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Der Staat fördert mit diversen Instrumenten die Teilnahme an Weiterbildung. In der Regel zielen diese teilweise gesetzlich verankerten, teilweise in Programmform auf­gelegten Förderungen auf definierte Personengruppen ab. Prominente Fördermöglichkeiten sind die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SBG III und SGB II für Arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit Bedrohte (vgl. Kapitel B3.1), das auf berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger ausgerichtete Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (vgl. Kapitel B3.2) oder die Bildungsprämie, mit der die Weiterbildungsteilnahme Erwerbstätiger mit niedrigem Einkommen unterstützt wird (vgl. Kapitel B3.7). Neben weiteren, spezifischen Förderungen des Bundes bestehen auch von Landesseite Fördermöglichkeiten, wobei insbesondere Letztere meist mit einem vergleichsweise geringen Mittelvolumen ausgestattet sind (vgl. Koscheck/Müller/Walter 2011, S. 17). Für die Einrichtungen setzt die Weiterbildung öffentlich geförderter Personen üblicherweise die Erfüllung bestimmter Zulassungsbedingungen voraus. Diese mit dem Ziel der Qualitätssicherung geforderten Bedingungen variieren zwischen spezifischen Zertifizierungen wie die bei Tätigkeit für Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter erforderliche Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und vergleichsweise allgemeinen Anforderungen wie dem Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems. Wenngleich es für manche Förderinstrumente naheliegend ist, welche Einrichtungstypen bedingt durch ihre Finanzierungsstruktur und Angebotsausrichtung (vgl. Kapitel B2.1.1) so geförderte Personen weiterbilden, fehlte bislang eine statistische Gesamtschau für die heterogene Anbieterlandschaft. Ein zentrales Ziel des Themenschwerpunktes „Öffentliche Weiterbildungsförderung von Teilnehmenden“ der wbmonitor Umfrage 2015 war es daher, die Transparenz über die Bedienung der verschiedenen Förderungen durch Weiterbildungsanbieter zu verbessern und einen Überblick über die unterschiedlichen Schwerpunkte der Anbietertypen zu geben. Des Weiteren wird analysiert, ob Einrichtungen zu Möglichkeiten der finan­ziellen Weiterbildungsförderung beraten.

Unter „öffentlicher Weiterbildungsförderung von Teilnehmenden“ wurden im wbmonitor Instrumente des Bundes und der Länder verstanden, welche die Teilnahme an formalen und non-formalen, auf bestimmte Zielgruppen und/oder Inhalte ausgerichteten Weiterbildungsveranstaltungen finanziell fördern. Zum einen handelt es sich um nachfrageorien­tierte Förderungen wie z. B. Bildungsgutscheine, die Bildungsprämie oder Landesschecks wie den Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen, welche den Teilnehmenden eine Wahlfreiheit des Anbieters gewähren. Zum anderen wurden angebotsorientierte, d. h. von den Einrichtungen zu beantragende Förderungen berücksichtigt, sofern diese auf konkrete Veranstaltungen abzielen (wie z. B. durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF] geförderte Inte­grationskurse). In Abgrenzung dazu waren institutionelle Förderungen wie z. B. nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder, die nicht auf der Teilnehmenden- bzw. Veranstaltungsebene fördern, sondern auf Organisationsebene Anbieter bezuschussen bzw. grundfinanzieren, nicht Gegenstand des wbmonitor Themenschwerpunktes. Ebenso wenig wurden Förderprogramme berücksichtigt, die auf (Infra-)Strukturen oder Maßnahmen der Professionalisierung des Weiterbildungsfeldes fokussieren. Auch der in den meisten Bundesländern beanspruchbare Bildungsurlaub wurde in die Erhebung nicht einbezogen, da hierbei keine finanzielle Weiterbildungsförderung durch den Staat erfolgt.

Beratung zu Möglichkeiten der finanziellen Förderung

Die Informationslage von Weiterbildungsinteressenten beurteilen die Einrichtungen insgesamt als weniger gut, was vermutlich der Vielfalt der Fördermöglichkeiten sowie den teilweise komplexen Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren geschuldet sein dürfte: Nur knapp ein Viertel aller Anbieter (23,1 %) stimmt der Aussage zu bzw. eher zu, dass Interessenten bei Kontaktaufnahme bereits über für sie passende Fördermöglichkeiten informiert sind. Die größte Gruppe gibt an, dass dies nur teilweise stimme (teils/teils: 36,8 %), und bei einem weiteren Viertel zeigen sich die Interessenten (eher) nicht informiert (25,2 %). Die restlichen 14,9 % sehen sich von öffentlicher Weiterbildungsförderung grundsätzlich nicht betroffen.

