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Zwischen Oktober 2016 und Januar 2017 meldeten sich 68.300 Personen erneut oder erstmals bei den Beratungs- und Vermittlungsdiensten mit dem Wunsch, noch einen Ausbildungsplatz für das bereits seit dem Spätsommer angelaufene Ausbildungsjahr 2016/2017 zu finden, und wurden zugleich auch als für eine Ausbildung geeignete Bewerber anerkannt (Bundesagentur für Arbeit 2017a).

Merkmale der Nachvermittlungsinteressenten

Von diesen 68.300 Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren 49.100 bereits vor dem 1. Oktober 2016 als Ausbildungsstellenbewerber registriert gewesen, darunter:

  • 7.000 bzw. 2,7 % der 264.400 Bewerber/-innen, die ursprünglich in eine Berufsausbildungsstelle eingemündet waren (sogenannte „einmündende Bewerber“),
  • 7.200 bzw. 3,6 % der 202.700 Bewerber/-innen, die am 30. September zunächst anderweitig verblieben und somit auch nicht mehr auf Ausbildungsplatzsuche waren („andere ehemalige Bewerber“),
  • 14.300 bzw. 23,8 % der 60.100 Bewerber/-innen, die bis Ende September aus einer bestehenden Alternative heraus noch weiter nach einer Ausbildungsstelle gesucht hatten („Bewerber mit Alternative zum 30.  September“)5, sowie
  • 20.500 bzw. 99,8 % der 20.600 Bewerber/-innen, die am 30. September ohne Alternative auf Ausbildungsplatzsuche waren („unversorgte Bewerber“).

Die übrigen 19.300 Bewerber waren vor dem 1. Oktober 2016 nicht als Ausbildungsstellenbewerber gemeldet gewesen.

Im Vergleich zu den im regulären Berichtsjahr 2015/2016 gemeldeten Bewerbern waren unter den Bewerbern der Nachvermittlungsphase verstärkt Personen mit Merkmalen vertreten, die im Schnitt die Vermittlung tendenziell erschweren (vgl. hierzu Bundesagentur für Arbeit 2016e, Tabelle 2.2; Bundesagentur für Arbeit 2017a, Tabelle 3). So waren 53,4 % bereits 20 Jahre oder älter („reguläre“ Bewerber: 34,4 %), 53,6 % hatten die Schule bereits 2015 oder früher verlassen („reguläre“ Bewerber: 42,2 %), 18,7 % waren ausländischer Staatsangehörigkeit („reguläre“ Bewerber: 13,7 %), und 32,3 % verfügten maximal über einen Hauptschulabschluss („reguläre“ Bewerber: 28,0 %).

Dass sich unter den Interessenten an einer Nachvermittlung auch Personen wiederfinden, die zuvor in eine Berufsausbildung eingemündet waren (s. o.), deutet darauf hin, dass neben bis dato erfolglosen Ausbildungsstellenbewerbern vor allem auch jene Jugendlichen und jungen Erwachsenen an einer Nachvermittlung interessiert sind, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde.

Tabelle A1.1.5-1: Vermittlungsstatus der in der Nachvermittlungsphase registrierten Ausbildungsstellenbewerber/- bewerberinnen im Januar 2017

Vermittlungsstatus der Nachvermittlungs­interessenten im Januar 2017

Wie die erste Datenzeile der Tabelle A1.1.5-1 zeigt, mündeten bundesweit 6.100 bzw. 8,9 % aller im Nachvermittlungsgeschäft registrierten Bewerber/-innen in eine Berufsausbildungsstelle ein. Nach regionaler Herkunft (Länder) und nach Personenmerkmalen differenziert unterschieden sich die Einmündungsquoten nur wenig; zwischen dem niedrigsten Wert in Tabelle A1.1.5-1 (5,1 % für Bewerber im Alter von 25 Jahren oder mehr) und dem höchsten Wert (12,5 % für Bewerber in Thüringen) lagen nur gut 7 Prozentpunkte.

Auch wenn die Einmündungsquoten im Vergleich zum regulären Vermittlungsjahr nur mäßig nach regionalen und Personenmerkmalen variieren, werden sie dennoch von ähnlichen Erfolgsdeterminanten bestimmt. So besteht z. B. zwischen den Einmündungsquoten des Nachvermittlungsgeschäfts in den 16 Ländern und den landesspezifischen Werten der Angebots-Nachfrage-Relation 2016 (als Indikator für die Ausbildungsmarkt­lage im vorausgegangenen Berichtsjahr) rechnerisch eine gemeinsame Varianz von 31 %. Dies bedeutet, dass auch im Nachvermittlungsgeschäft jene Bewerber/-innen tendenziell etwas bessere Erfolgschancen hatten, die in Ländern mit überdurchschnittlicher Ausbildungsmarktlage leben.

Tendenziell erfolgreicher sind darüber hinaus jüngere Bewerber/-innen, Bewerber/-innen mit höheren Schulabschlüssen und auch Bewerber/-innen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Allerdings gilt auch hier, dass die Effekte dieser Personenmerkmale auf den Einmündungserfolg nur relativ gering ausfallen.

