Das BMBF-Förderprogramm „Aufstiegsstipendium“, das von der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung durchgeführt wird, schafft Studienanreize für Berufserfahrene mit oder ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Als einziges Begabtenförderprogramm unterstützt es beruflich Begabte, die parallel zu Beruf und Familie einen ersten akademischen Abschluss anstreben. Der Start ins Studium ist insofern an das Alter gebunden, als nach dem erfolgreichen Studium noch ein Einstieg in die Berufstätigkeit möglich sein muss.
Das Aufstiegsstipendium startete im Juli 2008. Seitdem wurden 7.860 Stipendiatinnen und Stipendiaten aufgenommen, alleine 2015 gab es 1.015 Neuaufnahmen. Seit Beginn des Programms konnte insgesamt gut einem Viertel aller Bewerber/-innen ein Stipendium zugesprochen werden.
Stipendiaten und Stipendiatinnen, die berufsbegleitend studieren, erhalten pro Jahr 2.000 €. Vollzeitstudierende werden mit monatlich 750 € unterstützt, Eltern erhalten eine Betreuungspauschale für eigene Kinder. Für Studienphasen an ausländischen Hochschulen von maximal einem Jahr können zusätzlich 200 € monatlich bereitgestellt werden. Die Förderung wird für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt.
Förderberechtigt sind besonders leistungsfähige Berufstätige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren und noch keinen Hochschulabschluss haben. Bereits Studierende müssen sich vor dem Ende des zweiten Studiensemesters bewerben. Die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf kann durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin nachgewiesen werden. Jeder/Jede fünfte Bewerber/ -in reicht einen Arbeitgebervorschlag ein.
Die am Aufstiegsstipendium Interessierten bewerben sich selbst und durchlaufen ein dreistufiges Auswahlverfahren. Die ersten beiden Auswahlstufen absolvieren die Bewerber und Bewerberinnen online am PC. In der letzten Stufe führen sie ein strukturiertes Auswahlgespräch mit Juroren und Jurorinnen aus Wirtschaft oder Wissenschaft Schaubild B3.3.2-1.
Die durchschnittliche Dauer der Berufstätigkeit vor dem Studium belegt, dass ein wichtiges bildungspolitisches Ziel des Förderprogramms erreicht wird, auch langjährig Berufstätigen ein Erststudium zu ermöglichen. Auf mehr als 3 Jahre Berufstätigkeit können fast drei Viertel aller Geförderten zurückblicken. Jede fünfte Stipendiatin und jeder sechste Stipendiat hat mehr als 10 Jahre gearbeitet Schaubild B3.3.2-2.
Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung, ein weiteres bildungspolitisches Ziel des Programms, wird nachweislich verbessert, indem die Nachfrageseite, nämlich im Beruf stehende Qualifizierte, angeregt wird, neue Hochschulangebote und Studienformen anzunehmen (Buhr/Cleuvers 2014). Rund 3.000 (40 %) der Geförderten im Aufstiegsstipendium studieren berufsbegleitend, davon knapp 60 % an privaten, staatlich anerkannten Hochschulen.
Ein erklärtes Programmziel des Aufstiegsstipendiums ist es, zusätzliche Potenziale für den Arbeitsmarkt zu erschließen. Seit dem Start des Programms bis Ende 2015 konnten 3.025 beruflich Begabte das Studium erfolgreich beenden.
Das Aufstiegsstipendium setzt auch in den Bevölkerungsgruppen, die traditionell seltener an Hochschulen studieren, die nötigen Anreize zur Aufnahme eines Studiums. Fast jede/-r sechste Stipendiat oder Stipendiatin hatte im Aufnahmejahr 2015 ausländische Wurzeln Schaubild B3.3.2-3.
Herausragende Absolventen und Absolventinnen eines Erststudiums können die Weiterförderung für einen Masterabschluss beantragen. 475 Stipendiaten und Stipendiatinnen werden weitergefördert, 184 haben das Masterstudium erfolgreich beendet.
(Bundesministerium für Bildung und Forschung)