Tabelle A7.2-1 dokumentiert die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für die berufliche Ausbildung von 2001 bis 2015. Es finden alle Aufwendungen Berücksichtigung, welche verursachungsgerecht in Zusammenhang mit der Entwicklung, Verbesserung, Durchführung und Förderung von Ausbildungsgängen nach § 1 Abs. 1 und 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) stehen. Ausgaben, die zwar einen Bezug zur beruflichen Bildung aufweisen, aber nach dem Verursacherprinzip nicht eindeutig dem Berufsbildungssystem zugerechnet werden können, sind nicht enthalten. Dies betrifft z. B. die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugend (BMFSFJ), die teilweise zwar den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit so oder ähnlich auch durchgeführt würden, wenn ein Berufsbildungssystem nicht existierte.
Durch Kreuze wird in Tabelle A7.2-1 angedeutet, ob eine Ausgabenposition eher durch die anerkannten Berufsausbildungen des dualen Systems (DS), durch die Maßnahmen des Übergangssystems (ÜS) und/oder durch das Schulberufssystem (SBS) verursacht wird. Die Einteilung ist allerdings nicht exakt; eine Position kann Ausgaben für einen oder mehrere Bereiche enthalten. Zudem existiert keine eindeutige definitorische Abgrenzung des ÜS.207 Weiterhin schließen einige Einzelpositionen Aufwendungen für Weiterbildung in teilweise beträchtlichem Umfang ein (vgl. Kapitel B3.5). Durch Summierung der entsprechend markierten Zeilen der Tabelle erhält man infolge dieser Abgrenzungsschwierigkeiten jeweils lediglich eine Obergrenze der öffentlichen Gesamtausgaben für die berufliche Ausbildung in DS, ÜS und SBS. Die tatsächlich den jeweiligen Sektoren zurechenbaren Ausgabenvolumina liegen vermutlich niedriger.
Folgende weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Tabelle sowie bei Vergleichen mit Vorjahren zu berücksichtigen:
Für die Bundesministerien sind alle Aufwendungen erfasst, die nach sachlichen Erwägungen der beruflichen Bildung zuzuordnen sind. Aufgrund des Funktionenplans werden sie in der Jahresrechnungsstatistik und im Bildungsfinanzbericht des Statistischen Bundesamtes zwar meist den Bereichen Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik zugerechnet. Faktisch dienen die in Tabelle A7.2-1 ausgewiesenen Positionen aber auch in signifikantem Umfang der Ausbildungsförderung. Sie sind an den Haushaltstiteln der Ministerien orientiert und fassen teilweise mehrere Förderprogramme und Maßnahmen zusammen.208 Da es regelmäßig zu Abgrenzungsänderungen kommt, kann die Entwicklung einzelner Haushaltstitel nur schwer im Zeitablauf interpretiert werden. Unterhaltsleistungen an berufliche Vollzeitschüler/-innen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bilden die mit Abstand größte Ausgabenposition auf Bundesebene. Sie werden zu 100 % als Zuschuss gewährt und wurden bis Ende 2014 zu 65 % vom Bund bzw. zu 35 % von den Ländern getragen. Seit 2015 übernimmt der Bund die vollständige Finanzierung.
Die Ausgaben der Länder und Kommunen für berufliche Schulen (Teilzeit- und Vollzeitberufsschulen, Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, berufliche Gymnasien) sind der Jahresrechnungsstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommen. Da die Belastung der öffentlichen Haushalte dargestellt werden soll, ist das Konzept der Grundmittel anzuwenden. Hier werden die Nettoausgaben mit den unmittelbaren Einnahmen der öffentlichen Hand verrechnet. Die vorläufigen Ist-Ausgaben im Jahr 2014 betrugen gut 7,6 Mrd. €.209 Für das Jahr 2015 wurden in den öffentlichen Haushalten gut 7,7 Mrd. € veranschlagt. Seit wenigen Jahren sind die Ausgaben sowohl nominal als auch real rückläufig, wobei die Jahre 2010 und 2011 den Wendepunkt darstellen. In den Ausgaben spiegeln sich mit etwa dreijähriger Verzögerung die zurückgehenden Schülerzahlen wider. Von 2010 bis 2014 sanken die öffentlichen Ausgaben nominal um 3,7 %. In den Pro-Kopf-Ausgaben je Schüler/-in an beruflichen Schulen (inkl. Fachschulen) ist im gleichen Zeitraum allerdings ein Anstieg um 3,1 % auf 4.887 € zu verzeichnen. Dies ändert sich in der realen Betrachtung: Bezogen auf den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland beträgt der Rückgang der Gesamtausgaben 9,3 %; und auch die Pro-Kopf-Ausgaben sanken um 3,3 %. Zieht man die Zahl der unterrichteten Stunden je Schulart im Ausbildungsjahr 2014/2015 als Verteilungsschlüssel heran, so entfallen geschätzte 2,8 Mrd. € von den für das Jahr 2015 eingestellten Haushaltsmitteln auf die Teilzeitberufsschulen. Mit den verbleibenden 4,2 Mrd. € werden weitere Schularten im beruflichen Bildungswesen finanziert, wie z. B. Berufsfachschulen, Fachgymnasien, Fachoberschulen, das Berufsvorbereitungsjahr und das Berufsgrundbildungsjahr.
