Die zunehmenden Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt stellen die Akteure in den Handlungsfeldern am Übergang von der Schule in den Beruf vor neue Herausforderungen. Die lang gehegte Vorstellung, dass sich der Übergangsbereich durch die demografische Entwicklung weitestgehend von selbst überflüssig macht, hat sich als Illusion herausgestellt. Durch die Zunahme von jungen Fluchtmigranten ist zu erwarten, dass die Maßnahmen am Übergang sowohl von der Anzahl der Maßnahmen als auch von der Anzahl an Teilnehmenden zukünftig wieder zunehmen werden.
In den letzten Jahren ist die Zahl an unbesetzten Ausbildungsstellen deutlich gestiegen, parallel dazu bleibt aber eine konstant hohe Zahl an jungen Menschen unversorgt auf dem Ausbildungsmarkt, was die strukturellen Probleme auf den unterschiedlichen Ebenen verdeutlicht. Betroffen sind hiervon vor allem bestimmte Branchen und Ausbildungsberufe. Unter den verschiedenen Interessensgruppen herrscht Konsens, dass jungen Menschen möglichst im regulären System Angebote unterbreitet werden sollten, statt Sonderwege und -maßnahmen zu installieren, die nicht zielgerichtet zum ersten Ausbildungsmarkt führen. Zugangsbarrieren abzubauen sowie Teilhabechancen und Karrierewege zu eröffnen – dies entspricht auch dem Leitgedanken der Inklusion, die gerade vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung Modernisierungsprozesse und Strukturveränderungen am Übergang mit sich bringen wird. Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Kluft zu verringern, die zwischen den Voraussetzungen der Jugendlichen und den Anforderungen/Erwartungen der Ausbildungsbetriebe besteht. Viele Dienstleistungen am Übergang Schule – Beruf enthalten daher Angebote für beide Seiten. Bei der altersgemäßen Heranführung an die Berufs- und Arbeitswelt gilt es die Lebensbedingungen und -vorstellungen von Jugendlichen zu erfassen, ihre Neigungen und Vorlieben vorbehaltlos zu berücksichtigen und sie darin zu unterstützen, möglichst selbstständig persönliche und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Im letzten Jahr wurde mit der assistierten Ausbildung ein neues Instrument bundesweit über die Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben, knapp 5.000 junge Menschen wurden im Jahr 2015 hierüber gefördert. Das Instrument ist im SGB III (§ 130) verankert und zunächst befristet.
Zunehmend in den Fokus gerät das Gefüge unterschiedlicher institutioneller Zuständigkeiten und Rechtskreise bei der Begleitung von jungen Erwachsenen. So kommt es häufiger zu Brüchen oder Reibungsverlusten im Laufe des Integrationsprozesses. Ein Aspekt zur besseren Koordinierung der Aktivitäten in den Kommunen ist der voranschreitende Ausbau von Jugendberufsagenturen oder Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf. Hier soll die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, vor allem SGB II, SGB III und SGB VIII, verstärkt und eine bessere Koordination von Maßnahmen und Aktivitäten in der Kommune im Sinne der jungen Menschen gesteuert werden.
Zur Verbesserung der Strukturen, Etablierung konsistenterer (Teil-)Systeme am Übergang Schule – Beruf sowie zur Koordinierung und Bündelung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene ist auch die der Abschluss von Bund-Bundesagentur für Arbeit-Länder-Vereinbarungen im Rahmen der Initiative Bildungsketten ein wichtiger Schritt. Unterzeichnet wurden bereits Vereinbarungen zwischen dem Bund, der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern Hessen und Hamburg, weitere werden folgen. Die unterzeichneten Vereinbarungen sind auf der Website der Initiative Bildungsketten einsehbar (www.bildungsketten.de).
Die große Herausforderung für das Jahr 2016 wird es sein, wie die jungen Flüchtlinge, die eine große Zahl der Geflüchteten darstellen, beruflich integriert werden können. Hier gilt es, bestehende Instrumente zu erweitern und anzupassen, möglichst so, dass nachhaltige Strukturen geschaffen werden, die allen zugutekommen. Einigkeit herrscht auch darüber, dass die berufliche Integration von jungen Flüchtlingen aufgrund der besonderen Herausforderungen wie Klärung des Status, Sprachförderung oder fehlende Kenntnisse des deutschen Berufsbildungssystems, viel Zeit und weitere Ressourcen benötigen wird.
Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:
Berufsorientierung
Eine frühzeitige, an den Potenzialen und Interessen des Einzelnen ausgerichtete Berufsorientierung ist ein wichtiger Baustein für den gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf. Berufsorientierung ist ein Prozess mit 2 Seiten: Auf der einen stehen Jugendliche, die sich selbst orientieren, ihre eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele kennen lernen. Auf der anderen stehen die Anforderungen der Arbeitswelt, auf die hin junge Menschen orientiert werden. Angebote der Berufsorientierung unterstützen junge Menschen, diesen Prozess zu meistern, sich mit eigenen Interessen und Kompetenzen auseinanderzusetzen sowie Anforderungen von Berufen, Branchen und der Arbeitswelt kennen zu lernen. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden sein und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen Verfahren der Kompetenzfeststellung bereits ab der 7. Klasse an und schaffen Gelegenheiten, eigene Stärken zu erleben. Die Ergebnisse sollen Anhaltspunkte für eine individuelle Förderung im Anschluss liefern. Praktika in Betrieben oder Berufsbildungsstätten ermöglichen Jugendlichen, Berufsfelder kennen zu lernen und ihre Erfahrungen in Hinblick auf die eigene Person sowie die eigenen Ziele und Aufgaben zu reflektieren.
