Berufsausbildung nach Landesrecht
Neben den GES-Ausbildungen nach Landesrecht gibt es noch weitere 56 landesrechtlich geregelte Ausbildungsgänge. In einer Rahmenvereinbarung haben sich die Länder auf gemeinsame Berufsbezeichnungen dieser an den BFS durchgeführten Ausbildungen geeinigt. Die Ausbildungsabschlüsse führen den Zusatz „Staatlich geprüft“ (Kultusministerkonferenz 2015).181 Bildungspolitisch interessant ist, dass die Ausbildungen – je nach Vorbildung – mit dem Erwerb der fachgebundenen bzw. allgemeinbildenden Hochschulreife verbunden werden können. Hier liegt ein struktureller Vorteil der schulischen gegenüber der dualen Berufsausbildung, wo die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nur an bestimmten beruflichen Schulen erworben werden kann (z. B. den Berufskollegs in Baden-Württemberg). 2015 hatten rund ein Drittel aller Ausbildungsanfänger/-innen in den Landesberufen (ohne GES) (13.140 von 39.518) eine Qualifizierung mit der Möglichkeit zum Erwerb der HZB aufgenommen.182
Ausbildungen nach Landesrecht an BFS
Die „Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen“ (Kultusministerkonferenz 2015) unterscheidet 56 Berufsabschlüsse an BFS (incl. 10 GES-Ausbildungen). Die Berufsbezeichnungen werden durch Rahmenvereinbarungen der KMK festgestellt. Da die Länder jedoch Eingangsvoraussetzung, Ausbildungsdauer und -inhalte festlegen, sind auch die Abschlussbezeichnungen landesspezifisch geprägt.
Über die stark besetzten Ausbildungsgänge nach Landesrecht mit mehr als 1.000 Anfänger/-innen informiert Tabelle A5.1.2-1.
Berufsausbildung nach Bundesrecht
Die Ausbildungen nach BBiG/HwO an BFS183 sind eine spezielle Form der Berufsausbildung: Die Ausbildung ist nach BBiG/HwO anerkannt, findet jedoch außerhalb der betrieblichen Praxis statt. Die Abschlussprüfungen der schulischen Ausbildungen sind den (Kammer-)Abschlüssen gleichgestellt.184 Die schulische Ausbildung an BFS nach BBiG/HwO konzentriert sich auf wenige Ausbildungsberufe (zum Vergleich jeweils die Anfänger/-innen in der dualen Ausbildung) Tabelle A5.1.2-2. Dieser punktuelle Vergleich von Ausbildungsgängen deutet eher auf eine Ergänzung als auf eine Konkurrenz der beiden Bildungswege hin – es gibt jeweils einen „originären“ Ausbildungsbereich. Insgesamt ist die Ausbildung der BBiG/HwO-Ausbildung an BFS jedoch von den Anfängerzahlen her eher klein und seit Jahren im Rückgang begriffen (-48 % seit 2005).
(Friedel Schier)
Tabelle A5.1.2-1: Stark besetzte Ausbildungen nach Landesrecht 2014
Tabelle A5.1.2-2: Ausgewählte Berufsausbildungen nach BBiG/HwO – schulisch vs. dual (Anfänger/ -innen 2014)
-
181
Auch hier kommt ein Unterschied zur dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO zum Tragen: Im BBiG sind die „staatlich anerkannten Ausbildungsberufe“ geregelt (§ 4 BBiG), wohingegen die KMK die Berufsqualifikation, d. h. den Ausbildungsabschluss, regelt.
-
182
Vgl. Statistisches Bundesamt: iABE Schnellmeldung 2015. Konto I04.
-
183
Durch eine Besonderheit bei der statistischen Meldung in Baden-Württemberg kommt es zu einer Unklarheit der Daten auf der Bundesebene (siehe Fußnote 176).
-
184
Die „Gleichstellung von Prüfungszeugnissen“ erfolgt durch Rechtsverordnung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem BMBF nach Anhörung des Hauptausschusses des BIBB (§ 50 BBiG). Die Bewilligung wird befristet erteilt und ist zzt. für 7 berufsbildende Schulen ausgesprochen (Bundesinstitut für Berufsbildung, Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2015, S. 192 ff.).