Die landeseigenen Ausbildungsförderungsprogramme können nicht genau quantifiziert werden. Wie die Bundesprogramme werden sie in der Jahresrechnungsstatistik möglicherweise größtenteils zum Bereich der Weiterbildung oder der Arbeitsmarktpolitik gezählt. Einen Überblick über die Förderprogramme zur Berufsausbildung sowie Informationen zu Fördergegenstand, -berechtigten und -bedingungen gibt Kapitel D1. Die Fördermittel in den einzelnen Programmen wurden durch eine vom BIBB beauftragte Erhebung bei den zuständigen Ministerien für das Jahr 2014 ermittelt. Das gesamte Volumen kann allerdings nur sehr grob abgeschätzt werden. Einerseits liegen nicht für alle Programme Informationen vor. Andererseits sind auch Programme erfasst, die zwar einen Bezug zur Berufsbildung aufweisen, aber nicht ursächlich durch das Berufsausbildungssystem bedingt sein müssen. Größenordnungsmäßig lag das Fördervolumen der Länder im Jahr 2014 bei ungefähr 0,5 Mrd. €. Hierin dürften auch Mittel des Europäischen Sozialfonds enthalten sein.
Die berufsbildungsbezogenen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) betreffen neben der Berufsausbildung auch Berufsorientierung und -vorbereitung (vgl. Kapitel D1.1). Nicht berücksichtigt ist in Tabelle A7.2-1 die Förderung der Integration an der zweiten Schwelle, welche eine beschäftigungspolitische Maßnahme darstellt. Ein Großteil der BA-Mittel fließt der Unterstützung besonders benachteiligter Auszubildender (und hier wiederum der außerbetrieblichen Ausbildung) zu (vgl. Kapitel D1.1).
Die Leistungen der BA für Menschen mit Behinderung (vgl. Kapitel D1.1) sind nicht in Tabelle A7.2-1 berücksichtigt. Sie stehen zwar teilweise im Zusammenhang mit Ausbildungsaktivitäten, dürften aber zum größten Teil nicht ursächlich dem Berufsausbildungssystem zuzurechnen sein. Gleiches gilt für die Leistungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für Menschen mit Behinderung im Rechtskreis SGB II sowie für das ab 2014 geltende BMAS-Programm zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen.
Änderungen im Instrumentarium der BA ergaben sich durch die am 1. April 2012 in Kraft getretene Instrumentenreform. So ist z. B. nun wieder die institutionelle Förderung von Jugendwohnheimen möglich. Entfallen ist hingegen der Ausbildungsbonus.
Der Finanzierungsbeitrag der öffentlichen Hand wird durch den Beitrag der ausbildenden Betriebe in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst ergänzt. Deren Aufwendungen werden traditionell durch das BIBB geschätzt. Nach Berechnungen, welche auf einer repräsentativen Erhebung für das Ausbildungsjahr 2012/2013 basieren (vgl. Kapitel A7.3), betrugen die Bruttokosten, d. h. die Ausbildungskosten, ohne Berücksichtigung der Ausbildungserträge rd. 25,6 Mrd. €. Die Nettokosten der Betriebe für die Ausbildung im dualen System lagen bei rd. 7,7 Mrd. €. Dabei ist zu bedenken, dass die Betriebe neben den gemessenen Ausbildungserträgen noch weiteren Nutzen generieren können, der allerdings schwer zu quantifizieren ist, z. B. durch die Einsparung von Personalgewinnungskosten oder durch einen mit dem Ausbildungsengagement einhergehenden Imagegewinn. Im Vergleich zur letzten Erhebung für das Jahr 2007 sind die Brutto- und Nettokosten um jeweils etwa 2 Mrd. € gestiegen (vgl. Schönfeld u. a. 2010). Teilweise kann dies durch methodische Änderungen und die allgemeine Preisentwicklung erklärt werden (vgl. Kapitel A7.3).
(Normann Müller)
Tabelle A7.2-1: Öffentliche Aufwendungen für die berufliche Ausbildung (Teil 1)
Tabelle A7.2-1: Öffentliche Aufwendungen für die berufliche Ausbildung (Teil 2)
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207
Die Elemente des Übergangsbereichs bilden nach Meinung vieler Experten und Expertinnen keine abgestimmte, zweckgebundene Einheit, sodass auch der Begriff „Übergangssystem“ umstritten ist. Die Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014, S. 100) versteht unter dem Übergangssektor alle Maßnahmen, die keinen vollqualifizierenden beruflichen Abschluss vermitteln, sondern auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten. Die Förderung der außerbetrieblichen Ausbildung wird in diesem Beitrag zu den durch das duale System verursachten Ausgaben gerechnet, da sie ein Substitut für die betriebliche Ausbildung darstellt und das duale System ergänzt.
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208
Detailliertere Informationen zu einzelnen Programmen oder Fördermaßnahmen, die einen Bezug zur beruflichen Ausbildung aufweisen, finden sich in Kapitel D1.
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209
Dieser Wert beinhaltet auch die Fachschulen, die eher der Weiterbildung als der Ausbildung zuzurechnen sind (vgl. Kapitel B3.5). Zum Vergleich: Die in der Finanzstatistik für das Jahr 2014 ausgewiesenen Grundmittel für das gesamte Bildungswesen lagen bei ca. 120,4 Mrd. €, wobei es sich hierbei aber noch um vorläufige Ist-Angaben handelt (siehe Statistisches Bundesamt 2015d, S. 37).
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210
Diese Rechnung basiert jeweils auf den gewichteten Schülerzahlen aus beiden für das jeweilige Kalenderjahr relevanten Ausbildungsjahren (vgl. auch die entsprechende Fußnote in Tabelle A7.2-1). Zudem wurden die Teilzeitschülerzahlen in Vollzeitäquivalente umgerechnet.
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211
Vgl. auch die in Kapitel B3.5 beschriebene Problematik bei der Berücksichtigung von ESF-Mitteln.