Berufsorientierungsmaßnahmen werden bisher von verschiedenen Fördergebern finanziert, vom Bund (z. B. Bundesagentur für Arbeit, BMBF), den Ländern (z. B. Kultusministerien, teilweise mit ESF-Mitteln kofinanziert) oder aber der Jugendhilfe (Angebote für spezifische Zielgruppen). In vielen Bundesländern bemüht man sich derzeit, die Gestaltung der Berufsorientierung und der Angebote des Übergangsbereiches in Konzepten zu definieren, die mit den Bundesaktivitäten im Rahmen der Initiative Bildungsketten abgeglichen und in Bund-Länder-Vereinbarungen festgeschrieben werden. So soll eine möglichst kohärente Förderpolitik in Abstimmung von Bund und Ländern umgesetzt werden.
Hilfen beim Übergang
Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen insbesondere an den kritischen Übergängen absichern und Anschlüsse gewährleisten, um Bildungsketten bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss sicherzustellen. Vor allem junge Menschen mit ungünstigen Startchancen oder besonderem Förderbedarf müssen in ihren Bildungs- und Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden. Hilfen beim Übergang wurden im Berichtsjahr 2014 von unterschiedlichen Seiten finanziert, so z. B. das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung durch das BMAS. Mit dem Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014–2020 unterstützt das BMFSFJ gemeinsam mit dem BMUB junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen.
Berufs(ausbildungs)vorbereitung
Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (BBiG § 1, 68 ff.) umfasst qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz gefunden haben. Sie vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten:
- als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern stattfindet, aber auch betriebliche Phasen integriert;
- in Form von Aktivierungshilfen für Jüngere als niedrigschwelliges Angebot, finanziert durch die BA, zur Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem;
- als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA;
- als schulische Berufsvorbereitung, in berufsbildenden Schulen auf der Grundlage der Schulgesetze der Länder und je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet (z. B. als Berufsvorbereitungsjahr);
- als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.
Berufsausbildung
Die Angebote zur Ausbildungsbegleitung und Unterstützung der Berufsausbildung adressieren sowohl die jungen Erwachsenen, die Betriebe und das ausbildende Personal wie auch die berufsbildenden Schulen und deren Lehrkräfte. Das Ziel ist immer die Hinführung zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss bzw. die Absolvierung einer regulären Ausbildung. Häufig kommt ein weiterer Partner in Form einer Bildungsorganisation hinzu, um an verschiedenen Stellen zu begleiten und zu unterstützen. Zu den Regelangeboten in der Förderung der Ausbildung gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE, in integrativer und kooperativer Form). Das Angebot wird von Bildungsträgern im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht. Seit dem Mai 2015 wird auch das Modell der assistierten Ausbildung von der BA als Dienstleistung ausgeschrieben. Hier sollen Bildungsorganisationen Dienstleistungen für Auszubildende und Betriebe anbieten, um verstärkt die Regelausbildung im Betrieb für leistungsschwächere oder beeinträchtigte Jugendliche zu ermöglichen. Neben diesen Regelinstrumenten existieren Angebote über Programme oder auf Landes- bzw. kommunaler Ebene, z. B. zur Vermeidung von Vertragslösungen bzw. Ausbildungsabbrüchen. So begleiten im Programm VerA ehrenamtliche Betreuer Fälle, bei denen die Ausbildung vom Abbruch bedroht ist.
Nachqualifizierung
Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden.
Darstellung der Maßnahmen
Die Landschaft der Fördermaßnahmen in diesen Handlungsfeldern ist sehr umfangreich und heterogen: Zum einen gibt es die Regelangebote, die als gesetzliche Förderinstrumente im SGB verankert sind. Zum anderen fördern Bund und Länder die Durchführung von zum Großteil zeitlich befristeten Projekten.
Die nachfolgenden Darstellungen der Maßnahmen basieren einerseits auf Zahlen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit, andererseits auf Daten aus einer Befragung der Bundes- und Landesministerien durch Wolters Kluwer Deutschland im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Nicht berücksichtigt wurden bei der Befragung steuerliche Hilfen, reine Informations- und Beratungsangebote oder Sachleistungen sowie Programme im Bereich der Investitions- bzw. Regionalförderung. Programme im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit wurden nur berücksichtigt, wenn sie einen direkten Bezug zu den Handlungsfeldern aufwiesen, Bildungsgänge der allgemein- oder berufsbildenden Schulen wurden nicht berücksichtigt. Insgesamt wurden nach diesen Abgrenzungskriterien in der Erhebungswelle 2014/2015 272 Programme und Maßnahmen am Übergang Schule – Beruf erhoben. Das entspricht einer Rücklaufquote (bezogen auf die identifizierten Fördermaßnahmen) von 84 %.319
Knapp 70 % der untersuchten Förderprogramme lassen sich eindeutig einem Handlungsfeld zuordnen, weitere 18 % sind in zwei Feldern aktiv. Förderprogramme, die kein eindeutiges Förderfeld bedienen, sind eher die Ausnahme.
