Im folgenden Kapitel werden berufsstrukturelle Entwicklungen innerhalb der dualen Berufsausbildung (nach BBiG und HwO) analysiert, wie sie im Rahmen von Dauerbeobachtungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auf Basis der Berufsbildungsstatistik (vgl. Kapitel A5.1) durchgeführt werden. Analysen von Strukturentwicklungen sind für die Entwicklungsperspektiven des dualen Systems von Interesse (vgl. Uhly/Troltsch 2009) und ermöglichen eine Abschätzung von Chancen für unterschiedliche Gruppen von Jugendlichen.87
Betrachtet werden im Folgenden Produktions- und Dienstleistungsberufe, technische Ausbildungsberufe, IT-Berufe, neue Ausbildungsberufe, zweijährige Ausbildungsberufe und Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung. Die Analysen erfolgen auf Basis der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember), die sich für die Betrachtung langfristiger Entwicklungen besonders gut eignet. Außerdem erfasst die Berufsbildungsstatistik Merkmale, wie bspw. die allgemeinbildenden Schulabschlüsse der Auszubildenden, die mit den Daten zur Berufsstruktur verknüpft werden können. In diesem Kapitel werden die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge als Basis herangezogen (vgl. Erläuterung in Kapitel A5.3) und nicht die Bestandszahlen verwendet, da die Berufe je nach Ausbildungsdauer unterschiedlich stark vertreten sind (zweijährige Ausbildungsberufe sind i. d. R. unterrepräsentiert, dreieinhalbjährige eher überrepräsentiert). Die Neuabschlusszahlen haben in diesem Kontext überdies den Vorteil, dass hiermit aktuelle Entwicklungen deutlicher nachgezeichnet werden können als mit den Bestandszahlen.
Wegen einer grundlegenden Umstellung der Systematik für die Zuordnung der Berufe zum Produktionsbereich sowie zum primären und sekundären Dienstleistungsbereich muss ein Bruch in den Zeitreihen in Kauf genommen werden. Die Übersichten zur Entwicklung der Produktions- und Dienstleistungsberufe der vergangenen Ausgaben des Datenreports zum Berufsbildungsbericht sind deshalb nicht mit den aktuellen vergleichbar.
Produktions- und Dienstleistungsberufe
Die frühere Differenzierung der Ausbildungsberufe in Produktionsberufe sowie primäre und sekundäre Dienstleistungsberufe basierte auf der Klassifikation der Berufe (KldB) 1992 des Statistischen Bundesamtes (vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.4). Im Berichtsjahr 2012 wurde die Berufsbildungsstatistik auf die KldB 2010 der Bundesagentur für Arbeit (BA) umgestellt. Die Erhebungsberufe werden seither mit einer (erweiterten) Berufskennziffer nach der KldB 2010 gemeldet, die die bis dahin verwendete KldB 1992 ablöst (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010/KldB2010-Nav.html). Es handelt sich bei der KldB 2010 um eine vollständige Neuentwicklung mit dem Ziel, die Berufslandschaft in Deutschland realitätsnah abzubilden (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2011). Somit entschied man sich mit der Einführung der KldB 2010 für einen bewussten Bruch mit den vorherigen nationalen Klassifikationen. Die Systematik baut nicht nur auf anderen Merkmalen auf, sie ist auch so strukturiert, dass die Erstellung von Zeitreihen nicht ohne Brüche in den Datenreihen möglich ist.
Für folgende Analysen wurde (nicht nur für das Berichtsjahr 2015, sondern auch rückwirkend) die Systematik für die Gliederung nach Produktions- und Dienstleistungsberufen umgestellt. Basis bilden nun die Klassifikation der Berufe des Jahres 2010 und die Tätigkeitsschwerpunkte des Mikrozensus 2011, die nach Tiemann u. a. 2008 den jeweiligen Berufssektoren (Produktionsberufe/primäre Dienstleistungsberufe/sekundäre Dienstleistungsberufe) zugeordnet wurden (vgl. auch Hall 2007). Im Rahmen des Mikrozensus 2011 sollten die Befragten aus einer Liste von 20 Tätigkeiten diejenige nennen, die für ihre alltägliche Arbeit die größte Bedeutung hat. Die Anteile der Tätigkeiten wurden gemäß ihrer Zugehörigkeit zum jeweiligen Sektor aufsummiert. Nach diesem Prozedere konnten die einzelnen Berufe jeweils einem Berufssektor zugewiesen werden. Im Unterschied zu Tiemann u. a. 2008 wurden die einzelnen Ausbildungsberufe gemäß den genannten Tätigkeitsschwerpunkten als Produktions-, primärer oder sekundärer Dienstleistungsberuf eingestuft. Es wurden die Berufe nicht zunächst zu Berufsfeldern bzw. Berufshauptfeldern zusammengefasst (die dann von Tiemann u. a. zu den Berufssektoren bzw. Berufsoberfeldern gruppiert werden). Deshalb weichen die Zuordnungen für folgende Analysen von den Zuordnungen nach Tiemann u. a. teilweise ab.
