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Qualifizierung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Instrumente wird durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert. Die Förderung hilfebedürftiger erwerbsfähiger Personen durch die Jobcenter erfolgt nach dem Zweiten Buch Sozial­gesetzbuch (SGB II). Zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die Personen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III Qualifizierung ermöglichen, zählen die berufliche Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung für behinderte Menschen sowie die ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit Tabelle B3.1-1.

Fördervoraussetzungen

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist in den §§ 81 ff. SGB III geregelt. Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Feststellung, dass durch eine Weiterbildung eine beruf­liche Eingliederung erreicht oder drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder dass sie wegen fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist. Außerdem muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden haben, und Maßnahme und Träger müssen für die Förderung zuge­lassen sein.

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, wird grundsätzlich ein Bildungsgutschein ausgestellt, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.

Neben den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die durch die Agenturen für Arbeit nach dem SGB III gefördert werden, gehören auch hilfebedürftige erwerbsfähige Personen, die nach dem SGB II gefördert werden, zu den förderfähigen Personen. Im Rechtskreis SGB II können abweichend von dem üblichen Bildungsgutscheinverfahren Weiterbildungsmaßnahmen vergeben werden, wenn die Eignung und die persönlichen Lebensverhältnisse des Arbeitssuchenden dies erfordern und keine geeignete Maßnahme verfügbar ist. Dadurch soll die Weiterbildungsteilnahme arbeitsmarktferner Personengruppen erleichtert werden (§ 16 Abs. 3a SGB II).

Für Sonderprogramme der BA gelten spezielle Förderbedingungen.

Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit

In der Förderstatistik werden Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung erfasst. Gezählt werden nicht Personen, sondern Förderfälle bzw. Teilnahmen; eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, wird daher mehrfach gezählt.

Tabelle B3.1-1: Teilnahme an beruflicher Weiterbildung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II im Jahr 2014

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach SGB III (Arbeitsförderung) und nach SGB  II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist eines der wesentlichen Elemente der aktiven Arbeitsförderung. Sie soll die individuellen Chancen von Menschen am Arbeitsmarkt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern. Dazu können Qualifikationen an geänderte Anforderungen angepasst oder bislang fehlende Berufsabschlüsse erworben werden.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung wurde zwischen 2000 und 2005 durch Umsteuerung des Mitteleinsatzes im Rahmen der regionalen Arbeitsmarktprogramme reduziert. Ab 2006 erfolgte vorübergehend wieder eine verstärkte Förderung der beruflichen Weiterbildung, die ihren Höhepunkt 2009 erreichte. Seit 2010 ging die Förderung wieder zurück. 2014 hat sich die Förderung mit 316.244 Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gegenüber dem Vorjahr kaum verändert (-0,7 %) Schaubild B3.1-1 und Schaubild B3.1-2.

Die Anzahl der Eintritte von Frauen in FbW-Maßnahmen ist im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. Ihr Anteil an allen Zugängen ist leicht auf 44,8 % gesunken.

Der Anteil von Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat sich seit 2009 mehr als verdoppelt. Im Jahr 2014 entfielen 48.616 Eintritte auf Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf; das entspricht einem Anteil von 15,4 % (vgl. Kapitel B3.4). Viele Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung nehmen jedoch an Weiterbildungen teil, die nicht abschlussbezogen sind. Von den Eintritten in berufliche Weiterbildung entfielen 2014 35 % auf Personen ohne Berufsabschluss Tabelle B3.1-2.

Der Anteil der unter 25-Jährigen bei den Eintritten ist 2014 weiter gesunken und betrug 7,5 %. Das Ziel bei der Betreuung unter 25-Jähriger mit Qualifikationsbedarf ist auch eher die Vermittlung in Berufsausbildung. Der Anteil der Ausländer/-innen an den Eintritten in Weiterbildung ist auf 15,2 % gestiegen; auch der Anteil von Langzeitarbeitslosen hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht und betrug 13,1 % (Statistisches Bundesamt 2010, 2011, 2012, 2013, 2014e, 2015m).

Die Gesamtausgabemittel im Rechtskreis SGB III für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (inkl. allgemeiner Maßnahmen zur Weiterbildung Rehabilitation) betrugen 2014 rund 2,1  Mrd. €. Diese Ausgaben setzen sich aus den Weiterbildungskosten aus dem Eingliederungstitel (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung) und den Ausgaben für die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung zusammen. In der Grundsicherung betrugen die Gesamtausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung 2014 575,3 Mio. € (Bundesagentur für Arbeit 2015h).

