BP:
 

Mit dem Programm Bildungsprämie wird seit dem 1.  Dezember 2008 die individuelle berufsbezogene Weiter­bildung Erwerbstätiger mit niedrigem und mittlerem Einkommen unterstützt. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Seit dem 1. Juli 2014 befindet sich das Programm in der 3.  Förderphase.

Insgesamt wurden bisher rund 300.000 Prämiengut­scheine und 28.000 Spargutscheine ausgegeben. Den Erfahrungen der beiden vorangegangenen Förderperioden nach werden 75 % bis 80 % der Prämiengutscheine auch eingelöst.

Programm „Bildungsprämie“

Mit der Bildungsprämie können Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden, die berufsspezifische Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, sowie Weiterbildungen, die der Stärkung der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.

Die Bildungsprämie umfasst 2 Finanzierungsinstrumente, die kumulativ anwendbar sind:

  • Prämiengutschein: Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Bund Erwerbstätige in ihrem Weiterbildungsinteresse, indem 50 % der Veranstaltungsgebühren übernommen werden, maximal jedoch 500 €. Den Gutschein können Personen erhalten, die mindestens 15  Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (bei Alleinstehenden bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veran­lagung) nicht übersteigt. Die Gutscheinempfänger/ -innen müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben, und die Teilnahmegebühren der geförderten Weiterbildungsmaßnahme dürfen maximal 1.000 € betragen.
  • Spargutschein: Das Weiterbildungssparen (den Spargutschein) können alle diejenigen nutzen, die über ein mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Anspargut­haben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht es, vorzeitig auf das angesparte Guthaben zuzugreifen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Er kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen und auch als Ergänzung des Prämiengutscheins für den verbleibenden finanziellen Eigenanteil genutzt werden. Durch das Weiterbildungssparen können aufwendige und oftmals langfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.

Für den Erhalt eines Prämien- und/oder Spargutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer der bundesweit etwa 530 Beratungsstellen obligatorisch. Der Prämien­gutschein kann alle 2 Kalenderjahre beantragt werden.

Struktur der Programmteilnehmer/-innen

Bei einer Betrachtung der Teilnehmerstruktur zeigt sich, dass über alle Förderperioden der überproportional hohe Frauenanteil stabil bleibt Tabelle B3.7-1. Mit 77 % sind auch in der 3. Förderphase mehr als drei Viertel der Beratenen weiblich. Analysen auf der Basis des Adult Education Survey (AES) 2014 zeigen ebenfalls, dass unter den erwerbstätigen Frauen die Teilnahmequote an individueller berufsbezogener Weiterbildung um mehr als 50 % höher liegt als bei erwerbstätigen Männern291 (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2015: AES Trendbericht 2014, S. 36).

Dieser hohe Anteil der Frauen im Programm korrespondiert mit der Branchenstruktur: So waren über die Hälfte der Beratenen im „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ (43 %) und im Bereich „Erziehung und Unterricht“ (11 %) beschäftigt Schaubild B3.7-1. In diesem Teil des Arbeitsmarktes sind Frauen mit 77 % viel stärker als Männer (23 %) vertreten, wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten belegt (Bundesagentur für Arbeit 2015a, S. 140).

Durch die Einführung des Mindestalters auf 25 Jahre hat sich die Altersstruktur der Programmteilnehmer/ -innen verschoben. Der Anteil der Personen aus der Alters­gruppe der 45- bis unter 55-Jährigen sowie aus der Alters­gruppe der ab 55-Jährigen in der 3. Förderphase ist dabei überproportional angestiegen. Waren in der 2.  Förderphase noch 23 % im Alter von 45 bis 54 Jahren, so sind es aktuell 28 %. Der Anteil der Personen im Alter von 55 Jahren und älter ist von 5 % auf 8 % gestiegen. Es ist außerdem festzuhalten, dass der Anteil der Programmteilnehmenden mit Migrationshintergrund seit der ersten Förderphase von 15 % auf aktuell 19 % in der 3. Förderphase gestiegen ist.

Bei der Herkunft nach Wirtschaftsbereichen zeigt sich ein unverändertes Bild Schaubild B3.7-1. Die Aufteilung der Teilnehmenden des Programms Bildungsprämie auf die 7 am stärksten besetzten Wirtschaftsbereiche verändert sich im Laufe der Programmzeit nur marginal. Mit großem Abstand ist nach wie vor das „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ der am stärksten vertretene Wirtschaftsbereich, dessen Anteil über die Programm­laufzeit kontinuierlich wuchs (von 39 % in der 1. Förderphase auf jetzt 43 %). Hingegen ist im Bereich „unternehmens­bezogene Dienstleistungen“ (10 %) und im „verarbeitenden Gewerbe“ (4 %) ein geringerer Anteil der Teilnehmenden beschäftigt als in der 1. bzw. 2. Förderphase Schaubild B3.7-1.