Ausführliche Informationen zum Vorgehen sowie eine vollständige Liste der Produktions- und Dienstleistungsberufe findet sich unter: https://www2.bibb.de/bibbtools/dokumente/xls/a21_dazubi_berufsliste-p-dl_2015.xls.
Primäre Dienstleistungen stellen nach Klauder in Abgrenzung zu den Produktionstätigkeiten „im Schwerpunkt eine ‚Verlängerung‘ des Produktionsweges nach vorne und hinten dar, halten den gesamtwirtschaftlichen ‚Produktionsfluss‘ aufrecht und gehen schließlich direkt in den Konsum ein“ (Klauder 1990). Unter die primären Dienstleistungsberufe fallen Berufe mit z. B. folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: Handels- und Bürotätigkeiten sowie allgemeine Dienste wie Bewirten, Lagern, Transportieren, Reinigen und Sichern.
Als sekundäre Dienstleistungstätigkeiten werden Tätigkeiten zusammengefasst, die „in der Regel physisch nicht greifbar sind und somit immaterielle Güter darstellen, die vorwiegend geistig erbracht werden. Sie werden auch als Kopf- oder Wissensarbeit bezeichnet und dadurch charakterisiert, dass sie die industrielle Produktion qualitativ über die vermehrte Förderung und Nutzung des menschlichen Geistes, des ‚Humankapitals‘, verbessern“ (Klauder 1990; vgl. dazu auch Hall 2007). Es handelt sich um Berufe mit z. B. folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: Messen, Prüfen, Forschen, Gestalten, Gesetze anwenden, Beraten sowie Pflegen und Behandeln.
Tabelle A5.4-1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Produktions- und Dienstleistungsberufen, Bundesgebiet 2005 bis 20151
Schaubild A5.4-1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Produktions- und Dienstleistungsberufen nach Geschlecht, Bundesgebiet 2005 bis 20151
Tertiarisierung der dualen Berufsausbildung
Seit den 1980er-Jahren hat der Dienstleistungssektor in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend die dominierende Rolle im Beschäftigungssystem übernommen (vgl. Walden 2007). Eine ganz ähnliche Entwicklung zeigt sich auch bei den Dienstleistungsberufen der dualen Berufsausbildung.88 So steigt hier seit Mitte der 1990er-Jahre der Anteil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge – mit wenigen Ausnahmen – nahezu stetig bis zum Jahr 2010. Zwischen 2010 (65,1 %) und 2015 (63,8 %) ist der Anteil wieder leicht rückläufig, befindet sich aber weiterhin auf hohem Niveau Tabelle A5.4-1. Auch wenn der Dienstleistungsanteil in der dualen Berufsausbildung damit immer noch unter dem des Arbeitsmarktes liegt, wo 2014 rund drei Viertel der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich tätig waren, zeigt auch die berufsstrukturelle Entwicklung in der dualen Berufsausbildung deutlich hin zur Dienstleistungs- und Wissensökonomie (vgl. Walden 2007), wobei primäre Dienstleistungsberufe im dualen System besonders stark vertreten sind.
Unter den 10 insgesamt am stärksten besetzten Ausbildungsberufen im dualen System finden sich 5 primäre Dienstleistungsberufe, 2 sekundäre Dienstleistungsberufe und 3 Produktionsberufe.89 Seit 2010 ist der Anteil der primären Dienstleistungen an allen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen allerdings rückläufig (2010: 50,3 % vs. 2015: 47,7 %). Dafür gewinnen seit Mitte der 2000er-Jahre die sekundären Dienstleistungsberufe stetig an Bedeutung, sodass inzwischen 16,1 % aller Neuabschlüsse in diesem Bereich getätigt werden (2007: 13,4 %).