In welchen Handlungsfeldern verstärkt gefördert wird, zeigt Tabelle D1.1-1. Zwei Drittel und damit der größte Teil der Förderprogramme dient dem Handlungsfeld Ausbildung. Mehr als ein Viertel der Förderprogramme hat die Berufsvorbereitung zum Ziel, gut jedes fünfte Programm die Berufsorientierung. Die geringste Rolle spielen derzeit Maßnahmen, die die Nachqualifizierung fördern. Knapp ein Viertel der Programme ist im Bereich Übergänge aktiv, was nicht weiter überrascht, weil dieses Handlungsfeld naturgemäß viele Überschneidungen zu anderen aufweist (von den 67 Programmen zu Übergängen wurden 39 % einem zweiten, 30 % einem dritten Handlungsfeld zugeordnet).
Der quantitativ größte Teil der Regelangebote, bezogen auf die Teilnahme von jungen Menschen an Maßnahmen, liegt in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit320 Schaubild D1.1-1.
In der folgenden Darstellung werden Neuerungen, Veränderungen und Ergänzungen in den Vordergrund gestellt. Neben den Bildungs-, Förder- und Qualifizierungsangeboten, die im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt derzeit als Regelangebote durchgeführt werden, bieten verschiedene Bundesministerien Sonder- und Modellprogramme an, die für den Übergang Schule – Beruf relevant sind. Programmrichtlinien beschreiben die Konzeption und Durchführung dieser zeitlich begrenzten Programme. Tabelle D1.1-2 stellt eine Auswahl der aktuellen Bundesprogramme vor.
Von den 272 Förderprogrammen, die in der Datenerhebung 2014/2015 erfasst wurden, lag der Großteil von 52 Programmen in der Zuständigkeit des Bundes, ein EU-Programm war aktuell, die restlichen 219 Förderprogramme verteilen sich wie in Schaubild D1.1-2 gezeigt auf die Bundesländer. Im Ländervergleich stammen die meisten Programme aus Sachsen, Bayern und Hamburg. Die wenigsten aktiven Förderprogramme gab es 2014/2015 in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen.
Im Folgenden werden beispielhaft einige der Regelangebote und Förderprogramme des Bundes näher dargestellt. Eine Übersicht über die Landesprogramme folgt in Kapitel D1.2.
Tabelle D1.1-1: Programme nach Handlungsfeldern (in %)
Schaubild D1.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle D1.1-2: Auswahl relevanter Förderinitiativen und Sonderprogramme des Bundes für den Förderbereich „Übergang Schule – Beruf“ (Teil 1)
Tabelle D1.1-2: Auswahl relevanter Förderinitiativen und Sonderprogramme des Bundes für den Förderbereich „Übergang Schule – Beruf“ (Teil 2)
Schaubild D1.1-2: Anzahl der Förderprogramme 2014 nach Bundesländern
Die folgende Darstellung gliedert die Angebote nach Handlungsfeldern.
1. Handlungsfeld Berufsorientierung
Die Berufsorientierung soll junge Menschen befähigen, eigene Kompetenzen und Interessen in Bezug zu setzen zu beruflichen Anforderungen, sie soll gleichzeitig dazu beitragen Abschlüsse und Anschlüsse zu sichern. Zum Handlungsfeld Berufsorientierung gehören Regelangebote und Programme, die vorwiegend im Rahmen der allgemeinbildenden Schule bis zum Ende der Sekundarstufe I durchgeführt werden und Jugendlichen Möglichkeiten eröffnen, die eigenen Fähigkeiten und Interessen kennen zu lernen und zu den Anforderungen und Angeboten der Berufswelt in Verbindung zu bringen. Ziel ist die Befähigung der Jugendlichen zu einer erfolgreichen Berufswahlentscheidung.
Berufsorientierung ist eine gesetzliche Aufgabe der BA, die zum einen in Form von BA-eigenen Angeboten im § 33 SGB III geregelt ist; zum anderen können auch externe Maßnahmenträger mit finanziellen Mitteln der BA ergänzende Maßnahmen für Jugendliche anbieten (geregelt im § 48 SGB III). Zusätzlich fördern einige Bundesministerien die Berufsorientierung durch häufig zeitlich befristete Programme. Auch die Berufseinstiegsbegleitung zielt auf Berufsorientierung, geht aber darüber hinaus und bildet somit eine Schnittstelle zu den Handlungsfeldern Übergang und Berufsausbildung; sie ist daher im Abschnitt zum Handlungsfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“ beschrieben.
