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Die „schulische Berufsausbildung“ ist der Sammelbegriff für Ausbildungsgänge, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)174 bzw. der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind; also jene Ausbildungsgänge, die federführend von berufsbildenden Schulen und Schulen des Gesundheitswesens angeboten werden. Vermittelt werden die schulischen Ausbildungen an unterschiedlichen Schularten: an Berufsfachschulen, Fachakademien, Fachgymnasien, Fachschulen, Schulen des Gesundheitswesens und Teilzeit-Berufsschulen.175 Die schulartenspezifische Differenzierung ist historisch gewachsen; sie wurde landesspezifisch in Schulrecht umgesetzt und auf Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) in Rahmenvereinbarungen geregelt.

Grundlagen

Für die Berufsausbildung an berufsbildenden Schulen gelten die Regelungen der Länder bzw. bei bundesrechtlich geregelten Ausbildungsgängen das entsprechende Bundesrecht (zurzeit bei 17 Ausbildungen). Die Dualität der Lernorte (praktische Einsatzstelle und Berufs[fach]-schule) ist mit der dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO vergleichbar. Die Ausbildungsgänge unterscheiden sich jedoch durch den öffentlich-rechtlichen Ausbildungs­träger, die „Schule“ (vgl. BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A5), und den Status der Lernenden.

Schüler/Schülerinnen vs. Auszubildende

Lernende an berufsbildenden Schulen haben den Status „Schüler/Schülerin“, da sie einen Vertrag mit einer Schule abgeschlossen haben. In der Regel erhalten sie keine Ausbildungsvergütung, können jedoch eine Unterstützung nach BAföG erhalten (§ 2 in Verbindung mit §  7 Abs. 1 BAföG). Bei bundeseinheitlich geregelten Ausbildungen (z. B. Altenpfleger/-in) wird ein tarifliches Ausbildungs­entgelt gezahlt, und es besteht ein Förderanspruch nach BAföG oder SGB III.

Die Auszubildenden, die nach BBiG/HwO ausgebildet werden, haben einen Vergütungsanspruch gegenüber dem ausbildenden Betrieb (§ 17 BBiG) und können Berufsausbildungshilfe nach SGB III (§§ 56, 57) erhalten. Statistisch zählen Auszubildende zur Gruppe der Arbeitnehmer, Erstgenannte zu den Schülern. Vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie „Berufliche Schulen“, Erläuterungen.

Auch das Profil der jungen Menschen, die eine schulische Berufsausbildung beginnen, unterscheidet sich von dem derjenigen Jugendlichen, die im Rahmen des dualen Systems eine Ausbildung nach BBiG/HwO aufnehmen Tabelle A5.1-1.

Die schulische Ausbildung bildet kein einheitliches System, sondern versammelt unterschiedliche Ausbildungszweige unter einem Dach. Die Tabelle A5.1-2 gibt anhand von Anfängerzahlen eine Orientierung über den Umfang der verschiedenen Ausbildungszweige. Generell können die Ausbildungen nach ihrer gesetz­lichen Grundlage (Bundes-/Landesgesetz) unterschieden werden. Auch die GES-Berufe (Gesundheit, Erziehung, Soziales) durchzieht die Trennung in Bundes- und Länderzuständigkeit.

Die Zahlen zeigen nach Art und Umfang der einzelnen Ausbildungen die Bedeutung der vollzeitschulischen Ausbildungen. Allerdings entscheiden sich mehr als doppelt so viele Menschen (ca. 481.000 Anfänger/-innen in 2014) für eine duale Berufsausbildung (vgl. Kap. A4.3).

Tabelle A5.1-1: Anfänger/-innen in schulischer oder dualer Ausbildung

Tabelle A5.1-2: Schulische Ausbildungszweige – Anfänger/-innen 2014

Statistische Abbildung der vollzeitschulischen Ausbildungen

Integrierte Ausbildungsberichterstattung

Die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE) führt die Daten unterschiedlicher Bildungsgänge in vergleichbarer Weise auf der Bundesebene zusammen. Die Datengrundlage bilden zumeist die Schulstatistiken der Länder. Aufgrund unterschiedlicher Zuordnungen von Bildungsgängen und Schulformen sind die Daten der iABE und der Fachserien „Berufliche Schulen“ sowie „Berufsbildung“ jedoch nur eingeschränkt vergleichbar (vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A5.1.1).

