; Statistisches Bundesamt 2015).
Die Berufsbildungsstatistik erfasst nicht den Migrationshintergrund, sondern die Staatsangehörigkeit. Auf dieser Datenbasis sind nur Aussagen zu Personen differenziert nach der Staatszugehörigkeit möglich. In den empirischen Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) werden meist die aktuelle Staatsangehörigkeit und die Muttersprache (bzw. die als erste erlernte/-n Sprache/-n), teilweise auch das Geburtsland und in Deutschland verbrachte Zeiten erhoben (Settelmeyer/Erbe 2010).
Unterschiedliche Definitionen und in der Folge uneinheitliche Kategorisierungen von Personen als solche mit bzw. ohne Migrationshintergrund führen nicht nur zu erheblichen quantitativen Unterschieden der so bestimmten Gruppe, sondern können auch die Ergebnisse von Studien und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen beeinflussen. Es ist daher erforderlich, die für die Definition von Migrationshintergrund jeweils verwendeten Kriterien und die Begründung ihrer Auswahl offenzulegen (Settelmeyer/Erbe 2010).
Jugendliche mit Migrationshintergrund in beruflicher Ausbildung: Zugang und Bildungserfolg
Der Übergang in eine Berufsausbildung ist gerade für nicht studienberechtigte Jugendliche mit Migrationshintergrund auch weiterhin schwierig und langwierig (vgl. BIBB-Datenreport 2015, 2014, 2013, jeweils Kapitel A3).
Auf Basis der Berufsbildungsstatistik sowie der durch den Zensus 2011 korrigierten Daten der Bevölkerungsfortschreibung kann die Ausbildungsanfängerquote ausländischer und deutscher Jugendlicher berechnet werden (vgl. Kapitel A4.5). Demnach lag die Ausbildungsanfängerquote ausländischer Jugendlicher 2014 mit 31,1 % rund 25 Prozentpunkte unter der Quote deutscher Jugendlicher (56,3 %). Die Ausbildungsanfängerquote ist damit gegenüber 2011 sowohl bei ausländischen Jugendlichen (2011: 35,4 %) als auch bei deutschen Jugendlichen (2011: 60,3 %) gesunken ( Tabelle A4.5-5), wobei der Abstand von 25 Prozentpunkten zwischen beiden Gruppen ungefähr gleich geblieben ist (2011: 24,9 Prozentpunkte, 2014: 25,3 Prozentpunkte). Weitere Unterschiede bestehen bei der Differenzierung nach Geschlecht. 2014 betrug die Ausbildungsanfängerquote junger Frauen ausländischer Nationalität 28,8 %, die junger Männer ausländischer Nationalität 33,2 %. Die Ausbildungsanfängerquote deutscher Frauen lag 2014 mit 46,0 % rund 17 Prozentpunkte höher als die ausländischer Frauen, die der männlichen deutschen Jugendlichen mit 66,0 % sogar rund 33 Prozentpunkte über derjenigen männlicher Jugendlicher ausländischer Nationalität ( Tabelle A4.5-5). Zu beachten ist, dass die hier berücksichtigte Staatsangehörigkeit von Personen nicht mit dem Merkmal Migrationshintergrund gleichgesetzt werden kann. Aus der Ausbildungsanfängerquote abgeleitete Aussagen zur Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund an beruflicher Ausbildung können sich nur auf die Teilgruppe der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit beziehen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Da amtliche Statistiken (z. B. Berufsbildungsstatistik, Schulstatistik, integrierte Ausbildungsberichterstattung, vgl. Kapitel A6) keine Antwort geben können auf Fragen zum Übergang junger Menschen mit Migrationshintergrund in berufliche Ausbildung, zu den Unterschieden zwischen (nicht studienberechtigten) Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund sowie zu den Folgen dieser Unterschiede für Verlauf und Abschluss einer beruflichen Ausbildung, wird hierfür auf Stichprobenerhebungen zurückgegriffen (BA/BIBB-Bewerberbefragung, BIBB-Übergangsstudie u. a. ).