BA: Berufsorientierung (§ 33 SGB III)
Die BA bietet eine Reihe von Leistungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Berufsorientierung an (§ 33 SGB III). Dazu gehören unter anderem Informations- und Vortragsveranstaltungen, Workshops zu Berufswahlthemen sowie eine Reihe von Medienangeboten. Die vorrangigen Adressaten sind Schüler/-innen, allgemein alle Ausbildungssuchenden.
BA: Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB III)
Ergänzend zur im § 33 SGB III geregelten Pflichtaufgabe der BA regelt der § 48 SGB III die Möglichkeit zusätzlicher Berufsorientierungsangebote, die von Berufsbildungseinrichtungen und sonstigen Maßnahmenträgern an den allgemeinbildenden Schulen für verschiedene Adressaten angeboten werden. Dazu zählen natürlich Schüler/-innen im Allgemeinen. Es werden aber auch Maßnahmen mit Fokus auf ganz bestimmte Förderbedarfe bezuschusst. Zu den Kernelementen dieser Maßnahmen gehören umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, Hilfen zur Selbsteinschätzung von Neigungen und Fähigkeiten, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. Der Zuschuss an die antragstellenden Maßnahmenträger umfasst bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Die BA verzeichnete für das Berichtsjahr 2013 einen Zugang zu den Maßnahmen von knapp 60.000 Teilnehmenden, für das Berichtsjahr 2014 einen Zugang von gut 250.000 Teilnehmenden.
BMBF: Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP)
Das BOP wendet sich an Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen. Ziel des Programms ist ein informierter Übergang von der Schule in die Ausbildung sowie die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. Die Maßnahmen des Programms umfassen im Wesentlichen 2 Teile: eine Potenzialanalyse ab dem 7. Schuljahr, die die Schülerin/den Schüler unterstützt, die eigenen Interessen und Fähigkeiten zu erkennen, sowie eine darauf aufbauende zweiwöchige Praxisphase ab dem 8. Schuljahr, die in der Werkstatt der durchführenden Berufsbildungsstätte stattfindet. In diesen 80 Praxisstunden lernen die Teilnehmenden mindestens 3 verschiedene Berufsfelder kennen und können ihre Fertigkeiten und Neigungen erproben (www.berufsorientierungsprogramm.de).
Antragberechtigt sind die Träger von überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten, die für die Durchführung der Maßnahme einen Zuschuss für die Potenzialanalyse und den praktischen Teil der Berufsorientierung erhalten. Das BIBB betreut die Förderung für das BMBF und bewilligte 2015 Maßnahmen für insgesamt rund 183.000 Schüler/-innen in rund 300 Projekten. Im Jahr 2015 betrug das Fördervolumen 75 Millionen Euro. Das BOP strebt die flächendeckende Einführung der Maßnahmen in allen Bundesländern an. In der Vergangenheit wurden bereits einzelne Vereinbarungen abgeschlossen, die die Berufsorientierungsmaßnahmen in einem einheitlichen Landeskonzept verankern, so z. B. in Nordrhein-Westfalen zum Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ oder in Thüringen zum Programm „Berufsstart plus“. Mit der Bildungsketten-Initiative wird dieser Ansatz ausgeweitet.
BMAS: Initiative Inklusion – Handlungsfeld 1: Berufsorientierung schwerbehinderter Schüler/-innen
Die Berufsorientierung von Schüler/-innen mit Schwerbehinderung ist ein Handlungsfeld im Rahmen der Initiative Inklusion des BMAS. Die Maßnahmen beinhalten Kernelemente der Berufsorientierung wie Kompetenzanalyse, Praktika, Begleitung des Berufswahlprozesses oder Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben. Die Förderung, deren Mittel aus dem Ausgleichsfonds stammen, umfasst insgesamt 80 Millionen Euro. Ursprünglich umfasste die Förderung ein Volumen von bis zu 40 Millionen Euro, die den Ländern pauschal in festgelegten Tranchen nach einem festen Schlüssel für die berufliche Orientierung von bis zu 20.000 schwerbehinderten Jugendlichen zugewiesen wurden. Damit konnten Berufsorientierungsmaßnahmen gefördert werden, die in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 begannen. Ende 2013 ist das finanzielle Volumen um weitere bis zu 40 Millionen Euro aufgestockt worden. Dadurch wurde das Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion auch auf Maßnahmen ausgedehnt, die in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 begonnen haben. Mit der finanziellen Aufstockung sollen in diesem Zeitraum weitere bis zu 20.000 (= insgesamt bis zu 40.000) Schüler/ -innen mit Beeinträchtigungen in ihrer Berufsorientierung unterstützt werden. Die aufgestockten Mittel werden den Ländern ebenfalls nach einem festen Schlüssel zugewiesen. Dies erfolgt für den verlängerten Zeitraum auf Antrag nach jeweils konkret bezeichnetem Bedarf. Zum Schuljahr 2016/2017 läuft das Programm aus. Es ist Ziel, dass die Maßnahmen ab diesem Zeitpunkt in eine Regelförderung übergehen, z. B. im Rahmen der Berufsorientierung nach § 48 SGB III. Danach kann eine reguläre Finanzierung der beruflichen Orientierung je zur Hälfte durch den Bund (Bundesagentur für Arbeit) und durch die Länder erfolgen. Es ist angestrebt, die entsprechenden Regelungen im Rahmen der Bildungsketten-Vereinbarungen zu treffen.
