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Im dualen System der Berufsausbildung haben Auszubildende nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene und mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Ausbildungsvergütung. Diese soll zum einen spürbar zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten beitragen, zum anderen ist sie aber auch als Entlohnung für die während der Ausbildung im Betrieb geleistete produktive Arbeit gedacht. Die Vergütungszahlungen sind nicht nur für die Auszubildenden, sondern auch für die Ausbildungsbetriebe von erheblicher finanzieller Bedeutung. Bei der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung stellen sie den größten Kostenfaktor dar. Durchschnittlich 62 % der betrieblichen Bruttoausbildungskosten entfallen auf die Personalkosten der Auszubildenden, d. h. die Ausbildungsvergütungen einschließlich der gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen (vgl. Kapitel A7.3, Jansen u. a. 2015).

In den meisten Wirtschaftszweigen schließen die Tarif­partner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) Vereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab, wobei es sehr häufig regional unterschiedliche Regelungen gibt.198 Tarifgebundene Betriebe199 dieser Wirtschaftszweige müssen ihren Auszubildenden mindestens die tariflich festgelegten Beträge zahlen; niedrigere Vergütungen sind dann unzulässig, übertarifliche Zuschläge aber möglich. Betriebe ohne Tarifbindung können dagegen die in ihrem Wirtschaftszweig und ihrer Region geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen deutlich unterschreiten, und zwar nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 %. Allerdings zahlen auch nicht tarifgebundene Betriebe häufig freiwillig die tariflichen Vergütungssätze. Obwohl die Tarifbindung der Betriebe in Westdeutschland seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich abgenommen hat (vgl. Kohaut/Ellguth 2015), werden die Vergütungszahlungen in der betrieblichen Berufsausbildung nach wie vor relativ stark durch die tariflichen Regelungen bestimmt. Allerdings ist in Ostdeutschland die Tarifbindung schon immer schwächer ausgeprägt gewesen (vgl. Kohaut/Ellguth 2015), daher entspricht dort die Vergütungshöhe seltener dem Tarifniveau als in Westdeutschland (vgl. Beicht/Walden 2012). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beobachtet und analysiert seit 1976 die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in den alten Ländern und seit 1992 zusätzlich auch in den neuen Ländern.

Tarifliche Ausbildungsvergütungen

Tarifliche Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen werden meistens für einen bestimmten Wirtschaftszweig in einer bestimmten Region (Tarifbereich) geschlossen. Innerhalb eines Tarifbereichs werden in der Regel für alle Auszubildenden – unabhängig vom Ausbildungsberuf – einheitliche monatliche Vergütungssätze für die einzelnen Ausbildungsjahre festgelegt. Ist ein Wirtschaftszweig in mehrere Tarifregionen (z. B. West- und Ostdeutschland oder einzelne Bundesländer) untergliedert, so variieren die Vergütungssätze oft zwischen den betreffenden Regionen, wobei es größere Abweichungen meistens nur zwischen den alten und neuen Ländern gibt. Sehr stark unterscheidet sich die Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen jedoch zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen.

Jährlich zum Stand 1. Oktober wird im BIBB eine Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen durchgeführt. Die Grundlage bilden dabei derzeit rund 450 Vergütungsvereinbarungen aus den gemessen an den Beschäftigtenzahlen größten Tarifbereichen Deutschlands. Die aktuellen Angaben hierzu stellt jeweils das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem dort geführten Tarifregister zusammen. Auf dieser Datenbasis werden im BIBB Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe berechnet, und zwar getrennt nach alten und neuen Ländern. 2015 wurden 180 Berufe in den alten Ländern und 149 Berufe in den neuen Ländern berücksichtigt. In den einbezogenen Berufen waren insgesamt 89 % (alte Länder: 90 %, neue Länder: 82 %) aller Auszubildenden vertreten. Bei den Auswertungen wird zunächst pro Ausbildungsberuf ein Durchschnitt über die tariflichen Vergütungssätze der Wirtschaftszweige bzw. Tarifbereiche berechnet, in denen der betreffende Beruf schwerpunktmäßig bzw. typischerweise ausgebildet wird (zur Methode vgl. Beicht 2011). Anschließend werden auf Basis der ermittelten berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte weitere Durchschnittswerte, z. B. für die einzelnen Ausbildungsbereiche, gebildet, wobei die jeweiligen Berufe immer mit dem Gewicht ihrer Auszubildendenzahlen in die Berechnung eingehen.