Offensichtlich auch aufgrund des bestehenden Informa­tionsbedarfs zu Möglichkeiten der öffentlichen finanziellen Förderung berät mehr als die Hälfte aller Weiterbildungseinrichtungen (57,6 %) dazu. Allerdings geben nur weniger als ein Drittel (30,1 %) der Einrichtungen an, dass Fragen der finanziellen Förderung ein sehr hoher oder hoher Stellenwert in Weiterbildungsberatungen zukommt. Im Durchschnitt wird ein mittlerer Bedeutungsgrad attestiert (Mittelwert 3,74 auf einer siebenstufigen Skala mit den Polen „sehr hoch“ und „sehr niedrig“). Somit sind in den Beratungsgesprächen andere Themen wie z. B. die zum Berufs- bzw. Bildungsziel passende Angebotswahl offensichtlich von größerer Bedeutung. Seit 2011 hat sich der Stellenwert des Themas finanzielle Förderung in Beratungen kaum verändert (Mittelwert 3,58 auf einer siebenstufigen Skala mit den Polen „stark erhöht“ und „stark reduziert“).

Differenziert nach Art der Einrichtung findet sich der höchste Anteil (83,5 %) zu diesem Thema beratender Einrichtungen unter den wirtschaftsnahen Anbietern (Bildungseinrichtungen von Kammern, Innungen, Berufsverbänden etc.) Schaubild B2.1.2-1. Dies dürfte vorrangig darauf zurückzuführen sein, dass sich bei fast allen Einrichtungen dieses Typs tatsächlich auch geförderte Personen unter den Teilnehmenden befinden (s. u.), beispielsweise in Kursen der Aufstiegsfortbildung. Zudem sind an einigen Kammereinrichtungen Beantragungsstellen für die Bildungsprämie oder Landesschecks angesiedelt, welche obligatorische Beratungsgespräche zur Ausgabe der Förderungen durchführen. Letzteres gilt jedoch insbesondere für Volkshochschulen (VHS). Deren Angebotsausrichtung mit dem Schwerpunkt der allgemeinen Erwachsenenbildung würde unberücksichtigt der Beratung für die Bildungsprämie oder Landesschecks im Vergleich zu den anderen Einrichtungstypen einen geringeren Anteilswert als die ermittelten 67,0 % erwarten lassen, da die Teilnahme an Veranstaltungen der allgemeinen Weiterbildung mit den gängigen Instrumenten nicht förderfähig ist. Am seltensten beraten (Fach-)Hochschulen und Akademien zu Möglichkeiten der finanziellen Förderung (41,4 %). Der geringere Beratungsbedarf hängt vermutlich damit zusammen, dass die Hauptzielgruppe der wissenschaftlichen Weiterbildung, erwerbstätige Akademiker/-innen, nicht im Fokus der öffentlichen Weiterbildungsförderung steht (vgl. Koscheck/Müller/Walter 2011, S. 46).

Sofern Einrichtungen zum Thema Weiterbildungsförderung beraten, erfolgt dies mehrheitlich durch Angestellte. Bei drei Viertel der Anbieter (74,5 %) ist dies eine Nebenaufgabe von Angestellten. In nur 11,7 % der Einrichtungen sind Angestellte beschäftigt, die hauptsächlich mit Beratungstätigkeiten betraut sind, und lediglich in 5,8 % der Einrichtungen wird diese Aufgabe von Honorarkräften übernommen. Bei den restlichen 8,1 % finden sich Kombinationen aus den drei genannten Gruppen. Hinsichtlich dieser Struktur zeigen sich zwischen den verschiedenen Anbietertypen nur vergleichsweise geringfügige Unterschiede.