2. Handlungsfeld: Übergang von der Schule in den Beruf
Beratung und Begleitung beim Übergang Schule – Beruf werden von unterschiedlichen Seiten professionell, semiprofessionell oder ehrenamtlich angeboten. Professionelle Beratung und Begleitung gilt als traditionelle Aufgabe der Jugendsozialarbeit, als Teil der Jugendhilfe und in Form von einzelfallbezogenen Beratungs- und Betreuungsangeboten. Berufliche und vorberufliche Bildung wird hier im Kontext mit individuellen und sozialen Voraussetzungen (Lebensweltorientierung, Sozialraumorientierung) gesehen. Es sollen Ressourcen erschlossen werden, die Jugendliche stärken (Ressourcenorientierung/Empowerment) und so die Aufnahme einer Ausbildung ermöglichen.
Übergangsmanagement umfasst individuelle und institutionelle Aspekte. In einem kooperativen Prozess wird die Unterstützung der Jugendlichen mit dem vor Ort zugänglichen Angebot an Bildung, Ausbildung, Arbeit und sozialpädagogischer Förderung zusammengebracht. Die Angebote und Bildungsanbieter werden vernetzt, öffentlich legitimierte Stellen steuern die Übergangsprozesse und das regionale Gesamtangebot.
BA: Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)
Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine Maßnahme, die bildungsgefährdeten Schüler/-innen individuelle Unterstützung bei der beruflichen Orientierung bietet. Jugendliche werden vom Besuch der Vorabgangsklasse an bis hin zum ersten halben Jahr in einem Berufsausbildungsverhältnis individuell beraten und unterstützt. Damit soll das Erreichen eines Schulabschlusses, eine fundierte Berufswahlentscheidung und die Aufnahme sowie der Bestand eines Berufsausbildungsverhältnisses positiv beeinflusst werden. Zunächst war die BA-finanzierte Berufseinstiegsbegleitung als Probeinstrument an 1.000 Modellschulen gedacht und im inzwischen aufgehobenen § 421s SGB III geregelt. Die letzten Maßnahmenplätze dieser Modellphase wurden bis zum 31.07.2014 finanziert.
Seit dem 01.04.2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument der BA aufgenommen worden und im § 49 SGB III verankert.
Der Bestand an Teilnehmenden lag 2013 bei gut 42.000 und war im Jahr 2014 mit gut 47.500 um ca. 5.000 höher als im Vorjahr. 57,2 % der Teilnehmenden waren männlich. Im Jahr 2014 gab es 28.278 Austritte, davon waren 6 Monate nach Austritt 29,3 % in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, 22,7 % in Ausbildung und 6,6 % in sonstigen Beschäftigungsverhältnissen.
Für 5 Schuljahreskohorten stehen seit 2015 zusätzliche Mittel aus der neuen ESF-Förderperiode für eine kofinanzierte Berufseinstiegsbegleitung zur Verfügung: Insgesamt umfasst das Mittelvolumen je 530 Millionen Euro von der BA und aus dem ESF. Diese Förderung umfasst auch die Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung an den Modellschulen aus dem abgelaufenen Sonderprogramm des BMBF „Initiative Bildungsketten“. Das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung ist eines der wesentlichen Elemente der neuen, gemeinsamen Bund-BA-Länder-Initiative Bildungsketten.
BMBF: „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“
Neben und unabhängig von der BA-geförderten Maßnahme, die im § 49 SGB III geregelt ist, wurden für den Zeitraum 2010 bis 2014 rund 362 Millionen Euro aus Mitteln des BMBF-Haushalts für Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung an weiteren 1.000 Schulen eingeplant. Sie waren Bestandteil des Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen der „Bildungsketten“-Initiative des BMBF, Auftragsvergabe und Umsetzung erfolgten durch die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen dieses Sonderprogramms wurden von den Haushaltsmitteln bis Ende 2014 165,7 Millionen Euro verausgabt. Insgesamt konnten mit dem Sonderprogramm 36.000 Jugendliche gefördert werden.
Seit 2015 findet nur noch eine zentrale Vergabe der Mittel für die Berufseinstiegsbegleitung durch die BA statt. Damit gehen die Maßnahmen über in die aus ESF- und BA-Mitteln kofinanzierte Berufseinstiegsbegleitung.
Zur Ausweitung der Initiative Bildungsketten wurde 2014 der Prozess der Bund-Länder-BA-Vereinbarungen durch das BMBF gestartet. Die Vereinbarungen sind ein neuer und zentraler Schritt, um ein konsistenteres System der Berufsorientierung und des Übergangs zu etablieren. Durch sie werden die Mittel abgestimmt und effizient eingesetzt.
