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Als Partner der dualen Berufsausbildung, aber auch der beruflichen Fort- und Weiterbildung, übernehmen überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) eine wichtige Rolle. Sie ergänzen die betriebliche Ausbildung durch die Vertiefung vor allem fachpraktischer Ausbildungsinhalte. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann so ein unterstützendes Angebot zur Gewährleistung der Ausbildung unterbreitet werden. Neu entstehende Anforderungen an die Qualifizierung von Fachkräften ergeben sich in Folge technologischer Innovationen für die berufliche Aus- und Weiterbildung immer wieder. ÜBS leisten hier in besonderer Weise ihren Beitrag zur Sicherung der Ausbildungsfähigkeit gerade von KMU, da diese aufgrund zunehmender Spezialisierung oft nur schwer alle berufsbildrelevanten Kompetenzen vermitteln können (vgl. Köhlmann-Eckel 2015).

Zur Sicherung insbesondere der Ausbildungsfähigkeit von KMU unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die ÜBS seit den 1970er-Jahren mit entsprechender Förderung. Ziel ist es, die berufliche Bildung in ganz Deutschland auf gleich hohem Niveau und dem jeweils neuesten Stand der Technik zu halten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) fördert auf Weisung des BMBF326 investive Vorhaben, die im Bereich der beruflichen Erstausbildung angesiedelt sind Tabelle D3-1. Auf Basis gemeinsamer Richtlinien des BMBF und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden neben den durch das BIBB betreuten Vorhaben auch investive Vorhaben im Zusammenhang mit Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung gefördert, die ebenfalls ein wichtiges Aufgabenfeld der ÜBS darstellen. Diese werden auf der Grundlage eines Delegationserlasses des BMWi vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert Tabelle D3-2.

Durch die Gestaltung der Bildungsangebote in den ÜBS wird sichergestellt, dass neben der Qualitätssicherung auch die wichtige Funktion der ÜBS als Wegbereiter und Vorreiter bei der Einführung neuer Lehr-/Lernkonzepte wahrgenommen werden kann. Hierzu trägt u. a. die Tatsache bei, dass sie über Bildungspersonal verfügen, das entsprechend der Anforderung einer zeitgemäßen Ausbildung qualifiziert ist. So können ÜBS u. a. dem Anspruch gerecht werden, der sich aus neuen und/oder hetero­genen Gruppen der Aus- und Weiterzubildenden ergibt.

Einen wichtigen Beitrag für die Etablierung innovativer Qualifizierungsangebote in der Aus- und Weiterbildung leisten insbesondere ÜBS, die sich zu Kompetenzzentren weiterentwickeln. Seit Anfang der 2000er-Jahre fördert der Bund diese qualitative Weiterentwicklung ausgewählter ÜBS. Sie erarbeiteten und erproben in einem durch sie gewählten fachlichen Schwerpunkt innovative berufspädagogische Konzepte. Diese resultieren vor allem aus den Erkenntnissen von Forschung und Entwicklung und werden von den Kompetenzzentren im Hinblick auf ihre Verwertung für KMU überprüft.

Auch im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeits- und Lernwelt übernehmen ÜBS eine wichtige Rolle. Hier können sie in besonderer Weise ihre Aufgabe als Lernort zur Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, die im Zusammenhang mit technologischen Weiterentwicklungen erforderlich werden, wahrnehmen. Die vor allem von Handwerks­organisationen, aber auch den Einrichtungen der Industrie und Landwirtschaft oder von Ärztekammern getragenen ÜBS, stehen hier vor veränderten Herausforderungen in der Gestaltung ihrer Qualifizierungsangebote. Es müssen neue didaktische und methodische Ansätze für die Lernprozesse im Zusammenhang mit der Digitalisierung entwickelt werden. Wenn auch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer umfangreichen Durchdringung aller Geschäftsprozesse insbesondere in den KMU gesprochen werden kann, gilt es dennoch, die zukünftigen Fachkräfte für die Beschäftigung in einer digitalisierten Arbeitswelt zu qualifizieren, denn es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung zukünftig stärker als bisher auch in KMU niederschlagen wird.

Das BMBF hat daher für die Jahre 2016 bis 2019 ein Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung mit zwei Förderlinien aufgelegt (BAnz AT 30.12.2015 B5). In der Förderlinie 1 soll durch die Förderung ausgewählter Ausstattung der ÜBS im Bereich der Digitalisierung zu einer zeitgemäßen Ausbildung von Fachkräften insbesondere für KMU beigetragen werden. In der Förderlinie 2 sollen durch die Förderung von Pilotprojekten in Kompetenzzentren und deren Vernetzung Möglichkeiten der Gestaltung von Lehr-/Lernprozessen für die Ausbildung herausgearbeitet werden, um den Anforderungen der Lern- und Arbeitswelt in Folge der Digitalisierung auch künftig gerecht werden zu können. Die Förderung erfolgt auch hier auf Weisung des BMBF durch das BIBB.

Ein weiteres, vergleichbares Thema, welches sich in der Vergangenheit und Gegenwart deutlich in den Bildungszentren niedergeschlagen hat, ist die Elektromobilität. Sie gehört weiterhin zu denjenigen Technologien, die insbesondere in ÜBS dargestellt und vermittelt werden können. Dies gilt besonders nach der Neuordnung der fahrzeugtechnischen Berufe und den hieraus entwickelten überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU-Kurse) mit Bezug zur Elektromobilität.

Im Auftrag des BMBF führt das BIBB gemeinsam mit der RWTH Aachen und der TH Ingolstadt in diesem Zusammenhang das Projekt NQuE (Netzwerk Qualifizierung Elektromobilität) durch, das u. a. die Qualifizierungsangebote im Bereich Elektromobilität im Blick hat. Im Rahmen von NQUE sollen entsprechende Qualifizierungsaktivitäten/ -angebote erhoben und anhand von Kriterien Best-Practice-Beispiele identifiziert werden. Ergebnisse werden auf der Projekt-Website (www.nque.de) dokumentiert. So werden einerseits Standards für gute Bildungspraxis im Kontext der neuen Technologie beschrieben, andererseits die Vernetzung der relevanten Bildungsakteure unterstützt.

(Christiane Köhlmann-Eckel, Alexandra Kurz)

Tabelle D3-1: Verteilung der verausgabten Mittel im Rahmen der ÜBS-Förderung – Bundesinstitut für Berufsbildung

Tabelle D3-2: Verteilung der verausgabten Mittel im Rahmen der ÜBS-Förderung – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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    Dies geschieht unter finanzieller Beteiligung des jeweiligen Bundeslands sowie den Trägern der Bildungsstätte.