Schaubild B2.1.2-1: Einrichtungen, die Weiterbildungsinteressenten zu Möglichkeiten der öffentlichen finanziellen Förderung beraten, differenziert nach Art der Einrichtung (Anteile in %)

Drei Viertel aller Einrichtungen haben öffentlich geförderte Teilnehmende

Bei drei Viertel (75,4 %) der Einrichtungen haben 2014 öffentlich geförderte Personen an Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen. Den höchsten Anteil weisen wiederum wirtschaftsnahe Einrichtungen mit 90,5 % auf, gefolgt von gemeinnützig ausgerichteten privaten Einrichtungen (86,4 %) und beruflichen Schulen (84,1 %). Unter den (Fach-)Hochschulen und Akademien (66,7 %), betrieblichen Bildungseinrichtungen (65,3 %) sowie den Einrichtungen in der Trägerschaft einer Kirche, Gewerkschaft, Partei, Stiftung, eines Verein u. Ä. (63,5 %) hatten demgegenüber jeweils etwa ein Drittel der Einrichtungen keine öffentlich geförderten Weiterbildungsteilnehmenden.

Sofern keine öffentlich geförderten Personen an Weiterbildungsveranstaltungen teilnahmen, wurde als häufigster Grund dafür genannt, dass die Einlösung von nachfrage­orientierten Förderungen wie Weiterbildungsgutscheinen, Prämiengutscheinen bzw. Bildungsschecks der Länder nicht nachgefragt wurde (78,3 %). Bei der Mehrheit dieser Einrichtungen hängt dies damit zusammen, dass die Teil­nahme an den angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen grundsätzlich nicht mit den aktuellen Förderinstrumenten unterstützt wird (63,9 %) und dass die Einrichtung über keine der erforderlichen Akkreditierungen bzw. Zulassungen verfügt (68,4 %). Der personelle Aufwand für die Kostenerstattung durch die zuständigen Stellen spielt demgegenüber eine untergeordnete Rolle, wenngleich immerhin 41,7 % der Einrichtungen ohne öffentlich geförderte Weiterbildungsteilnehmende angeben, dass ihnen dieser zu hoch sei. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei nachfrageorientierten Förderungen der geförderte Betrag in der Regel an die Einrichtung erstattet wird. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, wird dieser direkt an die antragstellenden Individuen ausgezahlt.

Anteile öffentlich geförderter Personen an allen Teilnehmenden

Jenseits der Frage, ob überhaupt eine Teilnahme öffentlich geförderter Personen vorliegt, wurden in der wbmonitor Umfrage 2015 detaillierte Informationen zu Verhältniswerten bezüglich der mit den einzelnen In­strumenten geförderten Teilnehmenden erhoben. Konkret wurde für die als am wichtigsten bzw. am verbreitetsten angesehenen Förderinstrumente der jeweilige Anteil der so geförderten Personen an allen Weiterbildungsteilnehmenden der Einrichtung des Jahres 2014 abgefragt. Die über diverse Programme mit geringem Mittelvolumen geförderten Teilnehmenden sollten in einem Anteilswert für „sonstige Förderungen“ zusammengefasst werden. Mithilfe der Angabe des Anteils von nicht öffentlich geförderten Teilnehmenden galt es, die Summe der Anteilswerte zu 100 % zu addieren. Bezüglich der im Folgenden dargestellten Verhältniswerte ist einschränkend anzumerken, dass diese die Länge der besuchten Veranstaltungen unberücksichtigt lassen. Somit kann ein vergleichsweise geringer Anteil einer mit einem bestimmten Instrument geförderten Gruppe an Teilnehmenden für die Einrichtung dennoch von hoher Bedeutung sein, sofern die entsprechenden Veranstaltungen von langer Dauer sind.

Im Ergebnis wurden 2014 im Durchschnitt aller Einrichtungen des heterogenen Anbieterspektrums 37,8 % der Teilnehmenden einer Einrichtung öffentlich gefördert Schaubild B2.1.2-2. Etwas mehr als die Hälfte davon (19,8 % aller Teilnehmenden) entfällt auf Förderungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dabei stellen Arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit Bedrohte mit Bildungsgutschein die größte Gruppe dar (11,0 %), gefolgt von Arbeitslosen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (4,8 %), worunter verschiedene nach § 45  SGB III geregelte Maßnahmen kürzerer Dauer wie z. B. Eignungs­feststellungen oder Bewerbungstrainings zusammengefasst sind. Über das Programm WeGebAU der BA ge­förderte Beschäftigte (1,8 %) sowie Arbeitslose mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS; 2,2 %) stellen demgegenüber geringere Anteile. Während das Programm WeGebAU abschlussorientierte Weiterbildungen für gering qualifizierte Beschäftigte sowie Qualifizierungen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen fördert, besteht über die AVGS neben der Inanspruchnahme einer professionellen Arbeitsvermittlung auch die Möglichkeit der Teilnahme an Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt. Im Unterschied zur Zuweisung in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung hat der Gutscheinempfänger dabei Wahlfreiheit des Anbieters.

