Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA), die über ein flächendeckendes Netz von örtlichen Arbeitsagenturen verfügt, zählen im Bereich der Berufsausbildung die Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Berufswahl, die Vermittlung von Berufsausbildungsstellen und die finanzielle Förderung der Berufsausbildung. Die Ausbildungsvermittlung der BA richtet sich vor allem auf die duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO).19 Betriebe können ihre zu besetzenden Ausbildungsstellen bei der BA melden, und Jugendliche, die eine duale Ausbildung anstreben, können sich mit einem entsprechenden Vermittlungswunsch an die BA wenden. Die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA ist sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen freiwillig. Über die gemeldeten Ausbildungsstellen und die gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen führt die BA jeweils von März bis September eine monatliche Statistik. Ein Gesamtergebnis für das jeweilige Vermittlungs- bzw. Berichtsjahr (1. Oktober des Vorjahres bis 30. September) liegt erst mit der September-Statistik vor.20 Die Daten der BA-Ausbildungsmarktstatistik werden – neben der im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September ermittelten Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (vgl. Kapitel A1.2) – zur Berechnung der Ausbildungsmarktbilanz, also des Verhältnisses von Gesamtangebot zur Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen in einem Ausbildungsjahr, herangezogen (vgl. Kapitel A1.1).
Seit dem Jahr 2005 sind die Träger der Grundsicherung (BA und kommunale Träger) für die Ausbildungsvermittlung der Jugendlichen zuständig, die im Sinne des Sozialgesetzbuchs II hilfebedürftig sind. Diese Jugendlichen werden seitdem nicht mehr von den Arbeitsagenturen, sondern von den sogenannten Jobcentern betreut. Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Jobcentern: Am meisten verbreitet sind Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung der BA und des kommunalen Trägers der Grundsicherung (JC gE), seltener handelt es sich um Jobcenter in alleiniger Verantwortung eines zugelassenen kommunalen Trägers (JC zkT). Die Jobcenter führen jeweils eigene Statistiken über die Ausbildungsvermittlung, wobei die JC zkT die Daten nach einem anderen System erfassen als die JC gE und die Arbeitsagenturen, die Verfahren sind nicht kompatibel. Erst seit dem Vermittlungsjahr 2009 ist es möglich, die Daten aller bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen zu einer Gesamtstatistik zusammenzuführen,21 die jedoch in geringem Umfang Doppelzählungen enthält.22 In den statistischen Angaben zu den gemeldeten Ausbildungsstellen sind allerdings nach wie vor nur die Daten der Arbeitsagenturen und JC gE enthalten, die Daten der JC zkT können nicht berücksichtigt werden. Nach Einschätzung der BA gibt es jedoch nur wenige Ausbildungsstellen, die ausschließlich bei den JC zkT und nicht auch gleichzeitig bei den örtlichen Arbeitsagenturen zur Vermittlung gemeldet sind (Bundesagentur für Arbeit 2016f).
Gemeldete Berufsausbildungsstellen und gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen
Als gemeldete Berufsausbildungsstellen zählen die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten und im Berichtjahr zu besetzenden Ausbildungsstellen, für die Vermittlungsaufträge erteilt wurden und deren Begutachtung durch die zuständige Stelle positiv ausgefallen ist (Bundesagentur für Arbeit 2016o). Neben betrieblichen Ausbildungsstellen für BBiG/HwO-Berufe werden auch entsprechende Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie in Berufsbildungswerken oder sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführen, berücksichtigt.
Bei den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten Personen, die im Berichtsjahr die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO wünschten und deren Eignung für eine solche Ausbildung geklärt bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben war. Hierzu zählen auch Personen, die eine entsprechende Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführt, aufnehmen wollten.
Zu den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen werden auch solche Jugendliche gerechnet, die zunächst eine Vermittlung durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter in eine Berufsausbildung wünschten, sich aber im Laufe des Berichtsjahres im Zuge ihres individuellen Berufswahlprozesses für andere Alternativen – wie z. B. Schulbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit – entschieden haben (Bundesagentur für Arbeit 2016f).
Tabelle A1.3-1: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2016 und 20151
Gemeldete Ausbildungsstellen
Im Berichtsjahr 2016 waren insgesamt 546.947 Ausbildungsstellen bei den Arbeitsagenturen und JC gE zur Vermittlung registriert. Die Anzahl der gemeldeten Stellen nahm damit gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr um 15.949 bzw. 3,0 % zu Tabelle A1.3-1. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen 456.533 und fiel damit um 11.595 bzw. 2,6 % höher aus als im Vorjahr. In den neuen Ländern gab es 90.280 registrierte Stellenangebote; dies bedeutete ein Plus von 4.458 Stellen bzw. 5,2 %. Zu beachten ist, dass in den genannten Zahlen der gemeldeten Stellen erstmals bestimmte Abiturientenausbildungen einbezogen sind, die in der BA-Ausbildungsmarktstatistik bisher nicht berücksichtigt waren (Bundesagentur für Arbeit 2016f).23
Im Berichtsjahr 2016 waren insgesamt 517.789 betriebliche Ausbildungsstellen registriert, dies bedeutete einen Anteil von 94,7 % an allen gemeldeten Stellen.24 Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der betrieblichen Stellen um 3,7 % zu. Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze lag 2016 bei 29.158, was einem Anteil von 5,3 % an allen registrierten Stellenangeboten entsprach. Gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr nahm die Zahl der außerbetrieblichen Stellen um 7,7 % ab. In den alten Ländern wurden 21.682 außerbetriebliche Plätze gemeldet und damit 11,7 % weniger als im Vorjahr. In den neuen Ländern war mit 7.476 außerbetrieblichen Stellen dagegen ein Anstieg von 6,0 % festzustellen. Der prozentuale Anteil der angebotenen außerbetrieblichen Ausbildungsplätze an allen gemeldeten Ausbildungsstellen lag in den neuen Ländern 2016 nach wie vor höher als in den alten Ländern (8,3 % vs. 4,7 %).
Der mit Abstand größte Anteil der registrierten Ausbildungsstellen entfiel 2016 mit 316.077 Stellen bzw. 57,8 % auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel, die Stellenzahl erhöhte sich hier um 3,9 % gegenüber dem Vorjahr. Im Handwerksbereich wurden 125.135 Ausbildungsstellen (22,9 %) zur Vermittlung angeboten und damit 2,8 % mehr als im Jahr zuvor. Aus dem Bereich der freien Berufe stammten 36.326 Stellenangebote (6,6 %), hier war eine Zunahme um lediglich 0,7 % zu verzeichnen. Im öffentlichen Dienst gab es 13.925 Stellenangebote (2,5 %) und damit 9,6 % mehr als im vorherigen Berichtsjahr. Für den Bereich der Landwirtschaft waren 6.440 Ausbildungsstellen gemeldet (1,2 %), was leicht unter dem Vorjahresangebot lag (-0,3 %). Zu berücksichtigen ist, dass für 9,0 % der Stellenangebote keine Angabe zum Ausbildungsbereich vorlag.
Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen
Im Berichtsjahr 2016 waren insgesamt 547.728 Jugendliche als Ausbildungsstellenbewerber/-innen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. Die Bewerberzahl verringerte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 0,6 %. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen 454.688, dies bedeutete einen Rückgang um 0,7 % gegenüber dem Jahr zuvor. In den neuen Ländern war mit 90.552 Bewerbern und Bewerberinnen eine Zunahme um 1,1 % zu verzeichnen. Auch bei den genannten Zahlen der Bewerber/-innen sind erstmals bestimmte Abiturientenausbildungen berücksichtigt worden, die bisher nicht in die BA-Ausbildungsmarktstatistik einbezogen waren.
Merkmale der Ausbildungsstellenbewerber/-innen
Die Merkmalsstruktur der Bewerber/-innen veränderte sich im Berichtsjahr 2016 gegenüber dem vorangegangenen Jahr nicht nennenswert Tabelle A1.3-2. Der Anteil junger Männer unter den Bewerbern und Bewerberinnen lag 2016 mit 58,2 % wiederum deutlich höher als der Anteil junger Frauen (41,8 %). Was die schulische Vorbildung anbetrifft, hatten die Bewerber/-innen am häufigsten einen Realschulabschluss, und zwar zu einem Anteil von 41,2 %. Einen Hauptschulabschluss besaßen 26,5 % der Bewerber/-innen, nur 1,5 % hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht. 27,0 % der Bewerber/-innen verfügten über eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife). Der Anteil Studienberechtigter fiel in den alten Ländern deutlich höher aus als in den neuen Ländern (27,9 % vs. 22,0 %).
Nur etwas mehr als die Hälfte der gemeldeten Bewerber/-innen (51,3 %) hatte zuletzt eine allgemeinbildende Schule besucht. 41,4 % kamen von einer berufsbildenden Schule und 5,0 % von einer Hochschule oder Akademie. In den alten Ländern lag der Anteil der Bewerber/-innen, die eine berufsbildende Schule besucht hatten, mehr als doppelt so hoch wie in den neuen Ländern (45,7 % vs. 20,6 %). Dagegen hatten die Bewerber/-innen in den alten Ländern wesentlich seltener ausschließlich eine allgemeinbildende Schule absolviert als in den neuen Ländern (47,2 % vs. 71,7 %). Diese Unterschiede lassen sich vor allem darauf zurückführen, dass der Übergangsbereich in den alten Ländern im Vergleich zu den neuen Ländern erheblich stärker ausgebaut ist und insbesondere teilqualifizierende Bildungsgänge an beruflichen Schulen sehr verbreitet sind (siehe hierzu BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A6.2).
Von den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen hatten insgesamt 36,1 % noch nicht die Volljährigkeit erreicht, 57,6 % befanden sich im Alter von 18 bis 24 Jahren, und 6,3 % waren bereits 25 Jahre oder älter. In den alten Ländern fiel der Anteil 25-jähriger oder älterer Bewerber/-innen deutlich niedriger aus als in den neuen Ländern (5,7 % vs. 8,4 %).
86,2 % der Ausbildungsstellenbewerber/-innen waren im Berichtsjahr 2016 deutsche Staatsangehörige, und 13,7 % hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. In den alten Ländern fiel der Anteil der Bewerber/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wesentlich höher aus als in den neuen Ländern (14,7 % vs. 6,5 %).
Bei insgesamt 10.253 Bewerbern und Bewerberinnen handelte es sich um Personen im Kontext von Fluchtmigration, dies entsprach einem Anteil von 1,9 % aller gemeldeten Bewerber/-innen (Bundesagentur für Arbeit 2016g).25 Der Anteil junger Männer lag in dieser Bewerbergruppe mit 79,4 % sehr hoch. Auch in der Altersstruktur unterschieden sie sich deutlich von der Gesamtgruppe der Bewerber/-innen: So waren nur 37,2 % der Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration unter 20 Jahre alt, während 39,5 % bereits ein Alter von 20 bis 24 Jahre erreicht hatten und 23,3 % sogar ein Alter von 25 Jahren und mehr. Hinsichtlich der schulischen Vorbildung zeigten sich ebenfalls große Abweichungen im Vergleich zur Gesamtheit aller Bewerber/-innen: 3,4 % der Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration verfügten über keinen Hauptschulabschluss, 38,9 % hatten einen Hauptschulabschluss erworben und 20,2 % einen Realschulabschluss. 20,1 % besaßen einen höheren Schulabschluss (Fachhochschulreife: 4,8 %, allgemeine Hochschulreife: 15,3 %). Für die übrigen 17,4 % lagen keine Angaben zum Schulabschluss vor.
Tabelle A1.3-2: Geschlecht, Schulabschluss, besuchte Schule, Staatsangehörigkeit und Alter der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen der Berichtsjahre 2016 und 20151
Verbleib der Ausbildungsstellenbewerber/-innen
Bis zum Abschluss des Berichtsjahres am 30. September 2016 mündeten 264.447 bzw. 48,3 % der Bewerber/-innen in eine Berufsausbildung ein. Der weit überwiegende Teil von ihnen erhielt eine ungeförderte Ausbildungsstelle (240.837 bzw. 91,1 %) und nur ein relativ kleiner Teil einen geförderten Ausbildungsplatz (23.610 bzw. 8,9 %). 169.329 bzw. 30,9 % der Bewerber/-innen entschieden sich für eine Alternative zu einer Berufsausbildung. 93.402 bzw. 17,1 % der Bewerber/-innen meldeten sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern zurück und verzichteten somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche, ihr Verbleib war der BA daher nicht bekannt (siehe hierzu die Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 zu den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen in Kapitel A8.1.1). Die übrigen 20.550 bzw. 3,8 % der Bewerber/ -innen galten am Ende des Berichtsjahres 2016 offiziell als unversorgt, sie waren weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative eingemündet.