BMFSFJ/BMUB: JUGEND STÄRKEN im Quartier
Im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ fördern zwei Bundesministerien (BMFSFJ und BMUB) in einem gemeinsamen Programm Angebote für junge Menschen, die helfen, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden. „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ führt die bisherigen Aktivitäten des Bundesfamilienministeriums im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ mit dem Handlungsfeld „Übergang Schule – Beruf“ des ESF-Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ des Bundesumweltministeriums zusammen.
In der ersten Förderrunde von 2015 bis 2018 setzen über 180 Modellkommunen Projekte zur Förderung junger Menschen durch öffentliche und freie Träger im Bereich der Jugendsozialarbeit um. Der Bund beteiligt sich hieran mit rund 115 Millionen Euro aus dem ESF und 5 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Dadurch wird die kommunale Jugendsozialarbeit vor Ort entscheidend gestärkt. Die Angebote kommen insbesondere jungen Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren zugute, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die durch andere Angebote besonders schwer zu erreichen sind. Damit sind zum Beispiel schulverweigernde Jugendliche oder Abbrecherinnen und Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen sowie junge neu Zugewanderte mit besonderem Integrationsbedarf gemeint. „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützt junge Menschen bei der (Re-)Integration in Schule, Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft. Ziel ist es, sie mit niedrigschwelligen Angeboten zu aktivieren und ihre Kompetenzen und ihre Persönlichkeit zu stärken.
3. Handlungsfeld Berufsvorbereitung
Maßnahmen der Berufsvorbereitung hatten bis 2009 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgenommen. Seit 2010 gingen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2014 setzte sich dieser Trend weiter fort. In der allgemeinen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) des § 51, SGB III ging die Teilnehmendenzahl deutlich zurück. In Teilen hängt das mit der demografischen Entwicklung zusammen. Die Zahl der rehaspezifischen BvB blieb hingegen konstant. Schaubild D1.1-3.
BA: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
(SGB III § 51)
Mit den BvB wird die Eingliederung in Ausbildung angestrebt; wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, wird die Aufnahme einer Beschäftigung intendiert. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu 11 Monate, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.
Die Zahlen spiegeln die demografische Entwicklung. Nachdem in den Jahren 2008 und 2009 durchschnittlich noch rund 57.000 Teilnehmende pro Jahr im Rahmen der BvB allgemein gefördert worden waren, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) stetig zurück, im Jahr 2014 auf nun 28.411. Knapp die Hälfte der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss (49,8 %), ein knappes Drittel die Mittlere Reife (31,4 %) und ca. ein Sechstel verfügte nicht über einen (Haupt-)Schulabschluss (15,4 %), 41 % waren weiblich.
Aus der allgemeinen BvB gab es im Jahr 2014 56.302 Austritte, von denen nach 6 Monaten 35,5 % in Ausbildung und zusätzliche 10,4 % in sonstige sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse mündeten. Die Teilnehmendenzahl an rehaspezifischen BvB (nach § 117, SGB III) blieb die letzten Jahre relativ konstant (2013 mit einem Jahresdurchschnitt von 10.520 Teilnehmenden, 2012 mit 10.609 Teilnehmenden) bzw. stieg erstmalig seit 2010 wieder im Jahr 2014 auf 10.828 Teilnehmende. Die Zahl junger Menschen mit Behinderung, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, kann allerdings höher liegen, denn auch diese Jugendlichen können an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn mit dieser Leistung eine „Teilhabe am Arbeitsleben“ erreicht wird. Selbst die Bereitstellung beziehungsweise Gewährung individueller rehaspezifischer Leistungen schließt eine Teilnahme an einer allgemeinen BvB im Einzelfall nicht aus.
Im Jahr 2014 gab es aus der rehaspezifischen BvB 15.831 Austritte, nach 6 Monaten waren 54,3 % in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, aber nur ein geringer Teil in Ausbildung (9,4 %).
Im Rahmen der BvB haben im Jahr 2014 4.254 Personen den Hauptschulabschluss nachträglich erworben. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr fast identisch geblieben, liegt aber um rund 1.000 unter der von 2011.
BA: Aktivierungshilfen für Jüngere (SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
Im Vorfeld einer Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere in den Bereichen Motivation/Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen. Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Ziel ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Monate, eine Verlängerung bis zu 12 Monaten ist möglich.
Die Zugänge betrugen 2014 insgesamt 15.584. Der Jahresdurchschnitt-Bestand lag 2014 mit 4.641 Personen relativ konstant zu den Vorjahren. Von den 15.361 Austritten im Jahr 2014 befanden sich 22 % nach 6 Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
BA: Einstiegsqualifizierung (SGB III § 54a)
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)321 soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens 6, aber längstens 12 Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes.
Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:
- Ausbildungsbewerber/-innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind;
- Junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen;
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Der JD-Bestand für EQ lag im Jahr 2014 mit 11.024 deutlich unter dem der Vorjahre. Noch 2010 lag die Zahl bei knapp 20.000 Teilnehmenden, im Jahr 2012 noch bei über 14.000 Personen. Der Anteil der Teilnehmer/ -innen lag bei 38,2 %. Knapp die Hälfte (48,8 %) verfügte über einen Hauptschulabschluss und 37 % über die Mittlere Reife. Im Jahr 2014 gab es knapp 20.000 Austritte aus der EQ, wobei 6 Monate nach Austritt 64,8 % in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung waren, inklusive der Aufnahme einer Ausbildung (54,5 %).
BMAS: ESF-Integrationsrichtlinie Bund
Ziel der ESF-Integrationsrichtlinie Bund (Förderperiode 2014 bis 2020) ist es, Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür werden in diesem in sich geschlossenen Gesamtkonzept erfolgreiche Ansätze der bisherigen Programme „XENOS – Integration und Vielfalt“, „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ und „IdA – Integration durch Austausch“ zusammengeführt und weiterentwickelt. Maßnahmen der Integrationsrichtlinie beziehen sich auf Qualifizierungsanteile, Vermittlungsaktivitäten oder betriebliche Praktika und werden in 3 Handlungsschwerpunkten durch Kooperationsverbünde, unter Beteiligung von Betrieben, öffentlichen Verwaltungen und der regionalen Arbeitsverwaltung, umgesetzt:
- Integration statt Ausgrenzung (IsA)
- Integration durch Austausch (IdA)
- Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)
Schaubild D1.1-3: Teilnehmende in verschiedenen Maßnahmen der Berufsvorbereitung (Jahresdurchschnittsbestand)
4. Handlungsfeld Berufsausbildung
Einen großen Teil der Regelförderung im Handlungsfeld Berufsausbildung macht die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) aus, die zweite Säule bilden die ausbildungsbegleitenden Hilfen und seit 2015 die assistierte Ausbildung. Hier zeigt sich eine Schwerpunktverschiebung: weg von Sonderwegen hin zu einer Förderung innerhalb einer betrieblichen Ausbildung. So sind die Zahlen für BaE integrativ deutlich gesunken, während die Zahlen für das kooperative Modell relativ konstant blieben. Auch die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) blieben im Vergleich zu den Vorjahren relativ konstant in den Teilnehmendenzahlen.
BA: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (SGB III § 75)
Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs. Auszubildende können Hilfestellungen bei Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und -praxis erhalten, bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, zum Abbau von Sprach- oder Bildungsdefiziten oder bei der Prüfungsvorbereitung. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Seit dem 1. August 2009 können diese nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden.
Im Jahr 2014 betrug der JD-Bestand für abH 42.385 Teilnehmende. Diese Zahl ist die letzten Jahre relativ konstant geblieben Schaubild D1.1-4. Junge Frauen sind in abH – wie bereits in den Jahren zuvor – unterrepräsentiert, sie stellten 2014 nur 30 % der Teilnehmenden. Über die Hälfte der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss (58 %), knapp ein Drittel hatte Mittlere Reife (32 %) und 7 % verfügten über keinen Schulabschluss.
BA: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (SGB III § 76 ff.)
Für benachteiligte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, soll mithilfe der außerbetrieblichen Berufsausbildung ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Auch Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist, können ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Die BaE wird in 2 Modellen durchgeführt, dem integrativen Modell, bei der sowohl die fachtheoretische als auch fachpraktische Unterweisung dem Bildungsträger obliegt, und dem kooperativen Modell, bei der die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb stattfindet. Es wird in beiden Fällen ein frühzeitiger Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.
Im Jahr 2014 war der JD-Bestand für BaE mit 36.287 Auszubildenden insgesamt 17 % niedriger als im Vorjahr. Seit 2009 (80.632 Personen) ist der JD-Bestand in den folgenden Jahren stetig und deutlich zurückgegangen. Eine unterschiedliche Entwicklung vollzieht sich bei den beiden Modellen der BaE. Während der Bestand beim kooperativen Modell relativ konstant bleibt (2014: 20.276; 2013: 21.725), ist der Rückgang beim integrativen Modell sehr deutlich auf nun 12.202 Personen. Der JD-Bestand des kooperativen Modells liegt 2014 also deutlich über dem Bestand des integrativen Modells (vgl. Schaubild D1.1-5). Der Anteil der männlichen Teilnehmer in der BaE betrug knapp 60 %. Knapp zwei Drittel der Personen hatten einen Hauptschulabschluss.
Die Zahl der Austritte aus der BaE lag insgesamt im Jahr 2014 bei 28.279, nach 6 Monaten waren 46,3 % in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung; bei der BaE integrativ 40,7 %, bei der BaE kooperativ 51,1 %.
Die Zahl der Rehabilitanden in der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (nach § 19, SGB III) lag im Jahr 2014 bei 2.863 Personen, gut 60 % waren männlich. Gut die Hälfte der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss, knapp über 40 % verfügten über keinen Hauptschulabschluss.