Differenzierte Analysen nach dem Geschlecht der Auszubildenden zeigen, dass sowohl die absolute Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Frauen in Dienstleistungsberufen im Zeitverlauf zurückgegangen und gleichzeitig auch der Frauenanteil im Dienstleistungssektor deutlich rückläufig ist Schaubild A5.4-1. Auch wenn die weiblichen Auszubildenden im Jahr 2015 in den Dienstleistungsberufen (Frauenanteil: 57,7 %) weiterhin überrepräsentiert sind, so zeigt die Entwicklung in den letzten 10 Jahren, dass die Tertiarisierung nicht zum Nachteil der Männer verlaufen ist. Der Männeranteil in den Dienstleistungsberufen ist allein von 2006 bis 2015 von 38,8 % auf 42,3 % gestiegen. Ein Anstieg des Männeranteils zeigt sich in diesem Zeitraum sowohl für die primären als auch sekundären Dienstleistungsberufe. Insgesamt haben sich also in den vergangenen Jahren bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Bereich der Dienstleistungsberufe die Anteilsverhältnisse deutlich zugunsten der Männer verschoben Schaubild A5.4-2. Eine vergleichbar starke Anteilsverschiebung ist bei den Produktionsberufen nicht zu erkennen. Der Männeranteil ist hier in den letzten Jahren nahezu unverändert hoch (Männeranteil 2006: 93,4 % vs. 2015: 92,0 %).
Schaubild A5.4-2: Anteile der Frauen und Männer in Dienstleistungsberufen, Bundesgebiet 2005 bis 2015 (in %)1
Duale Berufsausbildung in technischen Ausbildungsberufen
Der Anteil technischer Ausbildungsberufe im dualen System war von 1980 bis zur Mitte der 1990er-Jahre stark zurückgegangen. Die Modernisierung der dualen Berufsausbildung zeigte im weiteren Verlauf Mitte der 1990er-Jahre – insbesondere bei den Technikberufen – Erfolge, sodass hier bis zum Jahr 2002 steigende Anteile zu verzeichnen waren. Die rückläufige Entwicklung bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen seit Beginn bis Mitte der 2000er-Jahre zeigte sich auch bei den Technikberufen. Diese wurden durch den erneuten Einbruch der Neuabschlusszahlen sogar noch stärker getroffen als die dualen Ausbildungsberufe insgesamt (vgl. Uhly 2004 und 2006a). Nach einem Anstieg von 2006 bis 2008 waren die Neuabschlusszahlen in den Technikberufen in den darauffolgenden Jahren 2009 und 2010 erneut rückläufig.
Technische Ausbildungsberufe
Hier wird eine breiter gefasste Abgrenzung von technischen Ausbildungsberufen als die des Berufsbereichs IV der Klassifikation der Berufe des Statistischen Bundesamtes (KldB 1992) herangezogen, denn diese ist eng begrenzt auf Ingenieure, Chemiker, Physiker, Mathematiker sowie Techniker und technische Sonderfachkräfte. Technische Berufe des Berufsbereichs der Fertigungsberufe sind dort nicht enthalten. Auch in der Fachliteratur findet sich keine konkrete Definition der technischen Berufe des gewerblich-technischen Bereichs. Die hier verwendete Berufsauswahl basiert auf der im Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit des Jahres 2002 (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2003, S. 12 ff.) zugrunde gelegten Abgrenzung (vgl. auch Troltsch 2004), die in 2 Einzelstudien (Uhly 2004 und 2006a) fortgeführt wurde. Technische Ausbildungsberufe sind demnach solche, deren Tätigkeits- und Kenntnisprofile hohe Technikanteile (z. B. hohe Anteile von Überwachen, Steuern von Maschinen, Anlagen, technischen Prozessen etc.) ergeben haben.
Eine vollständige Liste der technischen Ausbildungsberufe findet sich unter: https://www2.bibb.de/bibbtools/dokumente/xls/a21_dazubi_berufsliste-t_2015.xls.
Seit dem Jahr 2011 steigt der Anteil der Neuabschlüsse in technischen Berufen wieder an und hat 2015 mit 140.655 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen und einem Anteilswert von 27,2 % den höchsten Stand seit über 20 Jahren erreicht90 Tabelle A5.4-2.
Im Zuge dieser Entwicklung ist auch der Frauenanteil in technischen Ausbildungsberufen mit 12,4 % im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2014: 12,1 %). Dieser Wert schwankt nunmehr seit über 20 Jahren um die 12 % und befindet sich somit weiterhin auf niedrigem Niveau. Auch wenn sich gezeigt hat, dass Frauen durchaus Präferenzen für ausgewählte technische Berufe haben, ist der weit überwiegende Teil technischer Berufe männlich dominiert, häufig sogar fast ausschließlich mit Männern besetzt (vgl. Kroll 2017). Insgesamt konnte somit im oben beschriebenen Zeitraum der Frauenanteil in dieser Berufsgruppe trotz vielfältiger Fördermaßnahmen kaum erhöht werden (vgl. hierzu auch Uhly 2006a, S. 22 ff.). Hierfür scheinen sowohl individuelle Gründe z. B. in Form von Berufswahlentscheidungen als auch betriebliche Gründe im Rahmen von geschlechtsspezifischem Rekrutierungsverhalten eine Rolle zu spielen (Beicht/Walden 2014).