Die 169.329 Bewerber/-innen mit einem alternativen Verbleib befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2016 zu einem großen Teil in einer Schulbildung (42,1 %) Tabelle A1.3-3. Relativ viele alternativ verbliebene Bewerber/-innen hatten auch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (19,9 %) oder waren in eine berufsvorbereitende Maßnahme (einschließlich Reha) eingemündet (8,1 %). Weitere 8,1 % verblieben in ihrer bisherigen (meist geförderten) Berufsausbildung, obwohl sie einen anderen Ausbildungsplatz gesucht hatten. 7,2 % hatten ein Studium begonnen, und 5,8 % leisteten einen Freiwilligendienst. Alle anderen Verbleibsarten (berufsvorbereitendes Jahr, Berufsgrundbildungsjahr, Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Bundeswehr) spielten bei den alternativ verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen mit Anteilen von jeweils weniger als 3,0 % eine geringere Rolle.
Von den 169.329 in einer Alternative verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen verzichteten 109.276 bzw. 64,5 % auf weitere Vermittlungsbemühungen, die übrigen 60.053 Bewerber/-innen (35,5 %) hielten ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung aufrecht.
Besonders häufig wurde nach der Einmündung in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme die Suche nach einer Ausbildungsstelle nicht aufgegeben: 74,5 % (9.785) der betreffenden Bewerber/-innen wollten weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden, nur 25,5 % (3.358) verzichteten hierauf. Auch bei einem Verbleib in einer bestehenden geförderten Berufsausbildung, einem Praktikum oder einer Einstiegsqualifizierung blieb der Wunsch nach weiterer Vermittlung in eine Berufsausbildung sehr häufig bestehen. Anders war dies bei einer Einmündung in Schulbildung: Nur 25,0 % (17.825) der betreffenden Bewerber/-innen wünschten eine Fortführung der Ausbildungsvermittlung, 75,0 % (53.479) dagegen nicht. Von denjenigen, die alternativ ein Studium begonnen hatten, wollten lediglich 13,3 % (1.614) weitere Vermittlungsbemühungen, während 86,7 % (10.531) hierauf verzichteten.
Insgesamt war am Ende des Berichtsjahres 2016 für 467.125 bzw. 85,3 % der Ausbildungsstellenbewerber/-innen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Dies betraf die Bewerber/-innen, die im Berichtsjahr 2016 in eine Berufsausbildung vermittelt werden konnten (264.447 bzw. 48,3 % aller Bewerber/-innen), und die in einer Alternative verbliebenen Bewerber/-innen, die aktuell keine Vermittlung mehr wünschten (109.276 bzw. 20,0 %). Aber auch für die unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen (93.402 bzw. 17,1 %) galt der Vermittlungsauftrag als beendet. Nach Abschluss des Berichtsjahres fortgesetzt wurden die Vermittlungsbemühungen für die offiziell unversorgten Bewerber/-innen (20.550 bzw. 3,8 %) und für die alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten (60.053 bzw. 11,0 %). Für insgesamt 80.603 bzw. 14,7 % der Bewerber/-innen lief der Vermittlungsauftrag somit über das Berichtsjahr 2016 hinaus noch weiter; sie werden daher als unvermittelte Bewerber/-innen bezeichnet.
Im Berichtsjahr 2016 nahm der Anteil der Bewerber/-innen, die insgesamt in eine Berufsausbildung eingemündet waren, mit 48,3 % im Vergleich zum Vorjahr (48,6 %) leicht ab Tabelle A1.3-4. Bei Betrachtung der Gesamtentwicklung ab dem Berichtsjahr 2009 ist festzustellen, dass sich die Einmündungsquote bereits seit 2013 wieder unter 50 % bewegte (Bundesagentur für Arbeit 2016i). In den Jahren 2011 und 2012 hatte sie etwas über 50 % gelegen. In den alten Ländern wurde im Berichtsjahr 2016 mit 47,5 % ebenfalls ein etwas niedrigerer Anteil der Bewerber/-innen in eine Berufsausbildung vermittelt als im vorherigen Jahr (47,9 %). Auch in den neuen Ländern, in denen die Einmündungsquote in Berufsausbildung in den letzten Jahren immer höher als in den alten Ländern war, erreichte sie im Berichtsjahr 2016 mit 52,0 % nicht mehr das Vorjahresniveau (52,7 %). Bereits in den Jahren zuvor ging der Anteil der einmündenden Bewerber/-innen hier mehrfach zurück, 2010 hatte er noch 56,2 % betragen.
Der Anteil der alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die keinen weiteren Vermittlungswunsch hatten und für die daher der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war, lag in den Berichtsjahren 2009 bis 2016 insgesamt relativ konstant bei rund einem Fünftel; in den neuen Ländern fiel er allerdings immer etwas niedriger aus. Der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen schwankte im betreffenden Zeitraum insgesamt ebenfalls nur wenig, und zwar zwischen rund 16 % und 18 %; er war jedoch in den neuen Ländern meist höher als in den alten Ländern.
Der Anteil der unvermittelten Bewerber/-innen variierte in den Berichtsjahren 2009 bis 2016 insgesamt zwischen 13,2 % (2011) und 15,7 % (2009). Dabei nahm allerdings der Anteil der unversorgten Bewerber/ -innen, also derjenigen, die unvermittelt und ohne einen alternativen Verbleib waren, in den letzten Jahren merklich zu, und zwar von 2,1 % im Jahr 2011 auf 3,8 % in den Jahren 2015 und 2016. Im Vergleich zu den neuen Ländern lag der Gesamtanteil der unvermittelten Bewerber/-innen in den alten Ländern immer höher: 2016 betrug er hier 15,5 %, in den neuen Ländern dagegen nur 11,2 %. Allerdings war in den alten Ländern immer ein niedrigerer Anteil an unversorgten Bewerbern und Bewerberinnen (ohne alternativen Verbleib) zu verzeichnen als in den neuen Ländern.
Tabelle A1.3-3: Verbleib der im Berichtsjahr 2016 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen zum 30. September 20161
Tabelle A1.3-4: Verbleib der in den Berichtsjahren 2009 bis 20161 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen jeweils zum 30. September
Merkmale der unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen
Bei den insgesamt 80.603 unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahres 2016 hatten junge Frauen einen Anteil von 40,5 % Tabelle A1.3-5. Dies lag leicht unter ihrem Anteil an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen (41,8 %). Nur wenige unvermittelte Bewerber/-innen hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht (1,6 %). 28,2 % verfügten über einen Hauptschulabschluss, 39,0 % über einen Realschulabschluss und 27,8 % über eine Studienberechtigung. Die unvermittelten Bewerber/-innen wiesen damit insgesamt kaum niedrigere Schulabschlüsse auf als die Gesamtgruppe der Bewerber/-innen. Allerdings fällt auf, dass mit 50,9 % relativ viele der unvermittelten Bewerber/-innen eine berufliche Schule besucht hatten, dagegen mit 41,1 % verhältnismäßig wenige ausschließlich eine allgemeinbildende Schule. In der Gruppe aller gemeldeten Bewerber/-innen war dies umgekehrt, bei ihnen bildete für 41,4 % eine berufliche Schule und für 51,3 % eine allgemeinbildende Schule die zuletzt besuchte Schulform.
Eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten 16,1 % der unvermittelten Bewerber/-innen. Damit lag die Ausländerquote bei ihnen etwas höher als in der Gesamtgruppe der Bewerber/-innen (13,7 %). Von den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen waren 70,2 % bereits volljährig, und 39,1 % befanden sich schon im Alter von 20 und mehr Jahren. Auch in der Altersstruktur gab es somit Unterschiede gegenüber allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen, von denen 63,9 % die Volljährigkeit und 34,4 % ein Alter von 20 Jahren und mehr erreicht hatten. Verglichen mit dem vorherigen Berichtsjahr waren 2016 hinsichtlich der Merkmalsstruktur der unvermittelten Bewerber/ -innen insgesamt keine nennenswerten Veränderungen zu verzeichnen.
Tabelle A1.3-5: Unvermittelte Bewerber/-innen nach Geschlecht, Schulabschluss, besuchter Schule, Staatsangehörigkeit und Alter in den Berichtsjahren 2016 und 20151
Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr
Von den insgesamt 547.728 im Berichtsjahr 2016 gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen waren 231.289 bzw. 42,2 % bereits vor dem Berichtszeitraum (Oktober 2015 bis September 2016) von der allgemeinbildenden oder beruflichen Schule abgegangen. Von ihnen hatten 41,8 % die Schule im Vorjahr verlassen und 58,2 % noch früher Tabelle A1.3-6. Verglichen mit dem Berichtsjahr 2015 verminderte sich die Zahl der Bewerber/-innen mit Schulabgang in früheren Jahren insgesamt geringfügig, und zwar um 276 bzw. 0,1 %. Der relative Anteil an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen nahm im Berichtsjahr 2016 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zu (von 42,0 % auf 42,2 %).
Tabelle A1.3-6: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Bewerber/-innen, die die Schule bereits vor dem Berichtsjahr verlassen haben, in den Berichtsjahren 2016 und 2015
Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die die Schule vor dem Berichtsjahr verlassen haben
In der Ausbildungsmarktstatistik der BA werden die Bewerber/-innen um Berufsausbildungsstellen nach dem Schulabgangsjahr differenziert. Es werden folgende Gruppen unterschieden:
- Bewerber/-innen mit Schulabgang im Berichtsjahr,
- Bewerber/-innen mit Schulabgang im Vorjahr,
- Bewerber/-innen mit Schulabgang im Vorvorjahr oder in noch früheren Jahren.
Das Schulabgangsjahr bezieht sich dabei nicht nur auf die allgemeinbildende Schule, sondern es werden auch im Anschluss an die allgemeinbildende Schule besuchte berufliche Schulen berücksichtigt. Für das Schulabgangsjahr zählt also die zuletzt beendete allgemeinbildende oder berufliche Schule.
Bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr handelt es sich somit um Personen, die im Laufe des aktuellen Berichtszeitraums keine Schule mehr besuchten, sondern z. B. an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der BA teilnahmen, eine Einstiegsqualifizierung oder ein sonstiges Praktikum absolvierten, einen gemeinnützigen bzw. sozialen Dienst leisteten, einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder aus privaten Gründen bzw. wegen erfolgloser Ausbildungssuche zu Hause blieben. In der Vergangenheit sind die Jugendlichen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr häufig als „Altbewerber/-innen“ bezeichnet worden, obwohl unbekannt ist, ob sie sich tatsächlich früher schon einmal um eine Ausbildungsstelle beworben haben. Zumindest für einen Teil von ihnen ist davon auszugehen, dass sie vor dem aktuellen Berichtsjahr überhaupt noch keine Berufsausbildung angestrebt und sich daher vorher auch noch nie beworben haben. Umgekehrt werden aber Jugendliche, die nach erfolglosen Bewerbungen um eine Berufsausbildungsstelle z. B. teilqualifizierende schulische Bildungsgänge besuchten, in der BA-Ausbildungsmarktstatistik als aktuelle Schulabgänger/ -innen eingestuft und nicht als Altbewerber/-innen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung geht bei der Definition der Personengruppe der Altbewerber/-innen daher anders vor. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten BA/BIBB-Bewerberbefragung werden als Altbewerber/-innen diejenigen Personen betrachtet, die sich tatsächlich bereits einmal für einen früheren Ausbildungsbeginn als im jeweils aktuellen Berichtsjahr um eine Ausbildungsstelle beworben haben (vgl. Kapitel A8.1.1).
Im Berichtsjahr 2016 fiel der Anteil der Bewerber/-innen, die die Schule bereits in vorherigen Jahren beendet hatten, an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen in den alten Ländern mit 41,1 % deutlich niedriger aus als in den neuen Ländern mit 47,0 %. Die Bewerber/-innen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr hatten in den alten Ländern mit 43,0 % häufiger die Schule erst vor einem Jahr verlassen als in den neuen Ländern mit 37,5 %. In den neuen Ländern lag ihr Schulabgang mit 62,5 % dagegen öfter schon 2 Jahre oder länger zurück als in den alten Ländern mit 57,0 %. Bei einem Vergleich mit dem Berichtsjahr 2015 ist festzustellen, dass 2016 sowohl in den alten Ländern als auch in den neuen Ländern die Zahl der Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen insgesamt leicht zugenommen hat. Dabei erhöhte sich allerdings ausschließlich die Zahl der Bewerber/-innen mit Schulbeendigung vor einem Jahr (alte Länder: +1,2 %, neue Länder: +5,6 %), während die Zahl der Bewerber/-innen, die schon vor mindestens 2 Jahren die Schule verlassen hatten, jeweils zurückging (alte Länder: -0,8 %, neue Länder: -2,8 %).
Im Berichtsjahr 2016 waren von den Bewerbern und Bewerberinnen aus früheren Schulentlassjahrgängen insgesamt 42,2 % junge Frauen. Der Frauenanteil fiel damit nur wenig höher aus als bei den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule im aktuellen Berichtsjahr beendet hatten (41,5 %) Tabelle A1.3-7. Anders als in den alten Ländern lag in den neuen Ländern allerdings der Frauenanteil bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang in früheren Jahren mit 43,4 % merklich höher als bei denjenigen mit Schulabgang im Berichtsjahr (40,3 %) Tabelle A1.3-8 und Tabelle A1.3-9.
Insgesamt verfügten die Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahren im Vergleich zu denjenigen mit aktuellem Schulabgang deutlich seltener über einen mittleren Schulabschluss (35,0 % vs. 46,1 %) oder die (Fach-)Hochschulreife (20,8 % vs. 31,9 %), dagegen wiesen sie wesentlich häufiger einen Hauptschulabschluss auf (33,7 % vs. 21,3 %) oder hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht (2,6 % vs. 0,6 %) Tabelle A1.3-7. Besonders oft besaßen Bewerber/-innen, die die Schule bereits vor zwei oder mehr Jahren beendet hatten, maximal einen Hauptschulabschluss (41,7 %). Dabei ist zu berücksichtigen, dass für insgesamt 8,0 % der Bewerber/-innen aus vorangegangenen Schulabgangsjahren der Schulabschluss nicht bekannt war, während für diejenigen, die im aktuellen Berichtsjahr die Schule beendet hatten, nahezu vollständige Angaben hierzu vorlagen. Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahren wiesen sowohl in den alten Ländern als auch in den neuen Ländern wesentlich häufiger maximal einen Hauptschulabschluss auf (alte Länder: 36,0 %, neue Länder: 39,4 %) als diejenigen mit aktuellem Schulabgang (alte Länder: 22,1 %, neue Länder: 20,9 %) Tabellen A1.3-8 und A1.3-9.
Auch hinsichtlich des Verbleibs der Bewerber/-innen gab es 2016 erhebliche Unterschiede, je nachdem, wie lange der letzte Schulbesuch zurücklag: So befanden sich insgesamt 39,0 % der Bewerber/-innen, die bereits in früheren Jahren die Schule verlassen hatten, am Ende des Berichtsjahres in einer ungeförderten Berufsausbildung, von denjenigen mit einem Schulabgang im aktuellen Jahr waren es dagegen 49,3 % Tabelle A1.3-7. Lag das Schulende erst ein Jahr zurück, so kam ein Verbleib in ungeförderter Berufsausbildung mit 50,7 % jedoch sogar etwas häufiger vor als bei einem Schulabgang im aktuellen Berichtsjahr. Wurde die Schule aber schon vor zwei oder mehr Jahren beendet, ging der Anteil der in ungeförderter Ausbildung verbliebenen Bewerber/-innen stark zurück auf 30,5 %. Die Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen erhielten sehr häufig einen geförderten Ausbildungsplatz: 11,6 % von ihnen befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2016 in einer solchen Ausbildung gegenüber nur 1,9 % derjenigen mit aktuellem Schulabgang. Damit kam insgesamt ein Verbleib der Bewerber/-innen in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung bei Schulbeendigung in früheren Jahren mit 50,5 % fast ebenso oft vor wie bei Schulabgang im aktuellen Jahr (51,2 %). Am besten schnitten dabei die Bewerber/-innen ab, die die Schule vor einem Jahr verlassen hatten: 60,8 % von ihnen befanden sich am Ende des Berichtsjahres in (geförderter oder ungeförderter) Berufsausbildung. Dagegen war ein solcher Verbleib bei denjenigen mit einem zwei oder mehr Jahre zurückliegenden Schulabgang mit 43,1 % weit seltener.
Tabelle A1.3-7: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2016 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – Bundesgebiet1
Zwischen alten und neuen Ländern waren im Hinblick auf den Verbleib der Bewerber/-innen relativ starke Abweichungen zu verzeichnen: In den alten Ländern befanden sich am Ende des Berichtjahres 2016 insgesamt 50,8 % der Bewerber/-innen mit Schulabgang in früheren Jahren in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung, bei denjenigen aus dem aktuellen Schulentlassjahrgang fiel der Anteil mit 49,5 % etwas niedriger aus. In den neuen Ländern, in denen ein Verbleib in Berufsausbildung im Vergleich zu den alten Ländern insgesamt häufiger vorkam, war dies anders: Bewerber/-innen, die die Schule in vorherigen Berichtsjahren beendet hatten, verblieben hier mit 48,9 % viel seltener in Berufsausbildung als diejenigen mit Schulabgang im aktuellen Jahr mit 60,3 % Tabellen A1.3-8 und A1.3-9.
Insgesamt lagen den Arbeitsagenturen und Jobcentern von den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule bereits in früheren Jahren verlassen hatten, mit 31,7 % wesentlich häufiger keine Informationen zum Verbleib vor als von denjenigen mit aktuellem Schulabgang (12,4 %). Der Anteil der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen betrug 24,3 % bei Jugendlichen, die die Schule vor einem Jahr beendet hatten. Lag der Schulabgang schon 2 Jahre oder länger zurück, stieg dieser Anteil sogar auf 37,1 % an. Die Neigung der Bewerber/-innen, sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern zurückzumelden, nahm offensichtlich mit der Dauer der (erfolglosen) Ausbildungsplatzsuche erheblich zu.
Tabelle A1.3-8: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2016 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – alte Länder1
Tabelle A1.3-9: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2016 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – neue Länder1
Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die bereits vor dem Berichtsjahr bei der BA gemeldet waren
Seit einigen Jahren enthält die BA-Ausbildungsmarktstatistik auch Angaben über die gemeldeten Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in einem früheren Berichtsjahr mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht haben. Für die Berichtsjahre 2013 bis 2016 wurden u. a. die Zahlen der Bewerber/-innen ausgewiesen, die auch in mindestens einem der letzten 5 Berichtsjahre bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Bewerber/-innen registriert waren. Aus diesen Angaben geht allerdings nicht hervor, wann die betreffenden Jugendlichen erstmals gemeldete Bewerber/-innen waren.
Von den insgesamt 547.728 Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahrs 2016 waren demnach 185.150 auch in einem oder mehreren der früheren 5 Berichtsjahre als Ausbildungsstellenbewerber/-in gemeldet, dies entsprach einem Anteil von 33,8 %. In den alten Ländern traf dies auf 154.607 Bewerber/-innen zu und damit auf 34,0 % der insgesamt 454.688 Ausbildungsstellenbewerber/-innen. In den neuen Ländern waren es mit 30.401 bereits früher gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen 33,6 % aller 90.552 Bewerber/-innen.
Die insgesamt 185.150 Bewerber/-innen, die schon in früheren Berichtsjahren von einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter unterstützt worden waren, mündeten 2016 mit einem Anteil von 43,2 % deutlich seltener in eine Berufsausbildung ein als die Gesamtheit aller Bewerber/-innen (48,3 %). Die Einmündungsquote der schon früher registrierten Bewerber/-innen fiel dabei in den neuen Ländern mit 41,8 % noch etwas geringer aus als in den neuen Ländern mit 43,5 %.
Der relative Anteil der Bewerber/-innen, die bereits in einem der 5 früheren Berichtsjahre gemeldet waren, an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen nahm in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt leicht zu, und zwar von 33,3 % in 2014 auf 33,7 % in 2015 und 33,8 % in 2016. Allerdings erhöhte sich der Anteil der schon früher registrierten Bewerber/-innen ausschließlich in den alten Ländern (2014: 33,4 %, 2015: 33,8 %, 2016: 34,0 %), während er in den neuen Ländern unverändert blieb (2014 bis 2016: jeweils 33,6 %).
Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen am Ende des Berichtsjahres
In die Bilanz des Ausbildungsstellenmarktes gehen auf der Angebotsseite die am Ende des Berichtsjahres (zum Stichtag 30. September) bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern als unbesetzt registrierten Ausbildungsstellen ein und auf der Nachfrageseite die zu diesem Zeitpunkt noch unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen. Diesen Größen wird jeweils die Zahl der vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hinzugerechnet und so das Gesamtangebot an Ausbildungsstellen bzw. die Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen ermittelt (vgl. Kapitel A1.1).
Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen zum 30. September
Als unbesetzte Berufsausbildungsstellen zählen alle bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zur Vermittlung im Berichtsjahr gemeldeten Ausbildungsstellen, die nicht zurückgenommen wurden und die am Stichtag 30. September noch nicht besetzt waren (Bundesagentur für Arbeit 2015o). Einbezogen werden dabei auch unbesetzte Berufsausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführen; diese Plätze dürften allerdings zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen.
Bei den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern im Berichtsjahr gemeldeten Bewerber/-innen, die am Stichtag 30. September entweder offiziell unversorgt waren (d. h. weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative gemündet waren) oder die in einer Alternative verblieben waren, aber weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten. Für beide Gruppen lief der Vermittlungsauftrag auch nach Ende des Berichtsjahres weiter.
Am 30. September 2016 waren von den insgesamt 546.947 im Berichtsjahr zur Vermittlung gemeldeten Ausbildungsstellen 43.478 Stellen unbesetzt geblieben, mit 7,9 % blieb der relative Anteil gegenüber dem Vorjahr (7,8 %) nahezu unverändert Tabelle A1.3-10. In den alten Ländern fiel der relative Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen 2016 mit 7,8 % niedriger aus als in den neuen Ländern mit 8,8 %. Allerdings gab es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: Die höchsten Anteile unbesetzter Stellen waren in Brandenburg (12,9 %), Mecklenburg-Vorpommern (12,5 %) und Bayern (11,6 %) zu verzeichnen, die niedrigsten Anteile dagegen in Bremen (2,7 %), Hessen (5,4 %), Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (jeweils 5,5 %).
Von den insgesamt 547.728 im Berichtsjahr 2016 gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen waren 80.603 Bewerber/-innen am 30. September noch unvermittelt, d. h., für sie liefen die Vermittlungsbemühungen weiter. Der relative Anteil unvermittelter Bewerber/-innen fiel mit 14,7 % genauso hoch aus wie im Vorjahr. In den alten Ländern blieben Bewerber/-innen mit 15,5 % deutlich häufiger unvermittelt als in den neuen Ländern mit 11,2 %. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern waren wiederum beträchtlich: Der mit Abstand höchste Anteil unvermittelter Bewerber/-innen war in Hamburg mit 25,3 % festzustellen,26 gefolgt von Schleswig-Holstein (20,4 %) und Bremen (19,5 %), während Thüringen (8,0 %), Bayern (9,7 %) und Sachsen-Anhalt (10,6 %) die niedrigsten Anteile aufwiesen.
Werden die unbesetzten Ausbildungsstellen in Relation zu den noch unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gesetzt, so lässt sich erkennen, ob zumindest rein rechnerisch eine Versorgung der unvermittelten Bewerber/-innen möglich gewesen wäre. Im Berichtsjahr 2016 war dies nicht der Fall, vielmehr gab es insgesamt ein deutliches Defizit an Stellenangeboten: Das Zahlenverhältnis betrug lediglich 0,54, was bedeutet, dass nur jeweils rund eine unbesetzte Ausbildungsstelle auf zwei unvermittelte Bewerber/-innen entfiel. Damit hat sich die Relation gegenüber dem Vorjahr (0,51) kaum verbessert. In den alten Ländern war das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen im Berichtsjahr 2016 mit 0,50 deutlich ungünstiger als in den neuen Ländern mit 0,78. Erhebliche Abweichungen traten wiederum zwischen den einzelnen Bundesländern auf: Die günstigsten Relationen zeigten sich in Bayern (1,51), Thüringen (1,35), Mecklenburg-Vorpommern (1,13) und Brandenburg (1,03); hier war rechnerisch mindestens eine unbesetzte Ausbildungsstelle für jeden unvermittelten Bewerber bzw. jede unvermittelte Bewerberin vorhanden. Am ungünstigsten waren die Relationen in Bremen (0,15) sowie Hessen und Schleswig-Holstein (jeweils 0,28), wo einer unbesetzten Stelle ca. 7 bzw. 4 unvermittelte Bewerber/-innen gegenüberstanden.
In der längerfristigen Entwicklung hat sich der relative Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze an allen gemeldeten Stellen in der Zeit von 2009 bis 2016 insgesamt mehr als verdoppelt, und zwar von 3,7 % auf 7,9 % Tabelle A1.3-11. In den neuen Ländern nahm der Anteil unbesetzter Stellen deutlich stärker zu (von 2,8 % auf 8,8 %) als in den alten Ländern (von 3,9 % auf 7,8 %). Der relative Anteil unvermittelter Bewerber/-innen an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen veränderte sich insgesamt vergleichsweise wenig: Von 15,7 % im Berichtsjahr 2009 sank er 2011 auf 13,2 % und lag 2016 bei 14,7 %. In den neuen Ländern fiel der betreffende Anteil jeweils wesentlich niedriger aus als in den alten Ländern. Das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen verbesserte sich von 2009 bis 2016 insgesamt deutlich. Die Relation stieg von 0,20 auf 0,54, wobei sie sich in den neuen Ländern noch erheblich stärker erhöhte als in den alten Ländern.