Schaubild B3.1-1: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III von 2004 bis 2014 (ohne Reha)

Schaubild B3.1-2: Durchschnittlicher Jahresbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III von 2004 bis 2014 (ohne Reha)

Tabelle B3.1-2: Anteil der Eintritte in die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) nach ausgewählten Merkmalen (ohne Reha)

WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/-innen in Unternehmen)

Im Fokus des erstmals 2006 aufgelegten, seit April 2012 entfristeten Programms steht eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung von Geringqualifizierten und von beschäftigten Älteren, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, um ihnen zusätzliche Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu verschaffen und ihre Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erweitern. Im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) waren die Förderungsmöglichkeiten befristet bis 31. Dezember 2010 um die Personengruppe der Arbeitnehmer/-innen erweitert worden, deren Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren mindestens 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Das Programm WeGebAU bietet 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  • Zuschüsse zu Weiterbildungskosten (WK)
    Für gering qualifizierte Beschäftigte (§ 81 Abs. 2 SGB  III) oder für ältere Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die das 45.  Lebensjahr vollendet haben (§ 82 SGB III), erstatten die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten für Maßnahmen, die außerhalb des Betriebs durchgeführt werden, voll oder teilweise und geben einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Die befristete Regelung zur Weiterbildungsförderung von jüngeren Beschäftigten (unter 45 Jahren) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wurde bis Ende 2019 verlängert. Sie können unter der Voraussetzung gefördert werden, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 50 % an den Lehrgangskosten beteiligt (§ 131a SGB III). Diese Förderungen sind nicht begrenzt auf Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen; auch Teilqualifikationen können erworben werden Schaubild B3.1-3.
  • Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss
    Für die Qualifizierung ungelernter oder gering qualifizierter Arbeitnehmer/-innen kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten (Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 5 SGB III).

Nach einem Rückgang der Eintritte um ca. 70 % von 102.450 im Jahr 2010 auf 29.029 im Jahr 2011 und weiter auf 18.404 Förderungen im Jahr 2012, der insbesondere auf den Wegfall der Fördergrundlage für qualifizierte Beschäftigte zurückzuführen war, blieb die Zahl der Eintritte in das Programm im Jahr 2014 ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres Schaubild B3.1-3.

 

Schaubild B3.1-3: Sonderprogramm „WeGebAU“ – Zugang und Bestand 2007 bis 20141

Weitere Förderprogramme

Da Geringqualifizierte auch weiterhin schlechtere Arbeitsmarktchancen haben und gleichzeitig ein Fachkräftemangel prognostiziert wird, unterstützt die BA abschlussorientierte Qualifizierungen sowohl im Programm WeGebAU (Zielgruppe gering qualifizierte Beschäftigte) als auch mit der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (Zielgruppe: gering qualifizierte Arbeitslose) und der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ (Zielgruppe: 25- bis 35-Jährige ohne Berufsabschluss). Zu den abschlussorientierten Qualifizierungen zählen neben den Umschulungen (als betriebliche Einzel- oder Gruppenumschulungen) auch Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung oder Qualifizierungen, die in aufeinander aufbauenden Teilqualifikationen strukturiert sind. Gefördert werden können Qualifizierungen in Berufen, für die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens 2  Jahren festgelegt ist.

Mit der 2010 gestarteten „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFlaS) wird gering qualifizierten Arbeitslosen und Wiedereinsteigenden ermöglicht, einen anerkannten Berufsabschluss oder eine zertifizierte Teilqualifikation zu erwerben. Im Jahr 2014 wurden 30.500 Personen aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung in IFlaS abschlussbezogen gefördert (Bundesagentur für Arbeit 2015h).

Mit der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ sollten insbesondere Personen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss für eine abschlussorientierte Qualifizierung gewonnen werden. In der Laufzeit von 2013 bis 2015 sollten 100.000 junge Erwachsene abschlussorientiert qualifiziert werden. Bis zum September 2014 sind 11.600 junge Erwachsene in eine ungeförderte Berufsausbildung eingetreten, 19.700 aus dem Zuständigkeitsbereich der Arbeitslosenversicherung und 28.000 aus der Grundsicherung haben eine abschlussorientierte Qualifizierung aufgenommen (Bundesagentur für Arbeit 2015h).

Die im Dezember 2012 unter Federführung des Bundesfamilienministeriums mit Beteiligung des Bundesarbeitsministeriums, des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit einer dreijährigen Laufzeit gestartete „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ wird durch die BA in den 2 Handlungsfeldern „Erschließung des Nachqualifizierungspotenzials in der Altenpflege“ und „Weiterbildungsförderung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter“ mit abschlussbezogenen Qualifizierungen umgesetzt. Dafür wurden befristet dreijährige Umschulungsförderungen in der Altenpflege ermöglicht und die Bedingungen für die zeitliche Anrechnung von Vorkenntnissen verbessert. 2014 erfolgten 7.100 Eintritte in eine Umschulung zur „Fachkraft Altenpflege“, 2.000 Personen konnten ihre Ausbildungszeit verkürzen (Bundesagentur für Arbeit 2015h).

Gleichfalls wurde für die Programme WeGebAU und IFlaS befristet die Möglichkeit geschaffen, die Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/-in als Teilschritt auf dem Weg zum Abschluss als Fachkraft zu fördern (Bundesagentur für Arbeit 2013b).

(Katrin Gutschow)