Tabelle A5.4-2: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in technischen Ausbildungsberufen, Bundesgebiet 1980 und 1993 bis 20151, 2, 3
IT-Berufe in der Industrie 4.0
Die Digitalisierung der Wirtschaft wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen, und somit wird auch die Nachfrage nach IT-Berufen – wie bereits in den letzten Jahren – steigen. Diese zusätzliche Nachfrage wird zu einem bedeutenden Anteil im verarbeitenden Gewerbe entstehen, also nicht ausschließlich in der IKT-Branche selber. Auch wenn der steigende Bedarf vor allem auf die hoch qualifizierten Fachkräfte zurückzuführen ist, so wird dies – bestehenden Analysen zufolge – nicht zulasten der mittleren Qualifikationsebene gehen (vgl. Hall u. a. 2016). Im Hinblick auf diese Prognose soll im Folgenden die Entwicklung in den dualen IT-Berufen der letzten Jahre genauer betrachtet werden.
Schaubild A5.4-3: Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den dualen IT-Berufen nach Geschlecht1
IT-Kernberufe
Mit dem Ziel, eine Vergleichbarkeit zu den Berufsfeldanalysen zu erzielen, wurde zur Abgrenzung der IT-Berufe das Berufsfeld 38 „IT-Kernberufe“ der Berufsfeld-Definitionen des BIBB (Tiemann u. a. 2008) herangezogen. Analysen von Hall u. a. haben gezeigt, dass der überwiegende Teil der Personen in diesem Berufsfeld mit Datenverarbeitung und Softwareentwicklung beschäftigt ist, in einigen Fällen auch mit Beratung, Organisation und Vertrieb von Datenverarbeitungssystemen (vgl. Hall u. a. 2016).
Folgende duale Ausbildungsberufe umfasst das Berufsfeld 38 „IT-Kernberufe“:
- Fachinformatiker/-in
- Informatikkaufmann/-kauffrau
- Informations- und Telekommunikationssystem-kaufmann/-kauffrau
- Mathematisch-technischer Softwareentwickler/Mathematisch-technische Softwareentwicklerin
sowie die Vorgängerberufe:
- Datenverarbeitungskaufmann/-kauffrau (aufgehoben im Jahr 1997)
- Mathematisch-technischer Assistent/Mathematisch-technische Assistentin (aufgehoben im Jahr 2007)
Diese Abgrenzung stimmt auch mit der Berufshauptgruppe 43 „Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe“ der KldB 2010 überein. Die KldB 2010 fasst hier Berufe mit Tätigkeiten in der Informatik, IT-Systemanalyse und -Anwendungsberatung, im Vertrieb von IT-Produkten, in der Koordination, IT-Administration und IT-Organisation sowie in der Softwareentwicklung und Programmierung zusammen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014).
Bei der Verwendung derartiger Klassifikationen ergeben sich immer auch Grenzfälle. So werden die Berufe „IT-System-Elektroniker/-in“ und „Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik“ nicht zu den IT-Kernberufen gezählt, sondern zum Berufsfeld 11 „Elektroberufe“, bei der KldB 2010 zur Berufshauptgruppe 26 „Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe“.
Schaubild A5.4-3 zeigt, dass die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den dualen IT-Berufen vor allem aufgrund der Einführung neuer IT-Berufe seit 1997 deutlich angestiegen sind. Waren es 1996 noch 1.665 Neuabschlüsse, so hatte sich diese Zahl bis 2001 mit 16.674 Neuabschlüssen verzehnfacht. Zwischen 2001 und 2003 kam es allerdings zu deutlichen Einbrüchen. Dies dürfte auch mit der sogenannten „Dotcom-Blase“ in Zusammenhang stehen. Der Börsenkrach führte dazu, dass das Vertrauen vieler Anleger in IT-Unternehmen nachhaltig erschüttert war und es über Jahre in der IT-Branche zu einem massiven Stellenabbau kam. Im Jahr 2003 wurden hier rund 30 % weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen als noch 2 Jahre zuvor (2003: 11.706). In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Neuabschlüsse – mit immer wieder leichten Schwankungen – insgesamt stabilisiert und liegt 2015 mit 13.749 auf dem dritthöchsten Stand seit 1993.