Durchschnittlich 6,5 % der Teilnehmenden einer Einrichtung erhielten eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister- oder Aufstiegs-BAföG“). Auf die weiteren, ebenfalls nicht von der BA verantworteten separat abgefragten Förderinstrumente entfallen durchschnittlich zwischen 2,4 % (berufliche Rehabilitation z.  B. der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträger) und 1,4 % (Prämiengutschein der Bildungsprämie). Teilnehmende mit diversen sonstigen öffentlichen Weiterbildungsförderungen stellten 2014 im Durchschnitt aller Einrichtungen 3,8 % der Weiterbildungsteilnehmenden. Dass die für den Querschnitt aller Einrichtungen genannten Anteilswerte in dieser Kombination in der Praxis jedoch kaum anzutreffen sein dürften, zeigt sich bei der Differenzierung des heterogenen Anbieterspektrums nach Art der Einrichtung. Auf diese Weise lassen sich deutliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Ausrichtungen des Weiterbildungsangebots identifizieren.

Schaubild B2.1.2-2: Durchschnittliche Anteile öffentlich geförderter Personen an allen Teilnehmenden der Einrichtung im Bereich der Weiterbildung, differenziert nach Art der Einrichtung (Mittelwerte in %)

Unterschiedliche Schwerpunkte der verschiedenen Anbietertypen

Gemeinnützig arbeitende private Einrichtungen sind der einzige Anbietertyp, bei dem im Durchschnitt mehr als die Hälfte der Teilnehmenden (55,4 %) im Bereich der Weiterbildung öffentlich gefördert wird. Demgegenüber weisen VHS und Weiterbildungszentren von (Fach-)Hochschulen und wissenschaftlichen Akademien die geringsten Anteile öffentlich geförderter Teilnehmender auf (14,0 % bzw. 7,8 %). Bei den VHS ist dies zum einen darauf zurückzuführen, dass allgemeine Erwachsenenbildung bei den zentralen Förderinstrumenten für Teilnehmende nicht förderfähig ist. Stattdessen werden VHS institutionell mittels der Anerkennung nach Weiterbildungsgesetzen der Länder gefördert, wodurch Angebote der sog. Grundversorgung wie z. B. kompensatorische Grundbildung oder lebensgestaltende Bildung gewährleistet werden. Zum anderen sind die nicht förderfähigen Veranstaltungen der VHS gemessen an der Stundenzahl meist von deutlich kürzerer Dauer als Veranstaltungen, an denen geförderte Personen teilnehmen, wie insbesondere die häufig von diesem Anbietertyp durchgeführten Integrationskurse. Bei den (Fach-)Hochschulen dürfte der geringe Anteil öffentlich geförderter Teilnehmender wiederum der Zielgruppenfokussierung auf Akademiker/-innen geschuldet sein. Letztere sind durch eine hohe Bildungsaffinität und Weiterbildungsbeteiligung gekennzeichnet (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2015d, S. 34) und stehen insofern nicht als weiterbildungsbenachteiligte bzw. arbeitsmarktgefährdete Gruppe im Fokus staatlicher Bemühungen.

In Entsprechung zur Finanzierungsstruktur der Einrichtungen (vgl. Kapitel B2.1.1) weisen sowohl kommerziell als auch gemeinnützig ausgerichtete private Anbieter sowie betriebliche Bildungseinrichtungen die höchsten durchschnittlichen Anteile an Weiterbildungsteilnehmenden auf, welche durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter gefördert werden. Sowohl bei betrieblichen als auch bei kommerziellen privaten Anbietern liegt dabei der Schwerpunkt auf Bildungsgutscheinen (für Arbeitslose und Beschäftigte zusammengenommen durchschnittlich 22,7 % bzw. 18,9 % der Teilnehmenden; Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und AVGS zusammengenommen durchschnittlich 7,2 % bzw. 9,4 %). Demgegenüber ist bei gemeinnützig ausgerichteten privaten Einrichtungen das Verhältnis von Teilnehmenden mit Bildungsgutscheinen und solchen in Maßnahmen der Aktivierung und beruf­lichen Eingliederung bzw. mit AVGS deutlich ausgewogener (durchschnittlich 17,3 % und 14,4 %), wobei jedoch die kürzere Dauer der Aktivierungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Im Unterschied zu den genannten drei Einrichtungstypen, für die die Tätigkeit für Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter ein zentrales Arbeitsfeld darstellt, weisen die übrigen Anbietertypen durchschnittlich deutlich geringere Anteile an Teilnehmenden auf, die von den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern gefördert werden. Bemerkenswert ist allerdings, dass berufliche Schulen unter allen Anbietertypen den im Durchschnitt höchsten Anteil an über WeGebAU geförderten Teilnehmenden aufweisen (6,8 %). Dies kann vermutlich damit erklärt werden, dass WeGebAU u. a. anerkannte Berufsabschlüsse für Geringqualifizierte fördert und Ausbildung den Kernarbeitsbereich der beruflichen Schulen darstellt.

Dass wirtschaftsnahe Einrichtungen, d. h. Bildungszentren von Kammern, Innungen und Berufsverbänden, sowie berufliche Schulen diejenigen Einrichtungstypen sind, die Kurse zur Vorbereitung auf Meister- bzw. Technikerprüfungen anbieten, wird an deren hohen Anteilen durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderte Teilnehmende ersichtlich. Im Durchschnitt erhielt laut der wbmonitor Umfrage jeweils rund ein Viertel der Teilnehmenden (26,0 % bzw. 23,9 %) dieser beiden Anbietertypen 2014 das sogenannte „Meister- oder Aufstiegs-BAföG“. Da die finanzielle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz jedoch direkt von den Teilnehmenden empfangen wird, kann vermutet werden, dass die Einrichtungen nicht immer Kenntnis darüber besitzen und die tatsächlichen Werte noch höher liegen. Neben den wirtschaftsnahen Anbietern sowie beruflichen Schulen weisen nur gemeinnützige private Einrichtungen einen relevanten Anteil so geförderter Teilnehmender auf (durchschnittlich 6,4 %).

Hinsichtlich der Bildungsprämie und Scheckinstrumente der Bundesländer, die durch eine vergleichsweise geringe Fördersumme in Form eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten gekennzeichnet sind, finden sich bei allen Einrichtungstypen relativ niedrige Anteilswerte. Bezüglich der Prämiengutscheine der Bildungsprämie haben (Fach-)Hochschulen und Akademien (2,0 %), wirtschaftsnahe Einrichtungen (1,9 %) und kommerzielle private Einrichtungen (1,8 %) die höchsten Anteilswerte so ge­förderter Teilnehmender. Bei den Scheckinstrumenten der Länder, die zusammengefasst wurden, sind neben den kommerziellen privaten Anbietern (2,7 %) auch die Einrichtungen in der Trägerschaft gesellschaftlicher Großgruppen (Kirche, Partei, Gewerkschaft, Stiftung, Verband, Verein) mit einem überdurchschnittlichen Wert vertreten (2,8 %). Differenziert man die Anteilswerte der mit Landesschecks geförderten Teilnehmenden nach dem Bundesland, erreichen Weiterbildungsanbieter in Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 6,3 % einen wesentlich höheren Wert als die in den anderen Ländern mit Gutscheinförderung ansässigen Einrichtungen (Anteilswerte von weniger als 1 % [Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein] bis 2,6 % für Anbieter in Brandenburg sowie 3,4 % für Anbieter in Hessen). Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass der Bildungsscheck NRW, der 2007 als erster Landesscheck eingeführt wurde, mit einem wesentlich höheren Mittelvolumen ausgestattet ist als die anderen Landesschecks (vgl. Haberzeth/Kulmus 2013, S. 49) und insofern in einer hohen Zahl ausgegeben wird (vgl. Muth/Völzke 2013).

Der mit Abstand höchste durchschnittliche Anteil an Weiterbildungsteilnehmenden, die 2014 an durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrationskursen teilnahmen, ist bei den Volkshochschulen zu beobachten (6,9 %). Dieser Befund korrespondiert mit der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF, wonach Volkshochschulen unter den für Integrationskurse zugelassenen Kursträgern die größte Gruppe stellen (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2015b, S. 17). Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation wie Umschulungen, die z. B. durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung finanziert werden, finden sich überdurchschnittlich häufig bei gemeinnützigen privaten Einrichtungen (5,2 %).

(Stefan Koscheck)