Um die schulischen Berufsausbildungen berufsstrukturell zu beschreiben, wird die Fachserie 11, Reihe 2 „Berufliche Schulen“ herangezogen. Für die Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang stehen die Merkmale (Ausbildungs-)Beruf, Schulart und Geschlecht zur Verfügung. Die Fachserie unterscheidet zwischen den Lernorten „Schulen des Gesundheitswesens“ und der Ausbildung an beruflichen Schulen (Berufsfachschulen/Fachschulen/Fachakademien).
Als stärkster Ausbildungszweig der schulischen Berufsausbildung wird zuerst die Ausbildung in den Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialberufen (GES-Berufe) vorgestellt. Diese werden in der Literatur z. T. auch als „Gesundheitsfachberufe“ bezeichnet. Dargestellt werden die Entwicklungen der bundes- und landesrechtlich geregelten Ausbildungen außerhalb BBiG/HwO.177 Das Feld der Ausbildung im Gesundheitssektor unterhalb der akademischen Ausbildung präsentiert sich sehr unübersichtlich: „Vielfach überschneiden sich Qualifikationsprofile und Aufgabenspektren. Eine zufriedenstellende, einheitliche Taxonomie der Berufe … liegt nicht vor“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2014b, S. 185). Die Bildungsgänge in Gesundheits- und Sozialberufen sowie der Erzieherausbildung werden der ISCED-Stufe 3 oder 4 zugeordnet.178
Bei den Ausbildungen in den GES-Berufen zeigt sich mehrheitlich der starke Zugang von jungen Frauen. Ein Vergleich aller Lernorte und Ausbildungsgänge zeigt durchgängig die weibliche Dominanz bei den Ausbildungen in den GES-Berufen Tabelle A5.1.1-1.
Betrachtet man die vielfältigen GES-Ausbildungen nach Domänen (Berufshauptgruppen, KldB 2010, 2-Steller), zeigt sich das unterschiedliche Gewicht der Ausbildungssysteme und der Lernorte: So sind die Auszubildenden (1. Schuljahr) der „Berufe in Recht und Verwaltung“ (Berufshauptgruppe 73) zum größten Teil bei den Fachschulen angesiedelt (76 %); die „Medizinischen Gesundheitsberufe“ (81) sind zwischen Schulen des Gesundheitswesens (56 %) und der Ausbildung an Teilzeit-Berufsschulen nach BBiG (30 %) aufgeteilt. „Nicht medizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik“ (82) sind zu 47 % an den Schulen des Gesundheitswesens und zu 33 % an den Berufsfachschulen (BFS) verortet. „Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie“ (83) sind zu 52 % BFS und zu 40 % Fachschulen zugeordnet.
Tabelle A5.1.1-1: Anfänger/-innen in GES-Berufen nach Geschlecht und Lernort (2014/2015)
GES-Berufe nach Bundesrecht
Nach Bundesrecht sind insgesamt 17 Ausbildungsgänge geregelt Tabelle A5.1.1-2. Die 5 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe machen mehr als 80 % aller nach Bundesrecht geregelten GES-Berufe aus Tabelle A5.1.1-3.
GES-Ausbildungen nach Bundesrecht
Altenpfleger/-in, Diätassistent/-in, Ergotherapeut/-in, Entbindungspfleger/-in und Hebamme, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Logopäde/Logopädin, Masseur/-in und medizinischer Bademeister/medizinische Bademeisterin, Medizinisch-technischer Assistent/Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/ Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, Medizinisch-technischer Radiologieassistent/Medizinisch-technische Radiologieassistentin, Notfallsanitäter/-in (Vorläufer: Rettungsassistent/ -in), Orthoptist/-in, Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin, Physiotherapeut/ -in, Podologe/Podologin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent/Veterinärmedizinisch-technische Assistentin (vgl. Kultusministerkonferenz 2013).
Tabelle A5.1.1-2: Anfänger/-innen in GES-Berufen nach Bundesrecht 2011 bis 2014
Tabelle A5.1.1-3: Stark besetzte Ausbildungsgänge in GES-Berufen nach Bundes- und Landesrecht (1. Schuljahr 2014/2015)
GES-Ausbildungen nach Landesrecht
Nach Landesrecht geregelt sind 45 GES-Berufe. Die Absolventen und Absolventinnen erhalten z. T. „staatlich geprüfte“ bzw. „staatlich anerkannte“ Ausbildungsabschlüsse. Die meisten Anfänger/-innen in diesem Ausbildungszweig hatten im Schuljahr 2014/2015 eine Erzieherausbildung aufgenommen (25 %). Außer dem Ausbildungsgang zum/zur Erzieher/-in finden sich unter den GES-„Landesberufen“ vor allem hinführende oder vorbereitende Ausbildungen. Der Schwerpunkt der Ausbildungen liegt in den Bereichen „Pflege“ (Alten- und Krankenpflege) und „Erziehung“ (inkl. Berufe der Kinderbetreuung). Die fünf stärksten Ausbildungsgänge machen rund zwei Drittel aller landesrechtlich geregelten GES-Berufe aus Tabelle A5.1.1-3.
GES-Ausbildungen nach Landesrecht
Das „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe und das Verzeichnis der zuständigen Stellen“ vom 19. Juni 2015 (Bundesinstitut für Berufsbildung) listet 45 „Landesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen sowie sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe“ (Tabelle 2.2.2).180 Die Ausbildungszeit beträgt zwischen 1 Monat (Desinfektor/-in) und bis zu 60 Monaten (Erzieher/-in) – je nach Vorbildung. Manche Ausbildungsgänge werden nur in einem Land angeboten (bspw. „Neuro-otologischer Assistent/-otologische Assistentin“ in Hamburg); die Ausbildung als Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin gibt es in 13 Ländern.
Andere Quellen listen 58 Berufsabschlüsse auf, die in über 130 verschiedenen Ausbildungsvorschriften geregelt sind (Dielmann 2013, in Anlehnung an das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe).
Je nach Ausbildungsort oder Berufsfeld sind Kultus-, Gesundheits- oder Sozialministerium für die Ausbildung zuständig. Die Ausbildungen an Berufsfachschulen sowie Fachschulen sind in gemeinsamen Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz geregelt.
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Die im dualen System ausgebildeten GES-Berufe, z. B. Medizinische/-r Fachangestellte/-r, werden hier nicht berücksichtigt.
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Zuordnung nationaler Bildungsprogramme zu ISCED 2011, Statistisches Bundesamt 2014.
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179
Nach dem Grundgesetz kann der Bund die Zulassung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auch vom Abschluss einer bestimmten Ausbildung abhängig machen.
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180
Diese Liste ist nicht durch die Länder oder die KMK bestätigt.