Bezüglich des Frauenanteils in den dualen IT-Berufen ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei den technischen Ausbildungsberufen. Auch hier sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Auffällig sind hier allerdings die enormen Veränderungen. Lag der Frauenanteil in den 1990er-Jahren noch bei über bzw. knapp unter 20 %, so ist er in der Folgezeit bis zum Jahr 2015 auf nur noch 9,0 % gesunken. Insgesamt scheint es auch bei den IT-Berufen – ähnlich wie bei den technischen Berufen – zu einer Reproduktion geschlechtsspezifischer Zugänge und Arbeitsmarktsegmentierungen zu kommen (vgl. Struwe 2004). Und schon allein die geringe Präsenz von Frauen in IT-Berufen dürfte maßgeblich mitverantwortlich für eine den IT-Berufen abgewandte Sozialisation der Frauen sein (vgl. Solga/Pfahl 2009).
Neue Berufe in der dualen Berufsausbildung
Der folgende Abschnitt beschäftigt sich mit den Entwicklungen bei den seit 1996 neu geschaffenen dualen Ausbildungsberufen. Durch die Neuordnung von Ausbildungsberufen wurde seit 1996 die Modernisierung der dualen Berufsausbildung intensiviert. Diese Entwicklung wurde durch eine „Diskussion um die qualifikatorischen Konsequenzen aus den Entwicklungen in strategisch bedeutsamen Technologien, dem Sprung von der Industrie- zur Informations- und Wissensgesellschaft, der Globalisierung des Wirtschaftens und der damit verbundenen Umgestaltung der Arbeitsorganisation“ (Bundesinstitut für Berufsbildung 1998, S. 1) angestoßen. Die Sozialpartner haben sich im Jahr 1999 auf eine Fortführung dieser Modernisierungsoffensive geeinigt (Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung 1999; Bundesministerium für Bildung und Forschung 2002, S. 26 ff.).
Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den seit 1996 neu geschaffenen Berufen beläuft sich im Jahr 2015 insgesamt auf 63.102, was einem prozentualen Anteil von 12,2 % an allen Neuabschlüssen entspricht Tabelle A5.4-3 Internet. Wie bereits in den letzten Jahren war darunter erneut der 1997 neu eingeführte Beruf Fachinformatiker/-in mit 11.010 Neuabschlüssen am stärksten besetzt, gefolgt von dem aus 1998 stammenden Beruf Mechatroniker/-in mit 7.638 Neuabschlüssen. Mit etwas Abstand und einem erneut recht deutlichen Anstieg zum Vorjahr folgt der Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/-kauffrau aus dem Jahr 1998 (2015: 4.518 vs. 2014: 4.242 Neuabschlüsse). Weitere quantitativ bedeutsame Ausbildungsberufe unter den seit 1996 neu geschaffenen Berufen sind Maschinen- und Anlagenführer/-in aus 2004 (3.585 Neuabschlüsse), Mediengestalter/-in für Digital- und Printmedien aus 1998 (3.225 Neuabschlüsse) sowie Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin aus 2005 (2.679 Neuabschlüsse) und Fahrzeuglackierer/-in aus 2003 mit 2.244 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Berichtsjahr 2015.
Unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnungen sind die Neuabschlusszahlen in der Regel vergleichsweise niedrig. Im weiteren Verlauf entwickeln sie sich dann in den einzelnen Berufen z. T. sehr unterschiedlich Tabelle A5.4-3 Internet. So sind im Beruf Mechatroniker/-in die Neuabschlusszahlen ziemlich kontinuierlich seit der Einführung im Jahr 1998 von 1.311 auf nunmehr 7.638 Verträge im Berichtsjahr 2015 gestiegen. Dennoch waren auch hier – wie in vielen anderen Berufen – die Einflüsse der wirtschaftlichen Krisensituation um die Jahre 2009 und 2010 erkennbar. Andere Berufe wie z. B. der 1997 eingeführte Beruf Fertigungsmechaniker/-in wies nach einer ersten Phase des Vertragszuwachses über viele Jahre wieder rückläufige Neuabschlusszahlen auf.
Ein Großteil der neuen Ausbildungsberufe bleibt allerdings auch nach einigen Jahren vergleichsweise gering besetzt. Die Konzentration auf wenige Ausbildungsberufe ist allerdings kein Spezifikum der neuen Ausbildungsberufe, sondern im gesamten System der dualen Berufsausbildung zu beobachten. So findet sich im Jahr 2015 in den 20 am stärksten besetzten Berufen mehr als die Hälfte (54,5 %) aller Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag.
Die Entwicklung zweijähriger Ausbildungsberufe
Durch Aufhebung, Integration oder Umwandlung in dreijährige Berufe wurde die Anzahl der zweijährigen Ausbildungsberufe seit den Fünfzigerjahren des 20. Jahrhunderts deutlich reduziert. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde wieder verstärkt versucht, über zweijährige91 („theoriegeminderte“) Ausbildungsberufe ein zusätzliches Ausbildungsplatzangebot zu schaffen und damit insbesondere die Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit schlechten Startchancen zu verbessern (Kath 2005; Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005). Das Potenzial dieser Berufe zur Verbesserung der Chancen von Jugendlichen wurde allerdings in der bildungspolitischen Debatte der letzten Jahre kontrovers diskutiert (vgl. Uhly/Kroll/Krekel 2011, S. 5 f.).
