Das Programm „Weiterbildungsstipendium“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt talentierte Berufseinsteiger/-innen bei der weiteren Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Das Stipendium fördert die Teilnahme an fachlichen Weiterbildungen, zum Beispiel Meister-, Techniker- und Fachwirt-Lehrgänge, aber auch an anspruchsvollen fachübergreifenden Weiterbildungen, wie EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse, sowie an berufsbegleitenden Studiengängen. Gefördert werden Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten, zudem die Aufwendungen für notwendige Arbeitsmittel. Stipendiatinnen und Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt 6.000 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums beantragen. Die Stipendiatin/Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm Weiterbildungsstipendium ist eine überdurchschnittliche berufliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Diese kann nachgewiesen werden durch ein sehr gutes Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Prozentpunkte) oder durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen/Kammern führen das Förderprogramm weitgehend eigenverantwortlich und ohne Kostenersatz vor Ort durch. Vom BMBF mit der zentralen Administration des Programms beauftragt ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) unterstützen als Gesellschafter der SBB das Programm.
Im Jahr 1991 gestartet als „Begabtenförderung berufliche Bildung“ mit der Aufnahme von 1.713 dual ausgebildeten, besonders leistungsfähigen jungen Berufstätigen, haben seither gut 120.000 junge Menschen ein Weiterbildungsstipendium erhalten. Beteiligten sich anfangs 192 für die Berufsbildung zuständige Stellen, sind es mittlerweile rund 280 Kammern und andere zuständige Stellen. Von 1991 bis heute stellte die Bundesregierung fast 400 Mio. Euro für das Weiterbildungsstipendium zur Verfügung.
Im Jahr 2015 haben die beteiligten Kammern und zuständigen Stellen 5.867 Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen aus 268 verschiedenen Berufen neu in das Förderprogramm aufgenommen. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 6,4 %. Diese Steigerungsrate findet sich recht genau bei den 3 größten Berufsbereichen wieder. So steigerten die Industrie-und Handelskammern ihre Aufnahmezahlen gegenüber 2014 um 6,1 %, die Handwerkskammern um 7,8 % und die Gesundheitsfachberufe um 5,0 %. Die Aufnahmezahlen bei den Kammern der freien Berufe und der Land- und Hauswirtschaft blieben konstant, während der öffentliche Dienst mit einer Steigerung der Aufnahmen um 21,7 % die Defizite des vergangenen Jahres aufholen konnte.
Seit 2010 stellt das BMBF jährlich zusätzliche Mittel zur Verfügung, um Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen und Menschen mit ausländischen Wurzeln besonders zu berücksichtigen. 2015 hatten 13,2 % der Neuaufnahmen einen Migrationshintergrund. Diese Personengruppe ist traditionell in den freien Berufen am stärksten vertreten, wo 19,5 % der Neuaufnahmen ausländische Wurzeln haben Schaubild B3.3.1-2.
Betrachtet man die Verteilung dieser Zielgruppe auf die verschiedenen Berufe, stechen in den freien Berufen 2 besonders hervor: Mehr als ein Drittel (35,4 %) der neu aufgenommenen Rechtsanwaltsfachangestellten und über ein Viertel der zahnmedizinischen Fachangestellten (28,1 %) hatten Migrationshintergrund. In den anderen Berufsbereichen verzeichnen die Physiotherapeuten und -therapeutinnen mit 26,9 % und die Kaufleute im Einzelhandel mit 17,8 % einen besonders hohen Migrantenanteil bei den Neuaufnahmen 2015 Schaubild B3.3.1-3.