5. Handlungsfeld: Nachqualifizierung
In das Handlungsfeld der Nachqualifizierung gehören Angebote und Programme, die an- und ungelernten Beschäftigten parallel und in Kombination mit ihrer betrieblichen Arbeit die Möglichkeit einräumen, formale Qualifizierungen, im Idealfall bis hin zu einem anerkannten Berufsabschluss, zu erlangen. Wie bereits erwähnt, spielt das Handlungsfeld Nachqualifizierung in der Gesamtheit der Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung eine nachrangige Rolle. Nach der Aufhebung des Qualifizierungszuschusses für jüngere Arbeitnehmer/ -innen durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sind von Seiten der BA-Regelangebote beispielhaft die Arbeitsgelegenheiten zu nennen, die An- und Ungelernten eine Möglichkeit der beruflichen Qualifizierung bieten können. Als zeitlich befristete Maßnahme zur Unterstützung der Nachqualifizierung ist aus dem BMBF-finanzierten Programm Perspektive Berufsabschluss die Förderlinie „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ zu nennen; seit 2014 erfolgten jedoch keine.neuen Bewilligungen mehr, sondern nur noch der Abschluss der bereits geförderten Projekte. Vereinzelt dienen nach Angaben der befragten Zuständigen weitere Bundesprogramme auch der Nachqualifizierung (z. B. „Jobstarter Connect“, BMBF; „Transferagenturen Kommunales Bildungsmanagement“, BMBF; „Jugend stärken im Quartier“, BMFSFJ); im Vordergrund der Maßnahmen stehen jedoch immer andere Handlungsfelder.
BA: Arbeitsgelegenheiten (SGB II §§ 3, 16, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Arbeitsgelegenheiten sind Tätigkeiten, die Arbeitssuchende bei einem externen Träger ausüben, um ihre Beschäftigungsfähigkeit (wieder) zu erlangen. Arbeitsgelegenheiten haben Nachrang hinter Leistungen, die der Vermittlung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt dienen. Die Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten müssen wettbewerbsneutral sein und einem öffentlichen Zweck dienen. Die Teilnehmenden dieser Angebote erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung.
Bereits in den letzten Jahren ließ sich ein rückläufiger Trend bei der Anzahl von neuen Antragstellungen im Bereich der unter 25-Jährigen beobachten, der sich auch 2013 fortsetzte: Bereits von 2011 auf 2012 sank die Zahl der Neuzugänge um 26 %. Von 2012 auf 2013 wurde ein Rückgang der Teilnehmenden unter 25 um 20 % bei der BA verzeichnet, von 2013 auf 2014 ein Rückgang um 7 %. Damit sank der jahresdurchschnittliche Bestand an Teilnehmenden im Jahr 2014 auf rund 96.828.
BMBF: „Abschlussorientierte Nachqualifizierung“ (Förderprogramm: Perspektive Berufsabschluss)
„Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ ist einer von 2 Förderschwerpunkten im Rahmen des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ des BMBF. Gefördert wurden zwischen 2008 und 2013 rund 40 Strukturentwicklungs-Projekte, deren Ziel die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Nachqualifizierung An- und Ungelernter war. Antragsberechtigt waren Kommunen und Kammern, aber auch externe Bildungseinrichtungen.
Die Projektschwerpunkte umfassten Netzwerkarbeit, die Einrichtung von Service- und Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit, die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten für ganz konkrete Berufe sowie zielgruppenspezifische Angebote, z. B. für Studienabbrecher/-innen oder ehemalige Inhaftierte.
Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben konnten mithilfe des Programms „Perspektive Berufsabschluss“ finanziert werden. Im Jahr 2013 wurden noch 49 Projekte mit einem geplanten Mittelvolumen von 6,2 Millionen Euro aus Bundes- und ESF-Mitteln bezuschusst.
Die Restabwicklung der Projekte erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.06.2015. Es wurden keine neuen Maßnahmen mehr in diesem Zeitraum gefördert, da die geförderten Projekte die Aufgabe der Strukturentwicklung und Netzwerkbildung hatten.
(Frank Neises, Heike Zinnen)
Schaubild D1.1-4: Teilnehmende und Zugänge zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)
Schaubild D1.1-5: Teilnehmende in Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76 SGB III) nach integrativem und kooperativem Modell
-
319
Da es sich bei der Ermittlung der Daten um eine empirische Erhebung handelt, die im Zeitraum Oktober 2014 bis März 2015 durchgeführt wurde, beziehen sich die ausgewiesenen Zahlen, soweit nicht anders ausgewiesen, auf das Jahr 2014.
-
320
Das nachfolgend verwendete Zahlenmaterial stammt, soweit nicht anders angegeben, aus den Förderstatistiken der BA und bezieht sich auf den Zeitraum bis Ende 2014, da zum Redaktionsschluss noch keine geprüften Zahlen für das Berichtsjahr 2015 vorlagen. Diese sind teilweise frei über das Statistikportal der BA zugänglich http://statistik.arbeitsagentur.de hier „Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ > „Förderung der Berufsausbildung“, teilweise sind Sonderauswertungen für das BIBB erstellt worden.
-
321
Vormals Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ).