BP:
 

Die einzelnen Schulabschlussarten waren unter den Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag auch im Berichtsjahr 2015 unterschiedlich stark vertreten. Die größte Gruppe mit 218.919 Neuabschlüssen bildeten weiterhin die Auszubildenden mit Realschulabschluss. Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr die absolute Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in dieser Gruppe leicht zurückgegangen ist, war der relative Anteil an allen Neuabschlüssen mit 42,7 % annähernd auf dem Vorjahresniveau (2014: 42,8 %). Im Gegensatz dazu war die Zahl der Neuabschlüsse mit Auszubildenden mit Hauptschulabschluss seit dem Jahr 2009 sowohl absolut als auch relativ deutlich rückläufig und hat im Berichtsjahr 2015 mit 26,7 % (2009: 33,1 %) den Tiefststand erreicht. Der Anteil derjenigen ohne Hauptschulabschluss war mit 2,8 % erneut gering und nahezu identisch mit dem Vorjahresniveau Schaubild A5.5.1-1 und  Tabelle A5.5.1-1.

Die Entwicklung bei den Auszubildenden mit Studienberechtigung stellt sich anders dar. Der Anteil dieser Schulabschlussgruppe ist seit 2009 stetig gestiegen und erreichte 2015 mit 27,7 % den bisherigen Höchststand. Bei der Entwicklung in dieser Gruppe sind die Einflüsse des in den letzten Jahren auftretenden Trends zu höheren Schulabschlüssen sowie der doppelten Abiturjahrgänge zu beachten.95 Ein durch die doppelten Abiturjahrgänge initiierter Verdrängungsprozess am Ausbildungsmarkt – insbesondere von Bewerberinnen und Bewerbern mit maximal Hauptschulabschluss – konnte, den Ergebnissen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2012 zufolge, allerdings nicht nachgewiesen werden. Es kam vielmehr zu einer verschärften Konkurrenz der studienberechtigten Bewerberinnen und Bewerber um die häufig knappen Plätze in den von ihnen besonders begehrten Berufen (vgl. Bericht 2013; Milde/Kroll 2015).

Angesichts des Trends zu höheren Schulabschlüssen und der gestiegenen Studierneigung stellt sich jedoch nicht mehr nur die Frage nach einer möglichen Verdrängung. Von Interesse ist zunehmend auch, ob es gelingt, die rückläufigen Zahlen aufseiten der Personen mit max. Hauptschulabschluss durch die stärkere Gewinnung von Studienberechtigten für die duale Berufsausbildung zu kompensieren, um auch zukünftig den Fachkräftebedarf sichern zu können. Hierzu hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine aktuelle Sonderauswertung durchgeführt (vgl. Kroll/Lohmüller/Ulrich 2016). Im Ergebnis ist ein gestiegenes Interesse von Studienberechtigten an der dualen Berufsausbildung zu konstatieren. Davon profitieren nicht nur typische Studienberechtigtenberufe Tabelle A5.5.1-8. Auch in vielen Hauptschülerberufen werden im Vergleich zu 2010 deutlich mehr Studienberechtigte gezählt. Mit Blick auf die Fachkräftesicherung und insbesondere auch auf Berufe mit einem hohen Anteil unbesetzter Stellen (z. B. Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk, Gebäudereiniger/-in, Fleischer/-in, Bäcker/-in; vgl. Kapitel 1.1) begannen zwar mehr Studienberechtigte eine Ausbildung, doch reichten die Zuwächse bei Weitem nicht aus, um die großen Verluste bei Personen mit niedrigeren Schulabschlüssen, insbesondere mit max. Hauptschulabschluss, auszugleichen.

Schaubild A5.5.1-1: Schulische Vorbildung der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 2009 bis 2015 (in %)1

Erfassung des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses in der Berufsbildungsstatistik

Seit der Revision der Berufsbildungsstatistik 200796 wird der höchste allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden als eigenständiges Merkmal erfasst – neben den Informationen über eine vorangegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung (vgl. Kapitel A5.5.2) sowie einer vorherigen Berufsausbildung (vgl. Kapitel A5.3). Die Schulform, d. h., wo der Abschluss erworben wurde, ist dabei unerheblich. Unterschieden werden folgende Kategorien:

 

  • ohne Hauptschulabschluss,
  • Hauptschulabschluss,
  • Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss,
  • Studienberechtigung,
  • im Ausland erworbener Abschluss, der den obigen Kategorien nicht zugeordnet werden kann („Restkategorie“).

