Im Jahr 2015 sind laut Erfassungssystem zur Erstverteilung von Asylsuchenden (vgl. EASY-System) rund 1,1 Millionen Menschen auf der Flucht vor Hunger, Krieg und Unterdrückung nach Deutschland gekommen und als Asylbegehrende erfasst worden.156 Insgesamt sind rund 71,1 % der Geflüchteten, die in 2015 einen Asylantrag gestellt haben, unter 30 Jahre alt; noch jünger, nämlich unter 25 Jahre, ist etwas mehr als die Hälfte (55,9 %), und rund 27 % sind unter 16 Jahre alt (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016). Im Jahr 2015 waren 31,1 % aller Asylbewerber/-innen unter 18 Jahre (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016). Unbegleitete minderjährige Geflüchtete benötigen einen besonderen Schutz (Klaus/Schmidt 2016; Sachverständigenrat deutscher Stiftungen 2015; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016), namentlich in der Antragsphase (Lewek/Klaus 2016).
Damit unterscheidet sich die Altersstruktur der Asylbewerber/-innen wie auch schon in früheren Jahren deutlich von derjenigen der Wohnbevölkerung in Deutschland (Sachverständigenrat deutscher Stiftungen 2015). Die Altersstruktur der Schutzsuchenden bietet für Deutschland ein hohes Integrationspotenzial in Bildung und Arbeitsmarkt, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. So deuten die Ergebnisse der nächsten BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsfeldprojektion, die auch die Wirkung der Zuwanderung auf Angebot von und Nachfrage nach Qualifikationen und Berufen analysiert und hierfür vorab erste Annahmen zu Geflüchteten getroffen hat (gemeinsame Schätzung von IAB, GWS, FIT und BIBB), darauf hin, dass der bisher angenommene Bevölkerungsrückgang in Teilen gemildert werden könnte; zudem könnte es zu einer steigenden Konsumnachfrage der privaten Haushalte und auch zu einem höheren Bedarf der Unternehmen an Erwerbstätigen kommen (vgl. Kapitel A8.1).
Gleichzeitig stellt die Zuwanderung der Schutzsuchenden die Gesellschaft und insbesondere das Bildungs- und Ausbildungssystem vor große Herausforderungen. Wenngleich zu den 2015 zugewanderten Geflüchteten kaum empirisch belastbare Daten vorliegen, nimmt das vorliegende Kapitel eine erste Einordnung dieser Zielgruppe in den Kontext der beruflichen Ausbildung vor.
Schutzsuchende in Deutschland
Der Terminus „Flüchtling“ ist in der alltagssprachlichen Verwendung weit gefasst und nicht klar abgrenzbar (Scholz 2013). Um von der rechtlichen Verwendung des Begriffs „Flüchtling“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu unterscheiden, werden im Folgenden für die Personen, die nach Deutschland auf der Suche nach Schutz und Sicherheit kommen, die Begriffe „Geflüchtete“ und „Schutzsuchende“ verwendet.
Asylsuchende werden im EASY-System (Erstverteilung von Asylbegehrenden) als Asylbegehrende registriert. Die Angaben der EASY Registrierung bieten keine präzise und verlässliche Grundlage, da im Jahr 2015 nicht alle Asylsuchenden registriert wurden und gleichzeitig von Fehl- und Mehrfacherfassungen auszugehen ist.
Asylbewerber/-innen sind Asylantragsteller beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung.
Schutzarten: Es gibt in Deutschland 4 verschiedene Arten des Schutzes:
- Anerkennung als Flüchtling – Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG)
- Anerkennung als Asylberechtigte/-r aufgrund des Grundgesetzes (Art. 16a GG) u. Familienasyl (§ 26 AsylG)
- Subsidiärer Schutz (§ 4 Abs. 1 AsylG)
- Abschiebungsverbot, (§ 60, Abs. 5 und Abs. 7 Aufenthaltsgesetz [AufenthG]) (BAMF 2016b).