Anstieg und Strukturen der Ausbildungs­vergütungen 2015

In den alten Ländern betrugen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2015 im Durchschnitt 832 € pro Monat.200 Sie erhöhten sich damit um 3,7 % gegenüber dem Vorjahr.201 Die Anhebung fiel prozentual allerdings schwächer aus als 2014 mit 4,6 %. In den neuen Ländern stieg der monatliche Vergütungsdurchschnitt um 4,3 % auf 769 € und somit etwas stärker als im Jahr zuvor mit 4,1 %. Der Abstand zum westdeutschen Tarifniveau hat sich 2015 nicht verändert: Wie im Vorjahr wurden in den neuen Ländern 92 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht. Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet lag der Durchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2015 bei 826 € pro Monat. Dies bedeutete eine Zunahme um 3,9 % gegenüber dem Vorjahr.

Bei Betrachtung der längerfristigen Entwicklung zeigen sich erhebliche Schwankungen des jährlichen Anstiegs der tariflichen Ausbildungsvergütungen Schaubild A7.1-1. In jüngerer Vergangenheit nahmen in den alten Ländern die Vergütungen im Durchschnitt vergleichsweise stark zu. Die jährliche Steigerungsrate, die sich zwischen 2012 und 2014 jeweils über 4 % bewegte, sank 2015 erstmals wieder etwas unter 4 %. In den Jahren zuvor, insbesondere seit 1996, war die Anhebung der Ausbildungsvergütungen immer deutlich schwächer gewesen. In den neuen Ländern wurden in den letzten Jahren meist noch höhere Steigerungsraten erreicht als in den alten Ländern: 2009 sowie von 2011 bis 2013 betrugen sie jährlich (annähernd) 5 %, 2014 und 2015 fiel die Erhöhung zwar schwächer aus, lag aber immer noch bei über 4 %. Zuvor hatte es hier ebenfalls seit 1996 keinen ähnlich hohen Zuwachs mehr gegeben, in einzelnen Jahren (1997 und 1999) war der Vergütungsdurchschnitt sogar gesunken. Die Annäherung an das westdeutsche Vergütungsniveau, die zeitweise rückläufig gewesen war, verstärkte sich seit 2009 wieder deutlich. Während beispielsweise 2006 die Ausbildungsvergütungen in den neuen Ländern nur 85 % der westlichen Höhe erreicht hatten, waren es 2015 immerhin 92 %.

Die Ausbildungsvergütungen unterscheiden sich beträcht­lich zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen.202 In den alten Ländern waren 2015 in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) mit durchschnittlich 1.057 € sehr hohe Vergütungen tariflich vereinbart, in den neuen Ländern fielen sie allerdings mit 861 € merklich geringer aus. Sehr hoch lagen die tariflichen Vergütungsdurchschnitte beispielsweise auch in den Berufen Mechatroniker/Mechatronikerin (alte Länder: 998 €, neue Länder: 976 €), Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (alte und neue Länder: 986 €) sowie Medientechnologe/Medientechnologin Druck (alte und neue Länder: 943 €). Eher niedrig waren die tariflichen Vergütungsdurchschnitte 2015 zum Beispiel in den Berufen Friseur/Friseurin (alte Länder: 494 €, neue Länder: 269 €), Florist/Floristin (alte Länder: 587 €, neue Länder: 422 €), Bäcker/Bäckerin (alte und neue Länder: 600 €) sowie Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (alte und neue Länder: 627 €).