 

Da es bei den Angaben zu „im Ausland erworbener Abschluss, der nicht zuordenbar ist“ 2008 erhebliche Probleme bei der Datenerhebung gab und auch in den Folgejahren noch davon auszugehen ist, dass hier über die eigentliche Abschlussgruppe hinaus auch fehlende Angaben gemeldet wurden, wird diese Kategorie in den dargestellten Tabellen nicht in die Prozentuierung einbezogen.

Bis 2006 wurden Angaben zum allgemeinbildenden Schulabschluss nur alternativ zu Abschlüssen an der zuletzt besuchten beruflichen Schule gemeldet (vgl. BIBB-Datenreport 2010, Kapitel A5.5.1). Daten zur schulischen Vorbildung bis 2006 und zum höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss ab 2007 können daher nur eingeschränkt miteinander verglichen werden. Ein Vergleich der Angaben im Zeitverlauf ist erst ab dem Berichtsjahr 2007 möglich, wobei in den ersten Jahren nach der Revision der Berufsbildungsstatistik Veränderungen mit Vorsicht zu interpretieren sind.

Zeitreihen bis zum Berichtsjahr 2006 finden sich im BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.4.1.

Tabelle A5.5.1-1: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss und Bundesland 2015

Betrachtet man die Verteilung der Schulabschlüsse der Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen 2015 in regionaler Differenzierung auf der Ebene der einzelnen Bundesländer, so variieren die Anteile teilweise recht stark. Diese unterschiedlichen Verteilungen sind nicht nur mit der jeweiligen regionalen Ausbildungsmarktsituation zu begründen, sondern auch maßgeblich auf die unterschiedliche Verteilung der Schulabschlüsse unter den Schulabgängerinnen und Schulabgängern in den Bundesländern zurückzuführen. Während beispielsweise in Bayern im Jahr 2015 rd. jeder fünfte Absolvent bzw. jede fünfte Absolventin die allgemeinbildende Schule mit einem Hauptschulabschluss verließ, war es in Sachsen nur rund jede/-r zehnte. Andererseits gab es z. B. in Hamburg sehr hohe Anteile (55 %) an Schulabsolventen und -absolventinnen mit Studienberechtigung, wohingegen dieser Anteil in Sachsen-Anhalt mit 29,0 % deutlich niedriger lag (vgl. Statistisches Bun­des­amt 2016). Dies sollen nur einige Beispiele sein, um die regional stark unterschiedlichen Verteilungen beim allgemeinbildenden Schulabschluss der Schulabsolventinnen und -absolventen zu verdeutlichen. Dass sich hierdurch auch Auswirkungen für die Zusammensetzung bei der allgemeinschulischen Vorbildung der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag ergeben, scheint wahrscheinlich.

Auch im Jahr 2015 zeigten sich – wie bereits in den Jahren zuvor – teilweise deutliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. So lag der Anteil der Neuabschlüsse von Jugendlichen mit Realschulabschluss in Ostdeutschland mit 49,1 % deutlich über dem Anteil in Westdeutschland (41,7 %). Hingegen gab es in Westdeutschland einen höheren Anteil an Auszubildenden mit Hauptschulabschluss (27,3 % vs. Ostdeutschland: 23,0 %), und auch der Anteil der Auszubildenden mit Studienberechtigung war hier mit 28,3 % stärker ausgeprägt (Ostdeutschland: 24,2 %). Angenähert haben sich die Anteile zwischen Ost- und Westdeutschland bei den Neuabschlüssen mit Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss. Während in Westdeutschland dieser Anteil auf dem Vorjahresniveau (2,7 %) verblieb, war er in Ostdeutschland im Vergleich zum Vorjahr auf 3,7 % gesunken (2014: 4,5 %).