Nach der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2014 (vgl. Erläuterung in Kapitel A3.1) ist knapp ein Drittel der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) registrierten Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund in eine duale Berufsausbildung eingemündet (32 %), und zwar 27 % in eine betriebliche und 5 % in eine nicht betriebliche Ausbildung. Dagegen sind es bei denjenigen ohne Migrationshintergrund 47 % (42 % in betriebliche und 5 % in nicht betriebliche Ausbildung; Beicht/Gei 2015). Auch unter Berücksichtigung des Schulabschlusses münden Bewerber und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund seltener in eine betriebliche Ausbildung ein. Bei einem Hauptschulabschluss gehen 23 % der Bewerber/ -innen mit und 30 % derjenigen ohne Migrationshintergrund in eine betriebliche Ausbildung über bzw. 31 % der Bewerber/-innen mit und 40 % der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund in eine duale (betriebliche oder außerbetriebliche) Ausbildung. Besonders sichtbar sind die Differenzen bei einem mittleren Abschluss: Während (knapp) die Hälfte der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (46 %) bei einem mittleren Abschluss in eine betriebliche Ausbildung eingemündet ist, sind dies bei denjenigen mit Migrationshintergrund nur 28 % (Beicht/Gei 2015).
Deutliche Unterschiede treten bei einer Differenzierung nach der ethnischen Herkunft auch innerhalb der Gruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund auf. Während die Einmündungsquote in eine betriebliche Berufsausbildung bei einer Herkunft aus osteuropäischen bzw. GUS-Staaten bei 32 % liegt, beträgt sie bei einer Herkunft aus der Türkei bzw. einem arabischen Staat sowie aus südeuropäischen Staaten lediglich 24 % (Beicht/Gei 2015).
Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2014
Im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2014 wurde der Migrationshintergrund wie folgt gefasst: Alle Bewerber/ -innen, die in Deutschland geboren sind und alleine die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ausschließlich Deutsch als Muttersprache gelernt haben, werden als Deutsche ohne Migrationshintergrund definiert; bei allen anderen Befragten wird von einem Migrationshintergrund ausgegangen.
Nach dieser Definition haben 26 % der gemeldeten Bewerber/-innen des Berichtsjahrs 2014 einen Migrationshintergrund154 , und 74 % der Bewerber/-innen sind Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Der Anteil an Migranten/Migrantinnen unter den gemeldeten Bewerbern/Bewerberinnen ist damit doppelt so hoch wie der Anteil der Bewerber/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (12,6 %; vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A3.1; Beicht/Gei 2015).
Die Schwierigkeiten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Übergang in eine Berufsausbildung zeigen sich auch darin, dass sie längere Zeit für eine erfolgreiche Einmündung benötigen (Beicht 2015) und dabei häufiger „Zwischenschritte“ einlegen (müssen) (Beicht/Eberhard 2014). Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund (MH) verbleiben am Jahresende ähnlich häufig wie Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund in Maßnahmen bzw. Bildungsgängen des Übergangssektors, die nicht zu einem Bildungsabschluss führen (mit MH 7 %, ohne MH 6 %), oder besuchen eine Berufsfachschule/berufsbildende Schule, die nicht zu einem Berufsabschluss führt (mit MH 10 %, ohne MH 8 %). Dagegen befinden sie sich am Ende des Jahres häufiger in Aktivitäten außerhalb des Bildungssystems, d. h., sie jobben bzw. sie sind erwerbstätig (mit MH 11 %, ohne MH 5 %) oder sie sind arbeitslos (mit MH 11 %, ohne MH 8 %; Beicht/Gei 2015).
Der Verbleib155 von Bewerbern/Bewerberinnen am Jahresende belegt nicht nur erneut die Unterschiede nach dem Migrationshintergrund, sondern auch, dass sich die Chancen von Bewerbern/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund im vergangenen Jahrzehnt trotz leichter Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt nicht erhöht haben: Ende 2004 waren von den Bewerbern/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund 27 % in betrieblicher Ausbildung, von denjenigen ohne Migrationshintergrund 38 %. 2014 ist der Anteil der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund in betrieblicher Ausbildung um 4 Prozentpunkte auf 42 % gestiegen; bei denjenigen mit Migrationshintergrund stieg die Verbleibsquote in betrieblicher Ausbildung in diesem Zeitraum hingegen nicht an Schaubild A4.9-1.
VertragsSchaubild A4.9-1: Verbleib in betrieblicher Ausbildung – Bewerber/-innen mit und ohne Migrationshintergrund 2004 bis 2014 (in %)
Die Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragungen, der BIBB-Übergangsstudien sowie weiterer Untersuchungen weisen in die gleiche Richtung: Junge Menschen mit maximal Hauptschulabschluss oder mittlerem Schulabschluss münden bei einem Migrationshintergrund trotz engagierter Suchaktivitäten und längerer Übergangsprozesse seltener in eine betriebliche bzw. vollqualifizierende Ausbildung (alle Formen) ein. Weder ungünstigere schulische Voraussetzungen bzw. Schulleistungen oder metakognitive Fähigkeiten bzw. Berufspräferenzen oder Suchstrategien noch die bisher untersuchten kulturellen und sozialen Ressourcen bzw. die soziale Herkunft bzw. Unterstützungsangebote im Übergangsprozess oder die regionale Ausbildungsmarktlage können bei einem Migrationshintergrund die geringeren Einmündungschancen junger Menschen mit Hauptschul- oder mittlerem Schulabschluss bzw. bestimmter Herkunftsgruppen in eine nicht akademische berufliche Ausbildung abschließend erklären (Beicht 2015; Beicht 2012; Beicht/Walden 2014; Diehl/Friedrich/Hall 2009; Eberhard 2012; Seeber 2011). Auf der Grundlage der ersten Auswertungen mit den Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) bestätigt sich, dass ausbildungsinteressierte Hauptschulabgänger/-innen mit Migrationshintergrund nach der 9. Klasse seltener in eine berufliche Ausbildung übergehen. Unter Berücksichtigung von Bewerbungsaktivitäten, Praktika in der Ferienzeit, der Mathematikkompetenz, Persönlichkeitsmerkmalen (z. B. Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein) sowie anderen Einflussfaktoren bei dieser Gruppe von Hauptschulabgängern/-abgängerinnen bestehen keine Unterschiede mehr nach dem Migrationshintergrund (vgl. Kapitel A3.4).
Die geringeren Übergangschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund wirken sich auch auf ihre Platzierung in der beruflichen Ausbildung aus. So münden Jugendliche mit Migrationshintergrund erheblich seltener in ihren Wunschberuf ein (Beicht/Granato/Ulrich 2011; Beicht/Walden 2014a; Diehl/Friedrich/Hall 2009). Zudem erweisen sich die Rahmenbedingungen der betrieblichen Ausbildung oftmals als ungünstiger. So werden sie beispielsweise häufiger in Ausbildungsberufen mit einer höheren Vertragslösungsquote ausgebildet (Beicht/Granato/Ulrich 2011; Beicht/Walden 2014a). Dies zeigt sich auch in der Vertragslösungsquote von Auszubildenden mit ausländischem Pass, die nach der Probezeit bei 21,3 % liegt, knapp 6 Prozentpunkte über der Vertragslösungsquote deutscher Auszubildender von 15,7 % (vgl. Kapitel A4.7, Tabelle A4.7-4). Werden u. a. die ungünstigeren Schulabschlüsse von Auszubildenden ausländischer Nationalität (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2014) bzw. die ungünstigeren schulischen Bildungsvoraussetzungen, die ungünstigere soziale Herkunft sowie die schwierigeren Rahmenbedingungen von Auszubildenden mit Migrationshintergrund in ihrer Ausbildung berücksichtigt, so gibt es im Ausbildungserfolg von Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Vergleich zu denjenigen ohne keine signifikanten Unterschiede (Beicht/Granato/Ulrich 2011; Beicht/Walden 2014) sowie bei Auszubildenden mit ausländischem Pass im Vergleich zu denjenigen mit deutschem Pass kaum mehr Unterschiede in der Höhe der Vertragslösungen (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2014).
Unabhängig von einem Migrationshintergrund erfahren Auszubildende im betrieblichen Alltag ähnliche Anforderungen, die sie zumeist auch ähnlich häufig als belastend empfinden (z. B. Termin- und Arbeitsdruck, Arbeitsmenge bzw. Arbeitsgeschwindigkeit oder Multitasking bzw. Störungen im Arbeitsablauf (vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.9). Gleichzeitig werden sie durch ihr betriebliches Umfeld stark unterstützt und fühlen sich in der betrieblichen Ausbildung in hohem Maße als Teil einer sozialen Gemeinschaft, seltener hingegen stehen ihnen Handlungsspielräume bei der Planung der eigenen Arbeit im Betrieb offen – ohne Unterschiede nach dem Migrationshintergrund. Eine grundlegende Benachteiligung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund im betrieblichen Ausbildungsalltag ist auch in anderen bundesweit repräsentativen Studien nicht feststellbar (Gei/Granato 2015). Dennoch bestehen zwischen beiden Gruppen dahin gehend Unterschiede, dass Auszubildende mit Migrationshintergrund häufiger von Monotonie bei den Arbeitsaufgaben betroffen sind und sich davon auch stärker belastet fühlen (Granato/Hall 2015). Dies weist darauf hin, dass es gerade Auszubildenden mit Migrationshintergrund an der Vielfalt von Arbeitsaufgaben und damit an einer breiten Palette lernförderlicher Aufgaben fehlt, die als wichtige Voraussetzung gelten, um den Ausbildungsprozess erfolgreich zu meistern (Dietzen u. a. 2014).
Beim Abschluss der beruflichen Ausbildung ist die große Mehrheit der Auszubildenden mit Migrationshintergrund zwar erfolgreich. Allerdings schließen sie ihre Ausbildung, so die Ergebnisse der BIBB-Übergangsstudien, signifikant seltener erfolgreich ab als Auszubildende ohne Migrationshintergrund (Beicht/Granato/Ulrich 2011; Beicht/Walden 2014a). Dies zeigt sich auch in der Quote erfolgreicher Absolventen/Absolventinnen ausländischer Nationalität in der Berufsbildungsstatistik. Demnach liegt die Erfolgsquote bei den Auszubildenden, die zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen, bei einer ausländischen Staatsagehörigkeit mit 83,2 % zwar hoch, aber mit 9 Prozentpunkten Differenz dennoch unter der von Auszubildenden deutscher Staatsangehörigkeit mit 92,4 % (Erfolgsquote bei Erstprüfungen [EQEP], vgl. Kapitel A4.8). Der zwischen weiblichen und männlichen Auszubildenden vorhandene Unterschied in der Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP; vgl. Kapitel A4.8) spiegelt sich auch bei Auszubildenden ausländischer Nationalität wider: Demnach bestehen weibliche Auszubildende ausländischer Nationalität mit 84,7 % häufiger als die männliche Vergleichsgruppe mit 81,9 % die Abschlussprüfung im ersten Anlauf, allerdings erheblich seltener als weibliche Auszubildende deutscher Staatsangehörigkeit (93,7 %). Eine Differenz von rund 10 Prozentpunkten in der Erfolgsquote bei Erstprüfungen zeichnet sich auch zwischen männlichen Auszubildenden mit ausländischem Pass (81,9 %) im Vergleich zu männlichen Auszubildenden ohne ausländischen Pass ab (91,4 %; vgl. Kapitel A4.8, Tabelle A4.8-4 Internet). Werden die ungünstigeren Bildungsvoraussetzungen von Auszubildenden mit Migrationshintergrund, ihre ungünstigere soziale Herkunft sowie die weniger günstigen Rahmenbedingungen ihrer Ausbildung berücksichtigt, so ergeben sich beim Erreichen eines Ausbildungsabschlusses keine Unterscheide mehr zwischen Auszubildenden mit und ohne Migrationshintergrund, so die Ergebnisse der BIBB-Übergangsstudien 2006 und 2011 (Beicht/Granato/Ulrich 2011; Beicht/Walden 2014a). Diese Ergebnisse weisen auf die Bedeutung der Rahmenbedingungen der Ausbildung für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss hin.
