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Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass das Ausbildungspersonal im dualen System die persönliche und fachliche Eignung nachweisen muss. Die fachliche Eignung umfasst sowohl die jeweiligen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten als auch entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Er muss nur von den in den Betrieben für die Planung und Durchführung der Ausbildung verantwortlichen Personen erbracht werden. Die Betriebe melden das qualifizierte Ausbildungspersonal dann den zuständigen Stellen. Von den registrierten Ausbilderinnen und Ausbildern bildet die Mehrheit nebenberuflich aus. Nur ein kleiner Teil geht dieser Tätigkeit hauptberuflich nach. Mit dem Internetportal www.foraus.de bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) dem Ausbildungspersonal eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an. 

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Geltungsbereich (§ 1)171

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeits­pädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Prüfung (§ 4)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180  Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in zwei Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Minuten. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Historie

Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt.

Ausbildereignungsprüfungen

Im Jahr 2014 nahmen insgesamt 92.406 Personen in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft an Ausbildereignungsprüfungen teil (65 % Männer; 35 % Frauen).172 Davon haben 86.661 Personen die Prüfung bestanden, was einer Erfolgsquote von 93,8 % entspricht. Auf die neuen Bundesländer entfielen 13.917 bestandene AEVO-Prüfungen  Tabelle A4.10.4-1. Der Frauenanteil bei den bestandenen Prüfungen lag bei 35,5 % (neue Länder: 36,5 %; alte Länder: 35,3 %). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Prüfungen erneut angestiegen.

Insgesamt 43.890 der registrierten Ausbilder/-innen hatten ihre fachliche Eignung nicht durch eine Prüfung nach der AEVO nachweisen müssen; 34.284 dieser von der Eignungsprüfung befreiten Personen entfielen auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel.

Tabelle A4.10.4-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2012, 2013 und 2014 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.4-2: Bestandene Meisterprüfungen 2012, 2013 und 2014 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht

Meisterprüfungen

40.644 Personen haben 2014 an Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft teilgenommen. 86,3 % davon waren Männer und 13,7 % Frauen. Die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen lag bei 37.050, was einer Erfolgsquote von 91,2 % entspricht  Tabelle A4.10.4-2. Am höchsten war der Anteil der Frauen bei den bestandenen Meisterprüfungen im Bereich der Hauswirtschaft mit 98,7 %, gefolgt von den Bereichen Landwirtschaft mit 17,8 % und Handwerk mit 17 %. Der öffentliche Dienst stellte 11 %, der Bereich Industrie und Handel 6,1 % der neuen Meisterinnen. Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich eine leichte Erhöhung der Anzahl der Prüfungsteilnahmen und der bestandenen Prüfungen.

Tabelle A4.10.4-3: Zahl der Ausbilder/-innen 2012, 2013 und 2014 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.4-4: Zahl der Ausbilder/-innen 2012, 2013 und 2014 nach Geschlecht, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.4-5: Alter des Ausbildungspersonals 2012, 2013 und 2014 nach Geschlecht

Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/-innen

Insgesamt waren im Jahr 2014 in Deutschland 652.617 Personen als Ausbilder/-innen in den Bereichen Indus­trie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft registriert. In den alten Ländern waren es 563.481 (86,3 %), in den neuen Ländern 89.136 (13,7 %). 44,2 % entfielen auf den Bereich Industrie und Handel, 34,9 % auf das Handwerk und 13,9 % auf die freien Berufe. In der Landwirtschaft lag der Anteil bei 3,6 %, im öffentlichen Dienst bei 2,9 % und in der Hauswirtschaft bei 0,5 %. Die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbilder/-innen hat gegenüber dem Vorjahr um 9.531 abgenommen. Im Vergleich der Jahre 2012 bis 2014 zeichnet sich damit ein Abwärtstrend um jährlich fast 10.000 gemeldete Ausbilderinnen und Ausbilder ab  Tabelle A4.10.4-3. 24,7 % des gemeldeten Ausbildungspersonals waren weiblich. In den neuen Ländern war der Anteil der Ausbilderinnen mit 33,3 % erneut deutlich höher als in den alten Ländern (23,3 %) Tabelle A4.10.4-4.

Bei der Verteilung nach Altersgruppen stellten die über 50-Jährigen mit 44,5 % die größte Gruppe dar, gefolgt von den 40- bis 49-Jährigen (33 %) und den 30- bis 39-Jährigen (17,4 %). 5 % der Ausbilder/-innen waren jünger als 30 Jahre. Im direkten Vergleich der Jahre 2012 bis 2014 fällt auf, dass insbesondere die Gruppe der über 50-Jährigen deutlich größer geworden ist, während gleichzeitig nur wenige junge Ausbilderinnen und Ausbilder unter 30 Jahren hinzugekommen sind Tabelle A4.10.4-5.

(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)