Tabelle A1.3-10: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2016 und 2015 nach Ländern1
Tabelle A1.3-11: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2009 bis 20161
Gemeldete Berufsausbildungsstellen in Relation zum Stellenangebot insgesamt sowie gemeldete Bewerber/-innen in Relation zu den Ausbildungsinteressierten insgesamt
Zuletzt soll noch kurz darauf eingegangen werden, inwieweit die Daten der BA-Ausbildungsmarktstatistik Aufschluss über das Gesamtgeschehen auf dem Ausbildungsmarkt geben. Wie eingangs bereits betont, ist die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen freiwillig. Dies bedeutet, dass es sich bei den gemeldeten Ausbildungsstellen längst nicht um alle zu besetzenden Plätze für eine Berufsausbildung handelt. So sind die Stellenangebote von Betrieben, die ihre Ausbildungsplätze ohne Einschaltung der BA besetzen wollten, nicht registriert. Die außerbetrieblichen Ausbildungsplätze, die zur Verfügung standen, dürften dagegen in der BA-Statistik vollständig erfasst sein. Der Personenkreis der gemeldeten Bewerber/-innen umfasst ebenfalls bei Weitem nicht alle an einer dualen Berufsausbildung interessierten Jugendlichen: All diejenigen, die die Vermittlungsdienste der BA nicht genutzt haben, sind auch nicht als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert worden. Gleiches gilt für diejenigen, die zwar die Unterstützung der BA bei der Ausbildungssuche in Anspruch nehmen wollten, aber nach Einschätzung der BA noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Berufsausbildung erfüllten.
In der Ausbildungsmarktbilanz zum Stichtag 30. September wird das Gesamtangebot an Ausbildungsstellen berechnet, indem zu der vom BIBB ermittelten Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen laut BA-Statistik addiert wird (vgl. Kapitel A1.1). Das Gesamtangebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen wird auf die gleiche Weise errechnet, und zwar unter Berücksichtigung der Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Werden die bei der BA registrierten Ausbildungsplätze dem so gebildeten Gesamtstellenangebot gegenübergestellt, so ergibt sich Folgendes: Im Berichtsjahr 2016 lag der relative Anteil gemeldeter Ausbildungsstellen bei 97,0 % des Gesamtangebots, bezogen auf die betrieblichen Stellen waren es 94,8 % Tabelle A1.3-12. Bei Betrachtung der Entwicklung seit 2009 ist eine kontinuierliche Zunahme des Anteils gemeldeter Ausbildungsstellen am Gesamtstellenangebot festzustellen. Dies entspricht dem bekannten Zusammenhang, dass der Einschaltungsgrad der BA durch die Betriebe immer ansteigt, wenn – so wie in den letzten Jahren – aufgrund einer sinkenden Nachfrage die Besetzung der betrieblichen Ausbildungsstellen schwieriger wird (Bundesagentur für Arbeit 2016f). Dennoch erscheint der sich rechnerisch ergebende Einschaltungsgrad von inzwischen weit über 90 % ungewöhnlich hoch.
In den neuen Ländern war der rechnerische Anteil der bei der BA registrierten Stellen am Gesamtstellenangebot in den letzten Jahren immer wesentlich höher als in den alten Ländern, wobei auffällt, dass er ab 2011 sogar jeweils deutlich mehr als 100 % betrug. Dies bedeutet, dass in den neuen Ländern in den betreffenden Berichtsjahren mehr Plätze bei der BA zur Vermittlung gemeldet waren, als zum Stichtag 30. September statistisch als besetzt und unbesetzt erfasst wurden (durch die BIBB-Erhebung neu abgeschlossener Ausbildungsverträge bzw. die BA-Ausbildungsmarktstatistik). Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass für einen zunehmenden Teil der zur Vermittlung angebotenen, aber unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen der Vermittlungswunsch nicht über den Stichtag hinaus ausdrücklich aufrechterhalten wurde, denn in diesem Fall wären die Plätze als unbesetzt in der BA-Statistik registriert worden. Es ist also von einem gestiegenen Anteil gemeldeter Ausbildungsstellen auszugehen, die von den Betrieben nicht besetzt werden konnten, aber dennoch statistisch nicht als unbesetzte Plätze erfasst wurden. Dass sich dies in den neuen Ländern so deutlich zeigt, könnte mit den bereits seit Längerem bestehenden erheblichen Problemen ostdeutscher Betriebe bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze zusammenhängen (Mohr/Troltsch/Gerhards 2014; Troltsch 2015).
Die Gesamtzahl der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen wird ermittelt, indem zu der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der BA gemeldeten, aber nicht in eine Berufsausbildung eingemündeten Bewerber/-innen27 hinzugerechnet wird (vgl. Kapitel A1.1). Werden dem so gebildeten Personenkreis der Ausbildungsinteressierten die bei der BA registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen gegenübergestellt, ist festzustellen, dass im Berichtsjahr 2016 mit 68,2 % bei Weitem nicht alle an dualer Berufsausbildung interessierten Jugendlichen die Vermittlungsdienste der BA in Anspruch genommen haben. Bei Betrachtung der Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt sich, dass der Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen an allen Ausbildungsinteressierten seit 2009 etwas zunahm. Dies ist ungewöhnlich, da bei einer verbesserten Angebotslage auf dem Ausbildungsmarkt eigentlich immer von einem Rückgang des Einschaltungsgrades der BA durch die ausbildungsinteressierten Jugendlichen ausgegangen wird (Bundesanstalt für Arbeit 2016f). Auffällig ist dabei auch, dass der Anteil der registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen an allen Ausbildungsinteressierten in den neuen Ländern jeweils erheblich höher lag als in den alten Ländern. Ein möglicher Grund hierfür könnte in den zunehmenden und in Ostdeutschland besonders ausgeprägten Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt liegen. Für die Jugendlichen ist es wahrscheinlich trotz günstigerer Marktverhältnisse immer schwieriger geworden, eine ihren Vorstellungen entsprechende Ausbildungsstelle zu finden, weshalb sie verstärkt die Vermittlungsdienste der BA in Anspruch genommen haben.
Tabelle A1.3-12: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Ausbildungsstellen sowie gemeldete Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2009 bis 2016 – absolut und in Relation1
Zusammenfassung
Im Berichtsjahr 2016 wurden über die Arbeitsagenturen und Jobcenter 546.947 Ausbildungsstellen zur Vermittlung angeboten, und 547.728 Jugendliche waren als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert. Während sich die Zahl der gemeldeten Stellen damit gegenüber dem vorangegangenen Berichtsjahr etwas erhöhte, ging die Bewerberzahl leicht zurück.