Schaubild A7.1-1: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1992 bis 2015

Zwischen den Ausbildungsbereichen gibt es große Unterschiede im Niveau der tariflichen Ausbildungsvergütungen. In den alten Ländern wurden 2015 in Industrie und Handel mit durchschnittlich 901 € pro Monat hohe Vergütungen erreicht, ebenso im öffentlichen Dienst mit 880 €. Der prozentuale Anstieg lag allerdings sowohl in Industrie und Handel mit 3,4 % als auch im öffentlichen Dienst mit 2,3 % unter dem Gesamtdurchschnitt Schaubild A7.1-2. Relativ niedrig waren in den alten Ländern die durchschnittlichen Vergütungsbeträge im Handwerk (697 €), in der Landwirtschaft (723 €) und bei den freien Berufen (738 €). Während im Handwerk mit 4,2 % und bei den freien Berufen mit 5,9 % überdurchschnittliche Steigerungsraten zu verzeichnen waren, nahmen die Vergütungen in der Landwirtschaft mit 1,8 % nur wenig zu. Noch größere Unterschiede im Vergütungsniveau der Ausbildungsbereiche waren 2015 in den neuen Ländern zu verzeichnen: Hier lag der Vergütungsdurchschnitt im öffentlichen Dienst mit 879 € am höchsten, gefolgt von Industrie und Handel mit 826 €. Erheblich niedriger fielen auch hier die durchschnittlichen Vergütungen im Handwerk (600 €), in der Landwirtschaft (625 €) und bei den freien Berufen (720 €) aus. In den neuen Ländern stiegen die Vergütungen prozentual am stärksten im Handwerk mit 4,9 % an und am wenigsten im öffentlichen Dienst mit 2,2 %. Bei den Durchschnittswerten für die Ausbildungsbereiche ist zu berücksichtigen, dass vor allem innerhalb von Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen der einzelnen Berufe stark differieren. Dagegen sind die Vergütungsunterschiede innerhalb der kleineren Ausbildungsbereiche, die wesentlich weniger Berufe umfassen, viel geringer.

Insgesamt verteilten sich die Auszubildenden 2015 wie folgt nach Höhe der berufsspezifischen Ausbildungsvergütungen: In den alten Ländern kamen 28 % der Auszubildenden auf hohe monatliche Beträge von 950 € und mehr. Für 63 % bewegten sich die Vergütungen zwischen 650 € und unter 950 €. Relativ niedrig waren die Beträge für 9 % der Auszubildenden mit weniger als 650 €. In den neuen Ländern gab es für 16 % der Auszubildenden hohe Vergütungen von 950 € und mehr. Für 53 % der Auszubildenden lagen die Vergütungen zwischen 650 € und unter 950 €. 31 % der Auszubildenden erhielten Vergütungen von weniger als 650 €.

Deutliche Vergütungsunterschiede waren 2015 zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden festzustellen. In den alten Ländern betrugen die Vergütungen für männliche Auszubildende durchschnittlich 844 € im Monat und für weibliche Auszubildende 811 €. In den neuen Ländern kamen männliche Auszubildende auf 786 € und weibliche auf 736 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte resultierten ausschließlich aus der unterschiedlichen Verteilung von männlichen und weiblichen Auszubildenden auf die einzelnen Berufe. In Berufen, in denen fast ausschließlich junge Männer ausgebildet wurden, waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen teilweise sehr hoch. Umgekehrt lagen in einigen Berufen, in denen weit überwiegend junge Frauen vertreten waren, die Vergütungen sehr niedrig.

Bei den bisherigen Angaben handelte es sich immer um Durchschnittswerte über die gesamte Ausbildungsdauer der Berufe. Für die einzelnen Ausbildungsjahre wurden 2015 folgende durchschnittlichen Monatsbeträge ermittelt: In den alten Ländern betrugen sie im 1. Ausbildungsjahr 751 €, im 2. Jahr 826 €, im 3. Jahr 915 € und im 4.  Jahr 942 €. In den neuen Ländern ergaben sich für das 1. Ausbildungsjahr durchschnittlich 689 €, für das 2. Jahr 765 €, für das 3. Jahr 842 € und für das 4. Jahr 919 € pro Monat.203

Anstieg der Ausbildungsvergütungen 2005 bis 2014 vor dem Hintergrund der Preissteigerung sowie der Lohn- und Gehaltsentwicklung

