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Um die schulischen Berufsausbildungen berufsstrukturell zu beschreiben, wird die Fachserie 11, Reihe 2 „Beruf­liche Schulen“ herangezogen. Für die Schüler/-innen im 1. Schuljahrgang stehen die Merkmale (Ausbildungs-)Beruf, Schulart und Geschlecht zur Verfügung. Die Fachserie unterscheidet zwischen den Lernorten „Schulen des Gesundheitswesens“ und der Ausbildung an beruflichen Schulen (Berufsfachschulen/Fachschulen/Fachakademien).

Als stärkster Ausbildungszweig der schulischen Berufs­ausbildung wird zuerst die Ausbildung in den Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialberufen (GES-Berufe) vorgestellt. Diese werden in der Literatur z. T. auch als „Gesundheitsfachberufe“ bezeichnet. Dargestellt werden die Entwick­lungen der bundes- und landesrechtlich geregelten Aus­bil­dungen außerhalb BBiG/HwO.177 Das Feld der Ausbildung im Gesundheitssektor unterhalb der akademischen Aus­bildung präsentiert sich sehr unübersichtlich: „Vielfach überschneiden sich Qualifikationsprofile und Aufgabenspektren. Eine zufriedenstellende, einheitliche Taxonomie der Berufe … liegt nicht vor“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2014b, S. 185). Die Bildungsgänge in Gesundheits- und Sozialberufen sowie der Erzieherausbildung werden der ISCED-Stufe 3 oder 4 zugeordnet.178

Bei den Ausbildungen in den GES-Berufen zeigt sich mehr­heitlich der starke Zugang von jungen Frauen. Ein Vergleich aller Lernorte und Ausbildungsgänge zeigt durchgängig die weibliche Dominanz bei den Ausbildungen in den GES-Be­rufen Tabelle A5.1.1-1.

Betrachtet man die vielfältigen GES-Ausbildungen nach Domänen (Berufshauptgruppen, KldB 2010, 2-Steller), zeigt sich das unterschiedliche Gewicht der Ausbildungssysteme und der Lernorte: So sind die Auszubildenden (1.  Schuljahr) der „Berufe in Recht und Verwaltung“ (Berufshauptgruppe 73) zum größten Teil bei den Fachschulen angesiedelt (76 %); die „Medizinischen Gesundheitsberufe“ (81) sind zwischen Schulen des Gesundheitswesens (56 %) und der Ausbildung an Teilzeit-Berufsschulen nach BBiG (30 %) aufgeteilt. „Nicht medizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik“ (82) sind zu 47 % an den Schulen des Gesundheitswesens und zu 33 % an den Berufsfachschulen (BFS) verortet. „Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie“ (83) sind zu 52 % BFS und zu 40 % Fachschulen zugeordnet.

Tabelle A5.1.1-1: Anfänger/-innen in GES-Berufen nach Geschlecht und Lernort (2014/2015)

GES-Berufe nach Bundesrecht

Nach Bundesrecht sind insgesamt 17 Ausbildungsgänge geregelt Tabelle A5.1.1-2. Die 5 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe machen mehr als 80 % aller nach Bundesrecht geregelten GES-Berufe aus Tabelle A5.1.1-3

GES-Ausbildungen nach Bundesrecht

Altenpfleger/-in, Diätassistent/-in, Ergotherapeut/-in, Ent­bindungspfleger/-in und Hebamme, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kranken­pfleger/-in, Logopäde/Logopädin, Masseur/-in und medizinischer Bademeister/medizinische Bademeisterin, Medizinisch-tech­nischer Assistent/Medizinisch-technische Assistentin für Funktions­diagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/ Medizinisch-technische Laboratoriumsassis­tentin, Medizinisch-technischer Radio­logie­assistent/Medizinisch-technische Radiologieassistentin, Notfallsanitäter/-in (Vorläufer: Rettungsassistent/ -in), Orthoptist/-in, Pharma­zeutisch-technischer Assistent/Pharma­zeutisch-technische Assistentin, Physiotherapeut/ -in, Podologe/Podologin, Veterinärmedi­zi­nisch-technischer Assistent/Veterinärmedi­zi­nisch-technische Assistentin (vgl. Kultusministerkonferenz 2013).

Tabelle A5.1.1-2: Anfänger/-innen in GES-Berufen nach Bundesrecht 2011 bis 2014

Tabelle A5.1.1-3: Stark besetzte Ausbildungsgänge in GES-Berufen nach Bundes- und Landesrecht (1. Schuljahr 2014/2015)

GES-Ausbildungen nach Landesrecht

Nach Landesrecht geregelt sind 45 GES-Berufe. Die Absolventen und Absolventinnen erhalten z. T. „staatlich geprüfte“ bzw. „staatlich anerkannte“ Ausbildungsabschlüsse. Die meisten Anfänger/-innen in diesem Ausbildungszweig hatten im Schuljahr 2014/2015 eine Erzieherausbildung aufgenommen (25 %). Außer dem Ausbildungsgang zum/zur Erzieher/-in finden sich unter den GES-„Landesberufen“ vor allem hinführende oder vorbereitende Ausbildungen. Der Schwerpunkt der Ausbildungen liegt in den Bereichen „Pflege“ (Alten- und Krankenpflege) und „Erziehung“ (inkl. Berufe der Kinderbetreuung). Die fünf stärksten Ausbildungsgänge machen rund zwei Drittel aller landesrechtlich geregelten GES-Berufe aus Tabelle A5.1.1-3.

GES-Ausbildungen nach Landesrecht

Das „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe und das Verzeichnis der zuständigen Stellen“ vom 19. Juni 2015 (Bundesinstitut für Berufsbildung) listet 45  „Landesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen sowie sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe“ (Tabelle 2.2.2).180 Die Ausbildungszeit beträgt zwischen 1  Monat (Desinfektor/-in) und bis zu 60 Monaten (Erzieher/-in) – je nach Vorbildung. Manche Ausbildungsgänge werden nur in einem Land angeboten (bspw. „Neuro-otologischer Assistent/-otologische Assistentin“ in Hamburg); die Ausbildung als Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin gibt es in 13 Ländern.

Andere Quellen listen 58 Berufsabschlüsse auf, die in über 130 verschiedenen Ausbildungsvorschriften geregelt sind (Dielmann 2013, in Anlehnung an das Verzeichnis der an­erkannten Ausbildungsberufe).

Je nach Ausbildungsort oder Berufsfeld sind Kultus-, Ge­sundheits- oder Sozialministerium für die Ausbildung zuständig. Die Ausbildungen an Berufsfachschulen sowie Fachschulen sind in gemeinsamen Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz geregelt.

  • 177

    Die im dualen System ausgebildeten GES-Berufe, z. B. Medizinische/-r Fach­angestellte/-r, werden hier nicht berücksichtigt. 

  • 178

    Zuordnung nationaler Bildungsprogramme zu ISCED 2011, Statistisches Bundesamt 2014.

  • 179

    Nach dem Grundgesetz kann der Bund die Zulassung zur Ausübung einer be­stimmten Tätigkeit auch vom Abschluss einer bestimmten Ausbildung abhängig machen. 

  • 180

    Diese Liste ist nicht durch die Länder oder die KMK bestätigt.