Weniger als die Hälfte der Bewerber/-innen (48,3 %) mündete im Berichtsjahr 2016 in eine Berufsausbildung ein. Ein Fünftel verblieb in einer Alternative und wünschte vorerst keine weiteren Vermittlungsbemühungen mehr. Weitere 11,0 % der Bewerber/-innen hatten am Ende des Berichtsjahres ebenfalls einen alternativen Verbleib, hielten allerdings ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung weiterhin aufrecht. 3,8 % der Bewerber/-innen befanden sich weder in einer Berufsausbildung noch in einer Alternative und galten daher offiziell als unversorgt. Von immerhin 17,1 % der Bewerber/-innen lagen keine Angaben zum Verbleib vor, sie hatten sich bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht mehr zurückgemeldet, weshalb die Vermittlungsbemühungen für sie eingestellt wurden.
Der relative Anteil der Bewerber/-innen, die die Schule vor dem aktuellen Berichtsjahr verlassen hatten, lag 2016 mit 42,2 % leicht über dem Vorjahresniveau. In den neuen Ländern fiel der Anteil mit 47,0 % deutlich höher aus als in den alten Ländern mit 41,1 %. Sehr ungünstig stellte sich vor allem die Lage der Bewerber/-innen dar, die die Schule bereits vor mindestens 2 Jahren beendet hatten: Von ihnen befanden sich zum Ende des Berichtsjahres 2016 lediglich 43,1 % in einer Berufsausbildung. Ihr Verbleib war zudem besonders oft unbekannt (37,1 %), d. h., sie brachen überdurchschnittlich oft den Kontakt zur Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab und verzichteten so auf eine weitere institutionelle Unterstützung bei der Ausbildungssuche.
Am Ende des Berichtsjahres 2016 waren insgesamt 80.603 bzw. 14,7 % der gemeldeten Bewerber/-innen unvermittelt, d. h., für sie liefen die Bemühungen um Vermittlung in eine Ausbildungsstelle weiter. Ihnen standen insgesamt 43.478 noch unbesetzte Ausbildungsstellen gegenüber, dies waren 7,9 % aller gemeldeten Stellen. Selbst rein rechnerisch reichten die unbesetzten Plätze zur Versorgung der unvermittelten Bewerber/-innen somit bei Weitem nicht aus, denn auf jeweils 2 unvermittelte Bewerber/-innen entfiel nur rund eine unbesetzte Ausbildungsstelle. Hinsichtlich des Verhältnisses von unbesetzten Stellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gab es allerdings beträchtliche regionale Unterschiede.
Werden die bei der BA gemeldeten Ausbildungsstellen dem im Rahmen der Ausbildungsmarktbilanz ermittelten Gesamtstellenangebot gegenübergestellt, so deutet das Ergebnis allerdings darauf hin, dass der Anteil der nicht besetzten betrieblichen Ausbildungsstellen in der BA-Statistik untererfasst ist, und zwar besonders ausgeprägt in den neuen Ländern. Unterstützt wird diese Annahme durch die Ergebnisse des BIBB-Qualifizierungspanels, nach welchem im Jahr 2014 der Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen am betrieblichen Gesamtstellenangebot in Westdeutschland 25 % betrug und in Ostdeutschland sogar 41 % (Troltsch 2015).
(Ursula Beicht)
-
19
Die BA vermittelt darüber hinaus auch Jugendliche, die eine andere Art von Berufsausbildung (z. B. Schulberufsausbildung, Ausbildung in einer Beamtenlaufbahn) anstreben. In die BA-Statistik zum Ausbildungsstellenmarkt werden aber ausschließlich die Bewerber/-innen und Ausbildungsstellen für BBiG/HwO-Berufe einbezogen (Bundesagentur für Arbeit 2016e).
-
20
Die in der September-Statistik enthaltenen Angaben bilden im Folgenden immer die Datengrundlage.
-
21
Von 2005 bis 2008 konnten die Daten der bei den JC zkT gemeldeten Bewerber/-innen datentechnisch bedingt in der BA-Ausbildungsmarktstatistik nicht berücksichtigt werden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit beginnen die in diesem Kapitel enthaltenen Zeitreihen daher jeweils mit dem Jahr 2009.
-
22
Doppelerfassungen entstehen beispielsweise, wenn Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit ihrem Vermittlungswunsch ursprünglich bei einer Arbeitsagentur gemeldet waren, aber im Laufe des Vermittlungsjahres eine Hilfebedürftigkeit im Sinne von Sozialgesetzbuch II eintrat und die Ausbildungsvermittlung deshalb von einem JC zkT übernommen wurde. Im Berichtsjahr 2016 gab es insgesamt 4.162 solcher Doppelzählungen (Bundesagentur für Arbeit 2016e).
-
23
In der veröffentlichten BA-Ausbildungsmarktstatistik zum 30. September 2016 sind ausschließlich die Angaben für das Berichtsjahr 2016 unter Berücksichtigung der Abiturientenausbildungen ausgewiesen, für die vorherigen Jahre dagegen nicht. Die Zahlen, die sich bei Einbeziehung der Abiturientenausbildungen für die Berichtsjahre 2009 bis 2015 ergaben, stellte die BA dem BIBB nachträglich zur Verfügung.
-
24
In der BA-Ausbildungsmarktstatistik zählen als betriebliche Berufsausbildungsstellen die gemeldeten Ausbildungsstellen insgesamt abzüglich der Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen und abzüglich der Ausbildungsplätze für Rehabilitanden (Bundesagentur für Arbeit 2016f).
-
25
In der BA-Ausbildungsmarktstatistik zählen zu den „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ alle ausländischen Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen oder einer Duldung (Bundesagentur für Arbeit 2016g).
-
26
Dieser sehr hohe Anteil unvermittelter Bewerber/-innen hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass in Hamburg ein integriertes Beratungs- und Vermittlungskonzept für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgesetzt wurde (Jugendberufsagentur nach dem Hamburger Modell), wobei der Verbleib jedes einzelnen Jugendlichen genau verfolgt und erfasst wird.
-
27
Hierbei werden auch die unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen eingerechnet, von denen – wie aus den BA/BIBB-Bewerberbefragungen bekannt ist – jeweils ein kleiner Teil in Berufsausbildung eingemündet war (vgl. Kapitel A8.1.1). Insofern hat diese Berechnung Unschärfen.