Im Folgenden wird die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen unter Berücksichtigung der gleichzeitig stattgefundenen Preisentwicklung betrachtet und der Vergütungsanstieg mit der tariflichen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmer/-innen verglichen Tabelle A7.1-1.204 Im Zeitraum von 2005 bis 2014 erhöhten sich in den alten Ländern die Ausbildungsvergütungen um insgesamt 28,7 % im Durchschnitt, in den neuen Ländern lag der entsprechende Gesamtanstieg bei 39,3 %. Hierbei handelt es sich um die nominalen Vergütungssteigerungen. Der reale Zuwachs, d. h. der tatsächliche Zugewinn an Kaufkraft, ergibt sich erst nach Herausrechnung der Preissteigerung. Hierfür wird der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex (Gesamtindex für Deutschland) herangezogen. Danach stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland von 2005 bis 2014205 um insgesamt 15,2 % an. In den alten Ländern betrug die reale Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in dieser Zeitspanne somit nur 13,5 %. In den neuen Ländern gab es mit einem Plus von 24,1 % einen deutlich stärkeren prozentualen Realanstieg, allerdings basierend auf einem erheblich niedrigeren Ausgangsniveau der Vergütungen als in den alten Ländern.

Inwieweit die Anhebung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 2005 bis 2014 der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung entsprach, lässt sich anhand der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Indizes der tarif­lichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer/-innen206 beurteilen. In den alten Ländern fiel demnach bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen der prozentuale Gesamtanstieg im betreffenden Zeitraum mit 28,7 % höher aus als bei den Verdiensten der Arbeitnehmer/-innen mit 22,0 %. Vor allem ab 2011 wurden hier die Ausbildungsvergütungen prozentual stärker erhöht als die Arbeitnehmerverdienste. In den neuen Ländern nahmen die tariflichen Vergütungen der Auszubildenden mit 39,3 % erheblich mehr zu als die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer/-innen mit 24,8 %. In fast allen Jahren seit 2005 war die Verdienstentwicklung für die Auszubildenden dort deutlich günstiger als für die Arbeitnehmer/-innen.

(Ursula Beicht)

Schaubild A7.1-2: Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2015 nach Ausbildungsbereichen

Tabelle A7.1-1: Nominaler und realer Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen (AV) sowie nominaler Anstieg der Tarifverdienste der Arbeitnehmer von 2005 bis 2014

  • 198

    Es werden vor allem für West- und Ostdeutschland oft unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. Insbesondere im Handwerk sowie im Dienstleistungssektor gibt es Bereiche, in denen tarifliche Regelungen der Ausbildungsvergütungen nur für bestimmte Regionen bestehen oder in denen überhaupt keine entsprechenden tariflichen Vereinbarungen abgeschlossen werden.

  • 199

    Eine Tarifbindung liegt in der Regel dann vor, wenn der Betrieb dem tarifschließenden Arbeitgeberverband eines Wirtschaftszweigs angehört oder wenn für den Betrieb ein gesonderter Firmentarifvertrag abgeschlossen wurde. In eher seltenen Fällen werden Tarifvereinbarungen in einem Wirtschaftszweig für allgemein­verbindlich erklärt, dann gelten die Regelungen ohne Ausnahme für alle Betriebe des betreffenden Bereichs.

  • 200

    Die tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten nicht in der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Berufsausbildung in BBiG/HwO-Berufen. Dort erhalten die Auszubildenden in der Regel wesentlich niedrigere Vergütungen, die gesetzlich bzw. durch Verordnung festgelegt sind.

  • 201

    Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stellen für die Auszubildenden Bruttobeträge dar. Bei Überschreiten der Geringverdienergrenze, die 2015 bei 325 € im Monat lag, wurde der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Nur wenn die Vergütung maximal 325 € betrug, musste der Ausbildungsbetrieb die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) übernehmen. Gegebenenfalls erfolgte auch ein Lohnsteuerabzug von der Ausbildungsvergütung.

  • 202

    Eine Gesamtübersicht mit den Ergebnissen für alle 2015 in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen berücksichtigten Ausbildungsberufe ist abrufbar unter https://www.bibb.de/de/4843.php.

  • 203

    Zu beachten ist, dass in den Vergütungsdurchschnitt des 4. Ausbildungsjahres nur die relativ wenigen Berufe mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer eingingen.

  • 204

    Zur Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1976 bis 2010 vgl. Beicht 2011.

  • 205

    Für 2015 lagen diese Angaben noch nicht vor.

  • 206

    Für 2015 lagen diese Angaben ebenfalls noch nicht vor.