Im Berichtsjahr 2015 wurden in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen (bzw. Ausbildungsberufen in Erprobung) mit einer Ausbildungsdauer von 24 Monaten insgesamt 43.809 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Der Anteil der Neuabschlüsse in zweijährigen Ausbildungsberufen an allen Neuabschlüssen lag mit 8,6 % etwas unter dem Vorjahresniveau (2014: 8,7 %). Ein insgesamt rückläufiger Trend ist seit 2010 zu beobachten, wo der entsprechende Anteil bundesweit noch 9,6 % betrug Tabelle A5.4-4.92 Zum Vergleich lag der Anteil zweijähriger Ausbildung in den alten Ländern in den 1980er-Jahren mit 13,7 % noch deutlich höher. Mit dem Wegfall von sogenannten gestuften Ausbildungen in den Elektroberufen im Jahr 1987 war deren Anteil bis Mitte der 1990er-Jahre auf rund 3 % gesunken.
Im Rahmen einer regionalen Differenzierung zeigt sich, dass in Westdeutschland der Anteil der zweijährigen Ausbildungsberufe mit 8,2 % auch im Jahr 2015 erneut deutlich geringer ausfällt als in Ostdeutschland mit 11,0 %. An dieser Stelle sei allerdings erwähnt, dass es in den letzten Jahren zu einer Annährung gekommen ist. Während der Anteil zweijähriger Berufe in Westdeutschland seit 2009 (8,5 %) kaum verändert ist, kommt es in Ostdeutschland in diesem Zeitraum zu einem stetigen Anteilsrückgang von insgesamt mehr als 3 Prozentpunkten (2009: 14,1 % vs. 2015: 11,0 %). Dies ist darauf zurückzuführen, dass insbesondere in Ostdeutschland zweijährige Ausbildungsgänge häufig überwiegend öffentlich finanziert wurden (vgl. Uhly/Kroll/Krekel 2011) und die Bereitstellung solcher Plätze in den letzten Jahren rückläufig ist. Diese stärkere Bedeutung der öffentlichen Finanzierung ist historisch und mit dem Aufbau der Wirtschaft in Ostdeutschland nach der Wende begründet (vgl. Granato/Ulrich 2013). Die außerbetrieblichen Ausbildungsplatzprogramme für „marktbenachteiligte“ Jugendliche gehören seit Beginn der 1990er-Jahre zum Kernstück der Ausbildungsförderung in Ostdeutschland (Berger/Braun/Drinkhut/Schöngen 2007).
Wie bereits in der Vergangenheit ist auch im Jahr 2015 der Beruf Verkäufer/-in mit 24.027 Neuabschlüssen der am stärksten besetzte zweijährige Beruf. Mehr als die Hälfte (54,8 %) aller Neuabschlüsse in zweijährigen Berufen wurden hier abgeschlossen. Mit großem Abstand folgen die Berufe Fachlagerist/-in (5.691 Neuabschlüsse), Maschinen- und Anlagenführer/-in (3.585 Neuabschlüsse), Fachkraft im Gastgewerbe (1.968 Neuabschlüsse) und Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (1.539 Neuabschlüsse).
Nahezu alle Jugendlichen, die im Jahr 2015 in einem zweijährigen Ausbildungsberuf einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, befanden sich in einem Beruf, dessen Ausbildungsordnung die Möglichkeit der Anrechnung der Ausbildung in einem i. d. R. drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf vorsieht.93 Allerdings erfasst die Berufsbildungsstatistik nicht, ob die Ausbildung nach Abschluss der zweijährigen Berufsausbildung auch wirklich fortgeführt wird. Eine feste Personennummer wäre für derartige Analysen und die Ermittlung echter Ausbildungsverläufe notwendig. Seit dem Berichtsjahr 2008 wird aber die Zahl der Anschlussverträge ermittelt.94 Setzt man die Zahl der Anschlussverträge mit den Absolventinnen und Absolventen einer zweijährigen Ausbildung in Beziehung, erhält man näherungsweise den Anteil derer, die eine zweijährige Ausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf fortführen. Für das Berichtsjahr 2015 waren dies rd. ein Fünftel der Absolventinnen und Absolventen einer zweijährigen Ausbildung. Weiterführende Analysen zu zweijährigen Berufen auf Basis der Berufsbildungsstatistik sowie der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September für das Berichtsjahr 2009 ergaben, dass der Fortführungsanteil innerhalb der einzelnen zweijährigen Berufe deutlich variiert, jedoch in keinem Beruf über 50 % liegt.