Zwischen den einzelnen Bundesländern schwankte die Verteilung der allgemeinschulischen Vorbildung bei den Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag im Jahr 2015 – bedingt auch durch die oben erwähnten Unterschiede bei den Absolventinnen und Absolventen – teilweise recht deutlich. So wurden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern 5,6 % bzw. 5,2 % der Neuabschlüsse mit Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss abgeschlossen, in Baden-Württemberg nur mit 2,0 %. Der Anteil für Neuabschlüsse mit Hauptschulabsolventinnen und -absolventen lag in Bayern (35,3 %) und Schleswig-Holstein (33,2 %) deutlich über dem Bundesdurchschnitt (26,7 %), in Sachsen-Anhalt mit 21,4 % deutlich darunter. Stark unterschiedliche Ausprägungen zeigten sich auch beim mittleren Abschluss. So wurde beispielsweise in Sachsen-Anhalt (57,0 %), Sachsen (54,6 %), Thüringen (53,4 %) und Mecklenburg-Vorpommern (50,6 %) mehr als die Hälfte aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Realschulabsolventinnen und -absolventen geschlossen, im Saarland mit weniger als einem Drittel (28,7 %). Der Anteil der Studienberechtigten unter den Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag lag im Jahr 2015 in Nordrhein-Westfalen mit 40,3 % deutlich mehr als doppelt so hoch wie in Bayern (16,1 %) Tabelle A5.5.1-1.

Höchster allgemeinbildender Schulabschluss nach Personengruppen

Bei einer Differenzierung der Verteilung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss und dem Geschlecht der Auszubildenden zeigen sich ähnliche Ausprägungen wie bei der Verteilung der Schulabschlüsse der Schulabsolventinnen und Schulabsolventen. Frauen verließen im Jahr 2015 die allgemeinbildende Schule seltener ohne und seltener mit Hauptschulabschluss und dafür deutlich häufiger mit allgemeiner Hochschulreife als Männer. Diese Ausprägung zeigte sich auch bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Während 33,8 % der weiblichen Auszubildenden mit Neuabschluss im Jahr 2015 eine Studienberechtigung besaßen, waren es bei den männlichen Auszubildenden nur 23,7 % Tabelle A5.5.1-2. Auf der anderen Seite hatten 30,4 % der Männer einen Hauptschulabschluss, bei den Frauen waren es nur 21,1 %. Die Realschulabschlussanteile waren nahezu identisch (Männer: 42,6 %; Frauen: 42,9 %).

Bei den ausländischen Auszubildenden mit Neuabschluss verfügte 2015 knapp die Hälfte (45,5 %) über maximal einen Hauptschulabschluss. Bei den Deutschen lag dieser Anteil bei 28,3 %. Demgegenüber hatten 28,5 % der Aus­zubildenden mit deutschem Pass eine Studienberechtigung, dies traf bei den Auszubildenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit nur auf einen Anteil von 18,3 % zu. Im Zeitverlauf ist jedoch auch bei den ausländischen Auszubildenden eine Erhöhung des Anteils der Studien­berechtigten festzustellen. Im Folgenden werden die Entwicklungen differenziert nach den einzelnen Schulabschlüssen genauer betrachtet.

Tabelle A5.5.1-2: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, Bundesgebiet 2015

Auszubildende ohne Hauptschulabschluss

Im Berichtsjahr 2015 wurden insgesamt 14.517 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge mit Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss gemeldet Tabelle A5.5.1-2. Damit war der Anteil dieser Schulabschlussgruppe an allen Neuabschlüssen im dualen System mit 2,8 % im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig (2014: 2,9 %). Insgesamt ist der Anteil im Laufe der letzten Jahre deutlich zurückgegangen (2009: 3,5 %). Unter den ausländischen Auszubildenden gab es einen höheren Anteil an Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss (4,6 %) als bei den deutschen (2,7 %). Die Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss wiesen ein vergleichsweise hohes Durchschnittsalter von 20,3 Jahren97 auf. Wie im folgenden Kapitel in Tabelle A5.5.2-4 dargestellt, hatten mit 22,7 % überdurchschnittlich viele Jugendliche ohne Hauptschulabschluss vor dem Neuabschluss bereits eine berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Grundbildung absolviert. Der hohe Altersdurchschnitt kann somit zumindest teilweise durch die längeren Übergangswege nach dem Schulabgang erklärt werden.

