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Vorbemerkung

Bund, Länder und Europäische Union fördern die Ausbildungsfähigkeit und den Übergang von jungen Menschen in die berufliche Ausbildung, die Leistungsfähigkeit des Berufsbildungssystems sowie die Schaffung und Sicherung zusätzlicher Ausbildungsplätze durch eine Vielzahl von Förderprogrammen. Der Begriff „Förderprogramm“ wird dabei analog zum Haushaltsrecht des Bundes und der Länder verwendet. Demnach wird unter einem Förderprogramm eine Regelung verstanden, auf deren Grundlage finanzielle Leistungen an Stellen außerhalb der Bundes- bzw. Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke bzw. übergeordneter Ziele erbracht werden.322

Befragung zur Förderung der Berufs­ausbildung

Die Grundlage der Dokumentation bildet eine schrift­liche Befragung der zuständigen Bundes- und Landesministerien bzw. -behörden, die von September 2015 bis Januar  2016 durchgeführt wurde. Basierend auf einer begleitenden Auswertung der Förderdatenbank des Bundes im Internet323 sowie den Ergebnissen der Befragung in den Vorjahren324 wurden insgesamt 328 Fragebögen an 110  Adressaten ausgesandt. Die Rücklaufquote betrug – bezogen auf die Zahl der Fragebögen – rund 83,8 %. Nicht alle Fragebögen wurden jedoch vollständig ausgefüllt.325

Folgende Merkmale wurden im Rahmen der Befragung erhoben:

  • Programmtitel,
  • zuständiges Ministerium,
  • zuständige Antrags- bzw. Bewilligungsstelle,
  • Handlungsfelder,
  • Angebote (Fördergegenstände/-schwerpunkte),
  • Anliegen und Ziele der Förderung,
  • Zielgruppen der Förderung,
  • Art und Höhe der Förderung,
  • Art und Anzahl der Förderfälle,
  • veranschlagtes Mittelvolumen,
  • Herkunft der Fördermittel,
  • Programmlaufzeit,
  • Rechtsgrundlage.

Ziele und Zielgruppen der Förderung

Öffentliche Förderprogramme verfolgen das Ziel, Anreize zur Verwirklichung wirtschaftlich und sozial erwünschter Vorhaben zu geben, die ohne finanzielle Unterstützung nicht bzw. nicht im gewünschten Umfang oder zum gewünschten Zeitpunkt durchgeführt würden. Die Förderung im Bereich der Berufsausbildung konzentriert sich auf spezifische Themen und Akteure des Berufsbildungssystems. Im Rahmen der Dokumentation wurden folgende Schwerpunkte identifiziert:

  • die systematische Förderung der Berufsorientierung und -vorbereitung,
  • die Förderung benachteiligter und behinderter Jugendlicher beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf sowie im Verlauf der Berufsausbildung,
  • die Stärkung der Ausbildungsberatung und -akquise,
  • die Schaffung und Sicherung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für besondere Zielgruppen,
  • die Stärkung betrieblicher Ausbildungsfähigkeiten, z. B. durch Förderung der Verbundausbildung,
  • die Unterstützung von Auszubildenden in bestimmten Problemlagen, z. B. bei Insolvenz des Ausbildungsbetriebes,
  • die Mitfinanzierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und -lehrgänge,
  • die Mitfinanzierung außerbetrieblicher Ausbildungsangebote,
  • die Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende,
  • die Förderung des nachträglichen Erwerbs von Berufsabschlüssen (Nachqualifizierung) sowie
  • die Förderung von Modellprojekten und innovativen Vorhaben zur Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems.

Im Rahmen der Berufsausbildungsförderung werden fast ausschließlich Zuschüsse gewährt. Unmittelbar Begünstigte sind in erster Linie Maßnahme- bzw. Projektträger im Bereich der Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung sowie ausbildende Betriebe. Als mittelbar Begünstigte stehen vor allem Schülerinnen und Schüler, Ausbildungssuchende und Auszubildende sowie Jugendliche mit besonderen Problemlagen im Fokus der Förderung.

Der Berichtszeitraum war insbesondere geprägt durch den operativen Start der Förderperiode 2014–2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF). Der ESF bildet das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigung. Viele Programme des Bundes und der Länder zur Förderung der Berufsausbildung werden aus dem ESF kofinanziert. Im Jahr 2015 erfolgte z. T. weiterhin eine Ausfinanzierung von Projekten aus der abgelaufenen Förderperiode, gleichzeitig traten im Laufe des Jahres viele Förderprogramme der neuen Förderperiode in Kraft. Die Informationen zur Zahl der Förderfälle und Höhe der Fördermittel beziehen sich in der Regel auf das Kalenderjahr 2014 bzw. das Ausbildungsjahr 2014/2015.

Die vollständige Dokumentation der Förderprogramme und umfangreiche Tabellen mit Basisinformationen, Aufstellungen zu Förderfällen und Fördermitteln sowie zusammengefassten Informationen können im Internetangebot zum BIBB-Datenreport unter http://datenreport.bibb.de abgerufen werden.

(Michael Fritsche, Martin Nospickel, Wolters Kluwer Deutschland)

  • 322

    Vgl. § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i. V. m. V V § 23 BHO. Es muss sich um Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Empfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) handeln. Nicht berücksichtigt werden demnach Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung), Sachleistungen, Transferleistungen sowie öffentliche Aufträge. In die Darstellung einbezogen wurden darüber hinaus auch die gesetzlichen Förderinstrumente des SGB III. 

  • 323

    Mit der Förderdatenbank gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank steht im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de zur Verfügung. 

  • 324

    Vgl. Datenreporte 2010 bis 2015, Kapitel D1. 

  • 325

    Dort, wo keine Antworten aus der Befragung vorliegen, basiert die Dokumentation auf einer ergänzenden Auswertung öffentlich zugänglicher Informationsquellen (insbesondere Richtlinien und Merkblätter der Fördergeber).