In 2015 wurde knapp die Hälfte aller Asylanträge bewilligt (49,8 %). Die meisten Asylbewerber wurden auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt (48,5 %) und nur sehr wenige Anträge auf der Grundlage des Grundgesetzes bewilligt (0,7 %). 0,6 % der Asylbewerber/-innen erhielten subsidiären Schutz und 0,7 % ein Abschiebungsverbot (BAMF 2016b).
Für die Gruppe der anerkannten Schutzsuchenden, d. h. Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde, ist der Zugang zu einer betrieblichen Berufsausbildung regelmäßig ohne weitere rechtliche Einschränkungen möglich (vgl. Kapitel A2.3).
Personen mit einer (bloßen) Duldung des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland können i. d. R. ebenfalls eine berufliche Ausbildung aufnehmen (Junggeburth 2016). Diese darf durch die zuständige Ausländerbehörde allerdings insbesondere dann nicht erlaubt werden, wenn die betreffende Person aus einem sog. sicheren Herkunftsstaat stammt und ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde (§ 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG).
Im Jahr 2015 haben rund 477.000 Personen in Deutschland beim Bundesamt für Migration einen Asylantrag gestellt. Rund 169.000 offene Asylanträge lagen 2015 aus dem Vorjahr vor. Rund 283.000 Entscheidungen wurden 2015 getroffen Tabelle A4.9.1-1. Die Entscheidungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Dennoch haben sich durch die hohe Zahl an Schutzsuchenden im Jahr 2015 die Prozesse zwischen Einreise, Registrierung, Antragstellung und Entscheidung enorm verlängert. So können derzeit bis zu 26 Monate und mehr bis zur Anerkennung als Flüchtling vergehen.
Zur Qualifikationsstruktur der Geflüchteten, die 2015 eingewandert sind, liegen zurzeit noch keine repräsentativen Studien vor. Auch zu den in vorangegangenen Jahren eingewanderten Geflüchteten und ihren Qualifikationen, die sie vor der Einwanderung erworben haben, liegen kaum verlässliche Daten vor. Aktuellere Studien beziehen sich auf unterschiedliche Gruppen von Geflüchteten, die zu verschiedenen Zeitpunkten aus unterschiedlichen Ländern zugewandert sind und unter sehr unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland leben. Daher sind ein Vergleich der folgenden Ergebnisse untereinander bzw. generalisierende Aussagen nicht möglich.
Nach der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe, die u. a. Personen befragt hat, die als Asylsuchende vor 1995 nach Deutschland gekommen sind, denen es gelungen ist, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, und die im Schnitt seit rund 16 Jahren in Deutschland leben, hatten 70 % keine abgeschlossene Berufsausbildung aus dem Herkunftsland, 16 % einen mittleren Berufsabschluss und 14 % einen (Fach-)Hochschulabschluss (Fendel/Romiti 2016).
Die Flüchtlingsstudie 2014 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge aus 6 Hauptherkunftsländern im Alter von 18 bis 69 Jahren, die ihren Aufenthaltstitel zwischen 2008 und 2012 erworben haben157, befragt hat, kommt zu folgenden Ergebnissen: Rund die Hälfte der Befragten (51,4 %) hat mindestens 10 Jahre eine Schule
besucht, 22,7 % zwischen 5 und 7 Jahre, 6,9 % bis zu 4 Jahre. Als „Nichtqualifizierte“ (ohne Schulbesuch, ohne Ausbildung) wurden rund 13 % eingestuft, knapp 10 % als „Höherqualifizierte“ (Worbs/Bund 2016).
Zwischen diesen Extremen existiert bei den Befragten ein breites Spektrum an schulischen Kompetenzen und Abschlüssen sowie beruflichen Vorerfahrungen und Qualifikationen (Worbs/Bund 2016). Für den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland sind berufliche Zertifikate wichtig. Haben Geflüchtete in ihrem Herkunftsland berufliche Qualifikationen erworben, so können sie diese in Deutschland anerkennen lassen (vgl. Kapitel E4). Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) bietet zudem Möglichkeiten der Anerkennung eines Berufsabschlusses auch bei fehlenden Unterlagen mittels Qualifikationsanalysen – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel (Böse/Tursarinow/Wünsche 2016).
Aussagen zur Ausbildungsbeteiligung junger Geflüchteter sind zurzeit nicht möglich, da das Merkmal „geflüchtete Person“ in den entsprechenden Statistiken nicht erfasst wird. Die folgenden Abschnitte können lediglich Aussagen machen zu Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Hauptherkunftsländern.
So verdeutlicht beispielsweise eine Auswertung der Schulstatistik 2014/2015, dass von den 18.400 Ausländern im Berufsvorbereitungsjahr rund 9.800 (53 %) aus einem der Asylzugangsländer kommen.158 Zum Vorjahr (2013/2014) zeigt sich ein Aufwuchs der Teilnehmenden um 34 % (Statistisches Bundesamt 2015).
Tabelle A4.9.1-1: Eckdaten der fluchtbedingten Zuwanderung
„Flüchtling“ als Erhebungsmerkmal
Aussagen zur Beteiligung von Geflüchteten in der Berufsausbildung sind auf der Grundlage der vorliegenden Daten derzeit nicht möglich, da das Merkmal „Flüchtling“ in den Statistiken der Ausbildungs-/Arbeitsmarktberichterstattung nicht erfasst wird.
Über die Staatsangehörigkeit lassen sich jedoch Personen identifizieren, die eine Staatsangehörigkeit aus den Hauptherkunftsländern der Geflüchteten besitzen. Ob es sich bei dieser Gruppe jedoch tatsächlich um geflüchtete junge Menschen handelt, weisen die Statistiken nicht aus.
So definiert beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit die folgenden Länder als Asylzugangsländer, da von Personen aus diesen Herkunftsländern in den letzten Jahren die meisten Asylanträge gestellt wurden: Afghanistan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien, Ukraine (Bundesagentur für Arbeit 2016). Zu beachten ist jedoch, dass hierunter auch Herkunftsländer gefasst sind, die mittlerweile als sichere Herkunftsländer gelten (z. B. Kosovo).
In ihrer Statistik zum Ausbildungsstellenmarkt weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) Bewerber/-innen für Ausbildungsstellen aus, die eine Staatsangehörigkeit der Asylzugangsländer besitzen. Unter den insgesamt rund 549.100 bei der BA gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern/-bewerberinnen wurden rund 15.900 (2,9 %) Personen gezählt, die eine Staatsangehörigkeit aus diesen Ländern haben. Das waren rund 1.600 Personen mehr als im Vorjahr (+11,6 %) Tabelle A4.9.1-2. 4,7 % von ihnen zählten am Ende des Vermittlungsjahres zu den unversorgten Bewerbern und Bewerberinnen (deutsche Ausbildungsstellenbewerber und -bewerberinnen: 3,7 %, übrige nicht deutsche Bewerber und Bewerberinnen: 4,0 %).
Eine Sonderauswertung des BIBB zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zum 31. Dezember 2014 weist die Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen mit einer Staatsangehörigkeit aus Asylzugangsländern159 aus: 36.495 (7,0 %) der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag hatten 2014 eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. Kapitel A4.5). 6.966 (19,1 %) dieser Ausbildungsanfänger/-innen hatten eine Staatsangehörigkeit aus einem Asylzugangsland.160 Im Vergleich zu 2013 zeigt sich ein leichter Zuwachs. Innerhalb der Gruppe der ausländischen Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen und einer Staatsangehörigkeit aus Asylzugangsländern besaßen 1.908 Ausländer/-innen eine Staatsangehörigkeit aus nichteuropäischen Asylzugangsländern.
Über die Zahl junger Geflüchteter, die in den nächsten Jahren dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehen könnten, liegen zurzeit keine präzisen Angaben vor. Auch eine grobe Schätzung der Gruppe der potenziell an einer dualen Berufsausbildung interessierten Geflüchteten ist mit einer Reihe von Annahmen, Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verbunden (vgl. Kapitel A2.3). Welche möglichen Auswirkungen von ausbildungsreifen Geflüchteten auf die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ausgehen könnten, wurde im Rahmen der jährlichen Vorausschätzung „PROSIMA“ mittels dreier Szenarien modelliert. Allen 3 Szenarien gemeinsam ist die Grundannahme, dass durch ausbildungsreife Geflüchtete die Zahl der registrierten Bewerber/-innen bei der Bundesagentur ansteigt (vgl. Kapitel A2.3). Inwieweit die dargelegten Szenarien ein realistisches Bild der Zukunft zeichnen können, hängt von einer Reihe von rechtlichen und organisatorischen Faktoren wie der Zahl der monatlichen Entscheidungen über Asylanträge im Jahr 2016, der Quote der Schutzgewährung, der Bereitstellung von Angeboten zur Beschulung, zum Spracherwerb, zur Berufsorientierung und -vorbereitung junger Geflüchteter sowie dem Abbau rechtlicher und bürokratischer Hemmnisse ab und letztlich auch davon, in welchem Umfang es gelingt, ein ausreichendes Ausbildungsangebot bereitzustellen und junge Geflüchtete für die Aufnahme einer Berufsausbildung zu gewinnen und vorzubereiten (vgl. Schreyer/Bauer/Kohn 2015; Kapitel A2.3).
Um neben dem Spracherwerb die Berufsorientierung, die Berufsvorbereitung sowie den Zugang junger Geflüchteter in eine berufliche Ausbildung zu fördern, existieren unterschiedliche Ansätze und Programme. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um bestehende Instrumente für Flüchtlinge zu öffnen, sowie spezifische Maßnahmen neu entwickelt, um Flüchtlinge in die berufliche Bildung zu führen (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2015). Auch die Bundesländer sind hier aktiv. So verfolgt z. B. Bayern in der zweijährigen Berufsvorbereitung schon seit Jahren einen integrierten Ansatz von Sprachförderung, beruflicher Orientierung/Vorbereitung und sozialpädagogischer Begleitung: Seit 2012/2013 wird das Modell an staatlichen Berufsschulen in der Fläche erprobt (Anderson 2016).161 In Hamburg wird das bisherige Halbtagsschulangebot für jugendliche Geflüchtete seit 2016 nach und nach durch ein ganztägiges Schulangebot abgelöst, das neben Sprachförderung und Schulunterricht auch ein Betriebspraktikum an 2 Tagen in der Woche beinhaltet. Die Hamburger Wirtschaft wird hierfür schrittweise rund 2.000 Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. Rund 50 betriebliche Integrationsbegleiter/-innen sollen als Mentoren die Unternehmen und die Jugendlichen während der Praktika unterstützen.162
Tabelle A4.9.1-2: Bei der BA gemeldete Bewerber/-innen aus Asylzugangsländern für Berufsausbildungsstellen
Das hohe Qualifikationspotenzial, aber auch den bedeutenden Qualifizierungsbedarf von jungen Geflüchteten zeigen erste Auswertungen der 2015 registrierten Asylbewerber/-innen. Demnach hat knapp die Hälfte (49 %) der 18- bis unter 24-jährigen registrierten Asylbewerber/-innen (gewichtet mit den Anerkennungsquoten der jeweiligen Herkunftsländer im Jahr 2015) ein Gymnasium oder eine (Fach-)Hochschule besucht. Rund jeder Fünfte hat eine Grundschule oder keine Schule (21 %) und 28 % eine Mittel- oder Fachschule besucht. Um das vorhandene Qualifizierungspotenzial dieser jungen Geflüchteten zu nutzen, sind erhebliche bildungspolitische Anstrengungen erforderlich, bei denen Spracherwerb, Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sowie Berufsausbildung nahtlos ineinandergreifen. Dies gilt auch für die Gruppe der 25- bis unter 34-Jährigen, deren erhebliches Qualifikationspotenzial und -bedarf es gerade mit Blick auf Sprache, Theorie und Praxis integrierende Angebote der beruflichen Nachqualifizierung zu nutzen gilt: Knapp die Hälfte hat ein Gymnasium oder eine (Fach-)Hochschule besucht (48 %), rund jede/-r Vierte hat eine niedrige schulische Vorbildung (26 % Grundschul- oder kein Schulbesuch) bzw. eine mittlere schulische Bildungsbeteiligung (24 % Besuch einer Mittel- oder Fachschule) (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2016).