In den meisten Zuständigkeitsbereichen waren Aus­zubildende ohne Hauptschulabschluss nur selten vertreten Tabelle A5.5.1-3. Der Zuständigkeitsbereich Hauswirtschaft bildet hier allerdings eine Ausnahme. Mehr als ein Viertel (28,8 %) der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in diesem Bereich wurde 2015 mit Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss geschlossen.

Auch in der Berufsgruppe der Berufe für Menschen mit Behinderung waren die Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss überdurchschnittlich stark vertreten (40,7 %) Tabelle A5.5.1-4. Für die Gruppe der zweijährigen Berufe, die sich insbesondere an Jugendliche mit niedrigeren Schulabschlüssen richten, galt dies – wenn auch nicht so ausgeprägt – ebenfalls. Mit 5,2 % lag der Anteil hier deutlich über dem Anteil dieser Schulabschlussgruppe insgesamt (2,8 %). Eher selten waren Jugendliche ohne Hauptschulabschluss in der Gruppe der Technikberufe (1,7 %) zu finden.

Wie bereits in den Vorjahren war auch im Berichtsjahr 2015 der Beruf Verkäufer/-in (6,3 %) unter den Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss am stärksten besetzt Tabelle A5.5.1-5. Im vorherigen Abschnitt wurde bereits gezeigt, dass Jugendliche ohne Hauptschulabschluss in der Gruppe der Berufe für Menschen mit Behinderung sehr stark vertreten waren. So erklärt es sich auch, dass 3 Berufe in der Liste der 10 von Jugend­lichen ohne Hauptschulabschluss am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2015 zur Gruppe der Berufe für Menschen mit Behinderung zählen. Bei den Neuabschlüssen mit Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss zeigte sich eine vergleichsweise breite Streuung. Nur 33,5 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss verteilten sich auf diese 10 am stärksten besetzten Berufe. Der analoge Wert für die Gruppe der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss liegt zum Vergleich beispielsweise bei 44,7 %.

Auszubildende mit Hauptschulabschluss

136.950 neue Ausbildungsverträge wurden im Berichtsjahr 2015 mit Jugendlichen mit Hauptschulabschluss gemeldet. Damit ist der Anteil dieser Schulabschlussgruppe an allen Neuabschlüssen im Vergleich zu den letzten Jahren stetig auf nunmehr 26,7 % gesunken (2009: 33,1 %) Tabelle A5.5.1-3. Das Durchschnittsalter der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss lag mit 19,4 Jahren deutlich niedriger als bei den Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss.

Die Anteilswerte für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche zeigen, dass Auszubildende mit Hauptschulabschluss überdurchschnittlich – wenn auch seit 2009 deutlich rückläufig – im Handwerk (2015: 43,4 % vs. 2009: 53,7 %) vertreten waren. Weiter stark mit Hauptschulabsolventen und -absolventinnen besetzt waren die Bereiche Hauswirtschaft (54,8 %) und Landwirtschaft (32,5 %) Tabelle A5.5.1-3. Im Bereich der freien Berufe wurden hingegen nur 15,6 % und im öffentlichen Dienst nur 4,0 % Jugendliche mit Hauptschulabschluss gemeldet. In den zweijährigen Berufen hatten 55,2 % der Auszubildenden einen Hauptschulabschluss Tabelle A5.5.1-4. Ein ähnlich hoher Wert ergab sich bei den Berufen für Menschen mit Behinderung (56,0 %).

Ebenso wie bei den Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss war auch bei denjenigen mit Hauptschulabschluss 2015 erneut der zweijährige Beruf Verkäufer/-in mit 12.495 Neuabschlüssen am stärksten besetzt (9,1 %) Tabelle A5.5.1-6. Auszubildende mit Hauptschulabschluss stellten mehr als die Hälfte (52,5 %) aller Neuabschlüsse in diesem Beruf. Auffällig ist bei der Liste der 10 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe für diese Schulabschlussgruppe, dass die Auszubildenden mit Hauptschulabschluss mindestens ein Drittel der Auszubildenden des jeweiligen Berufs stellten, oftmals sogar deutlich mehr als die Hälfte, so z. B. bei den Berufen Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk (68,5 %), Maler/-in und Lackierer/-in (66,5 %), Friseur/-in (58,5 %) und Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (51,4 %). Damit war die Konzentration auf wenige Ausbildungsberufe bei den Auszubildenden mit Hauptschulabschluss besonders ausgeprägt. 44,7 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge verteilten sich auf die 10 am stärksten besetzten Berufe. Eine Ursache dafür könnte sein, dass sich das berufliche Spektrum für Jugendliche mit niedrigerem Schulbildungsniveau seit geraumer Zeit aufgrund steigender kognitiver Anforderungen verengt. Folge ist eine starke Verknüpfung zwischen unterschiedlichen Schulabschlüssen und den eingeschlagenen Bildungswegen und letztendlich eine starke berufliche Segmentierung des Berufsausbildungssystems. Die Gründe hierfür könnten sowohl bei den unterschiedlichen kognitiven Anforderungen der einzelnen Berufe als auch bei der betrieblichen Selektionspolitik liegen (vgl. Gerhards/Troltsch/Walden 2013).