Tabelle B3.7-1: Programm Bildungsprämie – Kernindikatoren im Zeitverlauf (relative Anteile in %)

Schaubild B3.7-1: Programmteilnehmer/-innen nach Wirtschaftsbranchen im Zeitverlauf (Stand: 29. Februar 2016, Angaben in %) (hier die am stärksten besetzten Wirtschaftsbranchen)

Beschäftigungsstatus und Bildungs­hintergrund

Betrachtet man den Beschäftigungsstatus der Teil­neh­mer/-innen Tabelle B3.7-1, so fällt auf, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Teilnehmenden der Bildungsprämie zugenommen hat (aktuell 46 % im Vergleich zu 36 % in der 1. Förderphase). Gleichzeitig hat der Anteil der vollzeitbeschäftigten Teilnehmer/-innen deutlich abgenommen (von 40 % auf 27 %). Die auffällige Zunahme der Teilzeitbeschäftigten im Programm steht in keinem direkt messbaren Zusammenhang mit der Veränderung der Förderkonditionen. In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) lässt sich jedoch für den Zeitraum von der 1. Förderphase 2009 bis in die 3. Förderphase 2015 hinein ein Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die in Teilzeit gearbeitet haben, feststellen. Der Anteil der Personen, die in Teilzeit beschäftigt waren, stieg von 19,0 % 2009 auf 26,9 % im Jahr 2015 um knapp 8 Prozentpunkte deutlich an (Bundesagentur für Arbeit 2014b). Dieser Anstieg könnte sich auch in der Teilnehmerstruktur des Programms widerspiegeln.

In Bezug auf das Bildungsniveau ergeben sich zwischen den verschiedenen Förderphasen kaum prozentuale Verschiebungen. Personen mit mittlerem (ISCED292 3 & 4) und hohem Qualifikationsniveau (ISCED 5 & 6) haben unter den Teilnehmenden des Programms Bildungsprämie einen deutlich höheren Anteil als formal gering qualifizierte Personen (ISCED 1 & 2). Deren Anteil liegt in allen Förderphasen bei rund 3 % Tabelle B3.7-1.

Motive und Ziele für die Weiterbildung

Schaubild B3.7-2 stellt dar, welche Motive und Ziele zu einer Weiterbildungsteilnahme im Programm Bildungsprämie geführt haben. In der aktuellen Förderphase der Bildungsprämie bleibt die Erlangung von ergänzenden Kenntnissen für den Beruf (79 %) das am häufigsten genannte Weiterbildungsziel, gefolgt von der Anpassung an neue Aufgaben (50 %). Beide Motive bzw. Ziele sind im Vergleich zum Vorjahr sogar noch häufiger genannt worden.

Das Motiv, ein Zertifikat oder einen Prüfungsabschluss zu erhalten, wird aktuell (33 %) seltener genannt als noch in der vorausgehenden Förderphase (38 %). Nach wie vor steht insgesamt eine Anpassung und Verbesserung der beruflichen Kompetenzen im Vordergrund und nicht ein beruflicher Aufstieg. Letzteres Ziel hat in der aktuellen Förderphase an Bedeutung verloren: Lediglich 11 % streben mithilfe der Weiterbildungsteilnahme eine höhere Position oder Laufbahngruppe an. In der 1. Förderphase waren es 15 %, in der 2. Förderphase 17 %. Hier könnte die Begrenzung der Förderung auf Weiterbildungen mit Veranstaltungsgebühren auf max. 1.000 € eine Rolle spielen.

Werden die Antworten nach den Weiterbildungszielen nach soziodemografischen Merkmalen weiter aufgeschlüsselt, zeigen sich Unterschiede bei den Programmteilnehmern und -teilnehmerinnen. Das Ziel, durch die geförderte Weiterbildungsmaßnahme eine höhere Position oder Laufbahngruppe anzustreben, wird von der Gruppe der 55-Jährigen und Älteren (5 %) weitaus seltener verfolgt als von Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Gruppe der 25- bis unter 35-Jährigen (15 %).

Werden die Ergebnisse noch weiter nach Geschlechtern unterschieden, zeigt sich, dass vor allem die männlichen Programmteilnehmer aus der Gruppe der 25- bis unter 35-Jährigen das Ziel des beruflichen Aufstiegs verfolgen. Gegenüber den weiblichen Teilnehmerinnen dieser Alters­gruppe (14 %) gaben hier insgesamt 20 % der Männer dieses Ziel an.

Umfang der geförderten Maßnahmen

Im Kontext der genannten Neuerungen in der 3. Förder­phase ist ebenfalls auffällig, dass der Umfang der geförderten Maßnahmen abnimmt. Während in der 2.  Förderphase noch rund 31 % der Maßnahmen 101 bis 400  Stunden umfassten, sind es aktuell nur noch rund 16 %. Umgekehrt wächst momentan die Anzahl der geförderten Maßnahmen mit geringem Zeitumfang (bis zu 20  Stunden) von 14 % in der 2. Förderphase auf aktuell 19 %.

(Mareike Berghaus, Alexander Christ)

Schaubild B3.7-2: Motive und Ziele der Weiterbildung im Zeitverlauf (Stand: 29. Februar 2016, Angaben in %)

  • 291

    11 % bei den Frauen und 7 % bei den Männern (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2015d, S. 36).

  • 292

    International Standard Classification of Education (ISCED 1997).