Ein Ausbildungs- bzw. Berufsabschluss hat gerade im Hinblick auf eine dauerhafte Integration in das Erwerbsleben eine herausragende Bedeutung (vgl. Kapitel A8.2). Namentlich junge Erwachsene mit Migrationshintergrund erlangen deutlich seltener einen Berufsabschluss. Der Anteil junger Erwachsener (20 bis 34 Jahre) mit Migrationshintergrund, der in Deutschland aufgewachsen ist und keinen Berufsabschluss hat, liegt 2014 mit 21,1 % mehr als doppelt so hoch wie bei der Vergleichsgruppe ohne Migrationshintergrund (8,9 %,). Bei den jungen Erwachsenen dieser Altersgruppe ohne eigene Migrationserfahrung, die aus der Türkei stammen, liegt die Quote der Personen ohne Berufsabschluss mit 26,7 % noch höher. Junge Frauen mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung bleiben seltener als die männliche Vergleichsgruppe ohne formalen Berufsabschluss (weiblich 18,5 %, männlich 23,2 %). Dies trifft auch bei der Gruppe der jungen Frauen türkischer Herkunft ohne eigene Migrationserfahrung zu (weiblich 24,1 %, männlich 29,0 %). Betrachtet man die Gruppe der jungen Erwachsenen mit eigener Migrationserfahrung, d. h., die nach Deutschland zugewandert sind, so liegt die Quote der formal Ungelernten mit 28,7 % noch höher, insbesondere bei einer Herkunft aus der Türkei (59,2 %) Tabelle A8.2-4.
Die vorliegenden Ergebnisse weisen darauf hin, dass insbesondere der schwierige Zugang zu einer beruflichen Erstausbildung für nicht studienberechtigte Jugendliche mit Migrationshintergrund zu den geringen Chancen auf einen Berufsabschluss beiträgt. Daher brauchen gerade Jugendliche mit Migrationshintergrund Unterstützung im Übergang Schule – Ausbildung. Als besonders erfolgreich haben sich hier Ansätze bewährt, die Jugendliche im Übergang begleiten, wie beispielsweise die Berufseinstiegsbegleitung, darauf weisen vorliegende Untersuchungsergebnisse hin (Beicht 2015). Eine Unterstützung benötigen Jugendliche mit Migrationshintergrund auch im Verlauf der beruflichen Ausbildung, um trotz ungünstigerer Rahmenbedingungen bei Ausbildungsbeginn die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Programme, die Auszubildende im Verlauf der Ausbildung begleiten, erweisen sich hier ebenso als Erfolg versprechend (z. B. VerA – stark durch die Ausbildung) wie Maßnahmen, die an den Auszubildenden und am Ausbildungsbetrieb ansetzen (z. B. assistierte Ausbildung).
(Mona Granato, Verena Eberhard)
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154
Für 1 % der Probanden konnte das Vorliegen eines Migrationshintergrunds nicht geklärt werden, da weder Antworten zum Geburtsort noch zur Staatangehörigkeit oder erlernten Muttersprache vorliegen, sodass die Angaben von den weiteren Analysen ausgeschlossen wurden (vgl. Datenreport 2015, Kapitel A3.1; Beicht/Gei 2015).
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155
Die Verbleibsquote in betrieblicher Ausbildung liegt etwas höher als die Einmündungsquote in betriebliche Ausbildung. Zu den Bewerbern/Bewerberinnen, die in einer betrieblichen Ausbildung verbleiben, zählen auch einige Jugendliche, die „aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis heraus nach einer neuen Ausbildungsstelle gesucht“ hatten und dann schließlich in ihrer ursprünglichen Ausbildung verblieben sind: Sie werden nicht zur Gruppe der erfolgreich eingemündeten Bewerber/-innen gezählt (vgl. Beicht/Gei 2015).