Ernüchternd ist bisher der Qualifikationserwerb in Deutschland bei Schutzsuchenden, die bereits länger hier leben. Nur einem kleinen Teil (8 %) der vor 1995 eingewanderten Geflüchteten der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe ist es gelungen, nach durchschnittlich 16 Jahren Aufenthalt in Deutschland einen mittleren Berufsabschluss zu erreichen. Über die Hälfte (56 %) hat nach durchschnittlich 16 Jahren Aufenthalt hier keine abgeschlossene Berufsausbildung (Fendel/Romiti 2016). Im Vergleich zu anderen Migrantengruppen ist es Geflüchteten signifikant seltener gelungen, in Deutschland einen Berufsabschluss zu erreichen. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, wie wichtig es ist, junge Schutzsuchende so früh wie möglich in (Aus-)Bildungsangebote zu integrieren. Angesichts der Heterogenität ihrer Bildungsvoraussetzungen, ihrer Fluchterfahrungen und ihres Aufenthaltsstatus ist jungen Geflüchteten Zugang zu und Unterstützung beim Spracherwerb, bei der Berufsorientierung und -vorbereitung sowie bei Bildung, beruflicher Ausbildung und Nachqualifizierung zu ermöglichen. Dabei gilt es, flexible Angebote zu schaffen, die an den jeweiligen Lernvoraussetzungen und Lebensbedingungen altersgerecht ansetzen. Rechtliche und organisatorische Hemmnisse, die einer erfolgreichen Ausbildung entgegenstehen, sind rasch abzubauen (Schreyer/Bauer/Kohn 2015). „Der Erfolg der Integrationspolitik wird auch davon abhängen, wie gut es gelingt, diese verschiedenen Politikmaßnahmen zu koordinieren und zu einem konsistenten Programm zu bündeln“ (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2016, S. 2) sowie den unterschiedlichen Bedarfen und Voraussetzungen in integrativen Ansätzen zu begegnen.
(Mona Granato, Friedel Schier)
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Die Angaben der EASY-Registrierung bieten keine präzise und verlässliche Grundlage, da im Jahr 2015 nicht alle Asylsuchenden registriert wurden und gleichzeitig von Mehrfacherfassungen auszugehen ist (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016).
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157
Die Studie hat Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien schriftlich befragt (Worbs/Bund 2016).
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Da die Schulstatistik nicht die Staatsangehörigkeit für alle Staaten der Asylzugangsländer nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausweist, handelt es sich nur um einen Näherungswert. Die Schulstatistik weist folgende Länder aus: Afghanistan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Islamische Republik Iran, Kosovo, Mazedonien (ehem. Jugoslawien), Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Syrien, Arabische Republik, Ukraine, Übriges Afrika.
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159
Es handelt sich hierbei um die gleichen wie die von der BA definierten Herkunftsländer.
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Bei insgesamt rund 1.580 Ausbildungsanfängern/-anfängerinnen ausländischer Nationalität liegen keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor bzw. ist ihre Staatsangehörigkeit nicht geklärt.
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Förderlich für dieses Angebot war, dass nach Artikel 35 BayEUG Asylbewerber /-innen und Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus der Vollzeitschulpflicht bzw. der Berufsschulpflicht unterliegen (vgl. Landeshauptstadt München 2013).
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Siehe: www.hamburg.de/bildung/4637238/2015-11-16-bsb-neues-schulangebot-fuer-fluechtlinge/