Im öffentlichen Dienst werden nicht nur spezielle Berufe für den öffentlichen Dienst, sondern auch Berufe, die bei den Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern eingetragen werden, und Berufe des Gesundheitswesens ausgebildet. In der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes zählen darüber hinaus auch Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare zum Personal in Ausbildung.
Nach dieser erweiterten Abgrenzung befanden sich am Stichtag 30. Juni 2014 rund 202.900 Personen in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit sowie rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform). 103.200 Personen absolvierten ihre Ausbildung in einem Beamtenverhältnis. 20.400 hatten einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines Hochschulstudiums oder im Anschluss an ein solches abgeschlossen, ohne in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Für die übrigen Ausbildungsberufe wurden 79.300 Auszubildende gemeldet. Dabei handelt es sich überwiegend um Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie für Gesundheitsfachberufe. Bei den folgenden Ausführungen wird unter dem Begriff „Auszubildende“ nur der zuletzt genannte Personenkreis berücksichtigt.
Ausbildung im öffentlichen Dienst
Die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes ist nicht mit den gemeldeten Zählergebnissen nach Zuständigkeitsbereichen vergleichbar (vgl. Kapitel A4.2), da Ausbildungsverträge, die der öffentliche Dienst in Ausbildungsberufen von Industrie, Handel oder Handwerk abschließt, diesen Zuständigkeitsbereichen zugerechnet werden.
Hinsichtlich der Ausbildungsquoten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Erhebungsstichtags der Personalstandstatistik zum 30. Juni die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergegeben wird. Zu diesem Stichtag können bereits ganze Ausbildungsjahrgänge die Ausbildung beendet haben, während neue Ausbildungsjahrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres die Ausbildung antreten. Aus der Statistik des Bundesministeriums des Innern zur Ausbildungsleistung im unmittelbaren Bundesdienst ergibt sich für den Stichtag 15. Oktober 2014 eine Ausbildungsquote von 6,9 %.
Schaubild A5.2-1: Entwicklung der Ausbildungsquoten im öffentlichen Dienst1
Setzt man die 79.300 Auszubildenden ins Verhältnis zum Vollzeitäquivalent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im öffentlichen Dienst, erhält man zum Stichtag 30. Juni 2014 eine Ausbildungsquote von 3,4 %. Relativ viele Ausbildungsverhältnisse gab es im Bundesbereich mit einer Quote von 5,6 %. Im Landesbereich lag die Quote bei nur 2,7 %, im kommunalen Bereich sowie bei der Sozialversicherung bei je 3,6 %.
Insgesamt ist die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst seit dem Jahr 2000 gesunken Schaubild A5.2- 1. Dabei war die Entwicklung in den einzelnen Beschäftigungsbereichen unterschiedlich. Während bei den Ländern und bei den Kommunen ein Rückgang zu verzeichnen war, hat die Ausbildungsoffensive beim Bund zu einem erheblichen Anstieg der Ausbildungsquote geführt. Seit 2000 hatte sich die Quote bis im Jahr 2010 hier nahezu verdoppelt und ist seitdem wieder rückläufig. Bei der Sozialversicherung war die Quote in den Jahren 2004 bis 2010 rückläufig. Das lag vor allem an weniger Ausbildungsverhältnissen bei der Kranken- und Rentenversicherung sowie an der steigenden Zahl der Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit in diesem Zeitabschnitt. Mitte 2014 ist sie nun auf demselben Niveau wie im Jahr 2010. Der Rückgang im kommunalen Bereich ist nicht zuletzt auf die Ausgliederung kommunaler Krankenhäuser aus dem öffentlichen Dienst zurückzuführen, da diese einen relativ hohen Ausbildungsanteil aufweisen. Mitte 2014 befanden sich 14.900 Ausbildungsplätze des öffentlichen Dienstes in Krankenhäusern, Hochschulkliniken und Pflegeeinrichtungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Krankenhäuser, die in privater Rechtsform z. B. als GmbH betrieben werden, nicht zum öffentlichen Dienst zählen, selbst wenn sie sich vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. So gab es weitere 19.800 Auszubildende in privatrechtlichen Krankenhäusern, die mehrheitlich öffentlichen Arbeitgebern gehörten.
Mit einem Anteil von 62,4 % waren weibliche Auszubildende im öffentlichen Dienst deutlich in der Mehrheit. Dieser Anteil ist seit dem Jahr 2006 nur leicht um 1,3 Prozentpunkte gestiegen. Davor gab es einen Rückgang, der ebenfalls teilweise auf die Ausgliederung von Krankenhäusern zurückzuführen ist. Im Jahr 2000 hatte der Frauenanteil noch bei 66,5 % gelegen.
Mitte 2014 gab es in den neuen Ländern einschließlich Berlin 14.200 Ausbildungsplätze des öffentlichen Dienstes; 65.100 befanden sich im früheren Bundesgebiet. Damit ist die Ausbildungsplatzquote in den neuen Ländern mit nur 2,4 % deutlich niedriger als in den alten Ländern, wo die Quote bei 3,7 % lag.
(Alexandros Altis, Statistisches Bundesamt)