Weiterführende Analysen zu den Strukturmerkmalen der Auszubildenden haben gezeigt, dass sich in zweijährigen Berufen überwiegend Auszubildende mit niedrigeren Schulabschlüssen – und damit die primäre Zielgruppe – befinden. Dies sind häufig Jugendliche, denen der Übergang in eine drei- bzw. dreieinhalbjährige Ausbildung nicht ohne Weiteres gelingt und denen der Einstieg ins berufliche Leben über eine theoriegeminderte zweijährige Ausbildung ermöglicht werden soll. Bezüglich der Potenziale zweijähriger Berufe zur Verbesserung der Chancen auf einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss für Jugendliche mit geringeren Bildungsvoraussetzungen können auf Basis der Berufsbildungsstatistik keine Schlussfolgerungen gezogen werden. Allerdings konnte festgestellt werden, dass der Ausbildungserfolg ungünstiger ausfällt als in den übrigen dualen Ausbildungsberufen. Eine systematische Aufbereitung der Daten zu den zweijährigen Ausbildungsberufen findet man in Uhly/Kroll/Krekel (2011). Der Beitrag enthält umfassendes Datenmaterial in tiefer regionaler und beruflicher Gliederung.
Tabelle A5.4-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in zweijährigen Ausbildungsberufen, Anzahl und Anteil an allen Neuabschlüssen, Bundesgebiet, West- und Ostdeutschland 1993 bis 20151, 2
Die Entwicklung der Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung
Insgesamt 9.159 Ausbildungsverträge wurden 2015 in den Berufen für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG und § 42m HwO) neu abgeschlossen. Damit kam es erneut zu einem recht deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 4,5 % (2014: 9.588). Bundesweit liegt der Anteil an allen Neuabschlüssen mit 1,8 % auf dem Anteilsniveau des Vorjahres (2014: 1,8 %).
Regionale Unterschiede zeigen sich auch hier deutlich. Der Anteil der Neuabschlüsse in den Berufen für Menschen mit Behinderung liegt in Ostdeutschland im gesamten Beobachtungszeitraum seit 1993 mehr als doppelt so hoch, in einigen Berichtsjahren sogar mehr als dreimal so hoch wie in Westdeutschland (so z. B. im Jahr 2002 – Westdeutschland: 1,7 % vs. Ostdeutschland: 5,3 %) Tabelle A5.4-5.
Duale Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung
Im Regelfall sollen „behinderte Menschen … in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden“ (§ 64 BBiG). Nur wenn aufgrund der Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht infrage kommt, sollen Menschen mit Behinderung nach besonderen Regelungen ausgebildet werden. Bei diesen Ausbildungsberufen handelt es sich um Berufe mit speziellen Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen (§ 66 BBiG bzw. § 42m HwO) (vgl. Kapitel A3.3).
Bei den Daten der Berufsbildungsstatistik ist zu beachten, dass kein personenbezogenes Merkmal zur Behinderung erhoben wird. Erfasst wird lediglich, ob es sich bei den jeweiligen Meldungen der Ausbildungsverträge um staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (bzw. duale Ausbildungsberufe in Erprobung) oder um Ausbildungsgänge gemäß einer Regelung der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderung handelt.
Tabelle A5.4-5: Anteil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Berufen für Menschen mit Behinderung, Bundesgebiet, West- und Ostdeutschland 1993 bis 2015 (in % der Neuabschlüsse)1, 2
Tabelle A5.4-6: Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG/§ 42m HwO) nach Art der Förderung, Berichtsjahr 2015
Trotz der Tatsache, dass diese Ausbildungsregelungen ausschließlich für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind, legen sowohl die zwischenzeitliche Bedeutungszunahme dieser Berufe als auch die erheblichen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland die Vermutung nahe, dass solche Regelungen auch als Problemlösungsstrategien dienen, um Jugendliche trotz Ausbildungsplatzmangel mit Ausbildungsplätzen zu versorgen. Dieses Vorgehen ist auch schon lange bekannt bei Maßnahmen und Ausnahmeregelungen für Benachteiligte oder Lernbeeinträchtigte (vgl. Ulrich 1998).
Bei dieser Thematik ist insgesamt methodisch zu beachten, dass die tatsächliche Ausbildungssituation von Menschen mit Behinderung im dualen System auf Basis der Berufsbildungsstatistik nicht abgebildet werden kann, denn ein personenbezogenes Merkmal zu einer vorliegenden Behinderung von Auszubildenden ist in dieser Erhebung nicht vorhanden. Somit können lediglich berufsbezogene Betrachtungen erfolgen bzw. Ausbildungsverhältnisse ausgewertet werden, die im ersten Jahr der Ausbildung eine spezielle Art der Förderung erfahren. Will man diese Angaben als Einschätzung für den Personenkreis der Auszubildenden mit Behinderung verwenden, stellen sich folgende Probleme: Die Angaben zu Verträgen, die nach Kammerregelungen der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderung abgeschlossen wurden, decken nicht alle Verträge behinderter Menschen im dualen System ab. Denn Menschen mit Behinderung besetzten – und dies in nicht geringem Maße – auch staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Das BBiG sieht dies sogar als Regelfall vor (§ 64 BBiG). Dass dies auch gängige Praxis ist, wird dadurch belegt, dass im Berichtsjahr 2015 rund 2.376 Ausbildungsverhältnisse in staatlich anerkannten Berufen außerbetrieblich „nach §§ 100 Nr. 3, 235a und 236 SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit Behinderung – Reha)“ gefördert wurden Tabelle A5.4-6. Besonders stark besetzt waren hier die Berufe: Verkäufer/-in, Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement und Fachlagerist/-in.
Bei der Beschreibung der Ausbildungssituation von Menschen mit Behinderung im dualen System ergibt sich noch ein weiteres Problem, denn auch die statistischen Angaben zur Art der Förderung sind nicht ausreichend, um den Personenkreis der Menschen mit Behinderung abzubilden. Nicht alle Ausbildungsverhältnisse mit Auszubildenden mit Behinderung sind öffentlich gefördert. So wurde mehr als ein Drittel (35,0 %) der Verträge, die nach Kammerregelung der zuständigen Stellen erfolgten, überwiegend betrieblich finanziert. Um wirklich belastbare Aussagen zur Situation von Auszubildenden mit Behinderung im dualen System treffen zu können, erscheint die Durchführung gesonderter Stichprobenerhebungen sinnvoll (vgl. Gericke/Flemming 2013).
(Stephan Kroll)
-
87
Zu Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Hauptschulabschluss im Kontext berufsstruktureller Entwicklungen siehe Uhly 2010.
-
88
Zum berufsstrukturellen Wandel in der dualen Berufsausbildung siehe auch Uhly 2007.
-
89
Primäre Dienstleistungsberufe: Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Verkäufer/-in, Industriekaufmann/-kauffrau, Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel.
Sekundäre Dienstleistungsberufe: Medizinische/-r Fachangestellte/-r, Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r.
Produktionsberufe: Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Industriemechaniker/-in, Elektroniker/-in. -
90
Zur vollständigen Zeitreihe ab 1993 bis 2008 vgl. BIBB-Datenreport 2010, Kapitel A5.4.
-
91
Innerhalb des dualen Systems machen die dreijährigen Ausbildungsberufe den größten Anteil aus. Neben den zweijährigen Ausbildungsberufen bestehen – insbesondere im Bereich der Metall- und Elektroberufe – auch Ausbildungsberufe, deren Ausbildungsordnungen eine Ausbildungsdauer von 42 Monaten vorsehen (dreieinhalbjährige Ausbildungsberufe). Das BIBB hat auch zu den dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen Sonderanalysen auf Basis verschiedener Statistiken und Erhebungen durchgeführt (vgl. Frank/Walden 2012).
-
92
Alle Werte zu den zweijährigen Ausbildungsberufen beziehen sich ausschließlich auf die staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberufe und die dualen Ausbildungsberufe in Erprobung; die Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung (nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO) sind nicht einbezogen.
-
93
Nicht einbezogen sind die dualen Berufe für Menschen mit Behinderung und die Neuabschlüsse des Ausbildungsberufs Teilezurichter/-in, obwohl für diesen in der Praxis auch Fortführungsregelungen bestehen, z. B. das 1999 entwickelte Projekt Südwestmetall gemeinsam mit der Arbeitsagentur, dem DGB, der Industrie- und Handelskammer und der Jugendhilfe Ortenau e. V. Für den aus dem Jahr 1939 stammenden Beruf liegt jedoch keine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung vor. Es handelt sich hierbei um einen Beruf nach § 104 Absatz 1 BBiG bzw. § 122 Absatz 4 HwO.
-
94
Sie wird als Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in potenziellen Fortführungsberufen mit einer entsprechend kürzeren Vertragsdauer und dem Vorliegen einer vorherigen abgeschlossenen dualen Berufsausbildung der Auszubildenden berechnet. Der ermittelte Wert kann lediglich als Höchstwert betrachtet werden und dabei eine Überschätzung darstellen (vgl. Uhly 2011). Zu den unterschiedlichen Arten von Neuabschlüssen siehe Kapitel A5.3.