Fachserie „Berufliche Schulen

Die Fachserie „Berufliche Schulen“ stellt seit dem Berichtsjahr 1992 landesbezogene Daten der beruflichen Schulen zur Verfügung. Neben Zahlen zu den Schülern und Schülerinnen und Absolventen/Abgängern in den unterschiedlichen Schularten finden sich auch Angaben zu Klassen, Anfängern und Anfängerinnen, Lehrkräften und Unterrichtsstunden. Die Fachserie weist die Schüler/-innen entsprechend den besuchten Schularten aus. Die hier be­richteten Ausbildungen sind entlang der Schulartensystematik in der Fachserie 11, Reihe 2 „Berufliche Schulen“ statistisch abgebildet (vgl. Statistisches Bundesamt 2015).

Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010)

Für die Klassifikation der Berufe (KldB) wird seit dem Schuljahr 2012/2013 die „KldB 2010“ genutzt. Die KldB 2010 ist eine Klassifikation von Tätigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten (Berufsfachlichkeit) gruppiert in 5 Ebenen. Sie umfasst: 10 Berufsbereiche (1-Steller), 37 Berufshauptgruppen (2-Steller), 144 Berufsgruppen (3-Steller), 700 Berufsuntergruppen (4-Steller) und 1.286 Berufsgattungen (5-Steller) (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2011). 

Die Entwicklung der einzelnen Ausbildungszweige lässt sich mittels der Bildungskonten der integrierten Ausbildungsberichterstattung176 ablesen. In der Summe der Bildungsprogramme sind die Anfängerzahlen bzw. derjenigen im 1. Schuljahr über die Jahre hinweg konstant geblieben (rund 215.000) Tabelle A5.1-3. Jedoch haben sich die Gewichte hin zu den GES-Berufen verschoben: Der Anteil der schulischen Ausbildungsanfänger/-innen an der Gesamtzahl aller Beginner an einer Berufsausbildung (2015) variiert stark zwischen den Bundesländern Schaubild A5.1-1. Anteile zwischen 19 % (Bremen) und 42 % (Berlin) geben einen Hinweis auf das unterschiedliche Engagement der Länder, bilden andererseits jedoch auch unterschiedliche Bildungstraditionen oder Rahmenbedingungen ab. Eine Einschätzung des Engagements der Länder kann deshalb nur unter Hinzuziehung von Metadaten erfolgen (vgl. Kapitel A6.2).

Tabelle A5.1-3: Entwicklung der Anfänger/-innen in schulischen Ausbildungsgängen

Schaubild A5.1-1: Anteil der Anfänger/-innen einer schulischen Berufsausbildung am Sektor „Berufsausbildung“ in den Ländern 2015 (in %)

  • 174

    Die schulischen Ausbildungen sind von der Regelung gem. §  3 BBiG Abs. 1 ausgenommen: Das BBiG „gilt für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen“. 

  • 175

    Eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen Schularten findet sich in den Erläuterungen der Fachserie 11, Reihe 2 „Berufliche Schulen“ (Statistisches Bundesamt 2014, S. 6–8).

  • 176

    Die Daten der iABE-Schnellmeldung sind vorläufig und weichen von den endgültigen Daten der Fachserie ab. Ein direkter Vergleich der iABE-Daten mit der Fachserie ist nicht möglich, da die iABE-Systematik der Bildungsgänge abweicht von der Schulartensystematik der Fachserie. Durch eine Besonderheit bei der statistischen Meldung in Baden-Württemberg kommt es zudem zu einer Abweichung der Daten zu Tabelle A5.1-2: In Baden-Württemberg wurden 2.949 Auszubildende (2014) an „Dualen Berufskollegs“ unterrichtet, die statistisch unter BBiG/HwO an BFS gemeldet werden, obwohl die Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen haben.