Die niedrigen Einmündungsquoten in der Nachvermittlungsphase resultieren in institutioneller Hinsicht insbesondere daraus, dass eine Vermittlung mehrere Wochen und Monate nach Beginn eines neuen Ausbildungsjahres grundsätzlich schwierig ist. Die Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, orientieren sich insbesondere am Beginn des neuen Ausbildungsjahres im Spätsommer; die nach dem 30. September angebotenen Plätze beziehen sich somit in der Regel bereits auf das nächste Ausbildungsjahr. Lediglich bei Besetzungsproblemen bzw. nach vorzeitigen Ausbildungsvertragslösungen besteht bei einem größeren Teil der Betriebe das Interesse, noch Auszubildende für das bereits angelaufene Ausbildungsjahr zu finden.

Schaubild A1.1.5-1: Verbleib der 62.200 Bewerber/-innen der Nachvermittlung 2016, die im Januar 2017 ihr Vermittlungsziel noch nicht erreicht hatten und weitersuchten (50.700) bzw. die vorzeitig aufgegeben hatten (11.500)

Verbleib von Bewerbern/Bewerberinnen, die nicht in eine Ausbildungsstelle einmündeten

Angesichts der ausgesprochen niedrigen Erfolgschancen waren im Januar 2017 noch 50.700 bzw. 74,2 % der Bewerber/-innen der Nachvermittlungsphase weiter auf Ausbildungsplatzsuche, darunter knapp 22.600 mit aktuell alternativer und 28.100 ohne aktuell alternative Verbleibsmöglichkeit. Die restlichen 11.500 bzw. 16,9 % Bewerber/-innen waren anderweitig verblieben und hatten den Vermittlungsauftrag beendet. Die zuletzt genannten Personen eingerechnet, hatten somit insgesamt 62.300 aller 68.300 in der Nachvermittlungsphase registrierten Bewerber/-innen ihr Vermittlungsziel noch nicht erreicht bzw. vorzeitig aufgegeben. Über den Verbleib dieser Bewerber/-innen informiert Schaubild A1.1.5-1.

Demnach befanden sich jeweils 6.900 Bewerber/-innen der Nachvermittlungsperiode im Januar 2017 in schulischer bzw. hochschulischer (Aus-)Bildung oder aber in Erwerbstätigkeit bzw. einem Praktikum. Insgesamt 6.300 setzten die Berufsausbildung fort, aus der heraus sie sich für eine andere Berufsausbildung (in einem anderen Beruf oder in einem anderen Betrieb) beworben hatten. 6.400 absolvierten Fördermaßnahmen (darunter 1.700 im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung), 800 leisteten gemeinnützige soziale Dienste, und 6.800 waren unbekannt verblieben.

Den weitaus größten Anteil mit 28.100 stellte jedoch die Gruppe der „unversorgten Bewerber/-innen“, für die bei weiter vorhandenem Vermittlungswunsch auch kein alternativer Verbleib bekannt war. Der Vergleich mit den Verhältnissen im „regulären“ Berichtsjahr 2015/2016 – hier zählten am Ende des Berichtsjahres von insgesamt 547.700 gemeldeten Bewerbern nur 20.600 zu den „unversorgten Bewerbern“ – zeigt erneut, wie schwierig die Verhältnisse im Nachvermittlungsgeschäft sind.

(Stephanie Matthes, Joachim Gerd Ulrich, Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath)

  • 5

    Angesichts der Tatsache, dass zum 30. September 2016 noch für 100 % der „Bewerber mit Alternative zum 30. September “ ein Vermittlungsauftrag für das bereits begonnene Ausbildungsjahr bestand, fällt die Quote von 23,8 %, für die dies auch noch am 1.  Oktober oder später galt, auffallend niedrig aus (zumal von den zum 30.  September 2016 „unversorgten Bewerbern“ 98,8 % auch in der Nachvermittlungsphase registriert wurden). Gleichwohl darf aus dem niedrigen Wert nicht der Schluss gezogen werden, die Bewerber/-innen mit Alternative hätten Ende September womöglich doch kein Interesse mehr an einer Berufsausbildung gehabt. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der eingeschlagenen Überbrückungswege (durch die sich die „Bewerber/-innen mit Alternative zum 30.  September “ von den „unversorgten Bewerbern“ unterscheiden) und der ohnehin sehr niedrigen Erfolgschancen im Vermittlungsgeschäft ab einem bestimmten Zeitpunkt zweckmäßig ist, den Ausbildungswunsch zu verschieben. Deshalb ist auch damit zu rechnen, dass die meisten der „Bewerber mit Alternative zum 30.  September 2016“ im Berichtsjahr 2016/2017 erneut von der Bundesagentur für Arbeit als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert werden. Dies legen die Erfahrungen aus früheren Jahren nahe. So zeigten sich z. B. von den zum 30. September 2015 ausgewiesenen 60.080 „Bewerbern mit Alternative zum 30. September “ zwar zunächst nur 14.352 auch noch ab dem 1. Oktober weiter daran interessiert, in das bereits begonnene Ausbildungsjahr einzumünden (Bundesagentur für Arbeit 2016d, Tabelle 2.3). Doch verschoben die meisten ihren Ausbildungswunsch nur auf einen späteren Zeitpunkt und brachen deshalb auch den Kontakt zu den Beratungs- und Vermittlungsdiensten im anschließenden Vermittlungsjahr nicht ab. Insgesamt ließen sich von den ehemals 60.080 „Bewerbern mit Alternative zum 30. September “ des Jahres 2014/2015 49.577 (82,5 %) auch im nachfolgenden Berichtsjahr 2015/2016 als Bewerber für einen Ausbildungsbeginn noch in 2015, in 2016 oder später registrieren (Bundesagentur für Arbeit 2016f, Tabelle 5).