Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)288 – sog. „Meister- oder Aufstiegs-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen, um durch Höherqualifizierung dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (vollzeitlich/teilzeitlich/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss bzw. Bachelor.
Durch das Erste und das Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wurden die Leistungen des AFBG deutlich verbessert (vgl. Erläuterung im BIBB-Datenreport 2012). Die Förderung beinhaltet den sogenannten Maßnahmenbeitrag, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen. Die Darlehen zum „Meister- oder Aufstiegs-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und von ihr gewährt. Sie sind während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von 2 Jahren – maximal bis zu 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei. Ob und in welcher Höhe sie ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden die Geförderten selbst. Die Förderungshöchstdauer bei Vollzeitmaßnahmen liegt bei 24, bei Teilzeitmaßnahmen bei 48 Monaten. Gliedert sich der Kurs oder Lehrgang in mehrere Teile (Maßnahmenabschnitte), müssen diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden (bei Vollzeit innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeit innerhalb von 48 Monaten). Für weitere Informationen siehe www.meister-bafoeg.info/.
Nach der im Juni 2015 erschienenen AFBG-Statistik (Statistisches Bundesamt 2015a) wurden im Jahr 2014 Förderungen für 171.815 Personen bewilligt. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 %. Insgesamt absolvierten 75.057 Personen (43,7 %) eine Vollzeit- und 96.758 Personen (56,3 %) eine Teilzeitmaßnahme Schaubild B3.2-1. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Veränderungsrate bei den geförderten Personen in Vollzeit- +3,9 %, in Teilzeitmaßnahmen -2,4 %.
Der Frauenanteil an den insgesamt geförderten Personen lag bei 31,8 % (54.685) Schaubild B3.2-2. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich ihr Anteil um 0,7 %. Bei den Vollzeitmaßnahmen waren 28,7 % der Teilnehmenden weiblich. Der Frauenanteil in Teilzeitmaßnahmen betrug 34,3 %. Wie in den Jahren zuvor war die überwiegende Zahl der Geförderten im Alter von 20 bis unter 35 Jahren (83,6 %). Den größten Anteil der Teilnehmenden unter den Geförderten stellte wie im Vorjahr die Gruppe der 20- bis unter 25-Jährigen (34,7 %), gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen (34,2 %). Die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (14,7 %) lag an dritter Stelle, danach folgten die 35- bis unter 40-Jährigen (7,5 %). Differenziert man bei der Gruppe der insgesamt Geförderten nach Frauen und Männern, war bei den Frauen die Gruppe von 20 bis unter 25 Jahren, bei den Männern die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen wiederum an erster Stelle. In Teilzeitfortbildungen war wie im Vorjahr die stärkste Gruppe die der 25- bis unter 30-Jährigen, gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen. In Vollzeitmaßnahmen waren die Altersgruppen umgekehrt.
Die Förderbewilligungen im Bereich Industrie und Handel (auf Fortbildungsziele nach dem Berufsbildungsgesetz) nahmen mit 83.478 (48,6 %) wie in den Vorjahren die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 47.239 bewilligten Förderungen (27,5 %).
An Förderleistungen wurden im Jahr 2014 insgesamt 587,588 Mio. € bewilligt (Statistisches Bundesamt 2015b). Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 190,146 Mio. € und Darlehen in Höhe von 397,442 Mio. €. Die Veränderungsrate beim bewilligten finanziellen Aufwand insgesamt gegenüber dem Vorjahr betrug 2 %. Der finanzielle Aufwand bei der in Anspruch genommenen Förderung belief sich 2014 auf insgesamt 498,959 Mio. €. Davon lag der Anteil an Zuschüssen bei 190,146 Mio. €, der Anteil an Darlehen betrug 308,813 Mio. €. Der bewilligte durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person im Jahr 2014 lag bei 1.164 €.
Mehr als ein Drittel der geförderten Personen bildete sich 2014 in einem der 10 folgenden Fortbildungsberufe weiter: geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall, staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in, geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in, staatlich geprüfte/-r Maschinenbautechniker/-in, Kraftfahrzeugtechnikmeister/-in, Elektrotechnikermeister/-in, staatlich geprüfte/-r Elektrotechniker/-in, staatlich geprüfte/-r Maschinentechniker/-in, geprüfte/-r Betriebswirt/-in IHK und geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in. An elfter Stelle folgt unmittelbar die Fortbildung zum/zur Friseurmeister/-in, bei der der Frauenanteil überwiegt. Von Männern werden die Fortbildungsberufe geprüfter Industriemeister Metall, staatlich geprüfter Maschinenbautechniker, Kraftfahrzeugtechnikmeister, Elektrotechnikermeister und staatlich geprüfter Maschinentechniker besonders bevorzugt. Frauen bilden sich verstärkt zur staatlich anerkannten Erzieherin, zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin, zur geprüften Betriebswirtin und zur geprüften Handelsfachwirtin weiter.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erhalten geförderte Personen auf Antrag einen Erlass von 25 % von ihrem Restdarlehen zum Maßnahmenbeitrag. 2014 wurden nach bestandener Prüfung („Bestehenserlass“) insgesamt 23,042 Mio. € bei 30.085 Geförderten erlassen. Der durchschnittliche Erlassbetrag betrug 766 €.
Im Jahr 2015 bewilligte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des AFBG 55.551 Darlehen (2014: 56.630) mit einem Zusagevolumen von 262 Mio. €. Dies ist ein Rückgang von ca. 10 % gegenüber dem Vorjahr mit einem Fördervolumen von 291 Mio. €. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78 % und die Länder zu 22 %. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen.
(Brigitte Seyfried)
Schaubild B3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Vollzeit und Teilzeit von 2004 bis 2014
Schaubild B3.2-2: Geförderte Personen (Bewilligung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2004 bis 2014
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Siehe: www.bmbf.de/pub/afbg.pdf und www.meister-bafoeg.info.