Tabelle A5.5.1-3: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss und Zuständigkeitsbereich, Bundesgebiet 2009 bis 20151

Tabelle A5.5.1-4: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss und Berufsgruppen, Bundesgebiet 20151

Tabelle A5.5.1-5: Die 10 von Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag und ohne Hauptschulabschluss am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2015

Auszubildende mit Realschulabschluss

Im Berichtsjahr 2015 wurden insgesamt 218.919 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge mit Auszubildenden mit Realschulabschluss gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr blieb der Anteil dieser Schulabschlussgruppe an allen Neuabschlüssen im dualen System mit 42,7 % nahezu unverändert hoch (2014: 42,8 %). Die Auszubildenden mit Realschulabschluss waren bei Neuabschluss durchschnittlich 19,0 Jahre alt.

Da Jugendliche mit Realschulabschluss den größten Anteil der Auszubildenden im dualen System stellten, waren sie auch in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen stark vertreten. Eine Ausnahme bildet die Hauswirtschaft mit nur 13,4 % im Berichtsjahr 2015 Tabelle A5.5.1-3. Dahingegen überdurchschnittlich hoch war mit 56,0 % der Anteil an Jugendlichen mit Realschulabschluss in den freien Berufen.

Auch in der Gruppe der Technikberufe stellten 2015 Jugendliche mit Realschulabschluss anteilig mehr als die Hälfte aller Neuabschlüsse (51,9 %) Tabelle A5.5.1-4. Bemerkenswert ist bei der Differenzierung nach ausgewählten Berufsgruppen auch, dass bei den zweijährigen Berufen immer noch 33,8 % der Auszubildenden über einen Realschulabschluss verfügten und dies, obwohl zweijährige Berufe insbesondere die Chancen für benachteiligte Jugendliche auf einen Ausbildungsplatz erhöhen sollen.

Der Kaufmann/Die Kauffrau im Einzelhandel war mit 6,6 % auch im Jahr 2015 weiterhin der am stärksten besetzte Beruf unter den Auszubildenden mit Realschulabschluss Tabelle A5.5.1-7. Diese Schulabschlussgruppe machte dort annähernd die Hälfte der Neuabschlüsse aus (47,4 %). Auf dem zweiten Platz mit einem Anteil von 6,3 % befand sich – wie bereits im Vorjahr – der Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, gefolgt vom Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (4,9 %). Auch die Berufe Medizinische/-r Fachangestellte/-r (4,2 %) und Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r (3,3 %) aus dem Bereich der freien Berufe waren in der Liste der 10 am stärksten besetzten Berufe dieser Schulabschlussgruppe vertreten und stellten auch innerhalb dieser Berufe die deutliche Mehrheit. So waren z. B. 63,7 % der Auszubildenden im Beruf Medizinische/-r Fachangestellte/-r Jugendliche mit Realschulabschluss. Insgesamt verteilten sich 41,1 % aller Auszubildenden mit Realschulabschluss auf die 10 am stärksten besetzten Berufe.

Tabelle A5.5.1-6: Die 10 von Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag und Hauptschulabschluss am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2015

Tabelle A5.5.1-7: Die 10 von Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag und Realschulabschluss am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2015

Tabelle A5.5.1-8: Die 10 von Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag und Studienberechtigung am stärksten besetzten Ausbildungsberufe 2015

Auszubildende mit Studienberechtigung

Auch von 2014 zu 2015 ist der Anteil der Auszubildenden mit Studienberechtigung erneut angestiegen und erreichte mit 27,7 % (142.176 Neuabschlüsse) einen neuen Höchststand Tabelle A5.5.1-3. Das Durchschnittsalter der Jugendlichen mit Studienberechtigung ist – aufgrund der längeren schulischen Ausbildung – mit 21,1 Jahren deutlich höher als bei den anderen Schulabschlussgruppen.

Bei der Differenzierung nach den einzelnen Zuständigkeitsbereichen fällt auf, dass mehr als die Hälfte der Neuabschlüsse im öffentlichen Dienst im Jahr 2015 mit studienberechtigten Auszubildenden abgeschlossen wurde. Ebenfalls stark besetzt war der Bereich Industrie und Handel (33,9 %). Deutlich unterdurchschnittlich waren Auszubildende mit Studienberechtigung vor allem in den Bereichen Hauswirtschaft (3,0 %) und Handwerk (12,5 %) vertreten Tabelle A5.5.1-3. Die Anteile studienberechtigter Auszubildender im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaft lagen mit 20,9 % zwar immer noch unter dem Durchschnitt, allerdings war hier in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme zu verzeichnen (2009: 11,0 %).

Auszubildende mit Studienberechtigung favorisierten auch 2015 weiterhin die kaufmännischen Ausbildungsberufe. Von den 10 mit studienberechtigten Auszubildenden am stärksten besetzten Ausbildungsberufen waren 7 aus dem kaufmännischen Bereich. Wie im Vorjahr war auch 2015 hier der Beruf Industriekaufmann/-kauffrau (8,7 % aller Auszubildenden mit Studienberechtigung) am stärksten besetzt Tabelle A5.5.1-8. Insgesamt waren mehr als zwei Drittel (69,3 %) aller Auszubildenden in diesem Beruf studienberechtigt. Höher war dieser Anteil nur beim Beruf Bankkaufmann/-kauffrau (73,0 %). Abseits der kaufmännischen Berufe finden sich in den 10 am stärksten besetzten Berufen nur die Berufe Fachinformatiker/-in, Steuerfachangestellte/-r und Verwaltungsfachangestellte/-r. Wie bereits in den Vorjahren war die Fokussierung der Auszubildenden mit Studienberechtigung auf bestimmte Berufe sehr stark. So schlossen auch 2015 nahezu die Hälfte (46,2 %) aller studienberechtigten Auszubildenden einen neuen Ausbildungsvertrag in einem dieser 10 am stärksten besetzten Berufe ab.

(Stephan Kroll)

  • 95

    So stieg beispielsweise die Zahl der Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen bedingt durch den doppelten Abiturjahrgang von 77.679 im Jahr 2012 auf 117.895 im Jahr 2013 (+40.216) (vgl. Statistisches Bundesamt 2014). 

  • 96

    Mit Artikel 2a des Berufsbildungsreformgesetzes (BerBiRefG) vom 23. März 2005 (Bundesgesetzblatt 2005, S. 962 ff.), der zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sind weitreichende Änderungen der Berufsbildungsstatistik eingeleitet worden. Die Erhebung der statistischen Ämter ist in § 88 BBiG geregelt. Die frühere Aggregatdatenerhebung wurde in 2007 auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung umgestellt und erhielt einen ausgeweiteten Merkmalskatalog 

  • 97

    Die Werte weichen von denen des Datenreports 2015 ab, da die jeweiligen Altersjahrgänge nicht mehr mit +0,5 in die Berechnung einfließen. Allerdings ist zu beachten, dass die Berufsbildungsstatistik das Geburtsjahr der Auszubildenden erhebt. Das Alter ist somit nur jahresgenau erfasst. Ein Ausbildungsvertrag beginnt i. d. R. im August oder September, bzw. die Neuabschlusszahlen sind zum Stichtag 31. Dezember ermittelt, und ein Teil der Auszubildenden erreicht dann schon bald (Beginn des folgenden Kalenderjahres) ein höheres Lebensalter. Das tatsächliche Durchschnittsalter liegt also über dem berechneten. Da jedoch nicht genau bestimmt werden kann, um wie viele Monate das Durchschnittsalter verzerrt ist, wurde die Kalkulation um +0,5 aufgegeben.